Die FHH – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von psychosozialer Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II, im Nachfolgenden Lebenslagenberatung genannt.
Bei den Angeboten der Lebenslagenberatung handelt es sich um kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die kommunalen Eingliederungsleistungen – zu denen neben der psychosozialen Betreuung auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung und die Suchtberatung zählen – haben zum Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die psychosoziale Beratung und Betreuung soll verhindern, dass die Eingliederung von SGB II-Leistungsempfänger*innen an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben. Sie bereitet insoweit die Aufnahme einer Beschäftigung oder weiterführender arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen vor.
Die Lebenslagenberatung zielt auf die Bearbeitung, die Unterstützung, die Bewältigung und den Abbau von psychosozialen Problemlagen, die die Vermittlung in Arbeit behindern und die nicht auf einem diagnostizierten Krankheitsbild beruhen. Die Grenzen der psychosozialen Betreuung zum psychiatrischen und medizinischen Bereich auf der einen Seite und zur sozialpädagogischen und sozialen Arbeit auf der anderen Seite sind fließend.
Daneben umfasst die Lebenslagenberatung alle koordinierten Maßnahmen im Rahmen einer professionellen Beratung der einzelnen Person, die zur psychischen und sozialen Stabilisierung dienen. Die Bewältigung der komplexen Problemlage, der Abbau oder die Verringerung von Vermittlungshemmnissen sind wichtige Voraussetzungen, um das mit der Beratung verknüpfte Ziel einer Wiederherstellung der Vermittlungsfähigkeit direkt in den Arbeitsmarkt oder zumindest einer Befähigung zur Teilnahme an weiterführenden Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung zu erreichen.
Die AG überträgt dem AN die Durchführung der Lebenslagenberatung im Sinne des § 16 a Nr. 3 SGB II .V.m. § 1 SGB I.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II
FB 2020001184”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die FHH – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von...”
Kurze Beschreibung
Die FHH – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von psychosozialer Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II, im Nachfolgenden Lebenslagenberatung genannt.
Bei den Angeboten der Lebenslagenberatung handelt es sich um kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die kommunalen Eingliederungsleistungen – zu denen neben der psychosozialen Betreuung auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung und die Suchtberatung zählen – haben zum Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die psychosoziale Beratung und Betreuung soll verhindern, dass die Eingliederung von SGB II-Leistungsempfänger*innen an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben. Sie bereitet insoweit die Aufnahme einer Beschäftigung oder weiterführender arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen vor.
Die Lebenslagenberatung zielt auf die Bearbeitung, die Unterstützung, die Bewältigung und den Abbau von psychosozialen Problemlagen, die die Vermittlung in Arbeit behindern und die nicht auf einem diagnostizierten Krankheitsbild beruhen. Die Grenzen der psychosozialen Betreuung zum psychiatrischen und medizinischen Bereich auf der einen Seite und zur sozialpädagogischen und sozialen Arbeit auf der anderen Seite sind fließend.
Daneben umfasst die Lebenslagenberatung alle koordinierten Maßnahmen im Rahmen einer professionellen Beratung der einzelnen Person, die zur psychischen und sozialen Stabilisierung dienen. Die Bewältigung der komplexen Problemlage, der Abbau oder die Verringerung von Vermittlungshemmnissen sind wichtige Voraussetzungen, um das mit der Beratung verknüpfte Ziel einer Wiederherstellung der Vermittlungsfähigkeit direkt in den Arbeitsmarkt oder zumindest einer Befähigung zur Teilnahme an weiterführenden Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung zu erreichen.
Die AG überträgt dem AN die Durchführung der Lebenslagenberatung im Sinne des § 16 a Nr. 3 SGB II .V.m. § 1 SGB I.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Psychosoziale Beratung im Süden Hamburgs (südlich der Elbe, dort in den Bezirken Harburg oder Mitte)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 umfasst die psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Süden Hamburgs (südlich der Elbe, dort in den Bezirken Harburg oder Mitte). Die Betreuung...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 umfasst die psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Süden Hamburgs (südlich der Elbe, dort in den Bezirken Harburg oder Mitte). Die Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II soll grundsätzlich Hamburger SGB II-Leistungsempfänger*innen (U25 und Ü25) vorbehalten sein, deren Teilnahme an weiterführenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Aufnahme einer Beschäftigung an Gründen scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung begründet sind. Solche Gründe können ins-besondere sein:
— Probleme in der Wohnsituation;
— Probleme im familiären Umfeld;
— Probleme im Umgang mit Stress und Belastungssituationen;
— Gesundheitliche Einschränkungen.
Jugendliche, denen absehbar SGB II-Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, oder Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor dem absehbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II in Lebenskrisen geraten, sind ebenfalls Bestandteil der Zielgruppe. Desgleichen soll ein Übergang aus dem SGB II in das SGB XII nicht zu einem Abbruch einer begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Beratung führen (sog. Randgruppen SGB II).
Die Angehörigen der Zielgruppe können zwischen den geförderten Lebenslagenberatungsstellen innerhalb Hamburg (unabhängig vom Wohnort) frei wählen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Umsetzung der Lebenslagenberatung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65 %
Kostenkriterium (Name): Höhe des Angebotspreises
Kostenkriterium (Gewichtung): 35 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht eine Option zur einmaligen Verlängerung um weitere 24 Monate bis maximal zum 31.12.2025.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Nordosten Hamburgs (Bezirke Wandsbek oder Nord)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 umfasst die psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Nordosten Hamburgs (Bezirke Wandsbek oder Nord) mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 umfasst die psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Nordosten Hamburgs (Bezirke Wandsbek oder Nord) mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung von wohnungslosen Menschen in öffentlichrechtlicher Unterbringung. Die Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II soll grundsätzlich Hamburger SGB II-Leistungsempfänger*innen (U25 und Ü25) vorbehalten sein, deren Teilnahme an weiterführenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Aufnahme einer Beschäftigung an Gründen scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung begründet sind. Solche Gründe können insbesondere sein:
— Probleme in der Wohnsituation;
— Probleme im familiären Umfeld;
— Probleme im Umgang mit Stress und Belastungssituationen;
— Gesundheitliche Einschränkungen.
Jugendliche, denen absehbar SGB II-Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, oder Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor dem absehbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II in Lebenskrisen geraten, sind ebenfalls Bestandteil der Zielgruppe. Desgleichen soll ein Übergang aus dem SGB II in das SGB XII nicht zu einem Abbruch einer begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Beratung führen (sog. Randgruppen SGB II).
Die Angehörigen der Zielgruppe können zwischen den geförderten Lebenslagenberatungsstellen innerhalb Hamburg (unabhängig vom Wohnort) frei wählen.
Die Angebote der Lebenslagenberatung stehen allen o.g. beschriebenen Ratsuchenden offen. In Ergänzung hierzu verpflichtet sich der AN für Los 2 im Besonderen zur psychosozialen Beratung von wohnungslosen Menschen in öffentlichrechtlicher Unterbringung. Hierfür ist ein Konzept nötig, das die besonderen Problemlagen dieser Menschen berücksichtigt und adäquate, niedrigschwellige Angebote bereithält – u.a. aufsuchende Beratung, zielgruppenspezifische Ansprache (v.a. von Alleinstehenden zwischen 28 und 55 Jahren), Netzwerkarbeit und Kooperationen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option einer einmaligen Verlängerung um weitere 24 Monate bis maximal zum 31.12.2025”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung bei psychischen Krisensituationen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3 umfasst die Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung bei psychischen Krisensituationen. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 3 umfasst die Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung bei psychischen Krisensituationen. Die Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II soll grundsätzlich Hamburger SGB II-Leistungsempfänger*innen (U25 und Ü25) vorbehalten sein, deren Teilnahme an weiterführenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Aufnahme einer Beschäftigung an Gründen scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung begründet sind. Solche Gründe können insbesondere sein:
— Probleme in der Wohnsituation;
— Probleme im familiären Umfeld;
— Probleme im Umgang mit Stress und Belastungssituationen;
— Gesundheitliche Einschränkungen.
Jugendliche, denen absehbar SGB II-Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, oder Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor dem absehbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II in Lebenskrisen geraten, sind ebenfalls Bestandteil der Zielgruppe. Desgleichen soll ein Übergang aus dem SGB II in das SGB XII nicht zu einem Abbruch einer begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Beratung führen (sog. Randgruppen SGB II).
Die Angehörigen der Zielgruppe können zwischen den geförderten Lebenslagenberatungsstellen innerhalb Hamburg (unabhängig vom Wohnort) frei wählen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere 24 Monate bis maximal zum 31.12.2025.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
E1 – Es ist die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
E2 – Es ist eine Darstellung des Unternehmens mit Übersicht über die Geschäftsfelder und Personalstruktur, Angaben zur Unternehmensstruktur und Geschäftsführung. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit dem Angebot einzureichen.
E3 – Es ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz, die Eigenkapitalentwicklung und -rendite in den letzten 3 Geschäftsjahren ohne Umsatzsteuer, getrennt nach Jahren mit dem Angebot einzureichen. In der Erklärung zum Gesamtumsatz ist der Bereich der Lebenslagenberatung/ psychosozialen Betreuung gesondert auszuweisen. Die Angaben sind auf 2 DIN A4 Seiten, Arial, Schriftgröße 11 exkl. Bilder zu beschränken.
Falls zutreffend: E4 – Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft;
S1 – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz;
S2 – Eigenerklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die Vorstehend genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung E1, S1 und S2 vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“E4 – Es sind Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs im Bereich der psychosozialen Betreuung in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
E4 – Es sind Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs im Bereich der psychosozialen Betreuung in den letzten 3 Jahren einzureichen, insbesondere mit Angaben, wie viele Fälle in einem Jahr begonnen wurden und wie viele davon in welchem Zeitraum abgeschlossen wurden. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
— Auftragsumfang;
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Auftragsjahr und
— Gesamtumsatz.
Zu nennen. Darüber hinaus sind 10 Fallanalysen von typischen Fallbeispielen mit Angabe von soziodemographischen Merkmalen, durchgeführten Beratungen und Maßnahmen sowie empfohlenem weiteren Vorgehen einzureichen.
Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt. Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Zudem sind dem Angebot die folgenden Erklärungen beizufügen:
L1 – Erklärung, dass die Beratungsstelle den Anforderungen gem. Ziffer 5 des Technischen Leistungsverzeichnisses entspricht.
Das entsprechende Formular finden Sie als Anlage in den Vergabeunterlagen.
L2 – Erklärung, dass das eingesetzte Personal im Auftragsfall ab Vertragsbeginn den Anforderungen gem. Ziffer 6 des Technischen Leistungsverzeichnisses entspricht. Das entsprechende Formular finden Sie als Anlage in den Vergabeunterlagen.
L3 – Nachweis über die erforderliche räumliche und technische Ausstattung sowie Erreichbarkeit der Beratungsstelle, siehe hierzu Ziffer 7 und 8 des Technischen Leistungsverzeichnisses, sowie den Hinweis zur Eindämmung des Coronavirus unter Ziffer 3 des Technischen Leistungsverzeichnisses.
Das entsprechende Formular finden Sie als Anlage in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-09
10:00 📅
“— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser...”
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen;
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen;
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 199-482513 (2020-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die FHH - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von...”
Kurze Beschreibung
Die FHH - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von psychosozialer Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II, im Nachfolgenden Lebenslagenberatung genannt.
Bei den Angeboten der Lebenslagenberatung handelt es sich um kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die kommunalen Eingliederungsleistungen – zu denen neben der psychosozialen Betreuung auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung und die Suchtberatung zählen – haben zum Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die psychosoziale Beratung und Betreuung soll verhindern, dass die Eingliederung von SGB II-Leistungsempfänger*innen an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben. Sie bereitet insoweit die Aufnahme einer Beschäftigung oder weiterführender arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen vor.
Die Lebenslagenberatung zielt auf die Bearbeitung, die Unterstützung, die Bewältigung und den Abbau von psychosozialen Problemlagen, die die Vermittlung in Arbeit behindern und die nicht auf einem diagnostizierten Krankheitsbild beruhen. Die Grenzen der psychosozialen Betreuung zum psychiatrischen und medizinischen Bereich auf der einen Seite und zur sozialpädagogischen und sozialen Arbeit auf der anderen Seite sind fließend.
Daneben umfasst die Lebenslagenberatung alle koordinierten Maßnahmen im Rahmen einer professionellen Beratung der einzelnen Person, die zur psychischen und sozialen Stabilisierung dienen. Die Bewältigung der komplexen Problemlage, der Abbau oder die Verringerung von Vermittlungshemmnissen sind wichtige Voraussetzungen, um das mit der Beratung verknüpfte Ziel einer Wiederherstellung der Vermittlungsfähigkeit direkt in den Arbeitsmarkt oder zumindest einer Befähigung zur Teilnahme an weiterführenden Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung zu erreichen.
Die AG überträgt dem AN die Durchführung der Lebenslagenberatung im Sinne des § 16 a Nr. 3 SGB II .V. m. § 1 SGB I.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 000 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 umfasst die psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Süden Hamburgs (südlich der Elbe, dort in den Bezirken Harburg oder Mitte). Die Betreuung...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 umfasst die psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Süden Hamburgs (südlich der Elbe, dort in den Bezirken Harburg oder Mitte). Die Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II soll grundsätzlich Hamburger SGB II-Leistungsempfänger*innen (U 25 und Ü 25) vorbehalten sein, deren Teilnahme an weiterführenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Aufnahme einer Beschäftigung an Gründen scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung begründet sind. Solche Gründe können ins-besondere sein:
— Probleme in der Wohnsituation,
— Probleme im familiären Umfeld,
— Probleme im Umgang mit Stress und Belastungssituationen,
— Gesundheitliche Einschränkungen.
Jugendliche, denen absehbar SGB II-Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, oder Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor dem absehbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II in Lebenskrisen geraten, sind ebenfalls Bestandteil der Zielgruppe. Desgleichen soll ein Übergang aus dem SGB II in das SGB XII nicht zu einem Abbruch einer begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Beratung führen (sog. Randgruppen SGB II).
Die Angehörigen der Zielgruppe können zwischen den geförderten Lebenslagenberatungsstellen innerhalb Hamburg (unabhängig vom Wohnort) frei wählen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 umfasst die psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Nordosten Hamburgs (Bezirke Wandsbek oder Nord) mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 umfasst die psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Nordosten Hamburgs (Bezirke Wandsbek oder Nord) mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung von wohnungslosen Menschen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung. Die Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II soll grundsätzlich Hamburger SGB II-Leistungsempfänger*innen (U25 und Ü25) vorbehalten sein, deren Teilnahme an weiterführenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Aufnahme einer Beschäftigung an Gründen scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung begründet sind. Solche Gründe können insbesondere sein:
— Probleme in der Wohnsituation,
— Probleme im familiären Umfeld,
— Probleme im Umgang mit Stress und Belastungssituationen,
— Gesundheitliche Einschränkungen.
Jugendliche, denen absehbar SGB II-Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, oder Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor dem absehbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II in Lebenskrisen geraten, sind ebenfalls Bestandteil der Zielgruppe. Desgleichen soll ein Übergang aus dem SGB II in das SGB XII nicht zu einem Abbruch einer begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Beratung führen (sog. Randgruppen SGB II).
Die Angehörigen der Zielgruppe können zwischen den geförderten Lebenslagenberatungsstellen innerhalb Hamburg (unabhängig vom Wohnort) frei wählen.
Die Angebote der Lebenslagenberatung stehen allen o. g. beschriebenen Ratsuchenden offen. In Ergänzung hierzu verpflichtet sich der AN für Los 2 im Besonderen zur psychosozialen Beratung von wohnungslosen Menschen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung. Hierfür ist ein Konzept nötig, das die besonderen Problemlagen dieser Menschen berücksichtigt und adäquate, niedrigschwellige Angebote bereithält - u. a. aufsuchende Beratung, zielgruppenspezifische Ansprache (v. a. von Alleinstehenden zwischen 28 und 55 Jahren), Netzwerkarbeit und Kooperationen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3 umfasst die Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung bei psychischen Krisensituationen. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 3 umfasst die Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung bei psychischen Krisensituationen. Die Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II soll grundsätzlich Hamburger SGB II-Leistungsempfänger*innen (U 25 und Ü 25) vorbehalten sein, deren Teilnahme an weiterführenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Aufnahme einer Beschäftigung an Gründen scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung begründet sind. Solche Gründe können insbesondere sein:
— Probleme in der Wohnsituation,
— Probleme im familiären Umfeld,
— Probleme im Umgang mit Stress und Belastungssituationen,
— Gesundheitliche Einschränkungen.
Jugendliche, denen absehbar SGB II-Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, oder Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor dem absehbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II in Lebenskrisen geraten, sind ebenfalls Bestandteil der Zielgruppe. Desgleichen soll ein Übergang aus dem SGB II in das SGB XII nicht zu einem Abbruch einer begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Beratung führen (sog. Randgruppen SGB II).
Die Angehörigen der Zielgruppe können zwischen den geförderten Lebenslagenberatungsstellen innerhalb Hamburg (unabhängig vom Wohnort) frei wählen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 199-482513
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Psychosoziale Beratung im Süden Hamburgs (südlich der Elbe, dort in den Bezirken Harburg oder Mitte)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AQtivus gGmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Nordosten Hamburgs (Bezirke Wandsbek oder Nord)” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Jugendbildung Hamburg gGmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung bei psychischen Krisensituationen” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Solidarische Psychosoziale Hilfe Hamburg e. V.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
“— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser...”
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 070-178884 (2021-04-07)