Das DLR entwickelt in mehreren Projekten das U-Shift Fahrzeugkonzept. Im Rahmen des Projektes U-Shift I- Mock Up wurde ein erstes Muster aufgebaut und demonstriert. Im Rahmen des Projekte U-Shift 33 soll nun ein nächster Musterstand (B-Muster) des U-Shift Driveboard entwickelt, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Dies umfasst Karosserie, Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang, Fahrwerk/Hubmechanismus/Bremsen/Lenkung und Fahrsteuerung. Das Driveboard ist für eine Automatisierung vorgesehen. Die Fahrsteuerung umfasst entsprechende Sicherheitsfunktionen (Grundfahrfunktion/Notfahrfunktion). Die Automatisierung selbst ist aber nicht Teil des Projektes. Hinsichtlich der Automatisierung wird der „Managed Automated Driving (MAD)“ – Ansatz verfolgt. Im Driveboard selbst ist daher lediglich Sensorik und Kommunikation für ein Remote Control vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-04.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brennstoffzellen
Referenznummer: Kennziffer 320/2020/5704055
Kurze Beschreibung:
Das DLR entwickelt in mehreren Projekten das U-Shift Fahrzeugkonzept. Im Rahmen des Projektes U-Shift I- Mock Up wurde ein erstes Muster aufgebaut und demonstriert. Im Rahmen des Projekte U-Shift 33 soll nun ein nächster Musterstand (B-Muster) des U-Shift Driveboard entwickelt, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Dies umfasst Karosserie, Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang, Fahrwerk/Hubmechanismus/Bremsen/Lenkung und Fahrsteuerung. Das Driveboard ist für eine Automatisierung vorgesehen. Die Fahrsteuerung umfasst entsprechende Sicherheitsfunktionen (Grundfahrfunktion/Notfahrfunktion). Die Automatisierung selbst ist aber nicht Teil des Projektes. Hinsichtlich der Automatisierung wird der „Managed Automated Driving (MAD)“ – Ansatz verfolgt. Im Driveboard selbst ist daher lediglich Sensorik und Kommunikation für ein Remote Control vorgesehen.
Das DLR entwickelt in mehreren Projekten das U-Shift Fahrzeugkonzept. Im Rahmen des Projektes U-Shift I- Mock Up wurde ein erstes Muster aufgebaut und demonstriert. Im Rahmen des Projekte U-Shift 33 soll nun ein nächster Musterstand (B-Muster) des U-Shift Driveboard entwickelt, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Dies umfasst Karosserie, Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang, Fahrwerk/Hubmechanismus/Bremsen/Lenkung und Fahrsteuerung. Das Driveboard ist für eine Automatisierung vorgesehen. Die Fahrsteuerung umfasst entsprechende Sicherheitsfunktionen (Grundfahrfunktion/Notfahrfunktion). Die Automatisierung selbst ist aber nicht Teil des Projektes. Hinsichtlich der Automatisierung wird der „Managed Automated Driving (MAD)“ – Ansatz verfolgt. Im Driveboard selbst ist daher lediglich Sensorik und Kommunikation für ein Remote Control vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brennstoffzellen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-09 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 218-534621
ABl. S-Ausgabe: 218
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
Punkt 1: Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB Punkt 2: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
Punkt 1: Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre Punkt 2: Versicherungsnachweis
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
— Punkt 1: Referenzliste Driveboard,
— Punkt 2: Referenzliste Produktionsmöglichkeiten für Kleinstückzahl.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E59983554🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat;
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).