Inhalt des Auftrags ist die Fortführung und Weiterentwicklung des KOFA. Mit dem KOFA verfolgt das BMWi 3 wesentliche Ziele. Ziele Unterstützung von KMU Das KOFA soll KMU bei ihrer Fachkräftesicherung unter dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen. Dabei geht es im Kern darum, eine vorausschauende und strategische Personalpolitik als Schlüsselelement der Fachkräftesicherung für KMU zugänglich zu machen. Dies umfasst die Ermittlung von Fachkräftebedarfen, die Weiterqualifizierung der Unternehmensmitarbeiter sowie die Rekrutierung und Bindung neuer Fachkräfte. Das Unterstützungsangebot des KOFA richtet sich an KMU direkt sowie an Multiplikatoren, um einen hohen Wirkungsgrad des Unterstützungsangebotes zu erreichen. Sensibilisierung der KMU Das KOFA soll KMU für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer vorausschauenden Fachkräftesicherung sensibilisieren. Hierbei kommt es zum einen darauf an, dass KMU die Fachkräftesicherung als ein für sie wichtiges Handlungsfeld erkennen. Zum anderen soll das KOFA der Fachkräftesituation angepasste neue Konzepte und Instrumente zur Sicherung des Fachkräftebedarfs aufzeigen, die die Personalpolitik von KMU sinnvoll erweitern können. Dabei können KMU direkt oder indirekt, z. B. über Multiplikatoren oder Medien, sensibilisiert werden. Expertise Zentrum und Think Tank für Fachkräftesicherung Das KOFA soll in seiner Funktion als Kompetenzzentrum ein zentraler Experte und Impulsgeber rund um das Themengebiet Fachkräftesicherung sein. Seine Expertise stützt sich auf empirisch fundierte Analysen und berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Fachliteratur zum Thema Fachkräfte- und Personalpolitik. Sie beruht auch auf dem direkten Austausch mit KMU und Multiplikatoren. Die Expertise des KOFA richtet sich primär an KMU und Multiplikatoren und trägt damit fundiert zur Unterstützung und Sensibilisierung bei. Zudem soll es als Think Tank Beiträge zu politischen Initiativen – wie etwa der Nationalen Weiterbildungsstrategie – liefern und hierdurch eine evidenzbasierte Fachkräftepolitik unterstützen. Durch die Weiterentwicklung des KOFA sollen der Wirkungsgrad und die Sichtbarkeit des KOFA unter KMU und Multiplikatoren verbessert werden. Des Weiteren soll der Auftragnehmer auf einen verbesserten Brückenschlag zwischen Sensibilisierung und konkreten Handlungen hinwirken. Häufig fällt es Unternehmen, die für sich einen Handlungsbedarf erkannt haben, schwer, geeignete Maßnahmen zügig anzugehen. Hierfür sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren in geeigneten Veranstaltungsformaten (z. B. Follow Ups) mit KMU und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden. Zielgruppen Die Zielgruppen des KOFA sind damit: — KMU; — Multiplikatoren, die Ansprechpartner von KMU zum Thema Fachkräftesicherung sind. Hierzu zählen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitsagenturen, regionale Fachkräftenetzwerke, Bildungsanbieter, Akteure aus fachkräftespezifischen Förderprogrammen, Wirtschaftsverbände und Wirtschaftsförderungen, Ministerien und Hochschulen; — Medien und die breite Öffentlichkeit; — Politische Entscheidungsträger im Bereich der Fachkräftepolitik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Referenznummer: 13005/008-13#022 (1) KOFA
Kurze Beschreibung:
Inhalt des Auftrags ist die Fortführung und Weiterentwicklung des KOFA. Mit dem KOFA verfolgt das BMWi 3 wesentliche Ziele.
Ziele
Unterstützung von KMU
Das KOFA soll KMU bei ihrer Fachkräftesicherung unter dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen. Dabei geht es im Kern darum, eine vorausschauende und strategische Personalpolitik als Schlüsselelement der Fachkräftesicherung für KMU zugänglich zu machen. Dies umfasst die Ermittlung von Fachkräftebedarfen, die Weiterqualifizierung der Unternehmensmitarbeiter sowie die Rekrutierung und Bindung neuer Fachkräfte. Das Unterstützungsangebot des KOFA richtet sich an KMU direkt sowie an Multiplikatoren, um einen hohen Wirkungsgrad des Unterstützungsangebotes zu erreichen.
Sensibilisierung der KMU
Das KOFA soll KMU für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer vorausschauenden Fachkräftesicherung sensibilisieren. Hierbei kommt es zum einen darauf an, dass KMU die Fachkräftesicherung als ein für sie wichtiges Handlungsfeld erkennen. Zum anderen soll das KOFA der Fachkräftesituation angepasste neue Konzepte und Instrumente zur Sicherung des Fachkräftebedarfs aufzeigen, die die Personalpolitik von KMU sinnvoll erweitern können. Dabei können KMU direkt oder indirekt, z. B. über Multiplikatoren oder Medien, sensibilisiert werden.
Expertise Zentrum und Think Tank für Fachkräftesicherung
Das KOFA soll in seiner Funktion als Kompetenzzentrum ein zentraler Experte und Impulsgeber rund um das Themengebiet Fachkräftesicherung sein. Seine Expertise stützt sich auf empirisch fundierte Analysen und berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Fachliteratur zum Thema Fachkräfte- und Personalpolitik. Sie beruht auch auf dem direkten Austausch mit KMU und Multiplikatoren. Die Expertise des KOFA richtet sich primär an KMU und Multiplikatoren und trägt damit fundiert zur Unterstützung und Sensibilisierung bei. Zudem soll es als Think Tank Beiträge zu politischen Initiativen – wie etwa der Nationalen Weiterbildungsstrategie – liefern und hierdurch eine evidenzbasierte Fachkräftepolitik unterstützen.
Durch die Weiterentwicklung des KOFA sollen der Wirkungsgrad und die Sichtbarkeit des KOFA unter KMU und Multiplikatoren verbessert werden. Des Weiteren soll der Auftragnehmer auf einen verbesserten Brückenschlag zwischen Sensibilisierung und konkreten Handlungen hinwirken. Häufig fällt es Unternehmen, die für sich einen Handlungsbedarf erkannt haben, schwer, geeignete Maßnahmen zügig anzugehen. Hierfür sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren in geeigneten Veranstaltungsformaten (z. B. Follow Ups) mit KMU und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.
Zielgruppen
Die Zielgruppen des KOFA sind damit:
— KMU;
— Multiplikatoren, die Ansprechpartner von KMU zum Thema Fachkräftesicherung sind. Hierzu zählen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitsagenturen, regionale Fachkräftenetzwerke, Bildungsanbieter, Akteure aus fachkräftespezifischen Förderprogrammen, Wirtschaftsverbände und Wirtschaftsförderungen, Ministerien und Hochschulen;
— Medien und die breite Öffentlichkeit;
— Politische Entscheidungsträger im Bereich der Fachkräftepolitik.
Inhalt des Auftrags ist die Fortführung und Weiterentwicklung des KOFA. Mit dem KOFA verfolgt das BMWi 3 wesentliche Ziele.
Ziele
Unterstützung von KMU
Das KOFA soll KMU bei ihrer Fachkräftesicherung unter dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen. Dabei geht es im Kern darum, eine vorausschauende und strategische Personalpolitik als Schlüsselelement der Fachkräftesicherung für KMU zugänglich zu machen. Dies umfasst die Ermittlung von Fachkräftebedarfen, die Weiterqualifizierung der Unternehmensmitarbeiter sowie die Rekrutierung und Bindung neuer Fachkräfte. Das Unterstützungsangebot des KOFA richtet sich an KMU direkt sowie an Multiplikatoren, um einen hohen Wirkungsgrad des Unterstützungsangebotes zu erreichen.
Sensibilisierung der KMU
Das KOFA soll KMU für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer vorausschauenden Fachkräftesicherung sensibilisieren. Hierbei kommt es zum einen darauf an, dass KMU die Fachkräftesicherung als ein für sie wichtiges Handlungsfeld erkennen. Zum anderen soll das KOFA der Fachkräftesituation angepasste neue Konzepte und Instrumente zur Sicherung des Fachkräftebedarfs aufzeigen, die die Personalpolitik von KMU sinnvoll erweitern können. Dabei können KMU direkt oder indirekt, z. B. über Multiplikatoren oder Medien, sensibilisiert werden.
Expertise Zentrum und Think Tank für Fachkräftesicherung
Das KOFA soll in seiner Funktion als Kompetenzzentrum ein zentraler Experte und Impulsgeber rund um das Themengebiet Fachkräftesicherung sein. Seine Expertise stützt sich auf empirisch fundierte Analysen und berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Fachliteratur zum Thema Fachkräfte- und Personalpolitik. Sie beruht auch auf dem direkten Austausch mit KMU und Multiplikatoren. Die Expertise des KOFA richtet sich primär an KMU und Multiplikatoren und trägt damit fundiert zur Unterstützung und Sensibilisierung bei. Zudem soll es als Think Tank Beiträge zu politischen Initiativen – wie etwa der Nationalen Weiterbildungsstrategie – liefern und hierdurch eine evidenzbasierte Fachkräftepolitik unterstützen.
Durch die Weiterentwicklung des KOFA sollen der Wirkungsgrad und die Sichtbarkeit des KOFA unter KMU und Multiplikatoren verbessert werden. Des Weiteren soll der Auftragnehmer auf einen verbesserten Brückenschlag zwischen Sensibilisierung und konkreten Handlungen hinwirken. Häufig fällt es Unternehmen, die für sich einen Handlungsbedarf erkannt haben, schwer, geeignete Maßnahmen zügig anzugehen. Hierfür sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren in geeigneten Veranstaltungsformaten (z. B. Follow Ups) mit KMU und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.
Zielgruppen
Die Zielgruppen des KOFA sind damit:
— KMU;
— Multiplikatoren, die Ansprechpartner von KMU zum Thema Fachkräftesicherung sind. Hierzu zählen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitsagenturen, regionale Fachkräftenetzwerke, Bildungsanbieter, Akteure aus fachkräftespezifischen Förderprogrammen, Wirtschaftsverbände und Wirtschaftsförderungen, Ministerien und Hochschulen;
— Medien und die breite Öffentlichkeit;
— Politische Entscheidungsträger im Bereich der Fachkräftepolitik.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Inhalt des Auftrags ist die Fortführung und Weiterentwicklung des KOFA. Mit dem KOFA verfolgt das BMWi 3 wesentliche Ziele.
Ziele
Unterstützung von KMU
Das KOFA soll KMU bei ihrer Fachkräftesicherung unter dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen. Dabei geht es im Kern darum, eine vorausschauende und strategische Personalpolitik als Schlüsselelement der Fachkräftesicherung für KMU zugänglich zu machen. Dies umfasst die Ermittlung von Fachkräftebedarfen, die Weiterqualifizierung der Unternehmensmitarbeiter sowie die Rekrutierung und Bindung neuer Fachkräfte. Das Unterstützungsangebot des KOFA richtet sich an KMU direkt sowie an Multiplikatoren, um einen hohen Wirkungsgrad des Unterstützungsangebotes zu erreichen.
Das KOFA soll KMU bei ihrer Fachkräftesicherung unter dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen. Dabei geht es im Kern darum, eine vorausschauende und strategische Personalpolitik als Schlüsselelement der Fachkräftesicherung für KMU zugänglich zu machen. Dies umfasst die Ermittlung von Fachkräftebedarfen, die Weiterqualifizierung der Unternehmensmitarbeiter sowie die Rekrutierung und Bindung neuer Fachkräfte. Das Unterstützungsangebot des KOFA richtet sich an KMU direkt sowie an Multiplikatoren, um einen hohen Wirkungsgrad des Unterstützungsangebotes zu erreichen.
Sensibilisierung der KMU
Das KOFA soll KMU für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer vorausschauenden Fachkräftesicherung sensibilisieren. Hierbei kommt es zum einen darauf an, dass KMU die Fachkräftesicherung als ein für sie wichtiges Handlungsfeld erkennen. Zum anderen soll das KOFA der Fachkräftesituation angepasste neue Konzepte und Instrumente zur Sicherung des Fachkräftebedarfs aufzeigen, die die Personalpolitik von KMU sinnvoll erweitern können. Dabei können KMU direkt oder indirekt, z. B. über Multiplikatoren oder Medien, sensibilisiert werden.
Das KOFA soll KMU für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer vorausschauenden Fachkräftesicherung sensibilisieren. Hierbei kommt es zum einen darauf an, dass KMU die Fachkräftesicherung als ein für sie wichtiges Handlungsfeld erkennen. Zum anderen soll das KOFA der Fachkräftesituation angepasste neue Konzepte und Instrumente zur Sicherung des Fachkräftebedarfs aufzeigen, die die Personalpolitik von KMU sinnvoll erweitern können. Dabei können KMU direkt oder indirekt, z. B. über Multiplikatoren oder Medien, sensibilisiert werden.
Expertise Zentrum und Think Tank für Fachkräftesicherung
Das KOFA soll in seiner Funktion als Kompetenzzentrum ein zentraler Experte und Impulsgeber rund um das Themengebiet Fachkräftesicherung sein. Seine Expertise stützt sich auf empirisch fundierte Analysen und berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Fachliteratur zum Thema Fachkräfte- und Personalpolitik. Sie beruht auch auf dem direkten Austausch mit KMU und Multiplikatoren. Die Expertise des KOFA richtet sich primär an KMU und Multiplikatoren und trägt damit fundiert zur Unterstützung und Sensibilisierung bei. Zudem soll es als Think Tank Beiträge zu politischen Initiativen – wie etwa der Nationalen Weiterbildungsstrategie – liefern und hierdurch eine evidenzbasierte Fachkräftepolitik unterstützen.
Das KOFA soll in seiner Funktion als Kompetenzzentrum ein zentraler Experte und Impulsgeber rund um das Themengebiet Fachkräftesicherung sein. Seine Expertise stützt sich auf empirisch fundierte Analysen und berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Fachliteratur zum Thema Fachkräfte- und Personalpolitik. Sie beruht auch auf dem direkten Austausch mit KMU und Multiplikatoren. Die Expertise des KOFA richtet sich primär an KMU und Multiplikatoren und trägt damit fundiert zur Unterstützung und Sensibilisierung bei. Zudem soll es als Think Tank Beiträge zu politischen Initiativen – wie etwa der Nationalen Weiterbildungsstrategie – liefern und hierdurch eine evidenzbasierte Fachkräftepolitik unterstützen.
Durch die Weiterentwicklung des KOFA sollen der Wirkungsgrad und die Sichtbarkeit des KOFA unter KMU und Multiplikatoren verbessert werden. Des Weiteren soll der Auftragnehmer auf einen verbesserten Brückenschlag zwischen Sensibilisierung und konkreten Handlungen hinwirken. Häufig fällt es Unternehmen, die für sich einen Handlungsbedarf erkannt haben, schwer, geeignete Maßnahmen zügig anzugehen. Hierfür sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren in geeigneten Veranstaltungsformaten (z. B. Follow Ups) mit KMU und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.
Durch die Weiterentwicklung des KOFA sollen der Wirkungsgrad und die Sichtbarkeit des KOFA unter KMU und Multiplikatoren verbessert werden. Des Weiteren soll der Auftragnehmer auf einen verbesserten Brückenschlag zwischen Sensibilisierung und konkreten Handlungen hinwirken. Häufig fällt es Unternehmen, die für sich einen Handlungsbedarf erkannt haben, schwer, geeignete Maßnahmen zügig anzugehen. Hierfür sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren in geeigneten Veranstaltungsformaten (z. B. Follow Ups) mit KMU und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.
Zielgruppen
Die Zielgruppen des KOFA sind damit:
— KMU;
— Multiplikatoren, die Ansprechpartner von KMU zum Thema Fachkräftesicherung sind. Hierzu zählen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitsagenturen, regionale Fachkräftenetzwerke, Bildungsanbieter, Akteure aus fachkräftespezifischen Förderprogrammen, Wirtschaftsverbände und Wirtschaftsförderungen, Ministerien und Hochschulen;
— Multiplikatoren, die Ansprechpartner von KMU zum Thema Fachkräftesicherung sind. Hierzu zählen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitsagenturen, regionale Fachkräftenetzwerke, Bildungsanbieter, Akteure aus fachkräftespezifischen Förderprogrammen, Wirtschaftsverbände und Wirtschaftsförderungen, Ministerien und Hochschulen;
— Medien und die breite Öffentlichkeit;
— Politische Entscheidungsträger im Bereich der Fachkräftepolitik.
Die zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden 5 Arbeitspaketen beschrieben.
Arbeitspaket (AP 1): Erstellen empirischer Analysen zu Themen der Fachkräftesicherung und zielgruppengerechte Aufarbeitung
Das KOFA soll als Kompetenzzentrum über Expertise betreffend sämtliche Fragen der Fachkräftesicherung verfügen und diese Expertise KMU und Multiplikatoren sowie weiteren Zielgruppen in adäquater Form zugänglich machen. Das Leistungsspektrum des KOFA umfasst sowohl vertiefte, wissenschaftlich gestützte Analysen und Handlungsempfehlungen zu Fachkräftethemen als auch die Aufbereitung von Fakten, Trends und Entwicklungen zu unternehmerischem Know-How im Bereich der Fachkräftesicherung.
Das KOFA soll als Kompetenzzentrum über Expertise betreffend sämtliche Fragen der Fachkräftesicherung verfügen und diese Expertise KMU und Multiplikatoren sowie weiteren Zielgruppen in adäquater Form zugänglich machen. Das Leistungsspektrum des KOFA umfasst sowohl vertiefte, wissenschaftlich gestützte Analysen und Handlungsempfehlungen zu Fachkräftethemen als auch die Aufbereitung von Fakten, Trends und Entwicklungen zu unternehmerischem Know-How im Bereich der Fachkräftesicherung.
Die Expertise stützt sich insbesondere auf quantitative Daten und empirische Analysen. Die unter Nutzung dieser Expertise erstellten Analysen und Produkte sollen zielgruppengerecht aufbereitet werden und u. a. auf der Homepage www.kofa.de verfügbar sein.
Die Expertise stützt sich insbesondere auf quantitative Daten und empirische Analysen. Die unter Nutzung dieser Expertise erstellten Analysen und Produkte sollen zielgruppengerecht aufbereitet werden und u. a. auf der Homepage www.kofa.de verfügbar sein.
Arbeitspaket (AP 2): Entwicklung praxistauglicher Angebote zur Unterstützung von KMU bei der Fachkräftesicherung
Auf Grundlage seiner fachlichen Expertise und des direkten Erfahrungsaustauschs mit KMU und Multiplikatoren hat der AN praxistaugliche Angebote zur Unterstützung von KMU (direkt oder über Multiplikatoren) bei ihrer Fachkräftesicherung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die Fachkräftesicherung als Thema von strategischer Bedeutung bei KMU zu platzieren und diese – im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe – zu befähigen, durch eine strategische, vorausschauende und kompetente Personalpolitik die Fachkräftebasis bestmöglich zu sichern.
Auf Grundlage seiner fachlichen Expertise und des direkten Erfahrungsaustauschs mit KMU und Multiplikatoren hat der AN praxistaugliche Angebote zur Unterstützung von KMU (direkt oder über Multiplikatoren) bei ihrer Fachkräftesicherung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die Fachkräftesicherung als Thema von strategischer Bedeutung bei KMU zu platzieren und diese – im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe – zu befähigen, durch eine strategische, vorausschauende und kompetente Personalpolitik die Fachkräftebasis bestmöglich zu sichern.
Arbeitspaket (AP 3): Technische und redaktionelle Betreuung der Internetseite www.kofa.de
Als zentrale Kommunikationsplattform des KOFA gegenüber den Zielgruppen dient die Internetseite www.kofa.de, deren Reichweite durch den Einsatz von Social-Media-Kanälen unterstützt wird.
Der AN übernimmt die eigenständige redaktionelle Betreuung der Internetseite www.kofa.de.
Die Internetseite www.kofa.de existiert bereits seit 2011. Das Portal wurde über die Jahre weiterentwickelt und stellt mittlerweile ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Fachkräftesicherung zur Verfügung. Der AN soll zu Beginn des Auftrags den Aufbau und die Inhalte des Portals im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Aktualität und Nutzen/Relevanz für die Zielgruppe der KMU bzw. für die Multiplikatoren überprüfen. Ziel ist es, alle relevanten Themen auf der Internetseite zu bündeln und gleichzeitig eine hohe Benutzerfreundlichkeit (hinsichtlich Länge der Beiträge und Auffindbarkeit) zu gewährleisten. Das Ergebnis des Screenings soll der AN in Form eines Kurzberichtes (maximal 10 Seiten) mit konkreten Verbesserungsvorschlägen spätestens 2 Monate nach Projektbeginn dem AG vorlegen und bei einem Treffen mit dem AG diskutieren. Der Fokus soll auf technisch einfachen und schnell umsetzbaren Maßnahmen liegen. Die Umsetzung der im Kurzbericht enthaltenen Vorschläge erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Fachreferat des AG (Referat AstMi 2).
Die Internetseite www.kofa.de existiert bereits seit 2011. Das Portal wurde über die Jahre weiterentwickelt und stellt mittlerweile ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Fachkräftesicherung zur Verfügung. Der AN soll zu Beginn des Auftrags den Aufbau und die Inhalte des Portals im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Aktualität und Nutzen/Relevanz für die Zielgruppe der KMU bzw. für die Multiplikatoren überprüfen. Ziel ist es, alle relevanten Themen auf der Internetseite zu bündeln und gleichzeitig eine hohe Benutzerfreundlichkeit (hinsichtlich Länge der Beiträge und Auffindbarkeit) zu gewährleisten. Das Ergebnis des Screenings soll der AN in Form eines Kurzberichtes (maximal 10 Seiten) mit konkreten Verbesserungsvorschlägen spätestens 2 Monate nach Projektbeginn dem AG vorlegen und bei einem Treffen mit dem AG diskutieren. Der Fokus soll auf technisch einfachen und schnell umsetzbaren Maßnahmen liegen. Die Umsetzung der im Kurzbericht enthaltenen Vorschläge erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Fachreferat des AG (Referat AstMi 2).
— Kontinuierliche redaktionelle Betreuung
Über das erste Screening des Portals hinaus obliegt es dem AN, kontinuierlich das Portal auf Verbesserungsmöglichkeiten und Aktualisierungsbedarf hin zu prüfen und anzupassen. Hinzu kommen Hinweise auf relevante aktuelle Informationen (z. B. Veranstaltungen), Verlinkungen zu weiteren relevanten Informationen und Akteuren auf dem Gebiet der Fachkräftesicherung, wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit.
Über das erste Screening des Portals hinaus obliegt es dem AN, kontinuierlich das Portal auf Verbesserungsmöglichkeiten und Aktualisierungsbedarf hin zu prüfen und anzupassen. Hinzu kommen Hinweise auf relevante aktuelle Informationen (z. B. Veranstaltungen), Verlinkungen zu weiteren relevanten Informationen und Akteuren auf dem Gebiet der Fachkräftesicherung, wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit.
Der AN soll Inhalte für Nutzer mit unterschiedlichem Hintergrundwissen differenziert aufbereiten (z. B. Unterscheidung in Basis- und Expertenwissen). Zudem ist eine Ansprache sicherzustellen, die Nutzer zu einer tieferen Beschäftigung mit dem Thema Fachkräftesicherung anregt.
Der AN soll Inhalte für Nutzer mit unterschiedlichem Hintergrundwissen differenziert aufbereiten (z. B. Unterscheidung in Basis- und Expertenwissen). Zudem ist eine Ansprache sicherzustellen, die Nutzer zu einer tieferen Beschäftigung mit dem Thema Fachkräftesicherung anregt.
Die Funktionalität der Internetseite soll durch Nutzerumfragen und -tests überprüft werden. Weiterhin sollen eine Feedback-Funktion integriert und die entsprechenden Rückmeldungen in FAQs aufgegriffen werden.
Arbeitspaket (AP4): Netzwerkarbeit und Veranstaltungen
Das Angebot umfasst im Zusammenhang mit Arbeitspaket 4 mindestens die folgenden Leistungen:
— Netzwerkarbeit;
— Veranstaltungen;
— Öffentlichkeitsarbeit;
— Social-Media-Kanäle;
— Onlinemarketing/Werbung;
— Kommunikationstool für die Vernetzung von KMU;
— Geschäftsstelle.
Arbeitspaket (AP 5): Projektmanagement und Erfolgskontrolle
— Projektmanagement;
— Beitrag zur Erfolgskontrolle.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 000 000 EUR 💰
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann maximal ein Mal um 6 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann optional maximal ein Mal um 6 Monate verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWi
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 2 Geschäftsjahre, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
Mindestanforderungen:
Ein durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens 1 500 000,00 EUR (netto). (A = Ausschlusskriterium).
2. Eigenerklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Haftungsabsicherung (Vordruck).
Haftpflichtversicherung (Betriebs- und Veranstalterhaftpflicht) während des gesamten, vorgesehenen Vertragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von einer Million EUR für Vermögens- und Sachschäden und 2 Millionen EUR für Personenschäden. (A)
Haftpflichtversicherung (Betriebs- und Veranstalterhaftpflicht) während des gesamten, vorgesehenen Vertragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von einer Million EUR für Vermögens- und Sachschäden und 2 Millionen EUR für Personenschäden. (A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister.
Mindestanforderungen:
Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist) erforderlich. (A = Ausschlusskriterium)
2. Verpflichtungserklärung Subunternehmen
Sofern zutreffend: Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, hat er eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der diese anderen Unternehmen sich verpflichten, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. In diesem Fall handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium. (A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern zutreffend: Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, hat er eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der diese anderen Unternehmen sich verpflichten, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. In diesem Fall handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium. (A)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung
Darstellung des Bieters einschließlich seiner institutionellen und organisatorischen Struktur, Tätigkeitsschwerpunkte, Mitarbeiterzahl, Hauptfirmensitz und ggf. Niederlassungen.
Mindestanforderungen:
Vorausgesetzt wird eine mindestens dreijährige nachweisbare Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers mit für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten Tätigkeitsschwerpunkten sowie eine Mitarbeiteranzahl von durchschnittlich mindestens 10 fest angestellten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Vollzeitäquivalente, Teilzeitstellen können summiert werden) – ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre. (A = Ausschlusskriterium).
Vorausgesetzt wird eine mindestens dreijährige nachweisbare Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers mit für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten Tätigkeitsschwerpunkten sowie eine Mitarbeiteranzahl von durchschnittlich mindestens 10 fest angestellten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Vollzeitäquivalente, Teilzeitstellen können summiert werden) – ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre. (A = Ausschlusskriterium).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Bietergemeinschaftserklärung
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium. (A)
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter hat eine „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“ vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (A)
Der Bieter hat eine „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“ vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (A)
3. Ausschluss von Interessenkollisionen
Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt und dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufträgen und Auftraggebern durch strukturelle/personelle Separierungen ausgeschlossen werden. (A)
Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt und dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufträgen und Auftraggebern durch strukturelle/personelle Separierungen ausgeschlossen werden. (A)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Referat IB6 (Vergaberecht, Vergabeprüfstelle)
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero.ib6@bmwi.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwi.bund.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 202-490106 (2020-10-13)
Ergänzende Angaben (2020-10-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Inhalt des Auftrags ist die Fortführung und Weiterentwicklung des KOFA. Mit dem KOFA verfolgt das BMWi 3 wesentliche Ziele.
Ziele
Unterstützung von KMU
Das KOFA soll KMU bei ihrer Fachkräftesicherung unter dem Leitgedanken "Hilfe zur Selbsthilfe" unterstützen. Dabei geht es im Kern darum, eine vorausschauende und strategische Personalpolitik als Schlüsselelement der Fachkräftesicherung für KMU zugänglich zu machen. Dies umfasst die Ermittlung von Fachkräftebedarfen, die Weiterqualifizierung der Unternehmensmitarbeiter sowie die Rekrutierung und Bindung neuer Fachkräfte. Das Unterstützungsangebot des KOFA richtet sich an KMU direkt sowie an Multiplikatoren, um einen hohen Wirkungsgrad des Unterstützungsangebotes zu erreichen.
Sensibilisierung der KMU
Das KOFA soll KMU für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer vorausschauenden Fachkräftesicherung sensibilisieren. Hierbei kommt es zum einen darauf an, dass KMU die Fachkräftesicherung als ein für sie wichtiges Handlungsfeld erkennen. Zum anderen soll das KOFA der Fachkräftesituation angepasste neue Konzepte und Instrumente zur Sicherung des Fachkräftebedarfs aufzeigen, die die Personalpolitik von KMU sinnvoll erweitern können. Dabei können KMU direkt oder indirekt, z. B. über Multiplikatoren oder Medien, sensibilisiert werden.
Expertise Zentrum und Think Tank für Fachkräftesicherung
Das KOFA soll in seiner Funktion als Kompetenzzentrum ein zentraler Experte und Impulsgeber rund um das Themengebiet Fachkräftesicherung sein. Seine Expertise stützt sich auf empirisch fundierte Analysen und berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Fachliteratur zum Thema Fachkräfte- und Personalpolitik. Sie beruht auch auf dem direkten Austausch mit KMU und Multiplikatoren. Die Expertise des KOFA richtet sich primär an KMU und Multiplikatoren und trägt damit fundiert zur Unterstützung und Sensibilisierung bei. Zudem soll es als Think Tank Beiträge zu politischen Initiativen – wie etwa der Nationalen Weiterbildungsstrategie – liefern und hierdurch eine evidenzbasierte Fachkräftepolitik unterstützen.
Durch die Weiterentwicklung des KOFA sollen der Wirkungsgrad und die Sichtbarkeit des KOFA unter KMU und Multiplikatoren verbessert werden. Des Weiteren soll der Auftragnehmer auf einen verbesserten Brückenschlag zwischen Sensibilisierung und konkreten Handlungen hinwirken. Häufig fällt es Unternehmen, die für sich einen Handlungsbedarf erkannt haben, schwer, geeignete Maßnahmen zügig anzugehen. Hierfür sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren in geeigneten Veranstaltungsformaten (z. B. Follow Ups) mit KMU und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.
Zielgruppen
Die Zielgruppen des KOFA sind damit:
— KMU,
— Multiplikatoren, die Ansprechpartner von KMU zum Thema Fachkräftesicherung sind. Hierzu zählen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitsagenturen, regionale Fachkräftenetzwerke, Bildungsanbieter, Akteure aus fachkräftespezifischen Förderprogrammen, Wirt-schaftsverbände und Wirtschaftsförderungen, Ministerien und Hochschulen,
— Medien und die breite Öffentlichkeit,
— Politische Entscheidungsträger im Bereich der Fachkräftepolitik.
Inhalt des Auftrags ist die Fortführung und Weiterentwicklung des KOFA. Mit dem KOFA verfolgt das BMWi 3 wesentliche Ziele.
Ziele
Unterstützung von KMU
Das KOFA soll KMU bei ihrer Fachkräftesicherung unter dem Leitgedanken "Hilfe zur Selbsthilfe" unterstützen. Dabei geht es im Kern darum, eine vorausschauende und strategische Personalpolitik als Schlüsselelement der Fachkräftesicherung für KMU zugänglich zu machen. Dies umfasst die Ermittlung von Fachkräftebedarfen, die Weiterqualifizierung der Unternehmensmitarbeiter sowie die Rekrutierung und Bindung neuer Fachkräfte. Das Unterstützungsangebot des KOFA richtet sich an KMU direkt sowie an Multiplikatoren, um einen hohen Wirkungsgrad des Unterstützungsangebotes zu erreichen.
Sensibilisierung der KMU
Das KOFA soll KMU für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer vorausschauenden Fachkräftesicherung sensibilisieren. Hierbei kommt es zum einen darauf an, dass KMU die Fachkräftesicherung als ein für sie wichtiges Handlungsfeld erkennen. Zum anderen soll das KOFA der Fachkräftesituation angepasste neue Konzepte und Instrumente zur Sicherung des Fachkräftebedarfs aufzeigen, die die Personalpolitik von KMU sinnvoll erweitern können. Dabei können KMU direkt oder indirekt, z. B. über Multiplikatoren oder Medien, sensibilisiert werden.
Expertise Zentrum und Think Tank für Fachkräftesicherung
Das KOFA soll in seiner Funktion als Kompetenzzentrum ein zentraler Experte und Impulsgeber rund um das Themengebiet Fachkräftesicherung sein. Seine Expertise stützt sich auf empirisch fundierte Analysen und berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Fachliteratur zum Thema Fachkräfte- und Personalpolitik. Sie beruht auch auf dem direkten Austausch mit KMU und Multiplikatoren. Die Expertise des KOFA richtet sich primär an KMU und Multiplikatoren und trägt damit fundiert zur Unterstützung und Sensibilisierung bei. Zudem soll es als Think Tank Beiträge zu politischen Initiativen – wie etwa der Nationalen Weiterbildungsstrategie – liefern und hierdurch eine evidenzbasierte Fachkräftepolitik unterstützen.
Durch die Weiterentwicklung des KOFA sollen der Wirkungsgrad und die Sichtbarkeit des KOFA unter KMU und Multiplikatoren verbessert werden. Des Weiteren soll der Auftragnehmer auf einen verbesserten Brückenschlag zwischen Sensibilisierung und konkreten Handlungen hinwirken. Häufig fällt es Unternehmen, die für sich einen Handlungsbedarf erkannt haben, schwer, geeignete Maßnahmen zügig anzugehen. Hierfür sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren in geeigneten Veranstaltungsformaten (z. B. Follow Ups) mit KMU und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.
Zielgruppen
Die Zielgruppen des KOFA sind damit:
— KMU,
— Multiplikatoren, die Ansprechpartner von KMU zum Thema Fachkräftesicherung sind. Hierzu zählen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitsagenturen, regionale Fachkräftenetzwerke, Bildungsanbieter, Akteure aus fachkräftespezifischen Förderprogrammen, Wirt-schaftsverbände und Wirtschaftsförderungen, Ministerien und Hochschulen,
— Medien und die breite Öffentlichkeit,
— Politische Entscheidungsträger im Bereich der Fachkräftepolitik.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das KOFA soll KMU bei ihrer Fachkräftesicherung unter dem Leitgedanken "Hilfe zur Selbsthilfe" unterstützen. Dabei geht es im Kern darum, eine vorausschauende und strategische Personalpolitik als Schlüsselelement der Fachkräftesicherung für KMU zugänglich zu machen. Dies umfasst die Ermittlung von Fachkräftebedarfen, die Weiterqualifizierung der Unternehmensmitarbeiter sowie die Rekrutierung und Bindung neuer Fachkräfte. Das Unterstützungsangebot des KOFA richtet sich an KMU direkt sowie an Multiplikatoren, um einen hohen Wirkungsgrad des Unterstützungsangebotes zu erreichen.
Das KOFA soll KMU bei ihrer Fachkräftesicherung unter dem Leitgedanken "Hilfe zur Selbsthilfe" unterstützen. Dabei geht es im Kern darum, eine vorausschauende und strategische Personalpolitik als Schlüsselelement der Fachkräftesicherung für KMU zugänglich zu machen. Dies umfasst die Ermittlung von Fachkräftebedarfen, die Weiterqualifizierung der Unternehmensmitarbeiter sowie die Rekrutierung und Bindung neuer Fachkräfte. Das Unterstützungsangebot des KOFA richtet sich an KMU direkt sowie an Multiplikatoren, um einen hohen Wirkungsgrad des Unterstützungsangebotes zu erreichen.
— KMU,
— Multiplikatoren, die Ansprechpartner von KMU zum Thema Fachkräftesicherung sind. Hierzu zählen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitsagenturen, regionale Fachkräftenetzwerke, Bildungsanbieter, Akteure aus fachkräftespezifischen Förderprogrammen, Wirt-schaftsverbände und Wirtschaftsförderungen, Ministerien und Hochschulen,
— Multiplikatoren, die Ansprechpartner von KMU zum Thema Fachkräftesicherung sind. Hierzu zählen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitsagenturen, regionale Fachkräftenetzwerke, Bildungsanbieter, Akteure aus fachkräftespezifischen Förderprogrammen, Wirt-schaftsverbände und Wirtschaftsförderungen, Ministerien und Hochschulen,
— Medien und die breite Öffentlichkeit,
Auf Grundlage seiner fachlichen Expertise und des direkten Erfahrungsaustauschs mit KMU und Multiplikatoren hat der AN praxistaugliche Angebote zur Unterstützung von KMU (direkt oder über Multiplikatoren) bei ihrer Fachkräftesicherung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die Fachkräftesicherung als The-ma von strategischer Bedeutung bei KMU zu platzieren und diese – im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe – zu befähigen, durch eine strategische, vorausschauende und kompetente Personalpolitik die Fachkräftebasis bestmöglich zu sichern.
Auf Grundlage seiner fachlichen Expertise und des direkten Erfahrungsaustauschs mit KMU und Multiplikatoren hat der AN praxistaugliche Angebote zur Unterstützung von KMU (direkt oder über Multiplikatoren) bei ihrer Fachkräftesicherung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die Fachkräftesicherung als The-ma von strategischer Bedeutung bei KMU zu platzieren und diese – im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe – zu befähigen, durch eine strategische, vorausschauende und kompetente Personalpolitik die Fachkräftebasis bestmöglich zu sichern.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-21 📅
Name: Institut der deutschen Wirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 19 42
Postort: Köln
Postleitzahl: 50459
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2021/S 011-022712 (2021-01-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 13005/008-13#022 KOFA
Gesamtwert des Auftrags: 5906957.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Veröffentlichungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-14 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 242-638893
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 011-022712
ABl. S-Ausgabe: 242
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: KOFA - Durchführung und Fortentwicklung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung für den Zeitraum 01.01.2021-30.06.2023
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden fünf Arbeitspaketen beschrieben.
Auf Grundlage seiner fachlichen Expertise und des direkten Erfahrungsaustauschs mit KMU und Multiplikatoren hat der AN praxistaugliche Angebote zur Unterstützung von KMU (direkt oder über Multiplikatoren) bei ihrer Fachkräftesicherung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die Fachkräftesicherung als The-ma von strategischer Bedeutung bei KMU zu platzieren und diese - im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe - zu befähigen, durch eine strategische, vorausschauende und kompetente Personalpolitik die Fachkräftebasis bestmöglich zu sichern.
Auf Grundlage seiner fachlichen Expertise und des direkten Erfahrungsaustauschs mit KMU und Multiplikatoren hat der AN praxistaugliche Angebote zur Unterstützung von KMU (direkt oder über Multiplikatoren) bei ihrer Fachkräftesicherung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die Fachkräftesicherung als The-ma von strategischer Bedeutung bei KMU zu platzieren und diese - im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe - zu befähigen, durch eine strategische, vorausschauende und kompetente Personalpolitik die Fachkräftebasis bestmöglich zu sichern.
Die Internetseite www.kofa.de existiert bereits seit 2011. Das Portal wurde über die Jahre weiterentwickelt und stellt mittlerweile ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Fachkräftesicherung zur Verfügung. Der AN soll zu Beginn des Auftrags den Aufbau und die Inhalte des Portals im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Aktualität und Nutzen/Relevanz für die Zielgruppe der KMU bzw. für die Multiplikatoren überprüfen. Ziel ist es, alle relevanten Themen auf der Internetseite zu bündeln und gleichzeitig eine hohe Benutzerfreundlichkeit (hinsichtlich Länge der Beiträge und Auffindbarkeit) zu gewährleisten. Das Ergebnis des Screenings soll der AN in Form eines Kurzberichtes (maximal zehn Seiten) mit konkreten Verbesserungsvorschlägen spätestens zwei Monate nach Projektbeginn dem AG vorlegen und bei einem Treffen mit dem AG diskutieren. Der Fokus soll auf technisch einfachen und schnell umsetzbaren Maßnahmen liegen. Die Umsetzung der im Kurzbericht enthaltenen Vorschläge erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Fachreferat des AG (Referat AstMi 2).
Die Internetseite www.kofa.de existiert bereits seit 2011. Das Portal wurde über die Jahre weiterentwickelt und stellt mittlerweile ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Fachkräftesicherung zur Verfügung. Der AN soll zu Beginn des Auftrags den Aufbau und die Inhalte des Portals im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Aktualität und Nutzen/Relevanz für die Zielgruppe der KMU bzw. für die Multiplikatoren überprüfen. Ziel ist es, alle relevanten Themen auf der Internetseite zu bündeln und gleichzeitig eine hohe Benutzerfreundlichkeit (hinsichtlich Länge der Beiträge und Auffindbarkeit) zu gewährleisten. Das Ergebnis des Screenings soll der AN in Form eines Kurzberichtes (maximal zehn Seiten) mit konkreten Verbesserungsvorschlägen spätestens zwei Monate nach Projektbeginn dem AG vorlegen und bei einem Treffen mit dem AG diskutieren. Der Fokus soll auf technisch einfachen und schnell umsetzbaren Maßnahmen liegen. Die Umsetzung der im Kurzbericht enthaltenen Vorschläge erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Fachreferat des AG (Referat AstMi 2).
- Kontinuierliche redaktionelle Betreuung
Die Funktionalität der Internetseite soll durch Nutzerumfragen und -tests überprüft werden. Weiterhin sollen eine Feedback-Funktion integriert und die entsprechenden Rü
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWi, Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-02 📅
Gesamtwert des Auftrags: 5906957.55 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z-FV-Vg - Vergabestelle
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Postanschrift: 11019 Berlin
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 242-638893 (2021-12-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5906957.55 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwk.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Telefon: +49 30-186152323📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: KOFA - Durchführung und Fortentwicklung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage seiner fachlichen Expertise und des direkten Erfahrungsaustauschs mit KMU und Multiplikatoren hat der AN praxistaugliche Angebote zur Unterstützung von KMU (direkt oder über Multiplikatoren) bei ihrer Fachkräftesicherung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die Fachkräftesicherung als The¬ma von strategischer Bedeutung bei KMU zu platzieren und diese - im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe - zu befähigen, durch eine strategische, vorausschauende und kompetente Personalpolitik die Fachkräftebasis bestmöglich zu sichern.
Auf Grundlage seiner fachlichen Expertise und des direkten Erfahrungsaustauschs mit KMU und Multiplikatoren hat der AN praxistaugliche Angebote zur Unterstützung von KMU (direkt oder über Multiplikatoren) bei ihrer Fachkräftesicherung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die Fachkräftesicherung als The¬ma von strategischer Bedeutung bei KMU zu platzieren und diese - im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe - zu befähigen, durch eine strategische, vorausschauende und kompetente Personalpolitik die Fachkräftebasis bestmöglich zu sichern.
Die Internetseite www.kofa.de existiert bereits seit 2011. Das Portal wurde über die Jahre weiterentwickelt und stellt mittlerweile ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Fachkräftesicherung zur Verfügung. Der AN soll zu Beginn des Auftrags den Aufbau und die Inhalte des Portals im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Aktualität und Nutzen/Relevanz für die Zielgruppe der KMU bzw. für die Multiplikatoren überprüfen. Ziel ist es, alle relevanten Themen auf der Internetseite zu bündeln und gleichzeitig eine hohe Benutzerfreundlichkeit (hinsichtlich Länge der Beiträge und Auffindbarkeit) zu gewährleisten. Das Ergebnis des Screenings soll der AN in Form eines Kurzberichtes (maximal zehn Seiten) mit konkreten Verbesserungsvorschlägen spätestens zwei Monate nach Projektbeginn dem AG vorlegen und bei einem Treffen mit dem AG diskutieren. Der Fokus soll auf technisch einfachen und schnell umsetzbaren Maßnahmen liegen. Die Umsetzung der im Kurzbericht enthaltenen Vorschläge erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Fachreferat des AG (Referat AstMi 2). - Kontinuierliche redaktionelle Betreuung.
Die Internetseite www.kofa.de existiert bereits seit 2011. Das Portal wurde über die Jahre weiterentwickelt und stellt mittlerweile ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Fachkräftesicherung zur Verfügung. Der AN soll zu Beginn des Auftrags den Aufbau und die Inhalte des Portals im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Aktualität und Nutzen/Relevanz für die Zielgruppe der KMU bzw. für die Multiplikatoren überprüfen. Ziel ist es, alle relevanten Themen auf der Internetseite zu bündeln und gleichzeitig eine hohe Benutzerfreundlichkeit (hinsichtlich Länge der Beiträge und Auffindbarkeit) zu gewährleisten. Das Ergebnis des Screenings soll der AN in Form eines Kurzberichtes (maximal zehn Seiten) mit konkreten Verbesserungsvorschlägen spätestens zwei Monate nach Projektbeginn dem AG vorlegen und bei einem Treffen mit dem AG diskutieren. Der Fokus soll auf technisch einfachen und schnell umsetzbaren Maßnahmen liegen. Die Umsetzung der im Kurzbericht enthaltenen Vorschläge erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Fachreferat des AG (Referat AstMi 2). - Kontinuierliche redaktionelle Betreuung.
Über das erste Screening des Portals hinaus obliegt es dem AN, kontinuierlich das Portal auf Verbesserungsmöglichkeiten und Aktualisierungsbedarf hin zu prüfen und anzupassen. Hinzu kommen Hinweise auf relevante aktuelle Informationen (z. B. Veranstaltungen), Verlinkungen zu weiteren relevanten Informationen und Akteuren auf dem Gebiet der Fachkräftesicherung, wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit. Der AN soll Inhalte für Nutzer mit unterschiedlichem Hintergrundwissen differenziert aufbereiten (z. B. Unterscheidung in Basis- und Expertenwissen). Zudem ist eine Ansprache sicherzustellen, die Nutzer zu einer tieferen Beschäftigung mit dem Thema Fachkräftesicherung anregt.
Über das erste Screening des Portals hinaus obliegt es dem AN, kontinuierlich das Portal auf Verbesserungsmöglichkeiten und Aktualisierungsbedarf hin zu prüfen und anzupassen. Hinzu kommen Hinweise auf relevante aktuelle Informationen (z. B. Veranstaltungen), Verlinkungen zu weiteren relevanten Informationen und Akteuren auf dem Gebiet der Fachkräftesicherung, wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit. Der AN soll Inhalte für Nutzer mit unterschiedlichem Hintergrundwissen differenziert aufbereiten (z. B. Unterscheidung in Basis- und Expertenwissen). Zudem ist eine Ansprache sicherzustellen, die Nutzer zu einer tieferen Beschäftigung mit dem Thema Fachkräftesicherung anregt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWi, Scharnhorststraße 34-37, 10115
Berlin.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z-FV-VG Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWK zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWK zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.