Der Auftragnehmer soll die Strategische Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen der gesetzlichen Grundlagen durchführen.
Die Strategische Umweltprüfung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Im Rahmen der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sollen die beteiligten Ressorts auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Außerdem ist zu der Endfassung des Umweltberichtes eine anschauliche internetfähige Kurzzusammenfassung für die breite Öffentlichkeit mit den wesentlichen Ergebnissen anzufertigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 10
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: zu Händen von Herrn Dr. Georg Ris
Telefon: +49 7111262241📞
E-Mail: georg.ris@mlr.bwl.de📧
Fax: +49 7111261622241 📠
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: https://efre-bw.de/🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://efre-bw.de/ausschreibungen/🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 10
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: zu Händen von Herrn Dr. Georg Ris
Telefon: +49 7111262241📞
E-Mail: georg.ris@mlr.bwl.de📧
Fax: +49 7111261622241 📠
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: https://efre-bw.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung einer strategischen Umweltprüfung des „EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027"”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer soll die Strategische Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer soll die Strategische Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen der gesetzlichen Grundlagen durchführen.
Die Strategische Umweltprüfung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Im Rahmen der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sollen die beteiligten Ressorts auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Außerdem ist zu der Endfassung des Umweltberichtes eine anschauliche internetfähige Kurzzusammenfassung für die breite Öffentlichkeit mit den wesentlichen Ergebnissen anzufertigen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 32 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2021-2027 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)....”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2021-2027 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt als Verwaltungsbehörde für das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 federführend für die an der Planung und Umsetzung beteiligten Ministerien Baden-Württembergs* die Strategische Umweltprüfung der Programmplanung aus.
Wesentliche Grundlagen sind
— Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa" (COM(2018) 375 final) vom 29.5.2018, nachfolgend Allgemeine Verordnung (Entwurf), dort insbesondere Artikel 67, die auf der Internetseite der Europäischen Kommission https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM%3A2018%3A375%3AFIN veröffentlicht ist und heruntergeladen werden kann sowie,
— Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds" (COM(2018) 372 final) vom 29.5.2018, nachfolgend EFRE-Verordnung (Entwurf),
Die auf der Internetseite der Europäischen Kommission https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM%3A2018%3A372%3AFIN veröffentlicht ist und heruntergeladen werden kann,
— § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und § 17 des Umweltverwaltungsgesetzes des Landes (UVwG)
Änderungen der Entwürfe der oben genannten Verordnungen sind zu berücksichtigen und schließlich die endgültigen Fassungen der Dokumente als Grundlage zu verwenden.
Auf der Basis der oben genannten Grundlagen soll der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:
— der Auftragnehmer soll die Strategische Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen der o. g. gesetzlichen Grundlagen durchführen,
— die Strategische Umweltprüfung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Im Rahmen der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sollen die beteiligten Ressorts auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können,
— außerdem ist zu der Endfassung des Umweltberichtes eine anschauliche internetfähige Kurzzusammenfassung für die breite Öffentlichkeit mit den wesentlichen Ergebnissen anzufertigen.
Die Strategische Umweltprüfung ist parallel zum Erstellungsprozess des Operationellen Programms durchzuführen. Für die Bearbeitung des Auftrags wird ein Entwurf des Operationellen Programms zur Verfügung gestellt, der ggf. während des Zeitraums der Leistungserbringung fortgeschrieben wird.
Arbeitsbeginn für die Strategische Umweltprüfung ist der 10.3.2020. Der erste Entwurf des Umweltberichts soll bis zum 29.5.2020 dem Auftraggeber vorgelegt werden, der Umweltbericht für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung bis zum 3.7.2020. Der Umweltbericht einschl. Kurzzusammenfassung ist bis zum 1.12.2020 fertigzustellen und an den Auftraggeber zu übergeben.
* Dies sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Geschätzter Wert ohne Umsatzsteuer: Spanne 25 000 bis 32 000 EUR.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 32 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-10 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— Wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet der Strategischen Umweltprüfung (allgemein und speziell) mit...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet der Strategischen Umweltprüfung (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, wobei auch ältere Leistungen berücksichtigt werden,
— Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens und insbesondere der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen,
— Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
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Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Vergabe der Strategischen Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Sollten Sie Fragen zu den Vergabeunterlagen haben, so können Sie diese bis spätestens 24.1.2020 bei der vorstehend in Ziff. I.3 genannten Vergabestelle z....”
Zusätzliche Informationen
Sollten Sie Fragen zu den Vergabeunterlagen haben, so können Sie diese bis spätestens 24.1.2020 bei der vorstehend in Ziff. I.3 genannten Vergabestelle z. Hd. Herrn Dr. Georg Ris [georg.ris[at]mlr.bwl.de] und Herrn Thomas Menn [thomas.menn[at]mlr.bwl.de] einreichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Anlage 1: Angaben zum Bewerber:
i) Bewerber mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Anlage 1: Angaben zum Bewerber:
i) Bewerber mit vollständiger Adresse (Name und Sitz des Unternehmens);
ii) Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse);
iii) Handelsregistereintrag;
iv) bei Bietergemeinschaften: vorgesehene Arbeitsteilung bei Bewerbungen und vorgesehene Rechtsform sowie der verantwortliche Hauptauftragsnehmer als bevollmächtigter Vertreter.
Als Anlage 2:
i) Erklärung darüber, dass der Bewerber kein Träger von Maßnahmen ist, die nach dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg gefördert werden;
ii) Auskunft darüber, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, insbesondere, ob er mit Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben, gesellschaftsrechtlich verbunden ist und ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, insbesondere bei Interessenvertretern von Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben bzw. von Verbänden, denen solche Trägerunternehmen angehören.
Als Anlage 3: Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß 13.2.1 VwV-Beschaffung i. V. m. § 31 UVgO, § 123 und § 124 GWB
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Anlage 4: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Anlage 4: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen bis höchstens zum Geschäftsjahr 2016.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Anlage 5: Aufstellung der wesentlichen in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Anlage 5: Aufstellung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet der Strategischen Umweltprüfung (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
Wobei auch ältere Leistungen berücksichtigt werden. Der Nachweis wird erbracht durch:
i) bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung;
ii) bei Leistungen für private Auftraggeber eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung (falls eine solche nicht erhältlich ist, genügt eine einfache Erklärung des Bewerbers).
Als Anlage 6: Lebensläufe und Bescheinigungen des für die Durchführung der Dienstleistung vorgesehenen Personals über die berufliche Befähigung, insbesondere Bescheinigungen, auch Arbeitszeugnisse, über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von strategischen Umweltprüfungen im Bereich der Strukturförderungen.
Als Anlage 7: Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen.
Als Anlage 8: Angaben über die technische Leitung, insbesondere über die Qualifikation und Erfahrung des für die technische Leitung und Durchführung vorgesehenen Personals, nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen und Angaben zur Organisationsstruktur.
Als Anlage 9: Erklärung über die Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
Als Anlage 10: Erklärung über die technische Ausstattung (hier auch zur räumlichen Erreichbarkeit, Erreichbarkeit allgemein über Medien, EDV-Ausstattung).
Als Anlage 11: Erklärung über Qualitätsmanagement und über eventuelle Zertifizierung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Als Anlage 12: Ausgefüllte Verpflichtungserklärung zum LTMG.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
“Die Markterkundung hat ergeben, dass der Auftragswert die Schwellenwerte nach § 2 VgV nicht erreichen wird. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen...”
Die Markterkundung hat ergeben, dass der Auftragswert die Schwellenwerte nach § 2 VgV nicht erreichen wird. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97ff. GWB) finden daher keine Anwendung. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu gewährleisten und dem Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, hat sich der Auftraggeber gleichwohl entschlossen, den Auftrag europaweit bekannt zu machen. Der Auftraggeber wird das Verfahren als einstufiges Verhandlungsverfahren durchführen. Er wird auf Grundlage der eingegangenen Angebote anhand der in II.2.9) genannten Kriterien 3 Bieter zu Verhandlungen über ihr Angebot auffordern.