Auftragsbekanntmachung (2020-06-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: U2.2
Telefon: +49 261-400-18256📞
E-Mail: baainbwu2.2@bundeswehr.org📧
Fax: +49 261-400-18205 📠
Region: Baden-Württemberg🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EBS FU 2 SEM 80/90 DV FUEINFOSYS
6001900615-BAAINBw U2.2P
Produkte/Dienstleistungen: Kabelverbindungssätze📦
Kurze Beschreibung: 6001900615-BAAINBw U2.2P.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kabelverbindungssätze📦
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neckarzimmern
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 1 besteht aus 40 EA Einbausätze LKW leicht für 2 SEM 80/90 und DV-Ausstattung FüInfoSys.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2 besteht aus 40 EA Einbausätze LKW leicht für 2 SEM 80/90 und DV-Ausstattung FüInfoSys.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 3 besteht aus 30 EA Einbausätze LKW leicht für 2 SEM 80/90 und DV-Ausstattung FüInfoSys.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen:
— die unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formular – BAAINBw – B-V 034).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung;
— ein aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen;
— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Die Bankerklärung ist im Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-05
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-05
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html.
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Quelle: OJS 2020/S 122-298900 (2020-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-03) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 122-298900
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: 1
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt