Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) – siehe auch Dokument 4, Punkt 1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung,
c) Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB (siehe auch Dokument 04, Punkt 5) bzw. dass in Bezug auf zwingende Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist,
d) Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. dass in Bezug auf fakultative Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist,
e) Erklärung und Darstellung des Umsatzes für die vergleichbaren Dienstleistungen [hier: Implementierung eines E-Procurement-Systems mit Anbindung an SAP S/4HANA] in den letzten 3 Geschäftsjahren].
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
f) Angabe von Referenzleistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in Umfang und Inhalt vergleichbar sind
Der Bewerber erfüllt die Anforderungen an die vergleichbaren Referenzleistungen, wenn er mindestens 2 Referenzen angibt, die jeweils folgende Anforderungen in Bezug auf den Umfang und den Inhalt erfüllen:
Mindestanforderungen in Bezug auf den Umfang:
1) Es sind mindestens 2 Referenzleistungen aus den letzten 5 Jahren anzugeben.
Mindestanforderungen in Bezug auf den Inhalt:
2) In den Referenzen ist nachzuweisen, dass
— das E-Procurement-System an das SAP S4/HANA-System angebunden wurde;
— Bestellanforderungen über Formulare realisiert wurden;
— eine Kataloganbindung erfolgt ist.
Folgende Angaben müssen für die Referenzen benannt werden:
— Kurzbeschreibung des Projektes (Angaben zu Umfang und Inhalt der Referenzleistungen);
— Angabe des Projektvolumens (in Euro brutto);
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer.
Kann der Bewerber nicht mindestens 2 vergleichbare Referenzen vorweisen, wird sein Teilnahmeantrag, aufgrund fehlender Eignung gemäß § 42 VgV ausgeschlossen.
Sofern der Bewerber die Mindestanforderung von 2 vergleichbaren Referenzen erfüllt hat, erfolgt die Bewertung der Anzahl der Referenzangaben (siehe Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge).
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
Im ersten Schritt der Prüfung und Wertung erfolgt die formelle Prüfung der Teilnahmeanträge.
Die Nichterfüllung folgender Kriterien führt zum zwingenden Ausschluss der Teilnahmeanträge:
— Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten;
— Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten.
Hinweis:
Die Vergabestelle behält sich vor, von Bewerbern fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern und innerhalb einer festgesetzten Frist vorlegen zu lassen.
— Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind;
— Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.
Im zweiten Schritt der Prüfung und Wertung erfolgt die eigentliche Eignungsprüfung. Vorangestellt erfolgt die Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit. Sollte ein Teilnahmeantrag nicht vollständig sein, dann behält sich die Vergabestelle vor, von Bewerbern die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nachzufordern und innerhalb einer festgesetzten Frist vorlegen zu lassen. Kommt der Bewerber dieser Pflicht nicht innerhalb der festgesetzten Frist nach, dann wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen und nicht zur weiteren Wertung herangezogen. Ebenso werden gemäß § 57 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen ausgeschlossen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen.
Für die Wertung der Teilnahmeanträge werden folgende Kriterien herangezogen und entsprechend gewichtet:
— Bewertung der Anzahl der Referenzen 60 % 60 Punkte;
— Bewertung der SAP-Partnerschaft 20 % 20 Punkte;
— Bewertung der Anzahl der Kunden 20 % 20 Punkte;
— Summe 100 % 100 Punkte;
— Bewertung der Anzahl der Referenzen 60 % Gewichtung.
Die Bewertung der Referenzen – sofern diese von Umfang und Inhalt vergleichbar sind – erfolgt nach der Anzahl der Referenzleistungen in den letzten 7 Kalenderjahren.
Für die Bewertung der Referenzen wird auf Grundlage der Mindestanforderungen für die Referenzleistungen (mind. 2 Referenzen) folgende Untermatrix gebildet:
— Angabe von mehr als 6 vergleichbaren Referenzen 60 Punkte
— Angabe von 6 vergleichbaren Referenzen 50 Punkte;
— Angabe von 5 vergleichbaren Referenzen 40 Punkte;
— Angabe von 4 vergleichbaren Referenzen 30 Punkte;
— Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen 20 Punkte.
Mindestanforderung von 2 Referenzangaben wurde erfüllt 10 Punkte.
Bewertung der SAP-Partnerschaft 20 % Gewichtung
Welchen SAP-Partner-Status hat Ihr Unternehmen bzw. die von Ihnen eingebunden Sub-Unternehmen speziell im Bereich SEA (Software Einführung und Anpassung) für Procurement-Lösungen.
Die Bewertung des Unternehmens anhand des nachgewiesenen Partnerstatus:
— Platin- oder Goldpartner 20 Punkte;
— Silberpartner 15 Punkte;
— Bronze-Partner 8 Punkte;
— Kein SAP-Partnerstatus 0 Punkte.
Bewertung der Anzahl der Kunden 20 % Gewichtung
Bei wie viele Kunden ist aktuell weltweit Ihr E-Procurement-System in Verbindung mit SAP S/4HANA unter Ihrer Betreuung im Einsatz?
Die Bewertung der Anzahl der Kunden erfolgt anhand folgender Untermatrix:
— Mehr als 5 Kunden 20 Punkte;
— 2 bis 5 Kunden. 10 Punkte;
— Weniger als 2 Kunden 0 Punkte.