Die Autobahn GmbH des Bundes (Auftraggeber) schreibt die externe Durchführung der Druck-, Kuvertier- und Versanddienstleistung der Gehaltsnachweise im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022 aus. Der Vertragszeitraum kann einmalig um weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck-, Kuvertier- und Versanddienstleistung von Entgeltabrechnungen
2020-10319
Produkte/Dienstleistungen: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Kurze Beschreibung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes (Auftraggeber) schreibt die externe Durchführung der Druck-, Kuvertier- und Versanddienstleistung der Gehaltsnachweise im...”
Kurze Beschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes (Auftraggeber) schreibt die externe Durchführung der Druck-, Kuvertier- und Versanddienstleistung der Gehaltsnachweise im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022 aus. Der Vertragszeitraum kann einmalig um weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes (Auftraggeber) schreibt die externe Durchführung der Druck-, Kuvertier- und Versanddienstleistung der Gehaltsnachweise im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH des Bundes (Auftraggeber) schreibt die externe Durchführung der Druck-, Kuvertier- und Versanddienstleistung der Gehaltsnachweise im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022 aus. Der Vertragszeitraum kann einmalig um weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert werden. Das durchschnittlich verarbeitete Volumen beträgt ca. 23 000 Blatt/Monat.
Das Gesamtauftragsvolumen/Jahr beträgt ca. 144 000 Sendungen (Standardbriefe).
Die Anzahl der Aufträge kann auf Grund schwankender Entwicklungen bei Mitarbeiterzahlen variieren, vom Gesamtvolumen abweichen. Die Anzahl der Briefsendungen beruht auf Schätzungen für das zu erwartende Volumen bei ca. 10 000 Beschäftigten der Autobahn GmbH. Sie dient als Kalkulationsgrundlage und stellt keine dauerhafte Volumengarantie dar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertragszeitraum kann einmalig um weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert werden.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertragszeitraum kann einmalig um weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“„Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
„Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft):
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt."
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall.” Bedingungen für die Teilnahme
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen-...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
— Für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4.1. Vorlage des Handelsregisterauszug oder eines anderen Nachweises, aus dem die Zeitdauer der Tätigkeit im Bereich der Druckdienstleistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1. Vorlage des Handelsregisterauszug oder eines anderen Nachweises, aus dem die Zeitdauer der Tätigkeit im Bereich der Druckdienstleistung hervorgeht.
4.2. Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen bei ähnlich Projekten im Bereich der Abwicklung von Druckafträgen.
4.3. Nachweis des zur Qualitätssicherung eingesetzten Qualitätsmanagements-Systems, der die Struktur und Prozesse des Systems zur Sicherung der Qualität und Erfolg bei der Abwicklung von Druckdienstleistungen belegt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“4.1. Es sind mindestens 5 Tätigkeitsjahre im Bereich der Druckdienstleistung nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Die Nichterfüllung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
4.1. Es sind mindestens 5 Tätigkeitsjahre im Bereich der Druckdienstleistung nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
4.2. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
4.3. Als Nachweis ist ein Zertifikat unter Nennung des Systems vorzulegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte...”
Beschleunigtes Verfahren
Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorübergehend die folgenden Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien eingeführt. Die Möglichkeiten und Verpflichtungen der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung und Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien (insb. umweltbezogene und soziale Kriterien) bleiben hiervon unberührt. Die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sollten insbesondere auch dafür genutzt werden, um Kleine und Mittlere Unternehmen, Startups und Innovationen zu stärken sowie die Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verwirklichen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-30
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-30
15:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß§ 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 222-544959 (2020-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept 2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept 3
Preis (Gewichtung): 60
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 222-544959
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-10319
Titel: Druck-, Kuvertier- und Versanddienstleistung von Entgeltabrechnungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Post Solutions GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß§ 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 057-144678 (2021-03-18)