Beschaffung Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Außenstelle Rehau Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage
2020-006-DSCG”
Produkte/Dienstleistungen: Kalorimeter📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage für das Berufliche Schulzentrum Hof...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Außenstelle Rehau Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 48 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hof, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 95111 Rehau
Pilgramsreuther Straße 38
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage für das Berufliche Schulzentrum Hof...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Außenstelle Rehau Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung.
Die genauen Liefer- und Beschaffungsumfänge sind durch das Leistungsverzeichnis/die Leistungsbeschreibung abschließend beschrieben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Anlagen/Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hof, Schaumbergstraße 14, Geschäftsstelle des Zweckverbandes
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Submission über Vergabeplattform: Elektronische Öffnung Vergabesafe durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Zweckverbandes”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 9281570📞 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage für das Berufliche Schulzentrum Hof...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Außenstelle Rehau Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 41 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rehau
Beschreibung der Beschaffung:
“Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage
für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und...”
Beschreibung der Beschaffung
Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage
für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Außenstelle Rehau Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 071-168306
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-006-BSR
Titel:
“Dynamisches Wärmestrom-Differenz-Kalorimeter (DSC-Gerät) mit automatischem Probewechsler und Präzisionswaage”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NETZSCH-Gerätebau GmbH
Postanschrift: Wittelsbacherstr. 42
Postort: Selb
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wunsiedel i. Fichtelgebirge🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 48 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 41 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.