Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung der Arbeiten zur Revision inkl. Bereitstellung der gesamten erforderlichen Materials an 14 dreiteiligen elektrischen Triebzügen vom Typ Stadler Flirt 1 Baureihe 427, an 29 vierteiligen elektrischen Triebzügen vom Typ Stadler Flirt 1 Baureihe 428 und an 19 fünfteiligen elektrischen Triebzügen vom Typ Stadler Flirt 1 Baureihe 429 nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Revision an 62 Stadler Flirt 1 Triebzügen der Baureihen 427, 428 und 429
Keolis-RevisonF1-2020”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung der Arbeiten zur Revision inkl. Bereitstellung der gesamten erforderlichen Materials an 14 dreiteiligen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung der Arbeiten zur Revision inkl. Bereitstellung der gesamten erforderlichen Materials an 14 dreiteiligen elektrischen Triebzügen vom Typ Stadler Flirt 1 Baureihe 427, an 29 vierteiligen elektrischen Triebzügen vom Typ Stadler Flirt 1 Baureihe 428 und an 19 fünfteiligen elektrischen Triebzügen vom Typ Stadler Flirt 1 Baureihe 429 nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen.
1️⃣
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Sitz des Auftragnehmers.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AG betreibt den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Hellweg-Netz u. a. mit 25 elektrischen Triebzügen vom Typ Stadler Flirt 1 im Auftrag...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AG betreibt den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Hellweg-Netz u. a. mit 25 elektrischen Triebzügen vom Typ Stadler Flirt 1 im Auftrag des Aufgabenträgers Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Zudem betreibt sie im Auftrag desselbigen Aufgabenträgers den SPNV im Teutoburger-Wald-Netz mit u. a. 19 elektrischen Triebzügen vom Typ Stadler Flirt 1. Im Auftrag des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr betreibt die AG zusätzlich das Maas-Rhein-Lippe-Netz mit 18 elektrischen Triebzügen vom Typ Stadler Flirt 1.
Diese Triebzüge stehen nicht im Eigentum der AG, sondern sind geleast.
Eigentümerin der Fahrzeuge ist die Leasinggesellschaft Alpha Trains.
Die Durchführung der Leistung erfolgt unter Berücksichtigung der Fristfälligkeit der Triebzüge in einem abgestimmten Lieferplan. Der Zeitraum der einzelnen Fristfälligkeiten liegt zwischen Dezember 2021 und Februar 2025. Je Baureihe steht max. ein Fahrzeug zeitgleich zur Verfügung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Neben den im Lastenheft festgelegten zwingend durchzuführenden Planarbeiten je Revision je Triebzug inkl. des gesamten Materials können ebenfalls im...”
Beschreibung der Optionen
Neben den im Lastenheft festgelegten zwingend durchzuführenden Planarbeiten je Revision je Triebzug inkl. des gesamten Materials können ebenfalls im Lastenheft beschriebene optionale, variierende Zusatzarbeiten an einzelnen Fahrzeugen erforderlich sein. Die zusätzlichen Arbeiten sind jeweils nach Bedarf bzw. nach Freigabe durch die Auftraggeberin durchzuführen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabeunterlagen für den Registrierungs- und Qualifizierungsantrag (Teilnahmewettbewerb) stehen für einen direkten Zugang gebührenfrei unter der o. g....”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen für den Registrierungs- und Qualifizierungsantrag (Teilnahmewettbewerb) stehen für einen direkten Zugang gebührenfrei unter der o. g. Internetadresse (Ziffer I.3.) zur Verfügung. Eine Registrierung erfolgt durch Einreichung des Teilnahmeantrages inklusive aller geforderten Anlagen per E-Mail an die Kontaktstelle (Ziffer I.1.).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Vertraulichkeitsverpflichtung (Formblatt A02) und Eigenerklärung (auf Formblatt A03) mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen (Gründung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vertraulichkeitsverpflichtung (Formblatt A02) und Eigenerklärung (auf Formblatt A03) mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen (Gründung, Tätigkeitsschwerpunkte, Konzernverbundenheit, Ansprechpartner) und Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 bis 126 GWB sowie § 21 AEntG und§ 19 MiLoG,
2. Kopie eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen sowie im Falle von Personengesellschaften (z. B. KG, GbR) auch für die persönlich haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform vorhanden) oder andernfalls (bei fehlender Registerpflicht) Darstellung der Inhaber/Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter des/der Unternehmen/s,
3. Kopie einer gültigen Instandhaltungsstellenbescheinigung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 oder alternativ Bestätigung der Absicht zur Erlangung der Instandhaltungsbescheinigung bis spätestens zum Ablauf der Übergangsfrist.
Die vorgenannten Unterlagen sind im Falle einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer Eignungsleihe mit dem Angebot von/für dem/den Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. zu Rechtsform, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger, Eintragungen im Gewerbezentral- oder Wettbewerbsregister, Eintragungen im Bundeszentralregister für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte des Unternehmens). Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer Überprüfung der Eigenerklärungen besteht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Eigenerklärung (auf Formblatt A04) zu:
a) Gesamtjahresumsatz des Unternehmens,
b) zum Jahresumsatz des Unternehmens mit Leistungen der schweren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Eigenerklärung (auf Formblatt A04) zu:
a) Gesamtjahresumsatz des Unternehmens,
b) zum Jahresumsatz des Unternehmens mit Leistungen der schweren Instandhaltung in der Eisenbahnbranche.
5. Eigenerklärung (selbst formuliert) zum Bestehen bzw. den geplanten Abschluss
a) einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, sowie
b) einer Vertragserfüllungsbürgschaft und einer Gewährleistungsbürgschaft in ausreichender Höhe im Falle der Auftragserteilung gemäß Ziffer III.1.6.
Die Umsatzangaben (Nr. 4) sind im Falle einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer wirtschaftlichen oder finanziellen Eignungsleihe mit dem Angebot auch von/für dem/den Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Haftpflichtversicherung alle Mitglieder und die Vertragserfüllungsbürgschaft die Gemeinschaft (Gesamtbürgschaft) erfassen; eine Eignungsleihe in Bezug auf die Haftpflichtversicherung und Vertragserfüllungsbürgschaft ist ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. Jahresabschlüsse bzw. Gewinn-/Verlustrechnungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Angaben zu laufenden Verbindlichkeiten, Liquiditätsnachweise, Eigenkapitalbescheinigungen oder Bankbestätigungen, Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft). Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung der Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden.
“Ein Unternehmen ist wirtschaftlich, technisch und finanziell leistungsfähig, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin davon auszugehen ist, dass es die...”
Ein Unternehmen ist wirtschaftlich, technisch und finanziell leistungsfähig, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin davon auszugehen ist, dass es die erforderlichen Kapazitäten besitzt, um seine laufenden finanziellen Belastungen und Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (auch hinsichtlich Vorlaufkosten, Anschubinvestitionen und Leistungsschwankungen/Spitzenbedarfe) ordnungsgemäß zu erfüllen. Davon ist in der Regel nicht auszugehen, wenn folgende Mindestanforderungen schon nicht erreicht werden:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die Qualifikation erfüllen müssen und welche bei der Kontaktstelle im Rahmen der Qualifikationsfrist eingereicht werden müssen.
Zu 4(b). Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens mit Leistungen der schweren Instandhaltung in der Eisenbahnbranche in Höhe von ca. 25 000 000 Euro pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (oder alternativ: in den letzten 36 Kalendermonaten vor dem Termin zur Abgabe der Angebote).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6. Eigenerklärung (auf Formblatt A05) u. a. mit detaillierten Angaben und Beschreibungen zu vergleichbaren vom Unternehmen seit dem 1.1.2017 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung (auf Formblatt A05) u. a. mit detaillierten Angaben und Beschreibungen zu vergleichbaren vom Unternehmen seit dem 1.1.2017 erbrachten Referenzleistungen (s. Mindestanforderungen). Eine vollständige Liste aller erbrachten Leistungen ist nicht verlangt; es genügen nachvollziehbare und aussagekräftige Angaben in Ansehung der Mindestanforderungen.
7. Angabe der Teilleistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden.
Die Referenzangaben (Nr. 6) sind mit, im Falle einer Bietergemeinschaft für das jeweilige Mitglied bzw. im Falle einer diesbezüglichen Eignungsleihe für den jeweiligen Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer)vorzulegen, welches/-r die entsprechenden Leistungen tatsächlich ausführen wird. Es ist insoweit auf eine Übereinstimmung mit den Angaben zum Leistungsanteil in der Bietergemeinschaftserklärung bzw. Erklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (s. auch Nr. 8) zu achten. Im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Referenznachweise von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Angaben zu erbrachten Leistungen in den vergangenen drei Kalenderjahren zu verlangen. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Führungs-/Leitungspersonen (s. Ziffer III.2.2.) vor Zuschlagserteilung zu prüfen und entsprechende Nachweise zu verlangen. Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung der Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden oder wenn im Falle einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe die jeweiligen Leistungsanteile genauer aufzuklären sind. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus vor, eigene Recherchen anzustellen und insbesondere die im Angebot benannten Referenzauftraggeber zu kontaktieren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 6. Das ausführende Unternehmen muss mindestens einen vergleichbaren Auftrag der schweren Instandhaltung in der Eisenbahnbranche mit folgenden...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 6. Das ausführende Unternehmen muss mindestens einen vergleichbaren Auftrag der schweren Instandhaltung in der Eisenbahnbranche mit folgenden Mindestanforderungen durchgeführt haben: Leistungsumfang in ähnlicher Größe zu dieser Ausschreibung hinsichtlich Umfang der einzelnen Arbeiten je Triebzug und ggfs. zeitgleicher Abarbeitung der geforderten Anzahl an Triebzügen. Ebenfalls müssen die Anforderungen an Infrastruktur und Personal für eine Durchführung der Arbeiten in genannter Größenordnung erfüllt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen unter der o. g. Internetadresse (Ziffer I.3.) zur Verfügung. Nur qualifizierte Unternehmen können...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen unter der o. g. Internetadresse (Ziffer I.3.) zur Verfügung. Nur qualifizierte Unternehmen können an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Fragen. Eine Registrierung erfolgt durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung (A02) per E-Mail an die Kontaktstelle unter Angabe der Bekanntmachungsnummer und der Nennung eines Ansprechpartners samt einer durch gehendend erreichbaren E-Mail-Anschrift und Telefonnummer. (Im Dokument der Vertraulichkeitsverpflichtung (A02). Als Teilnahmeantrag haben die Bewerber zusätzlich die Formblätter für Angaben zur Ausschlussgründen(A03), das Formblatt zur Erklärung zum Umsatz (A04) und das Formblatt zur Erklärung der Referenzen (A05) im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs elektronisch an die Kontaktstelle einzureichen. Die weiteren Vergabeunterlagen werden dann nach Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch zur Verfügung gestellt. s. III.1.1.-1.9), VI.3.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“1. Vertragserfüllungs-Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes,
2. Gewährleistungs-Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes,
3....”
Geforderte Kautionen und Garantien
1. Vertragserfüllungs-Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes,
2. Gewährleistungs-Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes,
3. Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen (jeweils mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr):
a) Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung in Höhe von 25,6 Millionen EUR je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden zweifachjahresmaximiert,
b) Vermögensschäden aufgrund fehlerhafter Planungen bzw. Konstruktion als Folge von Schäden an den Fahrzeugen in der Planungshaftpflichtversicherung in Höhe von 1 Millionen Euro je Versicherungsfall,
c) Tätigkeitsschäden für die in Reparatur befindlichen Fahrzeuge und für Bewegung derselben auf dem Betriebsgelände des Aufraggebers in Höhe von 9,3 Millionen Euro je Fahrzeug.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags (§ 421 BGB). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags (§ 421 BGB). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben in der alle Mitglieder mit vollständigem Namen (Unternehmensbezeichnung) angegeben sind, Art und Umfang der von den Mitgliedern jeweils zu übernehmenden Leistungsteile angegeben sind, eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfalle für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist und die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie im Auftragsfalle für die Durchführung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die für Nachunternehmer im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) vorgesehenen Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung, sofern...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten die für Nachunternehmer im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) vorgesehenen Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung, sofern die Leistungen in NRW erbracht werden. Erfolgt die Leistungserbringung durch den AN in einem anderen Bundesland oder außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, sichert der AN gegenüber dem AG die Einhaltung der betreffenden gesetzlichen Vorschriften über den Mindestlohn sowie der sozialrechtlichen und entsprechenden tarifvertraglichen Vorgaben zu.
Der/ die vom Auftragnehmer eingesetzten Projektleiter und dessen Vertreter müssen über ausreichend Erfahrung in der Durchführung von ähnlichen Projekten verfügen. Ebenfalls sind die Kommunikation und Dokumentation in deutscher Sprache zwingend erforderlich.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-10
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1.) unter...”
1. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1.) unter Angabe eines Ansprechpartners und einer aktiven (jederzeit empfangsbereiten) E-Mail-Adresse zu registrieren (z. B. durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß Ziffer II.2.14). Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Auftraggeberin nur registrierten Unternehmen mitteilen. Die Vergabeunterlagen werden gemäß Ziffer II.2.14.) bereitgestellt.
2. Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3.). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2.), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3.), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen.
3. Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3.). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3. entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Fax: +49 2114753989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:. Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1.) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:. Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1.) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer I.1.). Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) erfolgt ist. Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: KEOLIS Deutschland GmbH & Co. KG
Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabeunterlagen für den Registrierungs- und Qualifizierungsantrag (Teilnahmewettbewerb) stehen für einen direkten Zugang gebührenfrei unter der o.g....”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen für den Registrierungs- und Qualifizierungsantrag (Teilnahmewettbewerb) stehen für einen direkten Zugang gebührenfrei unter der o.g. Internetadresse (Ziffer I.3) zur Verfügung. Eine Registrierung erfolgt durch Einreichung des Teilnahmeantrages inklusive aller geforderten Anlagen per E-Mail an die Kontaktstelle (Ziffer I.1)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 126-309124
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Durchführung der Revision an 62 Stadler Flirt 1 Triebzügen der Baureihen 427, 428 und 429”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-12 📅
“1. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1) unter...”
1. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1) unter Angabe eines Ansprechpartners und einer aktiven (jederzeit empfangsbereiten) E-Mail-Adresse zu registrieren (z. B. durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß Ziffer II.2.14). Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Auftraggeberin nur registrierten Unternehmen mitteilen. Die Vergabeunterlagen werden gemäß Ziffer II.2.14) bereitgestellt.
2. Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen.
3. Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
— Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
— Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
— Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
— Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer I.1). Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) erfolgt ist.
— Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
— Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 035-088614 (2021-02-16)