Es soll ein Konvoiverfahren bestehend aus gemeinsamen Workshops und individueller Unterstützung durchgeführt werden. Ziel ist es, die Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems (EMAS) in den teilnehmenden Organisationen zu begleiten. Im Ergebnis sollen die teilnehmenden Organisationen innerhalb 18 Monaten zur Validierungsreife gebracht werden, indem sie alle Anforderungen, die sich aus dem EMAS-Prozess ergeben, erfüllen. Hierfür führt der Konvoi in Workshops und durch individuelle Unterstützung die Teilnehmenden Schritt für Schritt durch die EMAS-Anforderungen und -Elemente. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität sollen in den Zyklus integriert werden, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten. Die Teilnehmenden des Konvois erhalten für die gesamte Umweltmanagementdokumentation ein Vorlagen-Set, welches sie gemeinsam mit der/dem AN im Laufe des Projektes auf ihre Behörde anpassen. Die Vorlagen werden in den Workshops vorgestellt und erläutert. Die Bearbeitung der Vorlagen wird je nach Betreuungsumfang vom Umweltmanagementbeauftragten oder der/dem AN in Abstimmung mit dem Haus vorgenommen. Ziel ist, dass die Behörde mit überschaubarem Aufwand eine bedarfsgerechte Umweltmanagementdokumentation erhält. Die Teilnehmenden des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt in Vorbereitung auf die externe Validierung die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung einer/s Umweltgutachter/in. Beide Prozesse (Gruppenbetreuung und individuelle Unterstützung) finden parallel über 18 Monate statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: Z II 2-VSt. 1343/2020
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Konvoiverfahren bestehend aus gemeinsamen Workshops und individueller Unterstützung durchgeführt werden. Ziel ist es, die Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems (EMAS) in den teilnehmenden Organisationen zu begleiten. Im Ergebnis sollen die teilnehmenden Organisationen innerhalb 18 Monaten zur Validierungsreife gebracht werden, indem sie alle Anforderungen, die sich aus dem EMAS-Prozess ergeben, erfüllen.
Hierfür führt der Konvoi in Workshops und durch individuelle Unterstützung die Teilnehmenden Schritt für Schritt durch die EMAS-Anforderungen und -Elemente. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität sollen in den Zyklus integriert werden, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten.
Die Teilnehmenden des Konvois erhalten für die gesamte Umweltmanagementdokumentation ein Vorlagen-Set, welches sie gemeinsam mit der/dem AN im Laufe des Projektes auf ihre Behörde anpassen. Die Vorlagen werden in den Workshops vorgestellt und erläutert. Die Bearbeitung der Vorlagen wird je nach Betreuungsumfang vom Umweltmanagementbeauftragten oder der/dem AN in Abstimmung mit dem Haus vorgenommen. Ziel ist, dass die Behörde mit überschaubarem Aufwand eine bedarfsgerechte Umweltmanagementdokumentation erhält.
Die Teilnehmenden des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt in Vorbereitung auf die externe Validierung die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung einer/s Umweltgutachter/in.
Beide Prozesse (Gruppenbetreuung und individuelle Unterstützung) finden parallel über 18 Monate statt.
Es soll ein Konvoiverfahren bestehend aus gemeinsamen Workshops und individueller Unterstützung durchgeführt werden. Ziel ist es, die Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems (EMAS) in den teilnehmenden Organisationen zu begleiten. Im Ergebnis sollen die teilnehmenden Organisationen innerhalb 18 Monaten zur Validierungsreife gebracht werden, indem sie alle Anforderungen, die sich aus dem EMAS-Prozess ergeben, erfüllen.
Hierfür führt der Konvoi in Workshops und durch individuelle Unterstützung die Teilnehmenden Schritt für Schritt durch die EMAS-Anforderungen und -Elemente. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität sollen in den Zyklus integriert werden, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten.
Die Teilnehmenden des Konvois erhalten für die gesamte Umweltmanagementdokumentation ein Vorlagen-Set, welches sie gemeinsam mit der/dem AN im Laufe des Projektes auf ihre Behörde anpassen. Die Vorlagen werden in den Workshops vorgestellt und erläutert. Die Bearbeitung der Vorlagen wird je nach Betreuungsumfang vom Umweltmanagementbeauftragten oder der/dem AN in Abstimmung mit dem Haus vorgenommen. Ziel ist, dass die Behörde mit überschaubarem Aufwand eine bedarfsgerechte Umweltmanagementdokumentation erhält.
Die Teilnehmenden des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt in Vorbereitung auf die externe Validierung die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung einer/s Umweltgutachter/in.
Beide Prozesse (Gruppenbetreuung und individuelle Unterstützung) finden parallel über 18 Monate statt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-04 📅
Datum des Beginns: 2020-12-16 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 172-415102
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 30.6.2022 zu erbringen.
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 30.6.2022 zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Konvoiverfahren bestehend aus gemeinsamen Workshops und individueller Unterstützung durchgeführt werden. Ziel ist es, die Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems (EMAS) in den teilnehmenden Organisationen zu begleiten. Im Ergebnis sollen die teilnehmenden Organisationen innerhalb 18 Monaten zur Validierungsreife gebracht werden, indem sie alle Anforderungen, die sich aus dem EMAS-Prozess ergeben, erfüllen.
Es soll ein Konvoiverfahren bestehend aus gemeinsamen Workshops und individueller Unterstützung durchgeführt werden. Ziel ist es, die Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems (EMAS) in den teilnehmenden Organisationen zu begleiten. Im Ergebnis sollen die teilnehmenden Organisationen innerhalb 18 Monaten zur Validierungsreife gebracht werden, indem sie alle Anforderungen, die sich aus dem EMAS-Prozess ergeben, erfüllen.
Hierfür führt der Konvoi in Workshops und durch individuelle Unterstützung die Teilnehmenden Schritt für Schritt durch die EMAS-Anforderungen und -Elemente. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität sollen in den Zyklus integriert werden, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten.
Hierfür führt der Konvoi in Workshops und durch individuelle Unterstützung die Teilnehmenden Schritt für Schritt durch die EMAS-Anforderungen und -Elemente. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität sollen in den Zyklus integriert werden, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten.
Die Teilnehmenden des Konvois erhalten für die gesamte Umweltmanagementdokumentation ein Vorlagen-Set, welches sie gemeinsam mit der/dem AN im Laufe des Projektes auf ihre Behörde anpassen. Die Vorlagen werden in den Workshops vorgestellt und erläutert. Die Bearbeitung der Vorlagen wird je nach Betreuungsumfang vom Umweltmanagementbeauftragten oder der/dem AN in Abstimmung mit dem Haus vorgenommen. Ziel ist, dass die Behörde mit überschaubarem Aufwand eine bedarfsgerechte Umweltmanagementdokumentation erhält.
Die Teilnehmenden des Konvois erhalten für die gesamte Umweltmanagementdokumentation ein Vorlagen-Set, welches sie gemeinsam mit der/dem AN im Laufe des Projektes auf ihre Behörde anpassen. Die Vorlagen werden in den Workshops vorgestellt und erläutert. Die Bearbeitung der Vorlagen wird je nach Betreuungsumfang vom Umweltmanagementbeauftragten oder der/dem AN in Abstimmung mit dem Haus vorgenommen. Ziel ist, dass die Behörde mit überschaubarem Aufwand eine bedarfsgerechte Umweltmanagementdokumentation erhält.
Die Teilnehmenden des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt in Vorbereitung auf die externe Validierung die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung einer/s Umweltgutachter/in.
Die Teilnehmenden des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt in Vorbereitung auf die externe Validierung die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung einer/s Umweltgutachter/in.
Beide Prozesse (Gruppenbetreuung und individuelle Unterstützung) finden parallel über 18 Monate statt.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung ambitionierte Ziele zur Reduktion der Treibhausgase in Deutschland gesetzt. Auch Verwaltungshandeln verursacht Treibhausgasemissionen. Der Bund ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und will mit gutem Beispiel vorangehen. Das Ziel einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 wurde im Klimaschutzgesetz gesetzlich verankert. Im Kapitel 3.5.1. des Klimaschutzprogramm 2030 sind daher Maßnahmen zum Erreichen dieses Zieles festgelegt. Dies umfasst auch Maßnahme 3.5.1.1 „Einführung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS / LUMA-SPlus in der Bundesverwaltung bis 2025“.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung ambitionierte Ziele zur Reduktion der Treibhausgase in Deutschland gesetzt. Auch Verwaltungshandeln verursacht Treibhausgasemissionen. Der Bund ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und will mit gutem Beispiel vorangehen. Das Ziel einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 wurde im Klimaschutzgesetz gesetzlich verankert. Im Kapitel 3.5.1. des Klimaschutzprogramm 2030 sind daher Maßnahmen zum Erreichen dieses Zieles festgelegt. Dies umfasst auch Maßnahme 3.5.1.1 „Einführung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS / LUMA-SPlus in der Bundesverwaltung bis 2025“.
Das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) unterstützt Organisationen, Ressourcen intelligent einzusparen und einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. EMAS stellt sicher, dass alle Umweltaspekte von Energieverbrauch bis zu Abfall und Emissionen rechtssicher und transparent erfasst werden und eine kontinuierliche Verbesserung in diesen Handlungsfeldern stattfindet. Diese Verbesserungen unterstützen die Zielerreichung Klimaneutralität maßgeblich, da die gleichen zentralen Handlungsfelder adressiert werden: die Umweltauswirkungen und dabei insbesondere der Energieverbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen der Liegenschaften, der Mobilität, Beschaffungen, Veranstaltungen und der Kantinen.
Das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) unterstützt Organisationen, Ressourcen intelligent einzusparen und einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. EMAS stellt sicher, dass alle Umweltaspekte von Energieverbrauch bis zu Abfall und Emissionen rechtssicher und transparent erfasst werden und eine kontinuierliche Verbesserung in diesen Handlungsfeldern stattfindet. Diese Verbesserungen unterstützen die Zielerreichung Klimaneutralität maßgeblich, da die gleichen zentralen Handlungsfelder adressiert werden: die Umweltauswirkungen und dabei insbesondere der Energieverbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen der Liegenschaften, der Mobilität, Beschaffungen, Veranstaltungen und der Kantinen.
Es soll ein Konvoiverfahren, bestehend aus gemeinsamen Workshops und individueller Beratung, durchgeführt werden. Ziel ist es, die Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems (EMAS) in den teilnehmen Organisationen zu begleiten. Im Ergebnis sollen die teilnehmenden Organisationen innerhalb von 18 Monaten zur Validierungsreife gebracht werden, indem sie alle Anforderungen, die sich aus dem EMAS-Prozess ergeben, erfüllen.
Es soll ein Konvoiverfahren, bestehend aus gemeinsamen Workshops und individueller Beratung, durchgeführt werden. Ziel ist es, die Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems (EMAS) in den teilnehmen Organisationen zu begleiten. Im Ergebnis sollen die teilnehmenden Organisationen innerhalb von 18 Monaten zur Validierungsreife gebracht werden, indem sie alle Anforderungen, die sich aus dem EMAS-Prozess ergeben, erfüllen.
Hierfür führt die/der Auftragnehmer/in (AN) die Organisationen in Workshops und durch individuelle Unterstützung Schritt für Schritt durch die einzelnen Elemente des EMAS-Prozesses (u. a. Leitbild festlegen, Umweltprogramm erarbeiten, MitarbeiterInnenbeteiligung) sowie die Anforderungen an eine EMAS-Validierung wie die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen und der quantitativen und qualitativen Bewertung aller Umweltauswirkungen. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität wird durch die/den AN in den Zyklus integriert, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten.
Hierfür führt die/der Auftragnehmer/in (AN) die Organisationen in Workshops und durch individuelle Unterstützung Schritt für Schritt durch die einzelnen Elemente des EMAS-Prozesses (u. a. Leitbild festlegen, Umweltprogramm erarbeiten, MitarbeiterInnenbeteiligung) sowie die Anforderungen an eine EMAS-Validierung wie die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen und der quantitativen und qualitativen Bewertung aller Umweltauswirkungen. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität wird durch die/den AN in den Zyklus integriert, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten.
Die/Der AN erstellt für die gesamte Umweltmanagementdokumentation entsprechende Vorlagen, welche die Organisationen erhalten und gemeinsam mit der/dem AN im Laufe des Projektes auf ihre Organisation anpassen. Die Vorlagen werden durch die/den AN in den Workshops vorgestellt und erläutert. Die Bearbeitung der Vorlagen wird je nach Betreuungsumfang vom Umweltmanagementbeauftragten der Organisation oder der/dem AN in Abstimmung mit der Organisation vorgenommen. Ziel ist, dass die Organisation mit überschaubarem Aufwand eine bedarfsgerechte Umweltmanagementdokumentation erhält.
Die/Der AN erstellt für die gesamte Umweltmanagementdokumentation entsprechende Vorlagen, welche die Organisationen erhalten und gemeinsam mit der/dem AN im Laufe des Projektes auf ihre Organisation anpassen. Die Vorlagen werden durch die/den AN in den Workshops vorgestellt und erläutert. Die Bearbeitung der Vorlagen wird je nach Betreuungsumfang vom Umweltmanagementbeauftragten der Organisation oder der/dem AN in Abstimmung mit der Organisation vorgenommen. Ziel ist, dass die Organisation mit überschaubarem Aufwand eine bedarfsgerechte Umweltmanagementdokumentation erhält.
Die teilnehmenden Organisationen des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems durch die/den AN begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt, in Vorbereitung auf die externe Validierung, die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung eines externen Umweltgutachters durch die/den AN. Die externe Validierung an sich ist nicht Bestandteil des Konvoiverfahrens.
Die teilnehmenden Organisationen des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems durch die/den AN begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt, in Vorbereitung auf die externe Validierung, die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung eines externen Umweltgutachters durch die/den AN. Die externe Validierung an sich ist nicht Bestandteil des Konvoiverfahrens.
Die Leistung gliedert sich in folgende Arbeitspakete:
Die Workshops dienen der Vermittlung von Grundwissen zur EMAS-Verordnung und deren inhaltlichen Anforderungen sowie dem Erfahrungsaustausch der TeilnehmerInnen des Konvois untereinander. Über die Laufzeit des Konvois werden sieben Workshops durchgeführt (einschließlich Auftakt- und Abschlussworkshop).
Die Workshops dienen der Vermittlung von Grundwissen zur EMAS-Verordnung und deren inhaltlichen Anforderungen sowie dem Erfahrungsaustausch der TeilnehmerInnen des Konvois untereinander. Über die Laufzeit des Konvois werden sieben Workshops durchgeführt (einschließlich Auftakt- und Abschlussworkshop).
Arbeitspaket: Individuelle Unterstützung
Parallel zu den Workshops findet durch die/den AN die Unterstützung der Organisationen und somit die Begleitung der individuellen Umsetzung statt. Dabei wird gezielt auf individuelle Aktivitäten, umweltrelevante Prozesse (bezogen auf das Kerngeschäft) und spezielle Hemmnisse der Organisationen eingegangen. Die Ausgestaltung der individuellen Betreuung richtet sich insbesondere nach dem gewünschten Betreuungsumfang der Organisationen und gliedert sich in 3 Betreuungsstufen: Stufe 1 Basis-Betreuung, Stufe 2 Mittlere Betreuung und Stufe 3 Intensive Betreuung.
Parallel zu den Workshops findet durch die/den AN die Unterstützung der Organisationen und somit die Begleitung der individuellen Umsetzung statt. Dabei wird gezielt auf individuelle Aktivitäten, umweltrelevante Prozesse (bezogen auf das Kerngeschäft) und spezielle Hemmnisse der Organisationen eingegangen. Die Ausgestaltung der individuellen Betreuung richtet sich insbesondere nach dem gewünschten Betreuungsumfang der Organisationen und gliedert sich in 3 Betreuungsstufen: Stufe 1 Basis-Betreuung, Stufe 2 Mittlere Betreuung und Stufe 3 Intensive Betreuung.
Als fester Leistungsbestandteil wird die 1. Stufe für jede/n Teilnehmer/in vorgesehen und von der AG verbindlich beauftragt. Eine Basis-Betreuung in der Stufe 1 bedeutet, dass die Behörde durch den Implementierungsprozess hindurch begleitet und angeleitet wird. Die konkrete Umsetzungsarbeit verbleibt soweit wie möglich bei der Behörde. In der Basis-Betreuung Stufe 1 wird ein Aufwand von 16 Tagen mit 8 Stunden für 8 Hauptstandorte (oberste Bundesbehörden und bundeseigene Gesellschaft) geschätzt. Für einen großen Standort werden 10 Tage mit 8 Stunden geschätzt, für 2 mittlere Standorte werden jeweils 7 Tage mit 8 Stunden geschätzt und für 2 kleine Standorte jeweils 5 Tage mit 8 Stunden. Hinzu kommen weitere 47 Tage je 8 Stunden für die weiteren Standorte der bundeseigenen Gesellschaft. Insgesamt sollen 20 Standorte begleitet werden.
Als fester Leistungsbestandteil wird die 1. Stufe für jede/n Teilnehmer/in vorgesehen und von der AG verbindlich beauftragt. Eine Basis-Betreuung in der Stufe 1 bedeutet, dass die Behörde durch den Implementierungsprozess hindurch begleitet und angeleitet wird. Die konkrete Umsetzungsarbeit verbleibt soweit wie möglich bei der Behörde. In der Basis-Betreuung Stufe 1 wird ein Aufwand von 16 Tagen mit 8 Stunden für 8 Hauptstandorte (oberste Bundesbehörden und bundeseigene Gesellschaft) geschätzt. Für einen großen Standort werden 10 Tage mit 8 Stunden geschätzt, für 2 mittlere Standorte werden jeweils 7 Tage mit 8 Stunden geschätzt und für 2 kleine Standorte jeweils 5 Tage mit 8 Stunden. Hinzu kommen weitere 47 Tage je 8 Stunden für die weiteren Standorte der bundeseigenen Gesellschaft. Insgesamt sollen 20 Standorte begleitet werden.
Als optionale Leistungsbestandteile werden die Stufen 2 und 3 von den am Konvoi teilnehmenden Organisationen beauftragt.
Bei der mittleren Betreuungsvariante in Stufe 2 ist die/der AN stärker in die Umsetzungsarbeit eingebunden, indem sie/er insbesondere bei der Anpassung der Umweltmanagementdokumentation und den innerbehördlichen Abstimmungsprozessen unterstützt. In dieser Stufe wird ein Aufwand von insgesamt 22 Tagen mit 8 Stunden je Hauptstandort (insgesamt 8 Hauptstandorte) geschätzt.
Bei der mittleren Betreuungsvariante in Stufe 2 ist die/der AN stärker in die Umsetzungsarbeit eingebunden, indem sie/er insbesondere bei der Anpassung der Umweltmanagementdokumentation und den innerbehördlichen Abstimmungsprozessen unterstützt. In dieser Stufe wird ein Aufwand von insgesamt 22 Tagen mit 8 Stunden je Hauptstandort (insgesamt 8 Hauptstandorte) geschätzt.
Bei intensiver Betreuung (Stufe 3) wird maximale Unterstützung geleistet. Dies betrifft zum einen die Anpassung der Umweltmanagementdokumentation (die/der AN übernimmt die federführende Umsetzung, die Behörde arbeitet soweit erforderlich zu), zum anderen realisiert die/der AN die Moderation und die inhaltliche Begleitung innerbehördlicher Termine wie Arbeitsgruppensitzungen oder weiterer Vor-Ort-Termine zur Vertiefung fachspezifischer Fragestellungen. In der intensiven Betreuungsvariante Stufe 3 wird ein Aufwand von insgesamt 32 Tagen mit 8 Stunden je Hauptstandort geschätzt.
Bei intensiver Betreuung (Stufe 3) wird maximale Unterstützung geleistet. Dies betrifft zum einen die Anpassung der Umweltmanagementdokumentation (die/der AN übernimmt die federführende Umsetzung, die Behörde arbeitet soweit erforderlich zu), zum anderen realisiert die/der AN die Moderation und die inhaltliche Begleitung innerbehördlicher Termine wie Arbeitsgruppensitzungen oder weiterer Vor-Ort-Termine zur Vertiefung fachspezifischer Fragestellungen. In der intensiven Betreuungsvariante Stufe 3 wird ein Aufwand von insgesamt 32 Tagen mit 8 Stunden je Hauptstandort geschätzt.
Evalutation des EMAS-Konvois
Schließlich führt die/der AN eine inhaltliche Evaluation dahingehend durch, inwieweit der Konvoi die teilnehmenden Organisationen effizient und effektiv unterstützt hat und ob die richtigen Formate gewählt wurden. Ergänzend soll überprüft werden, inwieweit die verwendeten Unterlagen durch die Organisationen eigenständig und selbsterklärend nutzbar waren.
Schließlich führt die/der AN eine inhaltliche Evaluation dahingehend durch, inwieweit der Konvoi die teilnehmenden Organisationen effizient und effektiv unterstützt hat und ob die richtigen Formate gewählt wurden. Ergänzend soll überprüft werden, inwieweit die verwendeten Unterlagen durch die Organisationen eigenständig und selbsterklärend nutzbar waren.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 3 Monate zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 3 Monate zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Beschreibung der Optionen:
Die Leistung gliedert sich in 3 Arbeitspakete: Gruppenbetreuung (Workshops), individuelle Unterstützung und weitergehende, individuelle Unterstützung.
Bei der weitergehenden, indivduellen Unterstützung handelt es sich um eine optionale Leistung. Nähere Informationen sind unter Nr. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung aufgeführt.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 30.6.2022 zu erbringen.
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 30.6.2022 zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Es ist Recycling-Papier nach dem Blauen Engel (DE-UZ 14a) oder gleichwertig zu verwenden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattform des Bundes einstellen.
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 172-415102 (2020-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Konvoiverfahren bestehend aus gemeinsamen Workshops und individueller Unterstützung durchgeführt werden. Ziel ist es, die Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems (EMAS) in den teilnehmenden Organisationen zu begleiten. Im Ergebnis sollen die teilnehmenden Organisationen innerhalb 18 Monaten zur Validierungsreife gebracht werden, indem sie alle Anforderungen, die sich aus dem EMAS-Prozess ergeben, erfüllen.
Hierfür führt der Konvoi in Workshops und durch individuelle Unterstützung die Teilnehmenden Schritt für Schritt durch die EMAS-Anforderungen und -Elemente. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität sollen in den Zyklus integriert werden, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten.
Die Teilnehmenden des Konvois erhalten für die gesamte Umweltmanagementdokumentation ein Vorlagen-Set, welches sie gemeinsam mit der/dem AN im Laufe des Projektes auf ihre Behörde anpassen. Die Vorlagen werden in den Workshops vorgestellt und erläutert. Die Bearbeitung der Vorlagen wird je nach Betreuungsumfang vom Umweltmanagementbeauftragten oder der/dem AN in Abstimmung mit dem Haus vorgenommen. Ziel ist, dass die Behörde mit überschaubarem Aufwand eine bedarfsgerechte Umweltmanagementdokumentation erhält.
Die Teilnehmenden des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt in Vorbereitung auf die externe Validierung die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung einer/s Umweltgutachter*in.
Beide Prozesse (Gruppenbetreuung und individuelle Unterstützung) finden parallel über 18 Monate statt.
Es soll ein Konvoiverfahren bestehend aus gemeinsamen Workshops und individueller Unterstützung durchgeführt werden. Ziel ist es, die Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems (EMAS) in den teilnehmenden Organisationen zu begleiten. Im Ergebnis sollen die teilnehmenden Organisationen innerhalb 18 Monaten zur Validierungsreife gebracht werden, indem sie alle Anforderungen, die sich aus dem EMAS-Prozess ergeben, erfüllen.
Hierfür führt der Konvoi in Workshops und durch individuelle Unterstützung die Teilnehmenden Schritt für Schritt durch die EMAS-Anforderungen und -Elemente. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität sollen in den Zyklus integriert werden, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten.
Die Teilnehmenden des Konvois erhalten für die gesamte Umweltmanagementdokumentation ein Vorlagen-Set, welches sie gemeinsam mit der/dem AN im Laufe des Projektes auf ihre Behörde anpassen. Die Vorlagen werden in den Workshops vorgestellt und erläutert. Die Bearbeitung der Vorlagen wird je nach Betreuungsumfang vom Umweltmanagementbeauftragten oder der/dem AN in Abstimmung mit dem Haus vorgenommen. Ziel ist, dass die Behörde mit überschaubarem Aufwand eine bedarfsgerechte Umweltmanagementdokumentation erhält.
Die Teilnehmenden des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt in Vorbereitung auf die externe Validierung die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung einer/s Umweltgutachter*in.
Beide Prozesse (Gruppenbetreuung und individuelle Unterstützung) finden parallel über 18 Monate statt.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu Nrn. II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Den Zuschlag hat der unter Nr. V.2.3 genannte Wirtschaftsteilnehmer erhalten. Die Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Nr. II.1.7 sowie des Wertes des Auftrags unter Nr. V.2.4 i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Zu Nrn. II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Den Zuschlag hat der unter Nr. V.2.3 genannte Wirtschaftsteilnehmer erhalten. Die Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Nr. II.1.7 sowie des Wertes des Auftrags unter Nr. V.2.4 i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Teilnehmenden des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt in Vorbereitung auf die externe Validierung die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung einer/s Umweltgutachter*in.
Die Teilnehmenden des Konvoiverfahrens werden bei der vollständigen Implementierung des Managementsystems begleitet und unterstützt. Gegen Ende des Verfahrens erfolgt in Vorbereitung auf die externe Validierung die Unterstützung der Teilnehmenden bzgl. Ausschreibung, Auswahl und Beauftragung einer/s Umweltgutachter*in.
Hierfür führt die/der Auftragnehmer*in (AN) die Organisationen in Workshops und durch individuelle Unterstützung Schritt für Schritt durch die einzelnen Elemente des EMAS-Prozesses (u. a. Leitbild festlegen, Umweltprogramm erarbeiten, Mitarbeiter*innenbeteiligung) sowie die Anforderungen an eine EMAS-Validierung wie die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen und der quantitativen und qualitativen Bewertung aller Umweltauswirkungen. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität wird durch die/den AN in den Zyklus integriert, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten.
Hierfür führt die/der Auftragnehmer*in (AN) die Organisationen in Workshops und durch individuelle Unterstützung Schritt für Schritt durch die einzelnen Elemente des EMAS-Prozesses (u. a. Leitbild festlegen, Umweltprogramm erarbeiten, Mitarbeiter*innenbeteiligung) sowie die Anforderungen an eine EMAS-Validierung wie die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen und der quantitativen und qualitativen Bewertung aller Umweltauswirkungen. Eine thematische Vertiefung zum Klimamanagement bzw. zur Klimaneutralität wird durch die/den AN in den Zyklus integriert, um die Grundlagen für die übergeordnete Zielstellung „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zu bereiten.
Die Workshops dienen der Vermittlung von Grundwissen zur EMAS-Verordnung und deren inhaltlichen Anforderungen sowie dem Erfahrungsaustausch der Teilnehmer*innen des Konvois untereinander. Über die Laufzeit des Konvois werden sieben Workshops durchgeführt (einschließlich Auftakt- und Abschlussworkshop).
Die Workshops dienen der Vermittlung von Grundwissen zur EMAS-Verordnung und deren inhaltlichen Anforderungen sowie dem Erfahrungsaustausch der Teilnehmer*innen des Konvois untereinander. Über die Laufzeit des Konvois werden sieben Workshops durchgeführt (einschließlich Auftakt- und Abschlussworkshop).
Als fester Leistungsbestandteil wird die 1. Stufe für jede/n Teilnehmer*in vorgesehen und von der AG verbindlich beauftragt. Eine Basis-Betreuung in der Stufe 1 bedeutet, dass die Behörde durch den Implementierungsprozess hindurch begleitet und angeleitet wird. Die konkrete Umsetzungsarbeit verbleibt soweit wie möglich bei der Behörde. In der Basis-Betreuung Stufe 1 wird ein Aufwand von 16 Tagen mit 8 Stunden für acht Hauptstandorte (oberste Bundesbehörden und bundeseigene Gesellschaft) geschätzt. Für einen großen Standort werden 10 Tage mit 8 Stunden geschätzt, für 2 mittlere Standorte werden jeweils 7 Tage mit 8 Stunden geschätzt und für 2 kleine Standorte jeweils 5 Tage mit 8 Stunden. Hinzu kommen weitere 47 Tage je 8 Stunden für die weiteren Standorte der bundeseigenen Gesellschaft. Insgesamt sollen 20 Standorte begleitet werden.
Als fester Leistungsbestandteil wird die 1. Stufe für jede/n Teilnehmer*in vorgesehen und von der AG verbindlich beauftragt. Eine Basis-Betreuung in der Stufe 1 bedeutet, dass die Behörde durch den Implementierungsprozess hindurch begleitet und angeleitet wird. Die konkrete Umsetzungsarbeit verbleibt soweit wie möglich bei der Behörde. In der Basis-Betreuung Stufe 1 wird ein Aufwand von 16 Tagen mit 8 Stunden für acht Hauptstandorte (oberste Bundesbehörden und bundeseigene Gesellschaft) geschätzt. Für einen großen Standort werden 10 Tage mit 8 Stunden geschätzt, für 2 mittlere Standorte werden jeweils 7 Tage mit 8 Stunden geschätzt und für 2 kleine Standorte jeweils 5 Tage mit 8 Stunden. Hinzu kommen weitere 47 Tage je 8 Stunden für die weiteren Standorte der bundeseigenen Gesellschaft. Insgesamt sollen 20 Standorte begleitet werden.
Bei der mittleren Betreuungsvariante in Stufe 2 ist die/der AN stärker in die Umsetzungsarbeit eingebunden, indem sie/er insbesondere bei der Anpassung der Umweltmanagementdokumentation und den innerbehördlichen Abstimmungsprozessen unterstützt. In dieser Stufe wird ein Aufwand von insgesamt 22 Tagen mit 8 Stunden je Hauptstandort (insgesamt acht Hauptstandorte) geschätzt.
Bei der mittleren Betreuungsvariante in Stufe 2 ist die/der AN stärker in die Umsetzungsarbeit eingebunden, indem sie/er insbesondere bei der Anpassung der Umweltmanagementdokumentation und den innerbehördlichen Abstimmungsprozessen unterstützt. In dieser Stufe wird ein Aufwand von insgesamt 22 Tagen mit 8 Stunden je Hauptstandort (insgesamt acht Hauptstandorte) geschätzt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-20 📅
Name: Arqum Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement mbH
Postanschrift: Leonrodstraße 54
Postort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Nrn. II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Den Zuschlag hat der unter Nr. V.2.3 genannte Wirtschaftsteilnehmer erhalten. Die Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Nr. II.1.7 sowie des Wertes des Auftrags unter Nr. V.2.4 i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Den Zuschlag hat der unter Nr. V.2.3 genannte Wirtschaftsteilnehmer erhalten. Die Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Nr. II.1.7 sowie des Wertes des Auftrags unter Nr. V.2.4 i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.