Einführung des IP-Notrufanschluss

Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum

Einführung des IP-Notrufanschluss für die Polizei Sachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-14 Auftragsbekanntmachung
2020-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-11-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ISDN-Netz
Referenznummer: B5327
Kurze Beschreibung: Einführung des IP-Notrufanschluss für die Polizei Sachsen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: ISDN-Netz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173b81b776a-7cc08afe090847f2 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-19 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389647
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung neuer Notrufanschlüsse für den Notruf 110 im Freistaat Sachsen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leipzig
Dresden
Chemnitz
Görlitz
Zwickau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftragnehmer muss in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung muss eingehalten sein. Das Unternehmen muss versichern, dass keine zwingenden Ausschlussgründe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen (gem. § 123 GWB) vorliegen. Ebenso dürfen keine fakultativen Ausschlussgründe (gem. § 124 GWB) vorliegen.
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Maßnahmen der Selbstreinigung (gem. § 125 GWB) müssen nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (ca.-Werte der Netto-Angaben in Jahresscheiben) in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand bzw. im hier relevanten Geschäftsbereich des Unternehmens;
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer und Anlage UAN.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis von mindestens einer Referenzen im Bezug auf den Auftragsgegenstand gemäß Eigenerklärung E6;

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173b81b776a-7cc08afe090847f2 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 160-389647 (2020-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 222-543568
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 160-389647
ABl. S-Ausgabe: 222

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, Dresden, Chemnitz, Görlitz, Zwickau

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-15 📅
Name: Vodafone GmbH
Postanschrift: Ferdinand Braun Platz 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1728181040 📞
E-Mail: e.vergabe@vodafone.com 📧
Land: Düsseldorf 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 222-543568 (2020-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 224-550355
ABl. S-Ausgabe: 224

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung neuer Notrufanschlüsse für den Notruf 110 im Freistaat Sachsen..
Quelle: OJS 2020/S 224-550355 (2020-11-12)
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