Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchflusszytometer FACS
KRH-2020-017(1)
Produkte/Dienstleistungen: Messinstrumente📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Durchflusszytometers mit Verbrauchsmaterialien und Reagenzien für 4 Jahre.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum Nordstadt
Haltenhoffstraße 41
30167 Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Durchflusszytometers mit Verbrauchsmaterialien und Reagenzien für 4 Jahre.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag zur Lieferung von Ingredienzien für das Durchflusszytometer optional um 2 Jahre zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zum Firmenprofil und zur Unternehmensgröße. Es soll ausschließlich das Formblatt F1 verwendet werden,
— Nachweis der Berechtigung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zum Firmenprofil und zur Unternehmensgröße. Es soll ausschließlich das Formblatt F1 verwendet werden,
— Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Einreichen eines aktuellen Nachweises (z. B. Eintragung Berufs- oder Handelsregister), nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019).
Es soll ausschließlich Formblatt F3 verwendet werden.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Name des Bieters bzw. des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Name des Bieters bzw. des Bietergemeinschaftsmitglieds bzw. des Drittunternehmens, auf dessen Eignung sich der Bieter stützt,
— Projektbezeichnung,
— Leistungsort,
— Name des Auftraggebers,
— Auftraggeber: öffentlich oder privat,
— Ansprechpartner des Auftraggebers,
— Telefonnummer des Ansprechpartners,
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert (in EUR),
— Auftragsmenge,
— Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts,
Es soll ausschließlich das Formblatt F4 verwendet werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-08
12:05 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Höchstgrenze für Angebote beträgt 900 000 EUR brutto.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMXYYYX” Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152340📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsichen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152340📞
Fax: +49 4131152343 📠
Quelle: OJS 2020/S 220-539591 (2020-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 170043.80 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70.00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 220-539591
Auftragsvergabe
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Titel: Auftragsvergabe Beckman Coulter GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Beckman Coulter GmbH
Postanschrift: Europark Fichtenhain B 13
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2151333701📞
E-Mail: anolden@beckman.com📧
Fax: +49 2151333710 📠
Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 170 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMXYYDM
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1.
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 020-044987 (2021-01-26)