In den Justizvollzugsanstalten Aichach, Ebrach und Neuburg-Herrenwörth ist beabsichtigt, die Dienstleistung „Durchführung des Einkaufs der Gefangenen“ neu zu vergeben. Dabei handelt es sich auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen nach Art. 24 BayStVollzG und Art. 41 BayUVollzG – vereinfacht ausgedrückt – um die Möglichkeit für die Gefangenen, aus eigenen Mitteln Nahrungs- und Genussmittel, Mittel zur Körperpflege und andere zugelassene Waren und Gegenstände einzukaufen. Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des sog. Bestelleinkaufs, d. h., die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von den Justizvollzugsanstalten bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des/der künftigen Auftragnehmer und die Modalitäten der Durchführung des Einkaufs werden durch einen Vertrag mit der jeweiligen Justizvollzugsanstalt bestimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung des Einkaufs der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten Aichach, Ebrach und Neuburg-Herrenwörth”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Haftanstalten📦
Kurze Beschreibung:
“In den Justizvollzugsanstalten Aichach, Ebrach und Neuburg-Herrenwörth ist beabsichtigt, die Dienstleistung „Durchführung des Einkaufs der Gefangenen“ neu...”
Kurze Beschreibung
In den Justizvollzugsanstalten Aichach, Ebrach und Neuburg-Herrenwörth ist beabsichtigt, die Dienstleistung „Durchführung des Einkaufs der Gefangenen“ neu zu vergeben. Dabei handelt es sich auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen nach Art. 24 BayStVollzG und Art. 41 BayUVollzG – vereinfacht ausgedrückt – um die Möglichkeit für die Gefangenen, aus eigenen Mitteln Nahrungs- und Genussmittel, Mittel zur Körperpflege und andere zugelassene Waren und Gegenstände einzukaufen. Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des sog. Bestelleinkaufs, d. h., die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von den Justizvollzugsanstalten bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des/der künftigen Auftragnehmer und die Modalitäten der Durchführung des Einkaufs werden durch einen Vertrag mit der jeweiligen Justizvollzugsanstalt bestimmt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 900 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung des Einkaufs der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Aichach
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Haftanstalten📦
Ort der Leistung: Aichach-Friedberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizvollzugsanstalt Aichach
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Gefangenen ist die Versorgung (der Einkauf der Gefangenen) mit Nahrungs- und Genussmitteln, Mitteln zur Körperpflege, Sportartikeln und anderen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Gefangenen ist die Versorgung (der Einkauf der Gefangenen) mit Nahrungs- und Genussmitteln, Mitteln zur Körperpflege, Sportartikeln und anderen zugelassenen Waren und Gegenständen durchzuführen.
Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des Bestelleinkaufs, d. h. die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von der Justizvollzugsanstalt bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des Auftragnehmers und die Modalitäten der Durchführung werden durch einen Vertrag über die Abwicklung des Einkaufs der Gefangenen bestimmt.
Grundlage für den Einkauf der Gefangenen sind Art. 24 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) und Art. 14 des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (BayUVollzG).
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 050 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6)...”
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6) kann nur als Anhalt ohne abschließende Festlegung gelten. Charakteristisch für die Leistung ist die Bestellung von Artikeln durch Gefangene nach deren Bedarf und finanziellen Möglichkeiten. Eine konkrete Einschätzung des Umfangs ist nicht möglich.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung des Einkaufs in der Justizvollzugsanstalt Ebrach
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Bamberg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizvollzugsanstalt Ebrach
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Gefangenen ist die Versorgung (der Einkauf der Gefangenen) mit Nahrungs- und Genussmitteln, Mitteln zur Körperpflege, Sportartikeln und anderen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Gefangenen ist die Versorgung (der Einkauf der Gefangenen) mit Nahrungs- und Genussmitteln, Mitteln zur Körperpflege, Sportartikeln und anderen zugelassenen Waren und Gegenständen durchzuführen.
Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des Bestelleinkaufs, d.h. die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von der Justizvollzugsanstalt bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des Auftragnehmers und die Modalitäten der Durchführung werden durch einen Vertrag über die Abwicklung des Einkaufs der Gefangenen bestimmt.
Grundlage für den Einkauf der Gefangenen sind Art. 24 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) und Art. 14 des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (BayUVollzG).
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6 kann...”
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6 kann nur als Anhalt ohne abschließende Festlegung gelten. Charakteristisch für die Leistung ist die Bestellung von Artikeln durch Gefangene nach deren Bedarf und finanziellen Möglichkeiten. Eine konkrete Einschätzung des Umfangs ist nicht möglich.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung des Einkaufs in der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 650 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftrag wird an ein leistungsfähiges und fachkundiges Unternehmen vergeben, bei dem keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftrag wird an ein leistungsfähiges und fachkundiges Unternehmen vergeben, bei dem keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den genannten Bestimmungen fordert der Auftraggeber nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VgV eine Eigenerklärung (Dokument A 203 a der Vergabeunterlagen). Im Falle der Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Beteiligung von Unterauftragnehmern haben sich sämtliche Unternehmen zu den Ausschlussgründen zu erklären. Auf die Regelungen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, bei dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen.
Zu den weiteren wirtschaftlichen, finanziellen und technische Kriterien wird auf Abschnitt VI.3) verwiesen (wegen unzureichender Feldgröße des Formulars an dieser Stelle).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“§ 65 Abs. 2 VgV (es handelt sich um die Vergabe im Bereich der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen)” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Zu Abschnitt III, rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben:
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit...”
Zu Abschnitt III, rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben:
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gelten folgende Kriterien (Eignung):
1) Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz von je 250 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Angabe erfolgt über eine Eigenerklärung unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokuments;
2) Gefordert wird eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 100 000 EUR (je Schadensfall) beträgt. Die Angabe erfolgt über eine Eigenerklärung unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokuments.
Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gelten folgende Kriterien (Eignung):
Gefordert wird das Vorliegen von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge (erbrachte Leistungen in den letzten 3 Jahren, beginnend ab Februar 2017) unter Angabe einer Kurzbeschreibung des Auftrags, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn sie mit den Leistungsanforderungen vergleichbar ist, in den letzten 3 Jahren erbracht und bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits erfüllt ist. Die Angabe erfolgt über eine Eigenerklärung unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokuments.
Zuschlagskriterien sind:
1) Preis (Gewichtung 50 %);
2) Leistung (Gewichtung 50 %) – Unterkriterium Umsetzungskonzept – Unterkriterium Umfang des Warensortiments.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Postanschrift: Abteistraße 21
Postort: Niederschönenfeld
Postleitzahl: 86694
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zevest@jv.bayern.de📧
Quelle: OJS 2020/S 021-046696 (2020-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 0.01
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 0.01
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 021-046696
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Durchführung des Einkaufs der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Aichach
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Massak Logistik GmbH
Postort: Litzendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayern🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 050 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Durchführung des Einkaufs in der Justizvollzugsanstalt Ebrach
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 200 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Durchführung des Einkaufs in der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 650 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2020/S 055-131083 (2020-03-13)