Angaben zur Verhandlung:
Die gemäß erfolgter Eignungsprüfung ausgewählten Bewerber werden zeitgleich zur Abgabe eines indikativen Angebotes unter angemessener Fristsetzung aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter auf Grundlage der indikativen Angebote zur Erläuterung und Präsentation der Angebotsinhalte ("Verhandlungstermin") einzuladen und Verhandlungen zu führen. Der voraussichtliche Präsentationstermin wird dem Bieter mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt. Durch ein Gremium bestehend aus Mitarbeitern der beteiligten Fachämter der StädteRegion Aachen wird eine Bewertung des Angebotes unter Einbeziehung der Präsentation auf der Grundlage der bereitgestellten Wertungsmatrix durchgeführt. Sollten sich aus dem Verhandlungstermin Veränderungen ergeben, die die Erstellung eines neuen bzw. angepassten Angebotes erforderlich machen, werden die benötigten Informationen allen Bietern zur gleichen Zeit mitgeteilt und eine erneute Fristsetzung zur Einreichung eines neuen Angebotes bekannt gegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Verhandlungsschritte zu wiederholen.
Sind keine weiteren Verhandlungen erforderlich, teilt der Auftraggeber eine Frist zur Abgabe des letztverbindlichen Angebots allen Bietern zeitgleich mit. Aufgrund dieses Angebotes erfolgt dann eine Zuschlagserteilung.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Zusätzliche Angaben:
— Die zu betreibende Luftrettungsstation am Standort Würselen-Merzbrück kann durch den Bewerber im Zeitraum 15.06. bis 26.06. besichtigt werden. Soweit Bewerber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen sie sich unter Angabe des Wunschtermins per Mail unter folgender Adresse zur Vereinbarung melden:
vergabestelle@staedteregion-aachen.de. Der Auftraggeber wird mit dem Bewerber einen Termin für die Besichtigung vereinbaren.
— Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Anlage 2) und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Anlage 3) dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Die mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von Nachunternehmern zu erbringenden Teilleistungen von diesen beizubringen und mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen.
Sofern ein Nachunternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt (nur bei Eignungsleihe) oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, so muss das Nachunternehmen durch den Bewerber oder Bieter ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass diese durch den Bewerber oder Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Eine Übersendung der Unterlagen in Papierform ist nicht zulässig.
Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise; Erklärungen und Nachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY5YF6B