Das bestehende Freibad im Salinental wird durch den Neubau des Hallenbades erweitert, um neben den Wellness-Thermalbädern das Angebot der Stadt Bad Kreuznach in Form eines Sport- und Familienbades sicherzustellen. Für die Neubaumaßnahme werden das bestehende Freibadgebäude mit Versorgungs- und Umkleidebereich und das Technikgebäude zurück gebaut und durch das geplante Gebäude ersetzt. Dieser Neubau wird den Eingangs-, Umkleide- und Duschbereich beinhalten sowie die Technik für den Freibadbereich integrieren. Gleichzeitig werden bauliche und technische Maßnahmen getroffen, um die bisher bestehende Funktionalität des Freibades nachhaltig aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Attraktivität zu steigern. Zudem wird ein neues Kinderbecken errichtet, welches beiden Badbereichen zugeordnet werden kann. — BGF: 3 950 m; — BRI: 18 867 m; — Wasserfläche Freibad: 2 300 m; — Wasserfläche Hallenbad: 539 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schwimmbäder
Kurze Beschreibung:
Das bestehende Freibad im Salinental wird durch den Neubau des Hallenbades erweitert, um neben den Wellness-Thermalbädern das Angebot der Stadt Bad Kreuznach in Form eines Sport- und Familienbades sicherzustellen.
Für die Neubaumaßnahme werden das bestehende Freibadgebäude mit Versorgungs- und Umkleidebereich und das Technikgebäude zurück gebaut und durch das geplante Gebäude ersetzt.
Dieser Neubau wird den Eingangs-, Umkleide- und Duschbereich beinhalten sowie die Technik für den Freibadbereich integrieren. Gleichzeitig werden bauliche und technische Maßnahmen getroffen, um die bisher bestehende Funktionalität des Freibades nachhaltig aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Attraktivität zu steigern. Zudem wird ein neues Kinderbecken errichtet, welches beiden Badbereichen zugeordnet werden kann.
— BGF: 3 950 m
— BRI: 18 867 m
— Wasserfläche Freibad: 2 300 m
— Wasserfläche Hallenbad: 539 m
Das bestehende Freibad im Salinental wird durch den Neubau des Hallenbades erweitert, um neben den Wellness-Thermalbädern das Angebot der Stadt Bad Kreuznach in Form eines Sport- und Familienbades sicherzustellen.
Für die Neubaumaßnahme werden das bestehende Freibadgebäude mit Versorgungs- und Umkleidebereich und das Technikgebäude zurück gebaut und durch das geplante Gebäude ersetzt.
Dieser Neubau wird den Eingangs-, Umkleide- und Duschbereich beinhalten sowie die Technik für den Freibadbereich integrieren. Gleichzeitig werden bauliche und technische Maßnahmen getroffen, um die bisher bestehende Funktionalität des Freibades nachhaltig aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Attraktivität zu steigern. Zudem wird ein neues Kinderbecken errichtet, welches beiden Badbereichen zugeordnet werden kann.
— BGF: 3 950 m
— BRI: 18 867 m
— Wasserfläche Freibad: 2 300 m
— Wasserfläche Hallenbad: 539 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schwimmbäder📦
Zusätzlicher CPV-Code: Metallbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bad Kreuznach🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-21 📅
Datum des Beginns: 2021-05-27 📅
Datum des Endes: 2021-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 205-497732
ABl. S-Ausgabe: 205
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das bestehende Freibad im Salinental wird durch den Neubau des Hallenbades erweitert, um neben den Wellness-Thermalbädern das Angebot der Stadt Bad Kreuznach in Form eines Sport- und Familienbades sicherzustellen.
Für die Neubaumaßnahme werden das bestehende Freibadgebäude mit Versorgungs- und Umkleidebereich und das Technikgebäude zurück gebaut und durch das geplante Gebäude ersetzt.
Dieser Neubau wird den Eingangs-, Umkleide- und Duschbereich beinhalten sowie die Technik für den Freibadbereich integrieren. Gleichzeitig werden bauliche und technische Maßnahmen getroffen, um die bisher bestehende Funktionalität des Freibades nachhaltig aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Attraktivität zu steigern. Zudem wird ein neues Kinderbecken errichtet, welches beiden Badbereichen zugeordnet werden kann.
Dieser Neubau wird den Eingangs-, Umkleide- und Duschbereich beinhalten sowie die Technik für den Freibadbereich integrieren. Gleichzeitig werden bauliche und technische Maßnahmen getroffen, um die bisher bestehende Funktionalität des Freibades nachhaltig aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Attraktivität zu steigern. Zudem wird ein neues Kinderbecken errichtet, welches beiden Badbereichen zugeordnet werden kann.
— Sportbecken: 1m und 3m Sprunganlage, Startsockel und Edelstahlbauteile wie Einstiegleiter, Leiterbügel usw.;
— Lehrschwimmbecken: Schildbügel, Einstiegleiter Leiterbügel und Handläufer;
— Eltern und Kind-Becken: Attraktion 4 Gewinn, Wand-Farbfenster und Delfinrutsche;
— Sicherheitsausstattung: Krankentrage, Erste Hilfe Koffer mit Inhalt, Notfallkoffer, Mobiler Schwimmbadlift usw..
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schwimmbad Salinental
Saline Theodorshalle
55545 Bad Kreuznach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — § 6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbarsind (Referenzen) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre;
— § 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen;
— § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung;
— § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
— § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Summe der Auftragssumme, ab einer Auftragssumme von netto 250 000 EUR;
— § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), ab einer Auftragssumme von netto 250 000 EUR;
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 205-497732 (2020-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 122 783 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Sportbecken: 1m und 3m Sprunganlage, Startsockel und Edelstahlbauteile wie Einstiegleiter, Leiterbügel usw,
— Lehrschwimmbecken: Schildbügel, Einstiegleiter Leiterbügel und Handläufer,
— Eltern und Kind-Becken: Attraktion 4 Gewinn, Wand-Farbfenster und Delfinrutsche,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Name: G. Diedrichs GmbH & Co. KG
Postanschrift: Werkzeugstraße 30
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland 🇩🇪 Hagen, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 122 783 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.