Ziel ist die Restrukturierung der Zentralen Notaufnahme. Zukünftig soll die Notaufnahme unabhängig vom Haupteingang über einen separaten Zugang erschlossen werden. Ziel ist die Trennung der Elektivpatienten in der Elektivsprechstunde von den Notfallpatienten in der zentralen Notaufnahme (ZNA). Innerhalb der ZNA soll eine Trennung der gehfähigen Selbstzuweiser sowie den liegenden Notfallpatienten Berücksichtigung finden. Die Liegendkrankenvorfahrt (LKV) der Klinik wurde in die Umbaumaßnahmen des Projektes mit aufgenommen. Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 450 qm NUF, Kostenrahmen (KG300+400 gem. DIN 276): 2,0 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013. Stufe 1 — Beauftragung der Leistungsphasen 1-4, Stufe 2 — Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 63-20 (200)
Kurze Beschreibung:
Ziel ist die Restrukturierung der Zentralen Notaufnahme. Zukünftig soll die Notaufnahme unabhängig vom Haupteingang über einen separaten Zugang erschlossen werden. Ziel ist die Trennung der Elektivpatienten in der Elektivsprechstunde von den Notfallpatienten in der zentralen Notaufnahme (ZNA). Innerhalb der ZNA soll eine Trennung der gehfähigen Selbstzuweiser sowie den liegenden Notfallpatienten Berücksichtigung finden.
Die Liegendkrankenvorfahrt (LKV) der Klinik wurde in die Umbaumaßnahmen des Projektes mit aufgenommen. Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 450 qm NUF, Kostenrahmen (KG300+400 gem. DIN 276): 2,0 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013.
Stufe 1 — Beauftragung der Leistungsphasen 1-4,
Stufe 2 — Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1)
Ziel ist die Restrukturierung der Zentralen Notaufnahme. Zukünftig soll die Notaufnahme unabhängig vom Haupteingang über einen separaten Zugang erschlossen werden. Ziel ist die Trennung der Elektivpatienten in der Elektivsprechstunde von den Notfallpatienten in der zentralen Notaufnahme (ZNA). Innerhalb der ZNA soll eine Trennung der gehfähigen Selbstzuweiser sowie den liegenden Notfallpatienten Berücksichtigung finden.
Die Liegendkrankenvorfahrt (LKV) der Klinik wurde in die Umbaumaßnahmen des Projektes mit aufgenommen. Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 450 qm NUF, Kostenrahmen (KG300+400 gem. DIN 276): 2,0 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013.
Stufe 1 — Beauftragung der Leistungsphasen 1-4,
Stufe 2 — Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1)
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-14 📅
Datum des Beginns: 2020-12-10 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 178-430242
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
1. Letzter Termin für Fragestellungen 5.10.2020 - 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 5 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 22.10.2020.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber/in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber/innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber/innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber/in / eine BewerberInnengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDSPH
1. Letzter Termin für Fragestellungen 5.10.2020 - 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 5 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 22.10.2020.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber/in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber/innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber/innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber/in / eine BewerberInnengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDSPH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist die Restrukturierung der Zentralen Notaufnahme. Zukünftig soll die Notaufnahme unabhängig vom Haupteingang über einen separaten Zugang erschlossen werden. Ziel ist die Trennung der Elektivpatienten in der Elektivsprechstunde von den Notfallpatienten in der zentralen Notaufnahme (ZNA). Innerhalb der ZNA soll eine Trennung der gehfähigen Selbstzuweiser sowie den liegenden Notfallpatienten Berücksichtigung finden.
Ziel ist die Restrukturierung der Zentralen Notaufnahme. Zukünftig soll die Notaufnahme unabhängig vom Haupteingang über einen separaten Zugang erschlossen werden. Ziel ist die Trennung der Elektivpatienten in der Elektivsprechstunde von den Notfallpatienten in der zentralen Notaufnahme (ZNA). Innerhalb der ZNA soll eine Trennung der gehfähigen Selbstzuweiser sowie den liegenden Notfallpatienten Berücksichtigung finden.
Die Liegendkrankenvorfahrt (LKV) der Klinik wurde in die Umbaumaßnahmen des Projektes mit aufgenommen. Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 450 qm NUF, Kostenrahmen (KG300+400 gem. DIN 276): 2,0 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013.
Die Liegendkrankenvorfahrt (LKV) der Klinik wurde in die Umbaumaßnahmen des Projektes mit aufgenommen. Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 450 qm NUF, Kostenrahmen (KG300+400 gem. DIN 276): 2,0 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013.
Stufe 1 — Beauftragung der Leistungsphasen 1-4,
Stufe 2 — Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1)
Innerhalb der Restrukturierung der zentralen Notaufnahme sollen 6 Beobachtungsbetten geschaffen werden. Weiterhin sind die Räumlichkeiten im Sinne einer zukunftsfähigen Grundstruktur neu zu ordnen. Innerhalb der Restrukturierung sind die Schockräume entsprechend der aktuellen Planung zu berücksichtigen.
Innerhalb der Restrukturierung der zentralen Notaufnahme sollen 6 Beobachtungsbetten geschaffen werden. Weiterhin sind die Räumlichkeiten im Sinne einer zukunftsfähigen Grundstruktur neu zu ordnen. Innerhalb der Restrukturierung sind die Schockräume entsprechend der aktuellen Planung zu berücksichtigen.
Es sind 2 Eingriffsräume, aseptisch und septisch, vorzusehen. Des Weiteren sind 2 U&B Räume, 1 U&B Raum mit 3 Behandlungsplätzen sowie eine Isolationsbehandlungsraum mit separatem Zugang von außen vorzusehen.
Die zu schaffenden 6 Beobachtungsplätze nach G-BA sind so zu planen, dass diese Nahe dem Stützpunkt mit direkter Sichtbeziehung liegen. 3 Plätze sind als Bettenplätze und 3 Plätze als Liegeplätze mit Behandlungsoption einzuplanen, sodass hier weitere Spielräume in der Leistungsentwicklung möglich sind. Das Monitoring erfolgt über den zentralen Stützpunkt der ZNA. Um eine maximale Personalsynergie innerhalb der ZNA zu erreichen (z. B. auch bei einem Schockraumeinsatz) soll ein zentraler Arbeitsplatz für Anmeldung / Aufnahme / Triage / Überwachungsplatz entstehen.
Die zu schaffenden 6 Beobachtungsplätze nach G-BA sind so zu planen, dass diese Nahe dem Stützpunkt mit direkter Sichtbeziehung liegen. 3 Plätze sind als Bettenplätze und 3 Plätze als Liegeplätze mit Behandlungsoption einzuplanen, sodass hier weitere Spielräume in der Leistungsentwicklung möglich sind. Das Monitoring erfolgt über den zentralen Stützpunkt der ZNA. Um eine maximale Personalsynergie innerhalb der ZNA zu erreichen (z. B. auch bei einem Schockraumeinsatz) soll ein zentraler Arbeitsplatz für Anmeldung / Aufnahme / Triage / Überwachungsplatz entstehen.
Die Liegendkrankenvorfahrt soll für 2 nebeneinanderstehende RTWs als temperierte Halle mit Rolltoren sowie Med.-Gasen für eine mögliche Massentriage ausgelegt werden.
Es sind mind. 5 Parkplätze für Kurzparker vorzusehen.
Besondere Leistungen:
Für die Baumaßnahme deren Planungsleistungen Gegenstand dieses Vertrages sind, werden im Rahmen eines Förderverfahrens durch den AG Anträge gestellt. Diese Anträge unterliegen der Verfahrensordnung für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind durch den AN die im folgenden beschriebenen Unterstützungsleistungen zu erbringen:
Für die Baumaßnahme deren Planungsleistungen Gegenstand dieses Vertrages sind, werden im Rahmen eines Förderverfahrens durch den AG Anträge gestellt. Diese Anträge unterliegen der Verfahrensordnung für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind durch den AN die im folgenden beschriebenen Unterstützungsleistungen zu erbringen:
Zusammenstellen der Antragsunterlagen in den Antragsstufen
— Ziffer 2 — nach Abschluss der Vorplanung,
— Ziffer 3 — nach Abschluss der Entwurfsplanung,
— Ziffer 4 — nach Abschluss der Genehmigungsplanung,
Die Antragsunterlagen bestehen im wesentlichen aus den Planungsunterlagen der entsprechenden Leistungsphase. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zu erstellen bzw. fortzuschreiben:
Wegeplan für Patienten, Personal und Material vor, während und nach der Baumaßnahme
Gebäudekennwerte nach DIN 277 vorgezogen ab Leistungsphase Beschreibung der Schnittstellen der Baumaßnahme, Differenzierung der Kostenschätzung nach förderfähig und nicht förderfähig, Risikoanalyse mit ggf. Bewertung von Auswirkungen auf Kosten und Termine und Darstellung von Gegensteuerungsmaßnahme, Finanzierungsplan (Mittelabflussplan).
Gebäudekennwerte nach DIN 277 vorgezogen ab Leistungsphase Beschreibung der Schnittstellen der Baumaßnahme, Differenzierung der Kostenschätzung nach förderfähig und nicht förderfähig, Risikoanalyse mit ggf. Bewertung von Auswirkungen auf Kosten und Termine und Darstellung von Gegensteuerungsmaßnahme, Finanzierungsplan (Mittelabflussplan).
Die Unterlagen sind an den Auftraggeber, sowohl als Papierausdruck als auch digital auf Datenträger (pdf. und editierbare Version) zu übergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BG Klinikum Duisburg gGmbH
Großenbaumer Allee 250
47249 Duisburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV BewerberInnen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. BeratendeIngenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden.
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV BewerberInnen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. BeratendeIngenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in, Ingenieur/in, Beratende/r Ingenieur/in tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in, Ingenieur/in, Beratende/r Ingenieur/in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörige/n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen.
Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst.
Die im folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/ Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist.
(1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall,
(2) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u. a. bei Eignungsleihe),
(3) Kosten-, und Terminmanagement,formalisiertes Berichtswesen, etc.
(4) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ gemäß § 44 VgV für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll,
(5) max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
(Zeitraum der Leistungserbringung innerhalb der letzten 6 Jahre, Krankenhaus, oder vergleichbare Gebäude gem. §75 Abs. 5 VgV, Pflichtprojekt 1 mit min. 2,0 Mio. brutto Baukosten KG 300+400, optionale Projekte 2 und 3 mit min. 1,5 Mio. brutto),
— Angaben zur Projektleitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Mindeststandards:
— Referenzprojekt 1 mit mind. 2,0 Mio. brutto Baukosten KG 300+400 DIN 276, gem. § 75 Abs. 5 VgV. Es sind Referenzprojekte zulässig, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat,
— Referenzprojekt 1 mit mind. 2,0 Mio. brutto Baukosten KG 300+400 DIN 276, gem. § 75 Abs. 5 VgV. Es sind Referenzprojekte zulässig, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat,
— Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 1 500 m
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— „Architekt“ gemäß Unterabschnitt § 75 VgV,
— juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Checkliste), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV-Verfahren und dem BewerberInnenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Checkliste, welche auch die Mindestkriterien an die Eignung enthält (Anlage 8/ Seite 10 des BewerberInnenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Checkliste), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV-Verfahren und dem BewerberInnenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Checkliste, welche auch die Mindestkriterien an die Eignung enthält (Anlage 8/ Seite 10 des BewerberInnenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:
Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber?
Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständig ausgefüllt?
Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-7 gem. Punkt 5 des Bewerberbogens wurden beigefügt.
Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall liegt vor.
Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße des Referenzprojektes Nr. 1 wurde eingehalten.
Nr. 6 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber einen vollständig ausgefüllten Bewerberbogen fristgerecht eingereicht? Und liegt die Verpflichtungserklärung bei?
Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die Unterpunkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung:
Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 1 500 m
Bei mehr als 5 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern (gleiche Gesamtpunktzahl) entscheidet die erreichte Punktzahl der Referenzen, Personal, Umsatz, Qualitätssicherung in vorgenannter Reihenfolge.
Wertungsmatrix:
— Max. erreichbare Punktzahl für Referenzen: 715,
— Max. erreichbare Punktzahl für Personal: 175,
— Max. erreichbare Punktzahl für Umsatz: 100,
— Max. erreichbare Punktzahl für Qualitätssich.: 80,
— Maxima erreichbare Gesamtpunktzahl: 1 070.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
1. Letzter Termin für Fragestellungen 5.10.2020 - 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
1. Letzter Termin für Fragestellungen 5.10.2020 - 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 5 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 22.10.2020.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 22.10.2020.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber/in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber/innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber/innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber/in / eine BewerberInnengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber/in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber/innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber/innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber/in / eine BewerberInnengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der/die Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der/die Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein/e Auftraggeber/in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen BieterInnen und BewerberInnen durch den/die öffentliche/n Auftraggeber/in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber/in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein/e Auftraggeber/in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen BieterInnen und BewerberInnen durch den/die öffentliche/n Auftraggeber/in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber/in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 178-430242 (2020-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist die Restrukturierung der Zentralen Notaufnahme. Zukünftig soll die Notaufnahme unabhängig vom Haupteingang über einen separaten Zugang erschlossen werden. Ziel ist die Trennung der Elektivpatienten in der Elektivsprechstunde von den Notfallpatienten in der zentralen Notaufnahme (ZNA). Innerhalb der ZNA soll eine Trennung der gehfähigen Selbstzuweiser sowie den liegenden Notfallpatienten Berücksichtigung finden.
Die Liegendkrankenvorfahrt (LKV) der Klinik wurde in die Umbaumaßnahmen des Projektes mit aufgenommen. Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 450 qm NUF, Kostenrahmen (KG300+400 gem. DIN 276): 2,0 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473;
Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 — 9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013
Stufe 1 — Beauftragung der Leistungsphasen 1 — 4
Stufe 2 — Beauftragung der Leistungsphasen 5 — 9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor.
Termine siehe auch II.2.1)
Ziel ist die Restrukturierung der Zentralen Notaufnahme. Zukünftig soll die Notaufnahme unabhängig vom Haupteingang über einen separaten Zugang erschlossen werden. Ziel ist die Trennung der Elektivpatienten in der Elektivsprechstunde von den Notfallpatienten in der zentralen Notaufnahme (ZNA). Innerhalb der ZNA soll eine Trennung der gehfähigen Selbstzuweiser sowie den liegenden Notfallpatienten Berücksichtigung finden.
Die Liegendkrankenvorfahrt (LKV) der Klinik wurde in die Umbaumaßnahmen des Projektes mit aufgenommen. Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 450 qm NUF, Kostenrahmen (KG300+400 gem. DIN 276): 2,0 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473;
Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 — 9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013
Stufe 1 — Beauftragung der Leistungsphasen 1 — 4
Stufe 2 — Beauftragung der Leistungsphasen 5 — 9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor.
Termine siehe auch II.2.1)
Gesamtwert des Auftrags: 240 949 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Liegendkrankenvorfahrt (LKV) der Klinik wurde in die Umbaumaßnahmen des Projektes mit aufgenommen. Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 450 qm NUF, Kostenrahmen (KG300+400 gem. DIN 276): 2,0 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473;
Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 — 9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013
Stufe 1 — Beauftragung der Leistungsphasen 1 — 4
Stufe 2 — Beauftragung der Leistungsphasen 5 — 9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor.
Termine siehe auch II.2.1)
Die zu schaffenden 6 Beobachtungsplätze nach G-BA sind so zu planen, dass diese Nahe dem Stützpunkt mit direkte Sichtbeziehung liegen. Drei Plätze sind als Bettenplätze und 3 Plätze als Liegeplätze mit Behandlungsoption einzuplanen, sodass hier weitere Spielräume in der Leistungsentwicklung möglich sind. Das Monitoring erfolgt über den zentralen Stützpunkt der ZNA. Um eine maximale Personalsynergie innerhalb der ZNA zu erreichen (z. B. auch bei einem Schockraumeinsatz) soll ein zentraler Arbeitsplatz für Anmeldung / Aufnahme / Triage / Überwachungsplatz entstehen.
Die zu schaffenden 6 Beobachtungsplätze nach G-BA sind so zu planen, dass diese Nahe dem Stützpunkt mit direkte Sichtbeziehung liegen. Drei Plätze sind als Bettenplätze und 3 Plätze als Liegeplätze mit Behandlungsoption einzuplanen, sodass hier weitere Spielräume in der Leistungsentwicklung möglich sind. Das Monitoring erfolgt über den zentralen Stützpunkt der ZNA. Um eine maximale Personalsynergie innerhalb der ZNA zu erreichen (z. B. auch bei einem Schockraumeinsatz) soll ein zentraler Arbeitsplatz für Anmeldung / Aufnahme / Triage / Überwachungsplatz entstehen.
Für die Baumaßnahme deren Planungsleistungen Gegenstand dieses Vertrages sind, werden im Rahmen eines Förderverfahrens durch den AG Anträge gestellt. Diese Anträge unterliegen der Verfahrensordnung für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind durch den AN die im Folgenden beschriebenen Unterstützungsleistungen zu erbringen:
Für die Baumaßnahme deren Planungsleistungen Gegenstand dieses Vertrages sind, werden im Rahmen eines Förderverfahrens durch den AG Anträge gestellt. Diese Anträge unterliegen der Verfahrensordnung für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind durch den AN die im Folgenden beschriebenen Unterstützungsleistungen zu erbringen:
Ziffer 2 — nach Abschluss der Vorplanung
Ziffer 3 — nach Abschluss der Entwurfsplanung
Ziffer 4 — nach Abschluss der Genehmigungsplanung
Ziffer 5 — jährliche laufende Berichterstattung
Ziffer 6 — nach Abschluss der Maßnahme
Die Antragsunterlagen bestehen im Wesentlichen aus den Planungsunterlagen der entsprechenden Leistungsphase. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zu erstellen bzw. fortzuschreiben:
Gebäudekennwerte nach DIN 277 vorgezogen ab Leistungsphase Beschreibung der Schnittstellen der Baumaßnahme
Differenzierung der Kostenschätzung nach förderfähig und nicht förderfähig Risikoanalyse mit ggf. Bewertung von Auswirkungen auf Kosten und Termine und Darstellung von Gegensteuerungsmaßnahme
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Name: weicken architekten
Postort: Unna
Land: Deutschland 🇩🇪 Unna
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 262 738 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).