Ziel ist die Verbesserung der Bettenstruktur durch Herrichtung des BT E.1. Das BG-Klinikum Duisburg beabsichtigt die Schaffung einer autark funktionierenden Allgemeinpflegestation mit allen erforderlichen Nebenräumflächen zur Erweiterung der Bettenkapazitäten. Grundlage hierfür bildet eine mit Klinik erarbeitete Bedarfsanalyse zur Ermittlung der maximalen Bettenanzahl, unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Funktionsräume. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich-funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Merker Architektur Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt. Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 476 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 2,1 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013 Stufe 1-Beauftragung der Leistungsphasen 1-4,Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich derAuftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 62-20 (200)
Kurze Beschreibung:
Ziel ist die Verbesserung der Bettenstruktur durch Herrichtung des BT E.1. Das BG-Klinikum Duisburg beabsichtigt die Schaffung einer autark funktionierenden Allgemeinpflegestation mit allen erforderlichen Nebenräumflächen zur Erweiterung der Bettenkapazitäten. Grundlage hierfür bildet eine mit Klinik erarbeitete Bedarfsanalyse zur Ermittlung der maximalen Bettenanzahl, unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Funktionsräume. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich-funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Merker Architektur Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt.
Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 476 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 2,1 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013 Stufe 1-Beauftragung der Leistungsphasen 1-4,Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich derAuftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1).
Ziel ist die Verbesserung der Bettenstruktur durch Herrichtung des BT E.1. Das BG-Klinikum Duisburg beabsichtigt die Schaffung einer autark funktionierenden Allgemeinpflegestation mit allen erforderlichen Nebenräumflächen zur Erweiterung der Bettenkapazitäten. Grundlage hierfür bildet eine mit Klinik erarbeitete Bedarfsanalyse zur Ermittlung der maximalen Bettenanzahl, unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Funktionsräume. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich-funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Merker Architektur Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt.
Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 476 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 2,1 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013 Stufe 1-Beauftragung der Leistungsphasen 1-4,Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich derAuftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-14 📅
Datum des Beginns: 2020-12-10 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 178-430076
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
1. Letzter Termin für Fragestellungen 5.10.2020 – 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 3 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 22.10.20204. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern/Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eine Bewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDSP6
1. Letzter Termin für Fragestellungen 5.10.2020 – 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 3 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 22.10.20204. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern/Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eine Bewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDSP6
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist die Verbesserung der Bettenstruktur durch Herrichtung des BT E.1. Das BG-Klinikum Duisburg beabsichtigt die Schaffung einer autark funktionierenden Allgemeinpflegestation mit allen erforderlichen Nebenräumflächen zur Erweiterung der Bettenkapazitäten. Grundlage hierfür bildet eine mit Klinik erarbeitete Bedarfsanalyse zur Ermittlung der maximalen Bettenanzahl, unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Funktionsräume. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich-funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Merker Architektur Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt.
Ziel ist die Verbesserung der Bettenstruktur durch Herrichtung des BT E.1. Das BG-Klinikum Duisburg beabsichtigt die Schaffung einer autark funktionierenden Allgemeinpflegestation mit allen erforderlichen Nebenräumflächen zur Erweiterung der Bettenkapazitäten. Grundlage hierfür bildet eine mit Klinik erarbeitete Bedarfsanalyse zur Ermittlung der maximalen Bettenanzahl, unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Funktionsräume. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich-funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Merker Architektur Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt.
Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 476 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 2,1 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013 Stufe 1-Beauftragung der Leistungsphasen 1-4,Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich derAuftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1).
Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 476 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 2,1 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013 Stufe 1-Beauftragung der Leistungsphasen 1-4,Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich derAuftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1).
Die Klinik wird im Westen von der Großenbaumer Allee über eine Grundstückszufahrt erschlossen. An der Zufahrt wird der Besucherverkehr bereits in ein Parkhaus geleitet, sodass sich der Verkehr auf dem Klinikumsgelände auf An- und Ablieferung von Gütern und Patienten beschränkt. Eine begrenzte Zahl von Parkplätzen ist auch am Haupthaus vorhanden und wird primär von Klinikumsangestellten genutzt. Die Klinik ist außerdem an den ÖPNV angeschlossen. Zwei Bushaltestellen befinden sich direkt an der Zufahrtsstraße. Eine S-Bahn-Station ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
Die Klinik wird im Westen von der Großenbaumer Allee über eine Grundstückszufahrt erschlossen. An der Zufahrt wird der Besucherverkehr bereits in ein Parkhaus geleitet, sodass sich der Verkehr auf dem Klinikumsgelände auf An- und Ablieferung von Gütern und Patienten beschränkt. Eine begrenzte Zahl von Parkplätzen ist auch am Haupthaus vorhanden und wird primär von Klinikumsangestellten genutzt. Die Klinik ist außerdem an den ÖPNV angeschlossen. Zwei Bushaltestellen befinden sich direkt an der Zufahrtsstraße. Eine S-Bahn-Station ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
Der zukünftig als Allgemeinpflegestation mit 20 Betten zu nutzende Funktionsbereich befindet sich im 1. Obergeschoss des Bauteils E. Aktuell wird der Bereich ausschließlich für Verwaltungstätigkeiten genutzt. Der Bereich wird über den Erschließungskern mit repräsentativer Treppenanlage (Bauteil F) im Westen erschlossen und bindet an die RMV-Station im Bauteil G im Norden an. Unterhalb des umzubauenden Funktionsbereiches ist die SBV – Station mit OP angeordnet, wodurch insbesondere in Hinblick auf Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb die Lage für einen Komplettumbau mit Schaffung mehrerer Nasszellen eine besondere Planungsanforderung birgt. Im Erdgeschoss sind im Bauteil E im vorderen Bereich die Klinik für Rehabilitation, konservative und technische Orthopädie und im hinteren Bereich die technische und die Bauabteilung (Verwaltung) untergebracht. Vom Haupteingang im EG ist das 1. OG BT E über den Erschließungskern BT F direkt und barrierefrei zu erreichen.
Der zukünftig als Allgemeinpflegestation mit 20 Betten zu nutzende Funktionsbereich befindet sich im 1. Obergeschoss des Bauteils E. Aktuell wird der Bereich ausschließlich für Verwaltungstätigkeiten genutzt. Der Bereich wird über den Erschließungskern mit repräsentativer Treppenanlage (Bauteil F) im Westen erschlossen und bindet an die RMV-Station im Bauteil G im Norden an. Unterhalb des umzubauenden Funktionsbereiches ist die SBV – Station mit OP angeordnet, wodurch insbesondere in Hinblick auf Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb die Lage für einen Komplettumbau mit Schaffung mehrerer Nasszellen eine besondere Planungsanforderung birgt. Im Erdgeschoss sind im Bauteil E im vorderen Bereich die Klinik für Rehabilitation, konservative und technische Orthopädie und im hinteren Bereich die technische und die Bauabteilung (Verwaltung) untergebracht. Vom Haupteingang im EG ist das 1. OG BT E über den Erschließungskern BT F direkt und barrierefrei zu erreichen.
Besondere Leistungen: Für die Baumaßnahme deren Planungsleistungen Gegenstand dieses Vertrages sind, werden im Rahmen eines Förderverfahrens durch den AG Anträge gestellt. Diese Anträge unterliegen der Verfahrensordnung für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind durch den AN die im Folgenden beschriebenen Unterstützungsleistungen zu erbringen: Zusammenstellen der Antragsunterlagen in den Antragsstufen Ziffer 2 – nach Abschluss der Vorplanung Ziffer 3 – nach Abschluss der Entwurfsplanung Ziffer 4 – nach Abschluss der Genehmigungsplanung Ziffer 5 – jährliche laufende Berichterstattung Ziffer 6 – nach Abschluss der Maßnahme. Die Antragsunterlagen bestehen im Wesentlichen aus den Planungsunterlagen der entsprechenden Leistungsphase. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zu erstellen bzw. fortzuschreiben: Wegeplan für Patienten, Personal und Material vor, während und nach der Baumaßnahme, Gebäudekennwerte nach DIN 277 vorgezogen ab Leistungsphase Beschreibung der Schnittstellen der Baumaßnahme, Differenzierung der Kostenschätzung nach förderfähig und nicht förderfähig, Risikoanalyse mit ggf. Bewertung von Auswirkungen auf Kosten und Termine und Darstellung von Gegensteuerungsmaßnahme, Finanzierungsplan (Mittelabflussplan). Die Unterlagen sind an den Auftraggeber, sowohl als Papierausdruck als auch digital auf Datenträger (pdf. und editierbare Version) zu übergeben.)
Besondere Leistungen: Für die Baumaßnahme deren Planungsleistungen Gegenstand dieses Vertrages sind, werden im Rahmen eines Förderverfahrens durch den AG Anträge gestellt. Diese Anträge unterliegen der Verfahrensordnung für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind durch den AN die im Folgenden beschriebenen Unterstützungsleistungen zu erbringen: Zusammenstellen der Antragsunterlagen in den Antragsstufen Ziffer 2 – nach Abschluss der Vorplanung Ziffer 3 – nach Abschluss der Entwurfsplanung Ziffer 4 – nach Abschluss der Genehmigungsplanung Ziffer 5 – jährliche laufende Berichterstattung Ziffer 6 – nach Abschluss der Maßnahme. Die Antragsunterlagen bestehen im Wesentlichen aus den Planungsunterlagen der entsprechenden Leistungsphase. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zu erstellen bzw. fortzuschreiben: Wegeplan für Patienten, Personal und Material vor, während und nach der Baumaßnahme, Gebäudekennwerte nach DIN 277 vorgezogen ab Leistungsphase Beschreibung der Schnittstellen der Baumaßnahme, Differenzierung der Kostenschätzung nach förderfähig und nicht förderfähig, Risikoanalyse mit ggf. Bewertung von Auswirkungen auf Kosten und Termine und Darstellung von Gegensteuerungsmaßnahme, Finanzierungsplan (Mittelabflussplan). Die Unterlagen sind an den Auftraggeber, sowohl als Papierausdruck als auch digital auf Datenträger (pdf. und editierbare Version) zu übergeben.)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BG Klinikum Duisburg gGmbH
Großenbaumer Allee 250
47249 Duisburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten/Architektinnen und/oder Ingenieure/Ingenieurinnen bzw. BeratendeIngenieure/Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen. Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst. Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist.(1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall (2) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u. a. bei Eignungsleihe)(3) Kosten-, und Terminmanagement, formalisiertes Berichtswesen, etc.(4) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ gemäß § 44 VgV für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll(5) max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren.
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten/Architektinnen und/oder Ingenieure/Ingenieurinnen bzw. BeratendeIngenieure/Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen. Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst. Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist.(1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall (2) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u. a. bei Eignungsleihe)(3) Kosten-, und Terminmanagement, formalisiertes Berichtswesen, etc.(4) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ gemäß § 44 VgV für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll(5) max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis entsprechender Dienstleistungen, vergleichbare Projekte (Zeitraum der Leistungserbringung innerhalb der letzten 6 Jahre, Krankenhaus, oder vergleichbare Gebäude gem. §75 Abs. 5 VgV, Pflichtprojekt 1 mit min. 2.0 Mio. brutto Baukosten KG 300+400, optionale Projekte 2 und 3 mit min. 1,5 Mio. brutto)- Angaben zur Projektleitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Nachweis entsprechender Dienstleistungen, vergleichbare Projekte (Zeitraum der Leistungserbringung innerhalb der letzten 6 Jahre, Krankenhaus, oder vergleichbare Gebäude gem. §75 Abs. 5 VgV, Pflichtprojekt 1 mit min. 2.0 Mio. brutto Baukosten KG 300+400, optionale Projekte 2 und 3 mit min. 1,5 Mio. brutto)- Angaben zur Projektleitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Mindeststandards:
— Referenzprojekt 1 mit mind. 2,0 Mio. brutto Baukosten KG 300+400 DIN 276, gem. § 75 Abs. 5 VgV. Es sind Referenzprojekte zulässig, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat.- Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 1 500 m
— Referenzprojekt 1 mit mind. 2,0 Mio. brutto Baukosten KG 300+400 DIN 276, gem. § 75 Abs. 5 VgV. Es sind Referenzprojekte zulässig, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat.- Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 1 500 m
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
— „Architekt“ gemäß Unterabschnitt § 75 VgV- Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*nverantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Checkliste), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Checkliste, welche auch die Mindestkriterien an die Eignung enthält (Anlage 8/Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber? Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständigausgefüllt? Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-7 gem. Punkt 5 des Bewerberbogens wurden beigefügt Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall liegt vor Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße des Referenzprojektes Nr. 1 wurde eingehalten Nr. 6 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber einen vollständig ausgefüllten Bewerberbogen fristgerecht eingereicht? Und liegt die Verpflichtungserklärung bei? Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 1 500 m
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Checkliste), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Checkliste, welche auch die Mindestkriterien an die Eignung enthält (Anlage 8/Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber? Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständigausgefüllt? Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-7 gem. Punkt 5 des Bewerberbogens wurden beigefügt Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall liegt vor Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße des Referenzprojektes Nr. 1 wurde eingehalten Nr. 6 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber einen vollständig ausgefüllten Bewerberbogen fristgerecht eingereicht? Und liegt die Verpflichtungserklärung bei? Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 1 500 m
— Max. erreichbare Punktzahl für Referenzen: 650;
— Max. erreichbare Punktzahl für Personal: 175;
— Max. erreichbare Punktzahl für Umsatz: 150;
— Max. erreichbare Punktzahl für Qualitätssich.: 100;
— Axima erreichbare Gesamtpunktzahl: 1075.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
1. Letzter Termin für Fragestellungen 5.10.2020 – 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 3 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 22.10.20204. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern/Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eine Bewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
1. Letzter Termin für Fragestellungen 5.10.2020 – 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 3 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 22.10.20204. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern/Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eine Bewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten. Der Antrag in unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten. Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 178-430076 (2020-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist die Verbesserung der Bettenstruktur durch Herrichtung des BT E.1. Das BG-Klinikum Duisburg beabsichtigt die Schaffung einer autark funktionierenden Allgemeinpflegestation mit allen erforderlichen Nebenräumflächen zur Erweiterung der Bettenkapazitäten. Grundlage hierfür bildet eine mit Klinik erarbeitete Bedarfsanalyse zur Ermittlung der maximalen Bettenanzahl, unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Funktionsräume. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich- funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Merker Architektur Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt.
Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 476 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 2,1 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013 Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1-4, Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1).
Ziel ist die Verbesserung der Bettenstruktur durch Herrichtung des BT E.1. Das BG-Klinikum Duisburg beabsichtigt die Schaffung einer autark funktionierenden Allgemeinpflegestation mit allen erforderlichen Nebenräumflächen zur Erweiterung der Bettenkapazitäten. Grundlage hierfür bildet eine mit Klinik erarbeitete Bedarfsanalyse zur Ermittlung der maximalen Bettenanzahl, unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Funktionsräume. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich- funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Merker Architektur Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt.
Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 476 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 2,1 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013 Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1-4, Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1).
Gesamtwert des Auftrags: 257 359 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ziel ist die Verbesserung der Bettenstruktur durch Herrichtung des BT E.1. Das BG-Klinikum Duisburg beabsichtigt die Schaffung einer autark funktionierenden Allgemeinpflegestation mit allen erforderlichen Nebenräumflächen zur Erweiterung der Bettenkapazitäten. Grundlage hierfür bildet eine mit Klinik erarbeitete Bedarfsanalyse zur Ermittlung der maximalen Bettenanzahl, unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Funktionsräume. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich- funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Merker Architektur Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt.
Ziel ist die Verbesserung der Bettenstruktur durch Herrichtung des BT E.1. Das BG-Klinikum Duisburg beabsichtigt die Schaffung einer autark funktionierenden Allgemeinpflegestation mit allen erforderlichen Nebenräumflächen zur Erweiterung der Bettenkapazitäten. Grundlage hierfür bildet eine mit Klinik erarbeitete Bedarfsanalyse zur Ermittlung der maximalen Bettenanzahl, unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Funktionsräume. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich- funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Merker Architektur Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt.
Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 476 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 2,1 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013 Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1-4, Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1).
Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 476 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 2,1 Mio. EUR, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013 Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1-4, Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1).
Der zukünftig als Allgemeinpflegestation mit 20 Betten zu nutzende Funktionsbereich befindet sich im 1. Obergeschoss
Des Bauteils E. Aktuell wird der Bereich ausschließlich für Verwaltungstätigkeiten genutzt. Der Bereich wird über den Erschließungskern mit repräsentativer Treppenanlage (Bauteil F) im Westen erschlossen und bindet an die RMV -Station im Bauteil G im Norden an. Unterhalb des umzubauenden Funktionsbereiches ist die SBV – Station mit OP angeordnet, wodurch insbesondere in Hinblick auf Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb die Lage für einen Komplettumbau mit Schaffung mehrerer Nasszellen eine besondere Planungsanforderung birgt. Im Erdgeschoss sind im Bauteil E im vorderen Bereich die Klinik für Rehabilitation, konservative und technische Orthopädie und im hinteren Bereich die technische und die Bauabteilung (Verwaltung) untergebracht. Vom Haupteingang im EG ist das 1. OG BT E über den Erschließungskern BT F direkt und barrierefrei zu erreichen.
Des Bauteils E. Aktuell wird der Bereich ausschließlich für Verwaltungstätigkeiten genutzt. Der Bereich wird über den Erschließungskern mit repräsentativer Treppenanlage (Bauteil F) im Westen erschlossen und bindet an die RMV -Station im Bauteil G im Norden an. Unterhalb des umzubauenden Funktionsbereiches ist die SBV – Station mit OP angeordnet, wodurch insbesondere in Hinblick auf Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb die Lage für einen Komplettumbau mit Schaffung mehrerer Nasszellen eine besondere Planungsanforderung birgt. Im Erdgeschoss sind im Bauteil E im vorderen Bereich die Klinik für Rehabilitation, konservative und technische Orthopädie und im hinteren Bereich die technische und die Bauabteilung (Verwaltung) untergebracht. Vom Haupteingang im EG ist das 1. OG BT E über den Erschließungskern BT F direkt und barrierefrei zu erreichen.
Besondere Leistungen: Für die Baumaßnahme deren Planungsleistungen Gegenstand dieses Vertrages sind, werden im Rahmen eines Förderverfahrens durch den AG Anträge gestellt. Diese Anträge unterliegen der Verfahrensordnung für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind durch den AN die im Folgenden beschriebenen Unterstützungsleistungen zu erbringen:
Besondere Leistungen: Für die Baumaßnahme deren Planungsleistungen Gegenstand dieses Vertrages sind, werden im Rahmen eines Förderverfahrens durch den AG Anträge gestellt. Diese Anträge unterliegen der Verfahrensordnung für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind durch den AN die im Folgenden beschriebenen Unterstützungsleistungen zu erbringen:
Zusammenstellen der Antragsunterlagen in den Antragsstufen
Ziffer 2 – nach Abschluss der Vorplanung
Ziffer 3 – nach Abschluss der Entwurfsplanung
Ziffer 4 – nach Abschluss der Genehmigungsplanung
Ziffer 5 – jährliche laufende Berichterstattung
Ziffer 6 – nach Abschluss der Maßnahme.
Die Antragsunterlagen bestehen im Wesentlichen aus den Planungsunterlagen der entsprechenden Leistungsphase. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zu erstellen bzw. fortzuschreiben: Wegeplan für Patienten, Personal und Material vor, während und nach der Baumaßnahme, Gebäudekennwerte nach DIN 277 vorgezogen ab Leistungsphase Beschreibung der Schnittstellen der Baumaßnahme, Differenzierung der Kostenschätzung nach förderfähig und nicht förderfähig, Risikoanalyse mit ggf. Bewertung von Auswirkungen auf Kosten und Termine und Darstellung von Gegensteuerungsmaßnahme, Finanzierungsplan (Mittelabflussplan). Die Unterlagen sind an den Auftraggeber, sowohl als Papierausdruck als auch digital auf Datenträger (pdf. und editierbare Version) zu übergeben.).
Die Antragsunterlagen bestehen im Wesentlichen aus den Planungsunterlagen der entsprechenden Leistungsphase. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zu erstellen bzw. fortzuschreiben: Wegeplan für Patienten, Personal und Material vor, während und nach der Baumaßnahme, Gebäudekennwerte nach DIN 277 vorgezogen ab Leistungsphase Beschreibung der Schnittstellen der Baumaßnahme, Differenzierung der Kostenschätzung nach förderfähig und nicht förderfähig, Risikoanalyse mit ggf. Bewertung von Auswirkungen auf Kosten und Termine und Darstellung von Gegensteuerungsmaßnahme, Finanzierungsplan (Mittelabflussplan). Die Unterlagen sind an den Auftraggeber, sowohl als Papierausdruck als auch digital auf Datenträger (pdf. und editierbare Version) zu übergeben.).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Name: weicken architekten
Postort: Unna
Land: Deutschland 🇩🇪 Unna
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 253 380 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).