Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung Monitoring, Begleituntersuchungen im Rahmen des Sächsischen Wolfsmanagements
62-Z409/20”
Produkte/Dienstleistungen: Schutz gefährdeter Arten📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung des Monitorings und der wissenschaftlichen Begleituntersuchungen im Rahmen des Sächsischen Wolfsmanagements.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schutz gefährdeter Arten📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Ort der Leistung: Mittelsachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundlagen und Zielstellung
Der Wolf ist nach der FFH-Richtlinie eine prioritäre Art und genießt nach Bundesnaturschutzgesetz § 7 einen strengen Schutz. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Grundlagen und Zielstellung
Der Wolf ist nach der FFH-Richtlinie eine prioritäre Art und genießt nach Bundesnaturschutzgesetz § 7 einen strengen Schutz. Die EU erwartet von den Mitgliedsländern, dass sie einen „guten Erhaltungszustand" prioritärer Arten gewährleisten bzw. herbeiführen. Die Zuständigkeit liegt dafür bei den Ländern. Etwa ein Viertel der Wolfsvorkommen in Deutschland existieren gegenwärtig in Sachsen. Seit dem Jahr 2000 werden hier regelmäßig Jungtiere aufgezogen. Für den Freistaat Sachsen besteht daher im Sinne des EU-Rechtes die Notwendigkeit, ein Management einschließlich wissenschaftlicher Begleituntersuchungen zu organisieren und zu sichern. Die Fortsetzung dieser Arbeiten besitzt höchste fachliche Priorität.
Im Jahr 2018/19 existierten in Sachsen mindestens 26 Wolfsrudel bzw. Paare (Karte siehe Anlage 1). Im geplanten Bearbeitungszeitraum bis 05/2022 ist für die Kalkulation der Begleituntersuchungen mit einer Zunahme zu rechnen. Zum Erstellen des Angebotes soll für den gesamten Bearbeitungszeitraum kalkulatorisch mit 28 Rudeln bzw. Paaren gearbeitet werden.
Im Zuge der Neuausrichtung des Sächsischen Wolfsmanagements sind in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft wissenschaftliche Begleituntersuchungen und das Monitoring durchzuführen. Die aktuelle Grundlage dafür ist § 3 Abs. 1 der Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfM-VO) vom 15. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 332).
Im Monitoring sind Populationsgröße (Anzahl Rudel inkl. Beurteilung des Reproduktionserfolges, territoriale Paare, territoriale Einzeltiere) und Vorkommensgebiete des Wolfes sowie Trends dieser Parameter zu ermitteln. Das Monitoring erfolgt in Sachsen nach wissenschaftlichen Kriterien entsprechend der Standards für Großraubtiere in Deutschland, die im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz entwickelt und 2009 von der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) bestätigt wurden (in aktueller Fassung BfN 2015). Im Rahmen der Möglichkeiten sind vertiefende Untersuchungen (z. B. Ermittlung der Wurfgrößen, Untersuchung gerissener Beutetiere (Wildtiere), genetische Untersuchungen zu Herkunft und Verwandtschaftsverhältnissen) und Forschungsvorhaben (z. B. Losungsanalysen, genetische Variabilität in der Teilpopulation, Todesursachen) durchzuführen bzw. zu unterstützen. Die erhobenen Daten sind aufzubereiten, entsprechend der aktuellen Monitoringstandards zu bewerten und zeit-nah bereitzustellen. Das schließt die Datenübermittlung an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) mit ein. Weiterhin ist problematisches Verhalten von Wölfen (im Sinne des Fachkonzeptes BfN 2007) zu dokumentieren, auszuwerten und unverzüglich an die Fachstelle Wolf beim LfULG zu übermitteln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Option der Verlängerung bis zum 31.5.2024.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung;
— Kurzvorstellung des Unternehmens (Gründungsjahr, Anzahl der Beschäftigten, Qualifikation der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung;
— Kurzvorstellung des Unternehmens (Gründungsjahr, Anzahl der Beschäftigten, Qualifikation der Beschäftigten, technische Ausstattung);
— Angaben zur technischen Ausstattung (insbesondere Vorhandensein von Fotofallen, Ausrüstung für Lebendfang und Transport von (verletzten) Wölfen, Ausrüstung Nahrungsanalyse, erforderliche Hard-/Software);
— Nachweise zum Status „Erfahrene Person" für die im Wolfs-Monitoring und bei Schulungen verantwortlich tätigen Bearbeiter und ggf. Stellvertreter „Erfahrene Person = Eine Person gilt als erfahren, wenn sie bereits ausgiebig mit dem Monitoring der jeweiligen Tierart beschäftigt war, so dass sie Routine im erkennen und Interpretieren von Hinweisen der Art hat. Sie muss also über längere Zeit an Feldarbeit im Rahmen national oder international anerkannter Wolf- ...Projekte teilgenommen haben. Sie muss mit der Biologie der jeweiligen Tierart und ihrer Beutetiere (Wild- und Nutztiere) vertraut sein. Um die Routine im erkennen und Einordnen von Wolf- ...hinweisen aufrecht zu erhalten, muss diese Person Gelegenheit haben, solche Hinweise regelmäßig zu sehen." (BfN 2015, S. 93).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-29
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2020/S 157-382620 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundlagen und Zielstellung: Der Wolf ist nach der FFH-Richtlinie eine prioritäre Art und genießt nach Bundesnaturschutzgesetz § 7 einen strengen Schutz....”
Beschreibung der Beschaffung
Grundlagen und Zielstellung: Der Wolf ist nach der FFH-Richtlinie eine prioritäre Art und genießt nach Bundesnaturschutzgesetz § 7 einen strengen Schutz. Die EU erwartet von den Mitgliedsländern, dass sie einen „guten Erhaltungszustand" prioritärer Arten gewährleisten bzw. herbeiführen. Die Zuständigkeit liegt dafür bei den Ländern. Etwa ein Viertel der Wolfsvorkommen in Deutschland existieren gegenwärtig in Sachsen. Seit dem Jahr 2000 werden hier regelmäßig Jungtiere aufgezogen. Für den Freistaat Sachsen besteht daher im Sinne des EU-Rechtes die Notwendigkeit, ein Management einschließlich wissenschaftlicher Begleituntersuchungen zu organisieren und zu sichern. Die Fortsetzung dieser Arbeiten besitzt höchste fachliche Priorität. Im Jahr 2018/19 existierten in Sachsen mindestens 26 Wolfsrudel bzw. Paare (Karte siehe Anlage 1). Im geplanten Bearbeitungszeitraum bis 05/2022 ist für die Kalkulation der Begleituntersuchungen mit einer Zunahme zu rechnen. Zum Erstellen des Angebotes soll für den gesamten Bearbeitungszeitraum kalkulatorisch mit 28 Rudeln bzw. Paaren gearbeitet werden. Im Zuge der Neuausrichtung des Sächsischen Wolfsmanagements sind in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft wissenschaftliche Begleituntersuchungen und das Monitoring durchzuführen. Die aktuelle Grundlage dafür ist § 3 Abs. 1 der Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfM-VO) vom 15. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 332). Im Monitoring sind Populationsgröße (Anzahl Rudel inkl. Beurteilung des Reproduktionserfolges, territoriale Paare, territoriale Einzeltiere) und Vorkommensgebiete des Wolfes sowie Trends dieser Parameter zu ermitteln. Das Monitoring erfolgt in Sachsen nach wissenschaftlichen Kriterien entsprechend der Standards für Großraubtiere in Deutschland, die im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz entwickelt und 2009 von der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) bestätigt wurden (in aktueller Fassung BfN 2015). Im Rahmen der Möglichkeiten sind vertiefende Untersuchungen (z. B. Ermittlung der Wurfgrößen, Untersuchung gerissener Beutetiere (Wildtiere), genetische Untersuchungen zu Herkunft und Verwandtschaftsverhältnissen) und Forschungsvorhaben (z. B. Losungsanalysen, genetische Variabilität in der Teilpopulation, Todesursachen) durchzuführen bzw. zu unterstützen. Die erhobenen Daten sind aufzubereiten, entsprechend der aktuellen Monitoringstandards zu bewerten und zeitnah bereitzustellen. Das schließt die Datenübermittlung an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) mit ein. Weiterhin ist problematisches Verhalten von Wölfen (im Sinne des Fachkonzeptes BfN 2007) zu dokumentieren, auszuwerten und unverzüglich an die Fachstelle Wolf beim LfULG zu übermitteln.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: Option der Verlängerung bis zum 31.05.2024
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 157-382620
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Durchführung Monitoring, Begleituntersuchungen im Rahmen des Sächsischen Wolfsmanagements”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Senckenberg
Postanschrift: Am Museum 1
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 358147605400📞
E-Mail: hermann.ansorge@senckenberg.de📧
Fax: +49 358147605110 📠
Region: Sachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Quelle: OJS 2020/S 232-571817 (2020-11-23)