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Drei detaillierte Referenzen des Bewerbers hinsichtlich mit der ausgeschriebenen Leistung grundsätzlich vergleichbar durchgeführter Aufträge (z. B. auch Ablösung Altverfahren und Migration der Daten – auch von anderen Fachverfahren), deren Anforderung mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und mit Angaben zu:
— dem jeweiligen Auftraggeber (Angabe eines Ansprechpartners nebst Kontaktdaten wie Adresse, Email-Adresse und Telefonnummer), soweit nach dem Recht des Wohnsitzstaates des Bewerbers zulässig,
— einer Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen,
— dem Zeitraum der Leistungserbringung und der Vertragslaufzeit,
— der Auftragssumme (netto),
— ggf. anderen beteiligten Unternehmen bzw. Dienstleistern und deren Aufgabenbereichen im Projekt,
— ggf. der Funktion des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft und des benannten Nachunternehmers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft bzw. des Projekts,
— Angabe der im Einsatz befindlichen Version der Fachanwendung, Anzahl der Nutzer / Clients, Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, Anzahl der leistungsberechtigten Personen, bzw. Anzahl der Nutzer bei Concurrent-User-Lizenzmodellen, etc.
Die Darstellung soll die Richtlänge von maximal 5 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 oder vergleichbar, pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Bei den benannten Referenzen werden die nachfolgenden Informationen / Fragestellungen durch den Auftraggeber abgefragt:
—— Zufriedenheit – „Wie sind Sie mit den Leistungen des Bewerbers und insbesondere dessen Qualität zufrieden?“, „Wie beurteilen Sie das Preis-Leistungsverhältnis?“
—— Servicezeiten – „Können Ihre Fragen und Anliegen im Rahmen der Servicezeiten zufriedenstellend abgewickelt werden?“ Hier wird zwischen telefonischen und elektronischen Anfragen unterschieden.
—— Termintreue – „Werden Leistungen in der vereinbarten bzw. beauftragten Zeit sachgerecht ungesetzt?“
—— Liefertreue – „Wie groß sind die mittleren Latenzzeiten zwischen z. B. einer Gesetzesänderung und der entsprechenden Programmanpassung?“