Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden 4 verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden 4 Lose gebildet.
Beschafft werden:
— 117 500 000 Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 1);
— 7 500 000 Blatt 80er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 2);
— 2 500 000 Blatt 100er Weiße DN A4, Recyclingpapier, ungelocht (Los 3);
— 24 000 000 Blatt TCF-Papier DIN A4, ungelocht (Los 4).
Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2020 vorgesehen.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck-und Kopierpapier 2020/2021
2020SBA000006
Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden 4 verschiedene Papiersorten benötigt,...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden 4 verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden 4 Lose gebildet.
Beschafft werden:
— 117 500 000 Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 1);
— 7 500 000 Blatt 80er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 2);
— 2 500 000 Blatt 100er Weiße DN A4, Recyclingpapier, ungelocht (Los 3);
— 24 000 000 Blatt TCF-Papier DIN A4, ungelocht (Los 4).
Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2020 vorgesehen.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierpapier📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Benötigt wird Recyclingpapier 70er Weiße in DIN A4, ungelocht.
Die weiteren Einzelheiten können dem Unterpunkt 1.1 entnommen werden.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 80er Weiße
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Benötigt wird Recyclingpapier 80er Weiße in DIN A4, ungelocht.
Die weiteren Einzelheiten können dem Unterpunkt 2.1 entnommen werden.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (ISO 2470)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Benötigt wird Recyclingpapier 100er Weiße in DIN A4, ungelocht.
Die weiteren Einzelheiten können dem Unterpunkt 3.1 entnommen werden.”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: TCF-Papier DIN A4, ungelocht
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Benötigt wird TCF-Papier in DIN A4, ungelocht.
Die weiteren Einzelheiten können dem Unterpunkt 4.1 entnommen werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die geforderte Leistung muss wie beschrieben mit den vorhandenen technischen und personellen Kapazitäten in den angegebenen Zeiträumen ausgeführt werden können.”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die geforderte Leistung muss wie beschrieben mit den vorhandenen technischen und personellen Kapazitäten in den angegebenen Zeiträumen ausgeführt werden können.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-15
11:00 📅
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 095-226347 (2020-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden vier verschiedene Papiersorten...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden vier verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden / untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden vier Lose gebildet.
Beschafft werden:
— 117 500 000 Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 1),
— 7 500 000 Blatt 80er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 2),
— 2 500 000 Blatt 100er Weiße DN A4, Recyclingpapier, ungelocht (Los 3),
— 24 000 000 Blatt TCF-Papier DIN A4, ungelocht (Los 4).
Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2020 vorgesehen.
Weitere Details wie z. B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 095-226347
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fa. Saveco GmbH
Postanschrift: Stollberger Str. 53
Postort: Niederwürschnitz
Postleitzahl: 09399
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 80er Weiße
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Papyrus Deutschland GmbH &Co KG
Postanschrift: Gehrnstr. 7-11
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (ISO 2470)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: TCF-Papier DIN A4, ungelocht
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fa. Papyrus Deutschland GmbH &CO KG
Postanschrift: Gehrnstr. 7 -11
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 126-308135 (2020-06-30)