Folgende Unterlagen/Erklärungen stehen unter
www.vergabe.hessen.de (Vergabeplattform Land Hessen) für das Nicht Offene Vergabeverfahren VG-0437-2020-0190 zum Download zur Verfügung:
— „Hinweise zum Vergabeverfahren“;
— „Eigenerklärung bzgl. des Nichtvorliegens einer Vergabesperre“;
— „Erklärung zu Berufsbefähigung & Leistungsfähigkeit“;
— „Erklärung Unternehmensdaten“;
— „Referenzliste“;
— „Referenzabfrage und -bewertung“;
— „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“;
— „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“;
— „Entwurf Vergabeunterlagen“.
Für die Einreichung eines Teilnahmeantrages ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen zwingend erforderlich; er ist ausschließlich elektronisch über die dort bereitgestellte Softwarekomponente „AI-Bietercockpit“ zu übermitteln.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 7.7.2020, 6.00 Uhr elektronisch in Textform gem. § 126b BGB eingereicht werden, nicht aber mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform, auf einem Datenträger (z. B. USB-Sticks, CD-ROM), per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Dem Teilnahmeantrag sind auch Eigenerklärungen bezüglich dem Nichtvorliegen einer Vergabesperre und Unternehmensdaten beizufügen.
Falls beabsichtigt ist, die Leistung als Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist bereits mit Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt;
— und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Zudem ist die „Eigenerklärung bezüglich dem Nichtvorliegen einer Vergabesperre“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bilden, werden nicht zugelassen.
Werden für die Ausführung der Leistung Nachunternehmer eingesetzt, so ist der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen, in welchem die Teile der Leistung zu benennen sind, die durch ein Nachunternehmen erbracht werden sollen.
Weitere Informationen können der Anlage „Hinweise zum Vergabeverfahren“ entnommen werden, welche mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.