In den Justizvollzugsanstalten Aichach, Ebrach und Neuburg-Herrenwörth ist beabsichtigt, die Dienstleistung „Durchführung des Einkaufs der Gefangenen“ neu zu vergeben. Dabei handelt es sich auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen nach Art. 24 BayStVollzG und Art. 41 BayUVollzG – vereinfacht ausgedrückt – um die Möglichkeit für die Gefangenen, aus eigenen Mitteln Nahrungs- und Genussmittel, Mittel zur Körperpflege und andere zugelassene Waren und Gegenstände einzukaufen. Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des sog. Bestelleinkaufs, d. h., die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von den Justizvollzugsanstalten bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des/der künftigen Auftragnehmer und die Modalitäten der Durchführung des Einkaufs werden durch einen Vertrag mit der jeweiligen Justizvollzugsanstalt bestimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Haftanstalten
Kurze Beschreibung:
In den Justizvollzugsanstalten Aichach, Ebrach und Neuburg-Herrenwörth ist beabsichtigt, die Dienstleistung „Durchführung des Einkaufs der Gefangenen“ neu zu vergeben. Dabei handelt es sich auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen nach Art. 24 BayStVollzG und Art. 41 BayUVollzG – vereinfacht ausgedrückt – um die Möglichkeit für die Gefangenen, aus eigenen Mitteln Nahrungs- und Genussmittel, Mittel zur Körperpflege und andere zugelassene Waren und Gegenstände einzukaufen. Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des sog. Bestelleinkaufs, d. h., die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von den Justizvollzugsanstalten bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des/der künftigen Auftragnehmer und die Modalitäten der Durchführung des Einkaufs werden durch einen Vertrag mit der jeweiligen Justizvollzugsanstalt bestimmt.
In den Justizvollzugsanstalten Aichach, Ebrach und Neuburg-Herrenwörth ist beabsichtigt, die Dienstleistung „Durchführung des Einkaufs der Gefangenen“ neu zu vergeben. Dabei handelt es sich auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen nach Art. 24 BayStVollzG und Art. 41 BayUVollzG – vereinfacht ausgedrückt – um die Möglichkeit für die Gefangenen, aus eigenen Mitteln Nahrungs- und Genussmittel, Mittel zur Körperpflege und andere zugelassene Waren und Gegenstände einzukaufen. Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des sog. Bestelleinkaufs, d. h., die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von den Justizvollzugsanstalten bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des/der künftigen Auftragnehmer und die Modalitäten der Durchführung des Einkaufs werden durch einen Vertrag mit der jeweiligen Justizvollzugsanstalt bestimmt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-30 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 021-046696
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6) kann nur als Anhalt ohne abschließende Festlegung gelten. Charakteristisch für die Leistung ist die Bestellung von Artikeln durch Gefangene nach deren Bedarf und finanziellen Möglichkeiten. Eine konkrete Einschätzung des Umfangs ist nicht möglich.
Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6) kann nur als Anhalt ohne abschließende Festlegung gelten. Charakteristisch für die Leistung ist die Bestellung von Artikeln durch Gefangene nach deren Bedarf und finanziellen Möglichkeiten. Eine konkrete Einschätzung des Umfangs ist nicht möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 900 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Durchführung des Einkaufs der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Aichach
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für die Gefangenen ist die Versorgung (der Einkauf der Gefangenen) mit Nahrungs- und Genussmitteln, Mitteln zur Körperpflege, Sportartikeln und anderen zugelassenen Waren und Gegenständen durchzuführen.
Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des Bestelleinkaufs, d. h. die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von der Justizvollzugsanstalt bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des Auftragnehmers und die Modalitäten der Durchführung werden durch einen Vertrag über die Abwicklung des Einkaufs der Gefangenen bestimmt.
Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des Bestelleinkaufs, d. h. die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von der Justizvollzugsanstalt bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des Auftragnehmers und die Modalitäten der Durchführung werden durch einen Vertrag über die Abwicklung des Einkaufs der Gefangenen bestimmt.
Grundlage für den Einkauf der Gefangenen sind Art. 24 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) und Art. 14 des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (BayUVollzG).
Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6) kann nur als Anhalt ohne abschließende Festlegung gelten. Charakteristisch für die Leistung ist die Bestellung von Artikeln durch Gefangene nach deren Bedarf und finanziellen Möglichkeiten. Eine konkrete Einschätzung des Umfangs ist nicht möglich.
Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6) kann nur als Anhalt ohne abschließende Festlegung gelten. Charakteristisch für die Leistung ist die Bestellung von Artikeln durch Gefangene nach deren Bedarf und finanziellen Möglichkeiten. Eine konkrete Einschätzung des Umfangs ist nicht möglich.
Bezeichnung des Loses: Durchführung des Einkaufs in der Justizvollzugsanstalt Ebrach
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des Bestelleinkaufs, d.h. die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von der Justizvollzugsanstalt bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des Auftragnehmers und die Modalitäten der Durchführung werden durch einen Vertrag über die Abwicklung des Einkaufs der Gefangenen bestimmt.
Die Abwicklung des Einkaufs erfolgt im Wege des Bestelleinkaufs, d.h. die von den Gefangenen georderten Waren/Artikel werden vom Kaufmann kommissioniert und an den Einkaufstagen in den von der Justizvollzugsanstalt bestimmten Räumlichkeiten an die Gefangenen übergeben. Die Leistung des Auftragnehmers und die Modalitäten der Durchführung werden durch einen Vertrag über die Abwicklung des Einkaufs der Gefangenen bestimmt.
Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6 kann nur als Anhalt ohne abschließende Festlegung gelten. Charakteristisch für die Leistung ist die Bestellung von Artikeln durch Gefangene nach deren Bedarf und finanziellen Möglichkeiten. Eine konkrete Einschätzung des Umfangs ist nicht möglich.
Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6 kann nur als Anhalt ohne abschließende Festlegung gelten. Charakteristisch für die Leistung ist die Bestellung von Artikeln durch Gefangene nach deren Bedarf und finanziellen Möglichkeiten. Eine konkrete Einschätzung des Umfangs ist nicht möglich.
Bezeichnung des Loses: Durchführung des Einkaufs in der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth
Losnummer: 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 650 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Justizvollzugsanstalt Aichach
Justizvollzugsanstalt Ebrach
Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftrag wird an ein leistungsfähiges und fachkundiges Unternehmen vergeben, bei dem keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den genannten Bestimmungen fordert der Auftraggeber nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VgV eine Eigenerklärung (Dokument A 203 a der Vergabeunterlagen). Im Falle der Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Beteiligung von Unterauftragnehmern haben sich sämtliche Unternehmen zu den Ausschlussgründen zu erklären. Auf die Regelungen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, bei dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftrag wird an ein leistungsfähiges und fachkundiges Unternehmen vergeben, bei dem keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den genannten Bestimmungen fordert der Auftraggeber nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VgV eine Eigenerklärung (Dokument A 203 a der Vergabeunterlagen). Im Falle der Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Beteiligung von Unterauftragnehmern haben sich sämtliche Unternehmen zu den Ausschlussgründen zu erklären. Auf die Regelungen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, bei dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen.
Zu den weiteren wirtschaftlichen, finanziellen und technische Kriterien wird auf Abschnitt VI.3) verwiesen (wegen unzureichender Feldgröße des Formulars an dieser Stelle).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
§ 65 Abs. 2 VgV (es handelt sich um die Vergabe im Bereich der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen)
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
§ 65 Abs. 2 VgV (es handelt sich um die Vergabe im Bereich der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Behörde des Justizvollzugs
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt III, rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben:
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gelten folgende Kriterien (Eignung):
1) Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz von je 250 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Angabe erfolgt über eine Eigenerklärung unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokuments;
1) Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz von je 250 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Angabe erfolgt über eine Eigenerklärung unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokuments;
2) Gefordert wird eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 100 000 EUR (je Schadensfall) beträgt. Die Angabe erfolgt über eine Eigenerklärung unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokuments.
2) Gefordert wird eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 100 000 EUR (je Schadensfall) beträgt. Die Angabe erfolgt über eine Eigenerklärung unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokuments.
Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gelten folgende Kriterien (Eignung):
Gefordert wird das Vorliegen von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge (erbrachte Leistungen in den letzten 3 Jahren, beginnend ab Februar 2017) unter Angabe einer Kurzbeschreibung des Auftrags, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn sie mit den Leistungsanforderungen vergleichbar ist, in den letzten 3 Jahren erbracht und bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits erfüllt ist. Die Angabe erfolgt über eine Eigenerklärung unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokuments.
Gefordert wird das Vorliegen von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge (erbrachte Leistungen in den letzten 3 Jahren, beginnend ab Februar 2017) unter Angabe einer Kurzbeschreibung des Auftrags, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn sie mit den Leistungsanforderungen vergleichbar ist, in den letzten 3 Jahren erbracht und bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits erfüllt ist. Die Angabe erfolgt über eine Eigenerklärung unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokuments.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: § 160 Einleitung, Antrag
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Postanschrift: Abteistraße 21
Postort: Niederschönenfeld
Postleitzahl: 86694
E-Mail: zevest@jv.bayern.de📧
Quelle: OJS 2020/S 021-046696 (2020-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6 kann nur als Anhalt ohne abschließende Festlegung gelten. Charakteristisch für die Leistung ist die Bestellung von Artikeln durch Gefangene nach deren Bedarf und finanziellen Möglichkeiten. Eine konkrete Einschätzung des Umfangs ist nicht möglich.
Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung entstehen Verpflichtungen zwischen Kaufmann und Inhaftierten unmittelbar. Der geschätzte Wert in Nr. II.2.6 kann nur als Anhalt ohne abschließende Festlegung gelten. Charakteristisch für die Leistung ist die Bestellung von Artikeln durch Gefangene nach deren Bedarf und finanziellen Möglichkeiten. Eine konkrete Einschätzung des Umfangs ist nicht möglich.
Auftragsvergabe
Name: Massak Logistik GmbH
Postort: Litzendorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Bayern
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.