Der Auftragnehmer soll die Strategische Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen der gesetzlichen Grundlagen durchführen. Die Strategische Umweltprüfung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Im Rahmen der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sollen die beteiligten Ressorts auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Außerdem ist zu der Endfassung des Umweltberichtes eine anschauliche internetfähige Kurzzusammenfassung für die breite Öffentlichkeit mit den wesentlichen Ergebnissen anzufertigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll die Strategische Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen der gesetzlichen Grundlagen durchführen.
Die Strategische Umweltprüfung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Im Rahmen der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sollen die beteiligten Ressorts auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Außerdem ist zu der Endfassung des Umweltberichtes eine anschauliche internetfähige Kurzzusammenfassung für die breite Öffentlichkeit mit den wesentlichen Ergebnissen anzufertigen.
Der Auftragnehmer soll die Strategische Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen der gesetzlichen Grundlagen durchführen.
Die Strategische Umweltprüfung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Im Rahmen der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sollen die beteiligten Ressorts auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Außerdem ist zu der Endfassung des Umweltberichtes eine anschauliche internetfähige Kurzzusammenfassung für die breite Öffentlichkeit mit den wesentlichen Ergebnissen anzufertigen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 10
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://efre-bw.de/🌏
E-Mail: georg.ris@mlr.bwl.de📧
Telefon: +49 7111262241📞
Fax: +49 7111261622241 📠
URL der Dokumente: https://efre-bw.de/ausschreibungen/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-13 📅
Datum des Beginns: 2020-03-10 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 008-013933
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Sollten Sie Fragen zu den Vergabeunterlagen haben, so können Sie diese bis spätestens 24.1.2020 bei der vorstehend in Ziff. I.3 genannten Vergabestelle z. Hd. Herrn Dr. Georg Ris [georg.ris[at]mlr.bwl.de] und Herrn Thomas Menn [thomas.menn[at]mlr.bwl.de] einreichen.
Sollten Sie Fragen zu den Vergabeunterlagen haben, so können Sie diese bis spätestens 24.1.2020 bei der vorstehend in Ziff. I.3 genannten Vergabestelle z. Hd. Herrn Dr. Georg Ris [georg.ris[at]mlr.bwl.de] und Herrn Thomas Menn [thomas.menn[at]mlr.bwl.de] einreichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll die Strategische Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen der gesetzlichen Grundlagen durchführen.
Die Strategische Umweltprüfung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Im Rahmen der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sollen die beteiligten Ressorts auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Außerdem ist zu der Endfassung des Umweltberichtes eine anschauliche internetfähige Kurzzusammenfassung für die breite Öffentlichkeit mit den wesentlichen Ergebnissen anzufertigen.
Die Strategische Umweltprüfung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Im Rahmen der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sollen die beteiligten Ressorts auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Außerdem ist zu der Endfassung des Umweltberichtes eine anschauliche internetfähige Kurzzusammenfassung für die breite Öffentlichkeit mit den wesentlichen Ergebnissen anzufertigen.
Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2021-2027 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt als Verwaltungsbehörde für das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 federführend für die an der Planung und Umsetzung beteiligten Ministerien Baden-Württembergs* die Strategische Umweltprüfung der Programmplanung aus.
Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2021-2027 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt als Verwaltungsbehörde für das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 federführend für die an der Planung und Umsetzung beteiligten Ministerien Baden-Württembergs* die Strategische Umweltprüfung der Programmplanung aus.
Wesentliche Grundlagen sind
— Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates…
… mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa" (COM(2018) 375 final) vom 29.5.2018, nachfolgend Allgemeine Verordnung (Entwurf), dort insbesondere Artikel 67, die auf der Internetseite der Europäischen Kommission https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM%3A2018%3A375%3AFIN veröffentlicht ist und heruntergeladen werden kann sowie,
… über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds" (COM(2018) 372 final) vom 29.5.2018, nachfolgend EFRE-Verordnung (Entwurf),
— § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und § 17 des Umweltverwaltungsgesetzes des Landes (UVwG)
Änderungen der Entwürfe der oben genannten Verordnungen sind zu berücksichtigen und schließlich die endgültigen Fassungen der Dokumente als Grundlage zu verwenden.
Auf der Basis der oben genannten Grundlagen soll der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:
— der Auftragnehmer soll die Strategische Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen der o. g. gesetzlichen Grundlagen durchführen,
— die Strategische Umweltprüfung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Im Rahmen der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sollen die beteiligten Ressorts auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können,
— die Strategische Umweltprüfung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Im Rahmen der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sollen die beteiligten Ressorts auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können,
— außerdem ist zu der Endfassung des Umweltberichtes eine anschauliche internetfähige Kurzzusammenfassung für die breite Öffentlichkeit mit den wesentlichen Ergebnissen anzufertigen.
Die Strategische Umweltprüfung ist parallel zum Erstellungsprozess des Operationellen Programms durchzuführen. Für die Bearbeitung des Auftrags wird ein Entwurf des Operationellen Programms zur Verfügung gestellt, der ggf. während des Zeitraums der Leistungserbringung fortgeschrieben wird.
Die Strategische Umweltprüfung ist parallel zum Erstellungsprozess des Operationellen Programms durchzuführen. Für die Bearbeitung des Auftrags wird ein Entwurf des Operationellen Programms zur Verfügung gestellt, der ggf. während des Zeitraums der Leistungserbringung fortgeschrieben wird.
Arbeitsbeginn für die Strategische Umweltprüfung ist der 10.3.2020. Der erste Entwurf des Umweltberichts soll bis zum 29.5.2020 dem Auftraggeber vorgelegt werden, der Umweltbericht für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung bis zum 3.7.2020. Der Umweltbericht einschl. Kurzzusammenfassung ist bis zum 1.12.2020 fertigzustellen und an den Auftraggeber zu übergeben.
Arbeitsbeginn für die Strategische Umweltprüfung ist der 10.3.2020. Der erste Entwurf des Umweltberichts soll bis zum 29.5.2020 dem Auftraggeber vorgelegt werden, der Umweltbericht für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung bis zum 3.7.2020. Der Umweltbericht einschl. Kurzzusammenfassung ist bis zum 1.12.2020 fertigzustellen und an den Auftraggeber zu übergeben.
* Dies sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Geschätzter Wert ohne Umsatzsteuer: Spanne 25 000 bis 32 000 EUR.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 32 000 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Vergabe der Strategischen Umweltprüfung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027
Zusätzliche Informationen:
Sollten Sie Fragen zu den Vergabeunterlagen haben, so können Sie diese bis spätestens 24.1.2020 bei der vorstehend in Ziff. I.3 genannten Vergabestelle z. Hd. Herrn Dr. Georg Ris [georg.ris[at]mlr.bwl.de] und Herrn Thomas Menn [thomas.menn[at]mlr.bwl.de] einreichen.
Sollten Sie Fragen zu den Vergabeunterlagen haben, so können Sie diese bis spätestens 24.1.2020 bei der vorstehend in Ziff. I.3 genannten Vergabestelle z. Hd. Herrn Dr. Georg Ris [georg.ris[at]mlr.bwl.de] und Herrn Thomas Menn [thomas.menn[at]mlr.bwl.de] einreichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Anlage 1: Angaben zum Bewerber:
i) Bewerber mit vollständiger Adresse (Name und Sitz des Unternehmens);
iv) bei Bietergemeinschaften: vorgesehene Arbeitsteilung bei Bewerbungen und vorgesehene Rechtsform sowie der verantwortliche Hauptauftragsnehmer als bevollmächtigter Vertreter.
Als Anlage 2:
i) Erklärung darüber, dass der Bewerber kein Träger von Maßnahmen ist, die nach dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg gefördert werden;
ii) Auskunft darüber, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, insbesondere, ob er mit Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben, gesellschaftsrechtlich verbunden ist und ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, insbesondere bei Interessenvertretern von Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben bzw. von Verbänden, denen solche Trägerunternehmen angehören.
ii) Auskunft darüber, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, insbesondere, ob er mit Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben, gesellschaftsrechtlich verbunden ist und ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, insbesondere bei Interessenvertretern von Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben bzw. von Verbänden, denen solche Trägerunternehmen angehören.
Als Anlage 3: Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß 13.2.1 VwV-Beschaffung i. V. m. § 31 UVgO, § 123 und § 124 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Anlage 4: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen bis höchstens zum Geschäftsjahr 2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Anlage 5: Aufstellung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet der Strategischen Umweltprüfung (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
Als Anlage 5: Aufstellung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet der Strategischen Umweltprüfung (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
Wobei auch ältere Leistungen berücksichtigt werden. Der Nachweis wird erbracht durch:
i) bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung;
ii) bei Leistungen für private Auftraggeber eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung (falls eine solche nicht erhältlich ist, genügt eine einfache Erklärung des Bewerbers).
Als Anlage 6: Lebensläufe und Bescheinigungen des für die Durchführung der Dienstleistung vorgesehenen Personals über die berufliche Befähigung, insbesondere Bescheinigungen, auch Arbeitszeugnisse, über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von strategischen Umweltprüfungen im Bereich der Strukturförderungen.
Als Anlage 6: Lebensläufe und Bescheinigungen des für die Durchführung der Dienstleistung vorgesehenen Personals über die berufliche Befähigung, insbesondere Bescheinigungen, auch Arbeitszeugnisse, über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von strategischen Umweltprüfungen im Bereich der Strukturförderungen.
Als Anlage 7: Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen.
Als Anlage 8: Angaben über die technische Leitung, insbesondere über die Qualifikation und Erfahrung des für die technische Leitung und Durchführung vorgesehenen Personals, nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen und Angaben zur Organisationsstruktur.
Als Anlage 8: Angaben über die technische Leitung, insbesondere über die Qualifikation und Erfahrung des für die technische Leitung und Durchführung vorgesehenen Personals, nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen und Angaben zur Organisationsstruktur.
Als Anlage 9: Erklärung über die Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
Als Anlage 10: Erklärung über die technische Ausstattung (hier auch zur räumlichen Erreichbarkeit, Erreichbarkeit allgemein über Medien, EDV-Ausstattung).
Als Anlage 11: Erklärung über Qualitätsmanagement und über eventuelle Zertifizierung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Als Anlage 12: Ausgefüllte Verpflichtungserklärung zum LTMG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet der Strategischen Umweltprüfung (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, wobei auch ältere Leistungen berücksichtigt werden,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet der Strategischen Umweltprüfung (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, wobei auch ältere Leistungen berücksichtigt werden,
— Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens und insbesondere der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen,
— Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Die Markterkundung hat ergeben, dass der Auftragswert die Schwellenwerte nach § 2 VgV nicht erreichen wird. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97ff. GWB) finden daher keine Anwendung. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu gewährleisten und dem Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, hat sich der Auftraggeber gleichwohl entschlossen, den Auftrag europaweit bekannt zu machen. Der Auftraggeber wird das Verfahren als einstufiges Verhandlungsverfahren durchführen. Er wird auf Grundlage der eingegangenen Angebote anhand der in II.2.9) genannten Kriterien 3 Bieter zu Verhandlungen über ihr Angebot auffordern.
Die Markterkundung hat ergeben, dass der Auftragswert die Schwellenwerte nach § 2 VgV nicht erreichen wird. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97ff. GWB) finden daher keine Anwendung. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu gewährleisten und dem Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, hat sich der Auftraggeber gleichwohl entschlossen, den Auftrag europaweit bekannt zu machen. Der Auftraggeber wird das Verfahren als einstufiges Verhandlungsverfahren durchführen. Er wird auf Grundlage der eingegangenen Angebote anhand der in II.2.9) genannten Kriterien 3 Bieter zu Verhandlungen über ihr Angebot auffordern.