Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/ Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen. Zur effizienten und wirtschaftlichen Erbringung der Dienstleistungen wie Sandtransporte, Strandreinigung, Auf-/Abbau Strandkörbe, Leeren der Mülleimer, Wegereinigung und Winterdienst usw. ist ein umfassender eigener Fuhrpark eine notwendige Voraussetzung. Ebenso sollen mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-16.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Erholungsgebieten
Referenznummer: 1-2020-2
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/ Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Zur effizienten und wirtschaftlichen Erbringung der Dienstleistungen wie Sandtransporte, Strandreinigung, Auf-/Abbau Strandkörbe, Leeren der Mülleimer, Wegereinigung und Winterdienst usw. ist ein umfassender eigener Fuhrpark eine notwendige Voraussetzung.
Ebenso sollen mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/ Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Zur effizienten und wirtschaftlichen Erbringung der Dienstleistungen wie Sandtransporte, Strandreinigung, Auf-/Abbau Strandkörbe, Leeren der Mülleimer, Wegereinigung und Winterdienst usw. ist ein umfassender eigener Fuhrpark eine notwendige Voraussetzung.
Ebenso sollen mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-557848
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Mitarbeiter des Auftraggebers
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/ Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/ Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Zur effizienten und wirtschaftlichen Erbringung der Dienstleistungen wie Sandtransporte, Strandreinigung, Auf-/Abbau Strandkörbe, Leeren der Mülleimer, Wegereinigung und Winterdienst usw. ist ein umfassender eigener Fuhrpark eine notwendige Voraussetzung.
Zur effizienten und wirtschaftlichen Erbringung der Dienstleistungen wie Sandtransporte, Strandreinigung, Auf-/Abbau Strandkörbe, Leeren der Mülleimer, Wegereinigung und Winterdienst usw. ist ein umfassender eigener Fuhrpark eine notwendige Voraussetzung.
Ebenso sollen mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Ebenso sollen mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Dienstleistungen Düne
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Vertragsende für ein weiteres Jahr
Bezeichnung des Loses: Dünenfracht
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Helgoland
27498 Helgoland Düne
27498 Helgoland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Unterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der genannten Internetadresse abgerufen werden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Die Unterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der genannten Internetadresse abgerufen werden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Es sind hohe Investitionskosten zu tätigen. Aufgrund der exponierten Lage sind alle Fahrzeuge und Geräte ausschließlich auf der Düne Helgoland nutzbar, somit erhöht sich die Dauer bis zur Amortisation der Ausgaben beträchtlich. Um eine Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen wurde die Vertragslaufzeit angepasst.
Es sind hohe Investitionskosten zu tätigen. Aufgrund der exponierten Lage sind alle Fahrzeuge und Geräte ausschließlich auf der Düne Helgoland nutzbar, somit erhöht sich die Dauer bis zur Amortisation der Ausgaben beträchtlich. Um eine Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen wurde die Vertragslaufzeit angepasst.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es sind hohe Investitionskosten zu tätigen. Aufgrund der exponierten Lage sind alle Fahrzeuge und Geräte ausschließlich auf der Düne Helgoland nutzbar, somit erhöht sich die Dauer bis zur Amortisation der Ausgaben beträchtlich. Um eine Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen wurde die Vertragslaufzeit angepasst.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Es sind hohe Investitionskosten zu tätigen. Aufgrund der exponierten Lage sind alle Fahrzeuge und Geräte ausschließlich auf der Düne Helgoland nutzbar, somit erhöht sich die Dauer bis zur Amortisation der Ausgaben beträchtlich. Um eine Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen wurde die Vertragslaufzeit angepasst.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Helgoland
Lung wai 28
27498 Helgoland
Zusätzliche Informationen: Mitarbeiter des Auftraggebers
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltfreundlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 70
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.schleswig-holstein.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 227-557848 (2020-11-16)
Ergänzende Angaben (2021-01-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen an Stränden📦
Ergänzende Angaben (2021-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Zur effizienten und wirtschaftlichen Erbringung der Dienstleistungen wie Sandtransporte, Strandreinigung, Auf-/Abbau Strandkörbe, Leeren der Mülleimer, Wegereinigung und Winterdienst usw. ist ein umfassender eigener Fuhrpark eine notwendige Voraussetzung.
Ebenso sollen mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Zur effizienten und wirtschaftlichen Erbringung der Dienstleistungen wie Sandtransporte, Strandreinigung, Auf-/Abbau Strandkörbe, Leeren der Mülleimer, Wegereinigung und Winterdienst usw. ist ein umfassender eigener Fuhrpark eine notwendige Voraussetzung.
Ebenso sollen mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.