Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 für die Dauer von 3 Jahren — mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre — die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukte nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 TierNebG im Wege der Beleihung in vollem Umfang auf ein Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) neu zu übertragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2021-2023
30-39-02-EU
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Veterinärwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 für die Dauer von 3 Jahren — mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre — die Pflicht zur Beseitigung...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 für die Dauer von 3 Jahren — mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre — die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukte nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 TierNebG im Wege der Beleihung in vollem Umfang auf ein Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) neu zu übertragen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Abholung, Sammlung, Beförderung im Kreisgebiet Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Abholung, Sammlung, Beförderung im Kreisgebiet Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung innerhalb oder außerhalb Kreisgebiet.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Dem Kreis Steinfurt obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Dem Kreis Steinfurt obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte und verendete sonstige Tiere z. B. aus Haushalten, Tierarztpraxen oder Tierheimen. Die bisherige Beleihung endet mit Ablauf des 31.12.2020.
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 nach § 3 Abs. 3 Satz 1 TierNebG die Beseitigungspflicht erneut auf einen Beliehenen zu übertragen. Aufgrund der Beleihung nimmt die beliehene Person die hoheitlichen Aufgaben der Beseitigung tierischer Nebenprodukte dann im eigenen Namen im Auftrag des Staates selbständig wahr.
Bei der zu beleihenden Person muss es sich um eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts handeln, die einen Verarbeitungsbetrieb, eine Verbrennungsanlage oder eine Mitverbrennungsanlage betreibt.
Hinsichtlich der zu beseitigenden Mengen stehen für die Kalkulation folgende Eckwerte aus dem Jahr 2019 zur Verfügung:
Landwirtschaftliche Betriebe
— ca. 2 225 Anfallstellen in Betrieben mit landwirtschaftlichen Nutztieren;
— ca. 7 950 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte aus routinemäßiger Beseitigung (insbesondere Falltiere);
— ca. 50 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte außerhalb der routinemäßigen Abfuhr (insbesondere aus Schadensereignissen).
Schlachtbetriebe, Hausschlachtungen
— 12 kleine gewerbliche Schlachtbetriebe;
— ca. 16 000 geschlachtete Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Wildschweine und Damwild;
— ca. 160 000 geschlachtete Geflügel;
— ca. 90 Hausschlachtungen;
— ca. 470 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte aus Schlachtungen.
Sonstige Tiere und tierische Nebenprodukte
— ca. 205 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte (Heim-, Haus- und Labortiere, Wild-, Gatter-, Zoo- und Zirkustiere usw.).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltschutz
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption bis 31.12.2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise müssen mit dem Angebot vorgelegt werden:
— ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistung;
— ggf. Verpflichtungserklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise müssen mit dem Angebot vorgelegt werden:
— ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistung;
— ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;
— Aufstellung der Fahrzeuge (Menge und Art der einzusetzenden Fahrzeuge, technische Ausstattung);
— rechtsgültige Genehmigungs-/Zulassungsbescheide der Verarbeitungs-, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage;
— Nachweise zu Standorten und Gesamtkapazität der Anlagen und zur Leistungserfüllung;
— Nachweise zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch bei Einrichtung von Restriktionszonen im Tierseuchenfall, wenn sich die Verarbeitungsanlage im Ausland befindet;
— Nachweis über die Möglichkeit der Sektion gefallener Tiere durch den Amtstierarzt in einer Entfernung von max. 50 km zum Kreishaus Steinfurt;
— ggfls. Nachweis über Qualitätssicherungsverfahren, z. B. nach DIN ISO 9001.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-11
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-11
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum D3026.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Jahresmitte 2023 oder bei Verlängerung Jahresmitte 2025.
Zusätzliche Informationen
“Folgende Nachweise müssen auf gesonderte Anforderung vorgelegt werden:
— Angabe einer zentralen Telefonnummer für die Anmeldung abzuholenden Materials für...”
Folgende Nachweise müssen auf gesonderte Anforderung vorgelegt werden:
— Angabe einer zentralen Telefonnummer für die Anmeldung abzuholenden Materials für die Zeit montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr und sowie samstags von 8.00 bis 9.00 Uhr;
— Angabe einer Telefonnummer für den 24-stündigen Notdienst mit jederzeitiger Erreichbarkeit für Schadensereignisse (Tierseuchen, Havarien, Stallbrände, Verkehrsunfälle usw.).
Vertragsstrafe
Es wird folgende Vertragsstrafe vereinbart: siehe § 4 und § 9 Abs. 3 des Vertragsentwurfs
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29Z7M
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
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Quelle: OJS 2020/S 121-296188 (2020-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2021 - 2023
30-39-02-EU
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 für die Dauer von 3 Jahren – mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre – die Pflicht zur Beseitigung...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 für die Dauer von 3 Jahren – mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre – die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukte nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 TierNebG im Wege der Beleihung in vollem Umfang auf ein Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) neu zu übertragen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1246329.08 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt Abholung, Sammlung, Beförderung im Kreisgebiet
Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt Abholung, Sammlung, Beförderung im Kreisgebiet
Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung innerhalb oder außerhalb Kreisgebiet
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Beschreibung der Beschaffung:
“Dem Kreis Steinfurt obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Dem Kreis Steinfurt obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte und verendete sonstige Tiere z. B. aus Haushalten, Tierarztpraxen oder Tierheimen. Die bisherige Beleihung endet mit Ablauf des 31.12.2020.
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 nach § 3 Abs. 3 Satz 1 TierNebG die Beseitigungspflicht erneut auf einen Beliehenen zu übertragen. Aufgrund der Beleihung nimmt die beliehene Person die hoheitlichen Aufgaben der Beseitigung tierischer Nebenprodukte dann im eigenen Namen im Auftrag des Staates selbständig wahr.
Bei der zu beleihenden Person muss es sich um eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts handeln, die einen Verarbeitungsbetrieb, eine Verbrennungsanlage oder eine Mitverbrennungsanlage betreibt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 121-296188
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 30-39-02-EU
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2021 - 2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Jean Schaap GmbH
Postanschrift: Averbeck 51
Postort: Heek
Postleitzahl: 48619
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Borken🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1246329.08 💰