Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck und Lieferung des Bundeshaushaltsplan 2021
343-2020-0218
Produkte/Dienstleistungen: Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter📦
Kurze Beschreibung: Druck und Lieferung Bundeshaushaltsplan 2021 ff. (Rahmenvereinbarung).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gedruckte Bücher📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Broschüren📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über Druck, Satzarbeiten, buchbinderische Verarbeitung sowie Kommissionierung, Verpackung und Lieferung des Bundeshaushaltsplans 2021...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über Druck, Satzarbeiten, buchbinderische Verarbeitung sowie Kommissionierung, Verpackung und Lieferung des Bundeshaushaltsplans 2021 (mit Verlängerungsoption für die Ausgaben der Jahre 2022, 2023 und 2024).
Mindestbestellmenge:
Geschätzte Bestellmenge: 93 448 Druckstücke (ca. 23 362/Jahresausgabe),
Maximalbestellmenge: 113 750 Druckstücke (ca. 28 438/Jahresausgabe).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-10 📅
Datum des Endes: 2021-01-25 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere...”
Zusätzliche Informationen
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B28FCB77A75C0B.2_cid335. Mit dem Angebot ist der Vordruck „Eigenerklärungen“ abzugeben. In diesem
Versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“ vom Drittunternehmen auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten. Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Das Angebotsformular ist zwingend vorzulegen, auch wenn keine Signatur erforderlich ist. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Das Angebotsformular ist zwingend vorzulegen, auch wenn keine Signatur erforderlich ist. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen. Den Vergabeunterlagen ist eine abschließende Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen beigefügt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-26
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-26
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere...”
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e- Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B28FCB77A75C0B.2_cid335 Mit dem Angebot ist der Vordruck „Eigenerklärungen“ abzugeben. In diesem
Versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“ vom Drittunternehmen auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten. Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber/Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
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Quelle: OJS 2020/S 142-348767 (2020-07-22)