Das DLR entwickelt in mehreren Projekten das U-Shift Fahrzeugkonzept. Im Rahmen des Projektes U-Shift I- Mock Up wurde ein erstes Muster aufgebaut und demonstriert. Im Rahmen des Projekte U-Shift 33 soll nun ein nächster Musterstand (B-Muster) des U-Shift Driveboard entwickelt, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Dies umfasst Karosserie, Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang, Fahrwerk/Hubmechanismus/Bremsen/Lenkung und Fahrsteuerung. Das Driveboard ist für eine Automatisierung vorgesehen. Die Fahrsteuerung umfasst entsprechende Sicherheitsfunktionen (Grundfahrfunktion/Notfahrfunktion). Die Automatisierung selbst ist aber nicht Teil des Projektes. Hinsichtlich der Automatisierung wird der „Managed Automated Driving (MAD)“ – Ansatz verfolgt. Im Driveboard selbst ist daher lediglich Sensorik und Kommunikation für ein Remote Control vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Driveboard
Kennziffer 320/2020/5704055
Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffzellen📦
Kurze Beschreibung:
“Das DLR entwickelt in mehreren Projekten das U-Shift Fahrzeugkonzept. Im Rahmen des Projektes U-Shift I- Mock Up wurde ein erstes Muster aufgebaut und...”
Kurze Beschreibung
Das DLR entwickelt in mehreren Projekten das U-Shift Fahrzeugkonzept. Im Rahmen des Projektes U-Shift I- Mock Up wurde ein erstes Muster aufgebaut und demonstriert. Im Rahmen des Projekte U-Shift 33 soll nun ein nächster Musterstand (B-Muster) des U-Shift Driveboard entwickelt, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Dies umfasst Karosserie, Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang, Fahrwerk/Hubmechanismus/Bremsen/Lenkung und Fahrsteuerung. Das Driveboard ist für eine Automatisierung vorgesehen. Die Fahrsteuerung umfasst entsprechende Sicherheitsfunktionen (Grundfahrfunktion/Notfahrfunktion). Die Automatisierung selbst ist aber nicht Teil des Projektes. Hinsichtlich der Automatisierung wird der „Managed Automated Driving (MAD)“ – Ansatz verfolgt. Im Driveboard selbst ist daher lediglich Sensorik und Kommunikation für ein Remote Control vorgesehen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das DLR entwickelt in mehreren Projekten das U-Shift Fahrzeugkonzept. Im Rahmen des Projektes U-Shift I- Mock Up wurde ein erstes Muster aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das DLR entwickelt in mehreren Projekten das U-Shift Fahrzeugkonzept. Im Rahmen des Projektes U-Shift I- Mock Up wurde ein erstes Muster aufgebaut und demonstriert. Im Rahmen des Projekte U-Shift 33 soll nun ein nächster Musterstand (B-Muster) des U-Shift Driveboard entwickelt, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Dies umfasst Karosserie, Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang, Fahrwerk/Hubmechanismus/Bremsen/Lenkung und Fahrsteuerung. Das Driveboard ist für eine Automatisierung vorgesehen. Die Fahrsteuerung umfasst entsprechende Sicherheitsfunktionen (Grundfahrfunktion/Notfahrfunktion). Die Automatisierung selbst ist aber nicht Teil des Projektes. Hinsichtlich der Automatisierung wird der „Managed Automated Driving (MAD)“ – Ansatz verfolgt. Im Driveboard selbst ist daher lediglich Sensorik und Kommunikation für ein Remote Control vorgesehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
Punkt 1: Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB Punkt 2: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
Punkt 1: Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre Punkt 2: Versicherungsnachweis” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
— Punkt 1: Referenzliste Driveboard,
— Punkt 2: Referenzliste Produktionsmöglichkeiten für Kleinstückzahl.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-04
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat;
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 218-534621 (2020-11-04)