Gegenstand der Leistung ist der Aufbau und die Befähigung des Auftraggebers zum Betrieb einer geeigneten und zukunftsfähigen IT-SM Plattform, sowie die Lieferung der dafür erforderlichen Software, die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte, die Erbringung des entsprechenden Supports und der Wartung. Dabei ist die Erbringung der Projektleistungen in 2 Phasen gegliedert. Folgende Leistungen sind durch den Auftragnehmer in beiden Phasen zu erbringen: — Verkauf und Lieferung von Software und Gewährung der Nutzungsrechte für den Betrieb der IT-SM Plattform durch die BWI für eigene Zwecke und für Endkunden, — Softwarewartung und Support für die beschaffte IT-SM Software, — vollständige Dokumentation der Projektleistungen. Das Projekt gliedert sich in die folgenden Phasen: — Phase 1: Design und Entwicklung der IT-SM Plattform und Aufbau vorproduktiver Instanzen, — Phase 2: Aufbau Produktionsumgebung & Migration.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Phase 1: Design und Entwicklung der IT-SM Plattform und Aufbau vorproduktiver Instanzen:— Kauf von Softwarelizenzen (100 Concurrent User, 300 Named User, 3 Mandanten),— Softwarewartung und Support für die beschaffte IT-SM Software über 24 Monate,— Projektleistung 2 000 PT.Phase 2: Aufbau Produktionsumgebung & Migration:— Kauf von Softwarelizenzen (unbeschränkt),— Softwarewartung und Support für die beschaffte IT-SM Software über 60 Monate,— Projektleistung 5 000 PT.Details zu den Schätzmengen sowie der Volumenobergrenze ergeben sich aus dem Rahmenvertrag sowie der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) und Anlage 2 (Preisblatt) zum Rahmenvertrag.Es ergibt sich unter Berücksichtigung aller Optionen und Verlängerungen eine maximale Obergrenze von (30 000 000 EUR).
Phase 1: Design und Entwicklung der IT-SM Plattform und Aufbau vorproduktiver Instanzen:— Kauf von Softwarelizenzen (100 Concurrent User, 300 Named User, 3 Mandanten),— Softwarewartung und Support für die beschaffte IT-SM Software über 24 Monate,— Projektleistung 2 000 PT.Phase 2: Aufbau Produktionsumgebung & Migration:— Kauf von Softwarelizenzen (unbeschränkt),— Softwarewartung und Support für die beschaffte IT-SM Software über 60 Monate,— Projektleistung 5 000 PT.Details zu den Schätzmengen sowie der Volumenobergrenze ergeben sich aus dem Rahmenvertrag sowie der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) und Anlage 2 (Preisblatt) zum Rahmenvertrag.Es ergibt sich unter Berücksichtigung aller Optionen und Verlängerungen eine maximale Obergrenze von (30 000 000 EUR).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Softwarepaket📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Postleitzahl: 12489
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi.de🌏
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de📧
Hinweis zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung (siehe II.1.4):
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach 2 Jahren
(„Grundlaufzeit“).
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag 2 mal um jeweils 30 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“).
Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Hinweis zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung (siehe II.1.4):
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach 2 Jahren
(„Grundlaufzeit“).
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag 2 mal um jeweils 30 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“).
Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist der Aufbau und die Befähigung des Auftraggebers zum Betrieb einer geeigneten und zukunftsfähigen IT-SM Plattform, sowie die Lieferung der dafür erforderlichen Software, die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte, die Erbringung des entsprechenden Supports und der Wartung. Dabei ist die Erbringung der Projektleistungen in 2 Phasen gegliedert.
Gegenstand der Leistung ist der Aufbau und die Befähigung des Auftraggebers zum Betrieb einer geeigneten und zukunftsfähigen IT-SM Plattform, sowie die Lieferung der dafür erforderlichen Software, die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte, die Erbringung des entsprechenden Supports und der Wartung. Dabei ist die Erbringung der Projektleistungen in 2 Phasen gegliedert.
Folgende Leistungen sind durch den Auftragnehmer in beiden Phasen zu erbringen:
— Verkauf und Lieferung von Software und Gewährung der Nutzungsrechte für den Betrieb der IT-SM Plattform durch die BWI für eigene Zwecke und für Endkunden,
— Softwarewartung und Support für die beschaffte IT-SM Software,
— vollständige Dokumentation der Projektleistungen.
Das Projekt gliedert sich in die folgenden Phasen:
— Phase 1: Design und Entwicklung der IT-SM Plattform und Aufbau vorproduktiver Instanzen,
Phase 1: Design und Entwicklung der IT-SM Plattform und Aufbau vorproduktiver Instanzen:
— Kauf von Softwarelizenzen (100 Concurrent User, 300 Named User, 3 Mandanten),
— Softwarewartung und Support für die beschaffte IT-SM Software über 24 Monate,
— Projektleistung 2 000 PT.
Phase 2: Aufbau Produktionsumgebung & Migration:
— Kauf von Softwarelizenzen (unbeschränkt),
— Softwarewartung und Support für die beschaffte IT-SM Software über 60 Monate,
— Projektleistung 5 000 PT.
Details zu den Schätzmengen sowie der Volumenobergrenze ergeben sich aus dem Rahmenvertrag sowie der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) und Anlage 2 (Preisblatt) zum Rahmenvertrag.
Es ergibt sich unter Berücksichtigung aller Optionen und Verlängerungen eine maximale Obergrenze von (30 000 000 EUR).
Beschreibung der Optionen: Die Phase 2 ist eine optionale Leistung.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 30 Monate
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 1072-BF-IT-SM Plattform
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht, Leistungserbringung (Meetings,Abnahmen etc.): Großraum Bonn,Meckenheim und Koblenz, Der Betrieb erfolgt in Bonn,Köln,Wilhelmshaven und Strausberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es gelten die Regelungen des § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Sonstige besondere Bedingungen: Vorliegend handelt es sich um einen Auftrag, der Verschlusssachen beinhaltet.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 7
Objektive Auswahlkriterien: Alle geeigneten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. 1 Preis (30)
2. 2 Bewertungsmatrix Leistungsmerkmale (20)
3. 3 Bewertungsmatrix Teststellung (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Public Sourcing
Internetadresse: www.bwi.de🌏
URL der Dokumente: www.bwi.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung (siehe II.1.4):
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach 2 Jahren
(„Grundlaufzeit“).
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag 2 mal um jeweils 30 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“).
Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Name: siehe VI.4.1
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 008-015176 (2020-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 2225988103368 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht., Leistungserbringung (Meetings,Abnahmen etc.): Großraum Bonn,Meckenheim und Koblenz., Der Betrieb erfolgt in Bonn,Köln,Wilhelmshaven und Strausberg
Auftragsvergabe
Name: USU GmbH
Postanschrift: Spitalhof
Postort: Möglingen
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: projektoffice@usu.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2022/S 041-107713 (2022-02-23)