Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einführung eines Leitsystem für das Fernwärmenetz der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
3071046”
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Einführung eines Leitsystem für das Fernwärmenetz der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS).”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server📦
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) Eckdrift 43 - 45 19061 Schwerin Kraftwerk Schwerin - Süd
Pampower Straße 50
19061 Schwerin”
Beschreibung der Beschaffung:
“— Leit- und Überwachungssystem für das Fernwärmenetz mit kompletten SCADA-Funktionalitäten inkl. Archivierung,
— Fernzugriff auf im Fernwärmenetz...”
Beschreibung der Beschaffung
— Leit- und Überwachungssystem für das Fernwärmenetz mit kompletten SCADA-Funktionalitäten inkl. Archivierung,
— Fernzugriff auf im Fernwärmenetz vorhandenen Stationen, Netzarmaturen und Messpunkte über die Leit- und Überwachungssystem,
— Auskunft über Lage von Rohren (GIS) gegenüber dem Betriebspersonal,
— Übersicht/ Anzeige(Sichtbarmachung) des Versorgungszustands (farbig) incl. Stör- und Alarmmeldungen,
— schnellere Fehlerortung,
— Lenkung des Entstör-Personals,
— Serverbasierte Lösung (redundantes System).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-08 📅
Datum des Endes: 2020-12-18 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und Bietererklärungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung FB 124 - Es werden die Referenzen der letzten 5 Jahre berücksichtigt.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-09
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-09
13:00 📅
“Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Grundsätzlich...”
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Postadresse für Angebotsabgabe per Kurier:
19061 Schwerin, Eckdrift 43-45, Raum A 008
Wertungskriterien 1. Preis gemäß Leistungsverzeichnis (Wertungssumme) mit 60 % und 2. Funktionalität gemäß Bewertungsmatrix Kriterien und Wichtung mit 40 %. Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung, eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis. 100 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma ermittelt.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDZY
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 050-118117 (2020-03-09)