Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Druckerzeugnissen inklusive dem Versand von Prüfungsheften und Bildbeilagen für die Fachbereiche Medizin und Pharmazie, den Fachbereich Psychotherapie sowie optional für den Fachbereich Zahnmedizin. Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der neben festen Terminvorgaben auch auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftraggeber die gegenständlichen Leistungen erbringt. Der Auftragnehmer soll die Prüfungshefte nach Vorgabe des Auftraggebers konfektionieren und bundesweit an die einzelnen Landesprüfungsämter, sowie „Hausexemplare“ an den Auftraggeber unmittelbar liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Referenznummer: E38695512
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Druckerzeugnissen inklusive dem Versand von Prüfungsheften und Bildbeilagen für die Fachbereiche Medizin und Pharmazie, den Fachbereich Psychotherapie sowie optional für den Fachbereich Zahnmedizin. Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der neben festen Terminvorgaben auch auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftraggeber die gegenständlichen Leistungen erbringt. Der Auftragnehmer soll die Prüfungshefte nach Vorgabe des Auftraggebers konfektionieren und bundesweit an die einzelnen Landesprüfungsämter, sowie „Hausexemplare“ an den Auftraggeber unmittelbar liefern.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Druckerzeugnissen inklusive dem Versand von Prüfungsheften und Bildbeilagen für die Fachbereiche Medizin und Pharmazie, den Fachbereich Psychotherapie sowie optional für den Fachbereich Zahnmedizin. Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der neben festen Terminvorgaben auch auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftraggeber die gegenständlichen Leistungen erbringt. Der Auftragnehmer soll die Prüfungshefte nach Vorgabe des Auftraggebers konfektionieren und bundesweit an die einzelnen Landesprüfungsämter, sowie „Hausexemplare“ an den Auftraggeber unmittelbar liefern.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kunz Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: 55128
Postleitzahl: 55128
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.kunzrechtsanwaelte.de🌏
E-Mail: theis@kunzrechtsanwaelte.de📧
Telefon: +49 6131/971767310📞
Fax: +49 6131/97176771 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E38695512🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-30 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 146-359390
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Downloadlink für die exemplarischen Druckdaten:
https://www.impp.de/ProjectSend/download.php?id=959&token=i1iGrWae0Uno657US0pOH8LrSokov0dS Das Passwort für das oben genannte ZIP-Archiv erfragen Sie bitte über die Bieterkommunikation der Plattform.
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.subreport.de einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Eine Ausnahme für die Übermittlung der Probedrucke sind im Aufforderungsschreiben erläutert.
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.subreport.de einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Eine Ausnahme für die Übermittlung der Probedrucke sind im Aufforderungsschreiben erläutert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 450 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Druckleistungen für die Prüfungsunterlagen; die ausführliche Leistungsbeschreibung findet sich in Anlage 1. Die Druckerei muss in einem Umkreis von maximal 200 km (Luftlinie) von Mainz lokalisiert sein, da sie von den Mitarbeitern der Auftraggeberin im Notfall (Erforderlichkeit eines Überrollexamens) binnen maximal 3 Stunden erreichbar sein muss.
Druckleistungen für die Prüfungsunterlagen; die ausführliche Leistungsbeschreibung findet sich in Anlage 1. Die Druckerei muss in einem Umkreis von maximal 200 km (Luftlinie) von Mainz lokalisiert sein, da sie von den Mitarbeitern der Auftraggeberin im Notfall (Erforderlichkeit eines Überrollexamens) binnen maximal 3 Stunden erreichbar sein muss.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe unten II.2.11) dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet zunächst mit Ablauf des 31.12.2022 (Basis-Vertragslaufzeit), wobei die vertragsgegenständlichen Leistungen frühestens ab 1.1.2021 abgerufen werden. Der Vertrag verlängert sich maximal einmal um weitere 2 Jahre, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Kalenderjahrende gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigt (jährliche Kündigungsoption).
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet zunächst mit Ablauf des 31.12.2022 (Basis-Vertragslaufzeit), wobei die vertragsgegenständlichen Leistungen frühestens ab 1.1.2021 abgerufen werden. Der Vertrag verlängert sich maximal einmal um weitere 2 Jahre, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Kalenderjahrende gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigt (jährliche Kündigungsoption).
Der Vertrag kann von der Auftraggeberin durch einseitige Erklärung um die Leistung: Druck der Prüfungsunterlagen für den Fachbereich Zahnmedizin erweitert werden. Der mögliche erweiterte Auftragsumfang entsteht frühestens 2021 und beträgt etwa 10 % des Auftragswertes.
Der Vertrag kann von der Auftraggeberin durch einseitige Erklärung um die Leistung: Druck der Prüfungsunterlagen für den Fachbereich Zahnmedizin erweitert werden. Der mögliche erweiterte Auftragsumfang entsteht frühestens 2021 und beträgt etwa 10 % des Auftragswertes.
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.subreport.de einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Eine Ausnahme für die Übermittlung der Probedrucke sind im Aufforderungsschreiben erläutert.
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.subreport.de einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Eine Ausnahme für die Übermittlung der Probedrucke sind im Aufforderungsschreiben erläutert.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: LA22
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 55116 Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst in der aufgeführten Reihenfolge angegeben werden.
1) Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Anlage 2) 2) Erklärung Schwarzarbeit (Anlage 3) 3) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2)) Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen. (Anlage 4) 4) Erklärung Antikorruption (Anlage 5) 5) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 6) falls erforderlich 6) Nachunternehmererklärung (Anlage 7) falls erforderlich 7) Tariftreueerklärung Anlage 8 8) MiLoG Erklärung Anlage 9 Die Anlage 1 ist von jedem Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, jeweils einmal auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen der Bieter zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Dritter bestätigen zu lassen. Die Erklärungen in dieser Ziffer sind zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel der Vergabeunterlagen).
1) Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Anlage 2) 2) Erklärung Schwarzarbeit (Anlage 3) 3) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2)) Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen. (Anlage 4) 4) Erklärung Antikorruption (Anlage 5) 5) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 6) falls erforderlich 6) Nachunternehmererklärung (Anlage 7) falls erforderlich 7) Tariftreueerklärung Anlage 8 8) MiLoG Erklärung Anlage 9 Die Anlage 1 ist von jedem Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, jeweils einmal auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen der Bieter zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Dritter bestätigen zu lassen. Die Erklärungen in dieser Ziffer sind zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel der Vergabeunterlagen).
9) Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 10 die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine Eigenerklärung nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat, abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers zu fordern
9) Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 10 die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine Eigenerklärung nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat, abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers zu fordern
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert). Der Bieter muss eine „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ (Anlage 11) nachweisen mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen (zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen) oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann (zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert). Der Bieter muss eine „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ (Anlage 11) nachweisen mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen (zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen) oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann (zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen).
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen; es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen; es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
2. Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Situation Anlage 12 Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) abzugeben. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Die Angaben sind in der Anlage 12 der Vergabeunterlagen zu machen. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an; die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Situation Anlage 12 Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) abzugeben. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Die Angaben sind in der Anlage 12 der Vergabeunterlagen zu machen. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an; die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Mindeststandards:
1. Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert).
1. Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert).
2. Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden: Gesamtjahresumsatz des Unternehmens durchschnittlich mindestens 400 000 EUR/Jahr bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden: Gesamtjahresumsatz des Unternehmens durchschnittlich mindestens 400 000 EUR/Jahr bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Qualitätssicherung:
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 13 „Qualitätssicherung“ zu erklären, dass sie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Druck zur Datensicherung und Geheimhaltung in ihrem Unternehmen garantieren. Wegen der hohen Anforderungen der Leistung u.a. an Qualität und Geheimhaltung hat der Auftraggeber eine KO-Kriterien-Liste erstellt (Anlage 14) Zu allen Punkten der Anlage 14 haben die Bieter zu erklären, dass sie diese KO-Kriterien erfüllen. Kann ein Bieter nur eines dieser Kriterien nicht erfüllen, scheidet er aus dem Verfahren aus.
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 13 „Qualitätssicherung“ zu erklären, dass sie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Druck zur Datensicherung und Geheimhaltung in ihrem Unternehmen garantieren. Wegen der hohen Anforderungen der Leistung u.a. an Qualität und Geheimhaltung hat der Auftraggeber eine KO-Kriterien-Liste erstellt (Anlage 14) Zu allen Punkten der Anlage 14 haben die Bieter zu erklären, dass sie diese KO-Kriterien erfüllen. Kann ein Bieter nur eines dieser Kriterien nicht erfüllen, scheidet er aus dem Verfahren aus.
2. Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl/ technische Fachkräfte Anlage 15 Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) einreichen. Die Angaben müssen sich auf die Beschäftigtenkategorien Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte) sowie nur-Führungskräfte beziehen. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 15 vorzunehmen.
2. Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl/ technische Fachkräfte Anlage 15 Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) einreichen. Die Angaben müssen sich auf die Beschäftigtenkategorien Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte) sowie nur-Führungskräfte beziehen. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 15 vorzunehmen.
3. Ausstattung Geräte Es ist anzugeben, wie der Bieter die Produktion, Lagerung und Zugangssicherung entsprechend den Vorgaben der Geheimhaltung sicherstellt.
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Staatsprüfungen bestehen erhöhte Anforderungen an die Geheimhaltung während des Produktionsprozesses bis zur Belieferung der Prüfungsämter Anlage 16.
Der Bieter hat mit dem Angebot einen Probedruck einzureichen.
Die Auftraggeberin stellt den unmittelbar abrufbaren Link mit den Probedruckdateien in einem ZIP-Container zur Verfügung, die der Bieter herunterladen kann. Das Passwort wird dem Bieter auf Nachfrage bei der Vergabestelle unmittelbar übermittelt.
4. Lieferkettensystem und Lieferkettenüberwachung Gefordert wird die Abgabe der Eigenerklärung nach Anlage 17 5. Unternehmensreferenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung einer geeigneten Referenz über eine früher ausgeführte vergleichbare Leistung von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellte Referenz muss die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung, insbesondere die Anforderungen nach Anlage 13 und Anlage 14, dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen geforderten Charakteristika der zu vergebenden Leistungen. Der Bieter hat hierzu eine entsprechende Referenz aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Diese muss folgende Angaben enthalten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung einer geeigneten Referenz über eine früher ausgeführte vergleichbare Leistung von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellte Referenz muss die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung, insbesondere die Anforderungen nach Anlage 13 und Anlage 14, dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen geforderten Charakteristika der zu vergebenden Leistungen. Der Bieter hat hierzu eine entsprechende Referenz aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Diese muss folgende Angaben enthalten:
— Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
— Angaben zum Auftragszeitraum;
— aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat (insb. ist aufzuzeigen, inwieweit Unterauftragnehmer in das Referenzprojekt eingebunden waren, insbesondere bei der Auslieferung, Sicherstellung der rechtzeitigen Auslieferung an den Auftraggeber);
— aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat (insb. ist aufzuzeigen, inwieweit Unterauftragnehmer in das Referenzprojekt eingebunden waren, insbesondere bei der Auslieferung, Sicherstellung der rechtzeitigen Auslieferung an den Auftraggeber);
— Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat die Referenz auf jeweils ca. 1 DIN A4-Seite unter Verwendung von Anlage 18 „Eigenerklärung Referenz“ der Vergabeunterlagen darzustellen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es gelten bezüglich der einzureichenden Unternehmensreferenz folgende Mindestanforderungen (bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen mindestens 1 Referenz über bisher angefertigte vergleichbare Druckerzeugnisse (mit elektronischen Belegexemplaren) einzureichen;
— Die Referenz(en) muss (müssen) in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen.
Anlage 18
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung:
Unter Verwendung von Anlage 19 „Ansprechpartner“ ist ein fester deutschsprachiger Ansprechpartner zu benennen und sind die Daten anzugeben, unter denen er zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist (Ausschlusskriterium).
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Staatsprüfungen bestehen erhöhte Anforderungen an die Geheimhaltung während des Produktionsprozesses bis zur Belieferung der Prüfungsämter. Es ist eine Vertraulichkeitserklärung vorzulegen (Anlage 20).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
1. Mit dem Angebot einzureichen sind alle in der Vergabeunterlage geforderten Dokumente und Anlagen (vgl. auch die Liste in Anlage 21). Die als Anlagen beigefügten Muster und Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Bieter erklärt mit Hochladen des Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden zu halten.
1. Mit dem Angebot einzureichen sind alle in der Vergabeunterlage geforderten Dokumente und Anlagen (vgl. auch die Liste in Anlage 21). Die als Anlagen beigefügten Muster und Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Bieter erklärt mit Hochladen des Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden zu halten.
2. Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 6 „Erklärungen zur Bewerbergemeinschaft“ vorzunehmen, die dem Angebot beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 6 zu erklären.
2. Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 6 „Erklärungen zur Bewerbergemeinschaft“ vorzunehmen, die dem Angebot beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 6 zu erklären.
3. In der Anlage 7 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht. Sofern der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe und dem „bloßen“ Subunternehmereinsatz zu unterscheiden:
3. In der Anlage 7 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht. Sofern der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe und dem „bloßen“ Subunternehmereinsatz zu unterscheiden:
a) Eignungsleihe:
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen.
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen.
In der Anlage 7 ist anzugeben, ob der Bieter von einer Eignungsleihe Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— in Anlage 7 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen hat er die Erklärung und die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen,;
— für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will;
— für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will;
— und er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen, um nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.
— und er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen, um nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.
b) Bloßer Subunternehmereinsatz:
Der Bieter hat auch – unter Verwendung der Anlage 6 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer Subunternehmereinsatz“). Ein bloßer Subunternehmereinsatz setzt voraus, dass der Bieter die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann. Auch im Falle des bloßen Subunternehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern: Die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden.
Der Bieter hat auch – unter Verwendung der Anlage 6 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer Subunternehmereinsatz“). Ein bloßer Subunternehmereinsatz setzt voraus, dass der Bieter die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann. Auch im Falle des bloßen Subunternehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern: Die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden.
4. Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen oder eine Rücknahme der Angebote durch den Bieter können nur elektronisch über das Vergabeportal des Auftraggebers(https://www.subreport.de) und nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden.
5. Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch unter dem Verfahrensnamen und Aktenzeichen dieses Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform https://www.subreport.de gestellt werden.
Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote, wie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen
Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote, wie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-5240📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren und die Einreichung eines Nachprüfungsverfahrens hin. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2) genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren und die Einreichung eines Nachprüfungsverfahrens hin. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2) genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 146-359390 (2020-07-27)
Ergänzende Angaben (2020-07-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-06 📅
Name: Imprimerie Centrale
Postanschrift: 15, Rue du Commerce
Postort: Luxembourg
Postleitzahl: L-1315
Land: Luxemburg 🇱🇺
Telefon: +352 480022-234📞
E-Mail: christian.lazzari@ic.lu📧
Land: Luxembourg
🏙️
Internetadresse: www.ic.lu🌏
Gesamtwert des Auftrags: 297787.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
— in Anlage 7 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen hat er die Erklärung und die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen,
— für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will,
— für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will,
Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote, wie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote, wie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren und die Einreichung eines Nachprüfungsverfahrens hin. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2. genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren und die Einreichung eines Nachprüfungsverfahrens hin. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2. genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).