Beschreibung der Beschaffung
1. Allgemeine Beschreibung
1.1. Zu überwachende Baumaßnahme(n) und Absteckung des Leistungsumfangs.
1. Allgemeine Beschreibung
1.1. Zu überwachende Baumaßnahme(n) und Absteckung des Leistungsumfangs.
Im Rahmen des Projektes ESTW-R Berchtesgadener Land sind der Neubau eines elektronischen Stellwerkes mit 5 Modulgebäuden inkl. den anhängigen LST-Arbeiten. Es werden im Rahmen der Totalsperrung im Jahr 2021 folgende Arbeiten durchgeführt:
Bezeichnung Los 2
Umbauzeitraum 2021
Aufbau der Stromversorgung von 5 ESTW-R zwischen Piding und Berchtesgaden. Erweiterung der Stromversorgung an der zentralen Anlage in Freilassing.
Totalsperrung:
08.03. – 8.5.2021,
10.05. – 23.5.2021 und
13.09. – 22.11.2021
Gemäß den Informationen der zuständigen Projektleitung ist zu berücksichtigen, dass im gesamten Streckenverlauf noch weitere Baumaßnahmen, z. B. Erneuerung Oberleitung, teilweise in denselben Bauabschnitten durchgeführt werden.
Die Sperrung der gesamten Strecke ist eine günstige Gelegenheit für die umliegenden Gemeinden ihre Arbeiten in der Nähe der Bahnanlagen durchführen zu können. Es ist daher nicht auszuschließen, dass noch weitere Schattenmaßnahmen zur Umsetzung angemeldet werden.
Eine Koordinierung des Gesamtprojektes unter Berücksichtigung der Interessen aller beteiligten Gewerke wird durch den zuständigen Gesamtkoordinator der Bauüberwachung der DB Netz AG durchgeführt.
1.2. Lage / örtliche Verhältnisse
Im Bereich zwischen dem Haltepunkt Bad Reichenhall-Kirchberg über den Haltepunkt Bayerisch Gmain hinaus bis hin zum Bahnhof Hallthurm stellt der Streckenabschnitt eine Steilstrecke gemäß Ril 465.0001 und Ril 465.0001A08 dar, die Neigungen bis zu 40,8 ‰ aufweist.
Siehe auch Leistungsbeschreibung Anlage 1.0
1.3. Betroffene Gebietskörperschaften
Bleibt frei
1.4. Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Bleibt frei
1.5. Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die Ausführungen der LST- und 50 Hz-Arbeiten erfolgen in Vollsperrung (Baugleis bzw. gesperrtes Gleis).
Der AG überträgt dem AN im Auftragsfall:
2. Vorbemerkungen
Die Leistungen des Auftragnehmers (im Folgenden auch „Fachbauüberwacher" oder „Bauüberwachung Bahn") genannt, ergeben sich aus der RIL 809.0301 sowie der Anlage 1:
— Fachtechnische/bauvertragliche Leistungen gemäß Anlage 1.1 der Ausschreibungsunterlagen
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2 der Ausschreibungsunterlagen
— Bauaufsichtliche Leistungen gemäß VV Bau-STE gemäß Anlage 1.3 der Ausschreibungsunterlagen
— Prüfung der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken (vor Freigabe zum Betonieren)
Die Arbeiten beginnen voraussichtlich in der KW 10/2021 und sind durchgehend am Tag geplant. Eine Ausnahme hierzu stellen die LST-Arbeiten in der Innenanlage dar, welche voraussichtlich bereits in der KW 02/2021 unter der Woche tagsüber beginnen. Es können sich Änderungen der Einsatzzeiten ergeben, d. h. die Arbeiten werden eventuell in den durchgehenden Sperrpausen nur tagsüber ausgeführt. Die Änderungen sind vom Baufortschritt im Jahre 2020 abhängig und werden zeitnah durch die leitende Bauüberwachung mitgeteilt.
Den einschlägigen Vorschriften entsprechend, hat sich der AN alle Einweisungen in die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse rechtzeitig zu beschaffen. Ebenfalls sicherzustellen sind die erforderlichen Einweisungen aller mit der Durchführung der Bauarbeiten, Sicherung und sonstigen Arbeiten betrauten Auftragnehmer der DB Netz AG.
Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren.
2.1. Besprechungen, Termine, Niederschriften
Siehe Leistungsbeschreibung Anlage 1.0
2.2. Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Siehe Leistungsbeschreibung Anlage 1.0
2.3. Einsatz von EDV-Systemen
Übliche Software (Mail, Office) wird vorausgesetzt.
Die Führung der Bautagebücher hat zusätzlich in digitaler Form zu erfolgen (siehe hierzu „Anlage 11 Bautagebuch Vorlage“).
Die Ablage der Baudokumentation hat digital unter Verwendung des Programms Doxis™ zu erfolgen.
2.4. Weitere Vorbemerkungen
2.4.1. Baustellensicherung gegenüber dem Eisenbahnbetrieb
Siehe Leistungsbeschreibung Anlage 1.0
2.4.2. Personal- und Geräteeinsatz; Personaleinsatzplan
Zu beachten ist der Personaleinsatzplan, Anlage 2.1, in dem der zu kalkulierende Zeitrahmen (ohne Mängelbeseitigung, Restarbeiten, VOB-Abnahmen etc.) dargestellt ist. Kurzfristige geringfügige Änderungen zu den bisher bekannten Sperrzeiten sind möglich.
Alle Arbeiten außerhalb der Hauptbauzeit (z.B. örtl. Einweisungen, Abstimmungen, Prüfung der Aufmaße, Vorbereitung der Abnahme, etc.) sind nach Maßgabe der vertraglichen Leistungsziele und Anforderungen nach eigenem Ermessen zu kalkulieren. Innerhalb der kalkulierten Gesamtzeit sind alle Aufgaben gemäß Anlage 1.1-1.3. zu erfüllen.
Die DÄ-Belege sind vom Auftragnehmer sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen. Diese sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Freigabe (durch den IBV) des jeweiligen Umbauabschnittes in digitaler Form an den Auftraggeber zu übergeben.
Außerdem sind Änderungen in der fachtechnisch geprüften und durch den BVB freigegebenen Ausführungsplanung (AP) gemäß VV Bau STE in das Planwerk zu übernehmen (Braunstrich). Im Sinne der Beweissicherung ist der Auftragnehmer zum Führen von Gründungsprotokollen gemäß Ril 997.0130 verpflichtet.
Eine Woche vor Beginn der jeweiligen Arbeiten ist ein vollständiger Personaleinsatzplan zu erstellen und der leitenden Bauüberwachung zu übergeben.
Um die angebotenen Leistungen termingerecht ausführen zu können, hat der AN
Sicherzustellen, dass ständig ausreichend Personal samt Ausrüstung vorhanden ist.
Bei Ausfall hat der AN Ersatz bereitzustellen.
Notwendige Bürocontainer werden durch den AN-Bau gestellt.
2.4.3. Arbeitszeiten
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der werktäglichen Arbeitszeit, wie z.B. WE, Feiertage, Nacht etc. werden nicht gesondert vergütet und sind in die EP einzurechnen. Hierbei ist auf die Einhaltung des Arbeitszeitschutzgesetzes (Arbeitszeit- und Pausenregelung) zu achten.
2.4.4. Schriftverkehr und Aufmaße AN-Bau
Siehe Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung.