Ausgeschrieben wird die Einführung eines neuen Kernbanksystems (KBS) zzgl. Optionen (siehe II.2.11). Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Inbetriebnahme eines Kernbanksystems (KBS) für die IBB. In diesem zentralen IT-System erfolgt insbesondere die Bearbeitung des Förder- und Kreditgeschäfts, die Abwicklung der Treasury-Produkte sowie die zugehörige Buchhaltung. Bestandteile des Vertrags werden im Wesentlichen die Feinkonzeption des neuen Kernbankensystems (KBS) nach den Anforderungen der IBB, die Lizenzierung und das Customizing von Standardsoftware, die individuelle Erweiterung und Ergänzung von Standardsoftware, die Entwicklung von Schnittstellen und weiteren erforderlichen Softwarekomponenten, die Installation und Integration aller Komponenten in die vorhandene Infrastruktur der IBB, die Dokumentation des KBS und seiner Komponenten, der Betrieb der Entwicklungsinfrastruktur, die Datenmigration aus Altsystemen, Schulungs- und Beratungsleistungen, der post-go-live-Support sowie [OPTIONAL: der Full-Service-Betrieb des KBS und] die Pflege des KBS sein. Die IBB sucht aktiv nach Partnerinstituten aus dem Kreis der deutschen Förderbanken für die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt, um Kosten, Aufwand und Risiken zu teilen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und wann Partnerinstitute in die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt einsteigen. Hierzu gibt es 3 mögliche Szenarien: I. Einbeziehung des Partnerinstituts nach Veröffentlichung der Ausschreibung, aber noch vor Vertragsabschluss. II. Einbeziehung des Partnerinstituts erst nach Vertragsabschluss im Rahmen des Einführungsprojekts und ggf. auch erst nach Abschluss des Einführungsprojekts. III. Darüber hinaus sollen weitere Förderinstitute (https://www.voeb.de/pressezentrum/detail/foerderbanken-des-bundes-und-der-laender) die Möglichkeit erhalten, dem geschlossenen Vertrag beizutreten bzw. die eingekaufte Lösung analog umzusetzen, ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Regelungen hierzu sind im Vertragsentwurf und der Bekanntmachung berücksichtigt. Detaillierte Informationen zu den Bedürfnissen und Anforderungen der IBB an die zu beschaffende Leistung entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1) und Anforderungskatalog (Anlage 2.2). Die Dokumente enthalten vertrauliche Informationen und werden daher nach Einreichung der Erklärung „Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz bei Ausschreibungen" (Anlage 01) zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: 2020-146
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Einführung eines neuen Kernbanksystems (KBS) zzgl. Optionen (siehe II.2.11).
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Inbetriebnahme eines Kernbanksystems (KBS) für die IBB. In diesem zentralen IT-System erfolgt insbesondere die Bearbeitung des Förder- und Kreditgeschäfts, die Abwicklung der Treasury-Produkte sowie die zugehörige Buchhaltung. Bestandteile des Vertrags werden im Wesentlichen die Feinkonzeption des neuen Kernbankensystems (KBS) nach den Anforderungen der IBB, die Lizenzierung und das Customizing von Standardsoftware, die individuelle Erweiterung und Ergänzung von Standardsoftware, die Entwicklung von Schnittstellen und weiteren erforderlichen Softwarekomponenten, die Installation und Integration aller Komponenten in die vorhandene Infrastruktur der IBB, die Dokumentation des KBS und seiner Komponenten, der Betrieb der Entwicklungsinfrastruktur, die Datenmigration aus Altsystemen, Schulungs- und Beratungsleistungen, der post-go-live-Support sowie [OPTIONAL: der Full-Service-Betrieb des KBS und] die Pflege des KBS sein.
Die IBB sucht aktiv nach Partnerinstituten aus dem Kreis der deutschen Förderbanken für die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt, um Kosten, Aufwand und Risiken zu teilen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und wann Partnerinstitute in die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt einsteigen.
Hierzu gibt es 3 mögliche Szenarien:
I. Einbeziehung des Partnerinstituts nach Veröffentlichung der Ausschreibung, aber noch vor Vertragsabschluss.
II. Einbeziehung des Partnerinstituts erst nach Vertragsabschluss im Rahmen des Einführungsprojekts und ggf. auch erst nach Abschluss des Einführungsprojekts.
III. Darüber hinaus sollen weitere Förderinstitute (https://www.voeb.de/pressezentrum/detail/foerderbanken-des-bundes-und-der-laender) die Möglichkeit erhalten, dem geschlossenen Vertrag beizutreten bzw. die eingekaufte Lösung analog umzusetzen, ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Regelungen hierzu sind im Vertragsentwurf und der Bekanntmachung berücksichtigt.
Detaillierte Informationen zu den Bedürfnissen und Anforderungen der IBB an die zu beschaffende Leistung entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1) und Anforderungskatalog (Anlage 2.2). Die Dokumente enthalten vertrauliche Informationen und werden daher nach Einreichung der Erklärung „Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz bei Ausschreibungen" (Anlage 01) zur Verfügung gestellt.
Ausgeschrieben wird die Einführung eines neuen Kernbanksystems (KBS) zzgl. Optionen (siehe II.2.11).
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Inbetriebnahme eines Kernbanksystems (KBS) für die IBB. In diesem zentralen IT-System erfolgt insbesondere die Bearbeitung des Förder- und Kreditgeschäfts, die Abwicklung der Treasury-Produkte sowie die zugehörige Buchhaltung. Bestandteile des Vertrags werden im Wesentlichen die Feinkonzeption des neuen Kernbankensystems (KBS) nach den Anforderungen der IBB, die Lizenzierung und das Customizing von Standardsoftware, die individuelle Erweiterung und Ergänzung von Standardsoftware, die Entwicklung von Schnittstellen und weiteren erforderlichen Softwarekomponenten, die Installation und Integration aller Komponenten in die vorhandene Infrastruktur der IBB, die Dokumentation des KBS und seiner Komponenten, der Betrieb der Entwicklungsinfrastruktur, die Datenmigration aus Altsystemen, Schulungs- und Beratungsleistungen, der post-go-live-Support sowie [OPTIONAL: der Full-Service-Betrieb des KBS und] die Pflege des KBS sein.
Die IBB sucht aktiv nach Partnerinstituten aus dem Kreis der deutschen Förderbanken für die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt, um Kosten, Aufwand und Risiken zu teilen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und wann Partnerinstitute in die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt einsteigen.
Hierzu gibt es 3 mögliche Szenarien:
I. Einbeziehung des Partnerinstituts nach Veröffentlichung der Ausschreibung, aber noch vor Vertragsabschluss.
II. Einbeziehung des Partnerinstituts erst nach Vertragsabschluss im Rahmen des Einführungsprojekts und ggf. auch erst nach Abschluss des Einführungsprojekts.
III. Darüber hinaus sollen weitere Förderinstitute (https://www.voeb.de/pressezentrum/detail/foerderbanken-des-bundes-und-der-laender) die Möglichkeit erhalten, dem geschlossenen Vertrag beizutreten bzw. die eingekaufte Lösung analog umzusetzen, ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Regelungen hierzu sind im Vertragsentwurf und der Bekanntmachung berücksichtigt.
Detaillierte Informationen zu den Bedürfnissen und Anforderungen der IBB an die zu beschaffende Leistung entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1) und Anforderungskatalog (Anlage 2.2). Die Dokumente enthalten vertrauliche Informationen und werden daher nach Einreichung der Erklärung „Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz bei Ausschreibungen" (Anlage 01) zur Verfügung gestellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von branchenspezifischer Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bieter müssen im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vorgesehenen Pflichten zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 12,50 EUR brutto zu bezahlen) gem. § 9 BerlAVG und zur Verhinderung von Benachteiligungen gem. § 14 BerlAVG nachkommen.
Bieter müssen ferner bei Angebotsabgabe erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zur Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung nachzukommen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) enthalten dazu Modalitäten und werden Vertragsbestandteil.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Unternehmen, die Leistungen für die IBB erbringen, sich verpflichten müssen, den vorstehend genannten Anforderungen nachzukommen.
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bieter müssen im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vorgesehenen Pflichten zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 12,50 EUR brutto zu bezahlen) gem. § 9 BerlAVG und zur Verhinderung von Benachteiligungen gem. § 14 BerlAVG nachkommen.
Bieter müssen ferner bei Angebotsabgabe erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zur Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung nachzukommen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) enthalten dazu Modalitäten und werden Vertragsbestandteil.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Unternehmen, die Leistungen für die IBB erbringen, sich verpflichten müssen, den vorstehend genannten Anforderungen nachzukommen.
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Einführung eines neuen Kernbanksystems (KBS) zzgl. Optionen (siehe II.2.11).
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Inbetriebnahme eines Kernbanksystems (KBS) für die IBB. In diesem zentralen IT-System erfolgt insbesondere die Bearbeitung des Förder- und Kreditgeschäfts, die Abwicklung der Treasury-Produkte sowie die zugehörige Buchhaltung. Bestandteile des Vertrags werden im Wesentlichen die Feinkonzeption des neuen Kernbankensystems (KBS) nach den Anforderungen der IBB, die Lizenzierung und das Customizing von Standardsoftware, die individuelle Erweiterung und Ergänzung von Standardsoftware, die Entwicklung von Schnittstellen und weiteren erforderlichen Softwarekomponenten, die Installation und Integration aller Komponenten in die vorhandene Infrastruktur der IBB, die Dokumentation des KBS und seiner Komponenten, der Betrieb der Entwicklungsinfrastruktur, die Datenmigration aus Altsystemen, Schulungs- und Beratungsleistungen, der post-go-live-Support sowie [OPTIONAL: der Full-Service-Betrieb des KBS und] die Pflege des KBS sein.
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Inbetriebnahme eines Kernbanksystems (KBS) für die IBB. In diesem zentralen IT-System erfolgt insbesondere die Bearbeitung des Förder- und Kreditgeschäfts, die Abwicklung der Treasury-Produkte sowie die zugehörige Buchhaltung. Bestandteile des Vertrags werden im Wesentlichen die Feinkonzeption des neuen Kernbankensystems (KBS) nach den Anforderungen der IBB, die Lizenzierung und das Customizing von Standardsoftware, die individuelle Erweiterung und Ergänzung von Standardsoftware, die Entwicklung von Schnittstellen und weiteren erforderlichen Softwarekomponenten, die Installation und Integration aller Komponenten in die vorhandene Infrastruktur der IBB, die Dokumentation des KBS und seiner Komponenten, der Betrieb der Entwicklungsinfrastruktur, die Datenmigration aus Altsystemen, Schulungs- und Beratungsleistungen, der post-go-live-Support sowie [OPTIONAL: der Full-Service-Betrieb des KBS und] die Pflege des KBS sein.
Die IBB sucht aktiv nach Partnerinstituten aus dem Kreis der deutschen Förderbanken für die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt, um Kosten, Aufwand und Risiken zu teilen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und wann Partnerinstitute in die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt einsteigen.
Die IBB sucht aktiv nach Partnerinstituten aus dem Kreis der deutschen Förderbanken für die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt, um Kosten, Aufwand und Risiken zu teilen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und wann Partnerinstitute in die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt einsteigen.
Hierzu gibt es 3 mögliche Szenarien:
I. Einbeziehung des Partnerinstituts nach Veröffentlichung der Ausschreibung, aber noch vor Vertragsabschluss.
II. Einbeziehung des Partnerinstituts erst nach Vertragsabschluss im Rahmen des Einführungsprojekts und ggf. auch erst nach Abschluss des Einführungsprojekts.
III. Darüber hinaus sollen weitere Förderinstitute (https://www.voeb.de/pressezentrum/detail/foerderbanken-des-bundes-und-der-laender) die Möglichkeit erhalten, dem geschlossenen Vertrag beizutreten bzw. die eingekaufte Lösung analog umzusetzen, ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Regelungen hierzu sind im Vertragsentwurf und der Bekanntmachung berücksichtigt.
III. Darüber hinaus sollen weitere Förderinstitute (https://www.voeb.de/pressezentrum/detail/foerderbanken-des-bundes-und-der-laender) die Möglichkeit erhalten, dem geschlossenen Vertrag beizutreten bzw. die eingekaufte Lösung analog umzusetzen, ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Regelungen hierzu sind im Vertragsentwurf und der Bekanntmachung berücksichtigt.
Detaillierte Informationen zu den Bedürfnissen und Anforderungen der IBB an die zu beschaffende Leistung entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1) und Anforderungskatalog (Anlage 2.2). Die Dokumente enthalten vertrauliche Informationen und werden daher nach Einreichung der Erklärung „Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz bei Ausschreibungen" (Anlage 01) zur Verfügung gestellt.
Detaillierte Informationen zu den Bedürfnissen und Anforderungen der IBB an die zu beschaffende Leistung entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1) und Anforderungskatalog (Anlage 2.2). Die Dokumente enthalten vertrauliche Informationen und werden daher nach Einreichung der Erklärung „Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz bei Ausschreibungen" (Anlage 01) zur Verfügung gestellt.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist vorgesehen, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit läuft und erstmals zum 31.12. des 5. Jahres nach Go-Live kündbar ist.
Beschreibung der Optionen:
In dem Dokument „Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1, Punkt 4 Scope der Ausschreibung) ist der Umfang des vom Anbieter erwarteten Lösungsangebots (sogenannter „Muss"-Scope) dargestellt.
Das Funktionscluster Treasury Backoffice und die Funktionen „Emissionen managen" und „Liquidität managen" (Funktionscluster TR Frontoffice) sowie die Funktion „IFRS — Bilanz erstellen" (Funktionscluster Rechnungswesen) sind Optionen im „Muss"-Scope, für die vom Anbieter eine Lösung erwartet wird, für die sich die IBB jedoch jeweils offen hält, ob diese auch tatsächlich beauftragt werden.
Das Funktionscluster Treasury Backoffice und die Funktionen „Emissionen managen" und „Liquidität managen" (Funktionscluster TR Frontoffice) sowie die Funktion „IFRS — Bilanz erstellen" (Funktionscluster Rechnungswesen) sind Optionen im „Muss"-Scope, für die vom Anbieter eine Lösung erwartet wird, für die sich die IBB jedoch jeweils offen hält, ob diese auch tatsächlich beauftragt werden.
Das Funktionscluster dispositiver Datenhaushalt ist eine Option im „Kann"-Scope, die — idealerweise — ebenfalls durch die anzubietende Softwarelösung abgedeckt werden soll (aber nicht muss), jedoch tatsächlich als optionaler Bestandteil der neuen Lösung zu verstehen ist.
Das Funktionscluster dispositiver Datenhaushalt ist eine Option im „Kann"-Scope, die — idealerweise — ebenfalls durch die anzubietende Softwarelösung abgedeckt werden soll (aber nicht muss), jedoch tatsächlich als optionaler Bestandteil der neuen Lösung zu verstehen ist.
Zusätzlich soll der Anbieter der IBB die Möglichkeit anbieten, die Wartung und Weiterentwicklung der Lösung nach Go-Live für einen Zeitraum von vorerst bis zu 5 Jahren durch den Anbieter durchführen zu lassen (Details s. Anlage 2.1, Punkt 9 Wartung und Weiterentwicklung der Lösung).
Zusätzlich soll der Anbieter der IBB die Möglichkeit anbieten, die Wartung und Weiterentwicklung der Lösung nach Go-Live für einen Zeitraum von vorerst bis zu 5 Jahren durch den Anbieter durchführen zu lassen (Details s. Anlage 2.1, Punkt 9 Wartung und Weiterentwicklung der Lösung).
Zusätzliche Informationen:
Bieter müssen im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vorgesehenen Pflichten zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 12,50 EUR brutto zu bezahlen) gem. § 9 BerlAVG und zur Verhinderung von Benachteiligungen gem. § 14 BerlAVG nachkommen.
Bieter müssen im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vorgesehenen Pflichten zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 12,50 EUR brutto zu bezahlen) gem. § 9 BerlAVG und zur Verhinderung von Benachteiligungen gem. § 14 BerlAVG nachkommen.
Bieter müssen ferner bei Angebotsabgabe erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zur Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung nachzukommen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) enthalten dazu Modalitäten und werden Vertragsbestandteil.
Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) enthalten dazu Modalitäten und werden Vertragsbestandteil.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Unternehmen, die Leistungen für die IBB erbringen, sich verpflichten müssen, den vorstehend genannten Anforderungen nachzukommen.
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit der Anlage 3 „Bewerbungsbedingungen, Wertungskriterien und Verfahrensablauf" ausgehändigt.
1. Kontaktangaben und formlose Unternehmensdarstellung (insbesondere mit Benennung der Kernkompetenzen des Bewerbers), maximal 3 DIN A4-Seiten lang,
2. aktueller Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist, Bewerber, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z. B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt,
2. aktueller Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist, Bewerber, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z. B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt,
3. Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB,
4. Eigenerklärung zum Korruptionsregister: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, eine Auskunft bei der zentralen Informationsstelle über Eintragungen im Korruptionsregister gemäß Berliner Korruptionsregistergesetz einzuholen. Mit Unterzeichnung der Eigenerklärung Korruptionsregister erklärt der Bieter sein Einverständnis hierzu. Eintragungen können zum Ausschluss führen,
4. Eigenerklärung zum Korruptionsregister: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, eine Auskunft bei der zentralen Informationsstelle über Eintragungen im Korruptionsregister gemäß Berliner Korruptionsregistergesetz einzuholen. Mit Unterzeichnung der Eigenerklärung Korruptionsregister erklärt der Bieter sein Einverständnis hierzu. Eintragungen können zum Ausschluss führen,
5. Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen,
5. Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen,
6. Bei Bietergemeinschaft und Mehrfachbeteiligung: Darstellung der wettbewerblichen Auswirkungen (Einzelheiten gemäß Vergabeunterlagen),
7. Bei Bietergemeinschaft: Erklärung zur gemeinschaftlichen Vertretung und zur gesamtschuldnerischen Haftung,
8. Bei Einsatz von Subunternehmen: Selbstverpflichtungserklärung der Subunternehmen sowie Angabe der betreffenden Leistungsbereiche.
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit der Anlage 3 „Bewerbungsbedingungen, Wertungskriterien und Verfahrensablauf" ausgehändigt.
1. Der Gesamtumsatz muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens 40 Mio. EUR netto pro Jahr betragen.
2. Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist erforderlich und vorgesehen. Die Höhe der Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung und die weiteren Modalitäten eines entsprechenden Versicherungsschutzes sind im Vertragsentwurf berücksichtigt und werden ebenso wie Einzelheiten zur Haftung und einer eventuellen Haftungsbegrenzung im Dialog verhandelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist erforderlich und vorgesehen. Die Höhe der Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung und die weiteren Modalitäten eines entsprechenden Versicherungsschutzes sind im Vertragsentwurf berücksichtigt und werden ebenso wie Einzelheiten zur Haftung und einer eventuellen Haftungsbegrenzung im Dialog verhandelt.
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit der Anlage 3 „Bewerbungsbedingungen, Wertungskriterien und Verfahrensablauf" ausgehändigt:
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in den Anlagen 2.1 Fachliche Rahmenbedingungen und Anlage 2.2 Anforderungskatalog im Muss-Scope gekennzeichneten Funktionen im fachlichen Domänenmodell sowie der Domänen der nicht-funktionalen Anforderungen und der Anforderungen an die Einführung mit der von ihm angedachten Softwarelösung abgedeckt werden können.
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in den Anlagen 2.1 Fachliche Rahmenbedingungen und Anlage 2.2 Anforderungskatalog im Muss-Scope gekennzeichneten Funktionen im fachlichen Domänenmodell sowie der Domänen der nicht-funktionalen Anforderungen und der Anforderungen an die Einführung mit der von ihm angedachten Softwarelösung abgedeckt werden können.
Zur Konkretisierung und Veranschaulichung wird ein Grob-Lösungskonzept (max. 6 DIN-A4-Seiten) erwartet (Details siehe Anlage 05 Anschreiben Teilnahmeantrag).
2. Darstellung von nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzleistungen, bei denen die Einführung der Softwarelösung in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurde, gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung. Anzugeben ist mind. 1 Referenz bei einem Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland (ab der zweiten Referenz zumindest aus der DACH-Region). Es werden maximal 5 Referenzen zur Bewertung herangezogen (siehe II.2.9 der TED-Bekanntmachung).
2. Darstellung von nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzleistungen, bei denen die Einführung der Softwarelösung in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurde, gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung. Anzugeben ist mind. 1 Referenz bei einem Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland (ab der zweiten Referenz zumindest aus der DACH-Region). Es werden maximal 5 Referenzen zur Bewertung herangezogen (siehe II.2.9 der TED-Bekanntmachung).
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sofern die Zahl der wertungsfähigen Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber größer ist als 6, werden alle Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen erfüllen, anschließend einer Bewertung unterzogen. Zur Bewertung wird der Auftraggeber die Angaben der Bewerber und ggf. Referenzgeber zu den Referenzen (siehe III.1.3 Nr. 2 der TED-Bekanntmachung und Anlage 10 der Ausschreibungsunterlagen) heranziehen. Die Detailausführungen sind in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen, Wertungskriterien und Verfahrensablauf" (Anlage 3) unter dem Punkt 3.2 beschrieben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern die Zahl der wertungsfähigen Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber größer ist als 6, werden alle Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen erfüllen, anschließend einer Bewertung unterzogen. Zur Bewertung wird der Auftraggeber die Angaben der Bewerber und ggf. Referenzgeber zu den Referenzen (siehe III.1.3 Nr. 2 der TED-Bekanntmachung und Anlage 10 der Ausschreibungsunterlagen) heranziehen. Die Detailausführungen sind in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen, Wertungskriterien und Verfahrensablauf" (Anlage 3) unter dem Punkt 3.2 beschrieben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1. Teilnahmeanträge, Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
2. Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
3. Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
3. Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
4. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
5. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Dabei liegt zugrunde, dass im wettbewerblichen Dialog der Auftragsgegenstand noch nicht so bestimmt sein kann wie in anderen Verfahren. Insofern behält sich die IBB entsprechende Änderungen an allen Unterlagen und Kriterien vor (diese werden transparent bekanntgemacht und sind i.d.R. auch Gegenstand des Dialoges). Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.10.2020 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
5. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Dabei liegt zugrunde, dass im wettbewerblichen Dialog der Auftragsgegenstand noch nicht so bestimmt sein kann wie in anderen Verfahren. Insofern behält sich die IBB entsprechende Änderungen an allen Unterlagen und Kriterien vor (diese werden transparent bekanntgemacht und sind i.d.R. auch Gegenstand des Dialoges). Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.10.2020 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
6. Die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt auf Kosten der Bewerber.
7. Die Teilnahmeanträge sind spätestens bis zum 9.11.2020, 12.00 Uhr, elektronisch in Textform (ohne Signatur) oder mit Signatur (fortgeschrittene oder qualifizierte) nur über das Bietertool (aufrufbar über das Deutsche Vergabeportal) einzureichen. Angebote per Post, Mail oder über die Rubrik Kommunikation auf dem Deutschen Vergabeportal sind nicht zulässig. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf, GAEB bei Bauleistungen) verwendet werden.
7. Die Teilnahmeanträge sind spätestens bis zum 9.11.2020, 12.00 Uhr, elektronisch in Textform (ohne Signatur) oder mit Signatur (fortgeschrittene oder qualifizierte) nur über das Bietertool (aufrufbar über das Deutsche Vergabeportal) einzureichen. Angebote per Post, Mail oder über die Rubrik Kommunikation auf dem Deutschen Vergabeportal sind nicht zulässig. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf, GAEB bei Bauleistungen) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
8. Zur Abgabe eines elektronischen Angebots/Teilnahmeantrags müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von dem Deutschen Vergabeportal auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe" gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
8. Zur Abgabe eines elektronischen Angebots/Teilnahmeantrags müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von dem Deutschen Vergabeportal auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe" gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
Die im Dokument „00 Wichtige Hinweise zur Ausschreibung" aufgelisteten Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot im Projektraum ausgefüllt hochzuladen.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 199-482558 (2020-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Einführung eines neuen Kernbanksystems (KBS) zzgl. Optionen (siehe II.2.11).
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Inbetriebnahme eines Kernbanksystems (KBS) für die IBB. In diesem zentralen IT-System erfolgt insbesondere die Bearbeitung des Förder- und Kreditgeschäfts, die Abwicklung der Treasury-Produkte sowie die zugehörige Buchhaltung. Bestandteile des Vertrags werden im Wesentlichen die Feinkonzeption des neuen Kernbankensystems (KBS) nach den Anforderungen der IBB, die Lizenzierung und das Customizing von Standardsoftware, die individuelle Erweiterung und Ergänzung von Standardsoftware, die Entwicklung von Schnittstellen und weiteren erforderlichen Softwarekomponenten, die Installation und Integration aller Komponenten in die vorhandene Infrastruktur der IBB, die Dokumentation des KBS und seiner Komponenten, der Betrieb der Entwicklungsinfrastruktur, die Datenmigration aus Altsystemen, Schulungs- und Beratungsleistungen, der post-go-live-Support sowie [OPTIONAL: der Full-Service-Betrieb des KBS und] die Pflege des KBS sein.
Die IBB sucht aktiv nach Partnerinstituten aus dem Kreis der deutschen Förderbanken für die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt, um Kosten, Aufwand und Risiken zu teilen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und wann Partnerinstitute in die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt einsteigen.
Hierzu gibt es 3 mögliche Szenarien:
I. Einbeziehung des Partnerinstituts nach Veröffentlichung der Ausschreibung, aber noch vor Vertragsabschluss.
II. Einbeziehung des Partnerinstituts erst nach Vertragsabschluss im Rahmen des Einführungsprojekts und ggf. auch erst nach Abschluss des Einführungsprojekts.
III. Darüber hinaus sollen weitere Förderinstitute (https://www.voeb.de/pressezentrum/detail/foerderbanken-des-bundes-und-der-laender) die Möglichkeit erhalten, dem geschlossenen Vertrag beizutreten bzw. die eingekaufte Lösung analog umzusetzen, ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Regelungen hierzu sind im Vertragsentwurf und der Bekanntmachung berücksichtigt.
Detaillierte Informationen zu den Bedürfnissen und Anforderungen der IBB an die zu beschaffende Leistung entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1) und Anforderungskatalog (Anlage 2.2).
Ausgeschrieben wird die Einführung eines neuen Kernbanksystems (KBS) zzgl. Optionen (siehe II.2.11).
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Inbetriebnahme eines Kernbanksystems (KBS) für die IBB. In diesem zentralen IT-System erfolgt insbesondere die Bearbeitung des Förder- und Kreditgeschäfts, die Abwicklung der Treasury-Produkte sowie die zugehörige Buchhaltung. Bestandteile des Vertrags werden im Wesentlichen die Feinkonzeption des neuen Kernbankensystems (KBS) nach den Anforderungen der IBB, die Lizenzierung und das Customizing von Standardsoftware, die individuelle Erweiterung und Ergänzung von Standardsoftware, die Entwicklung von Schnittstellen und weiteren erforderlichen Softwarekomponenten, die Installation und Integration aller Komponenten in die vorhandene Infrastruktur der IBB, die Dokumentation des KBS und seiner Komponenten, der Betrieb der Entwicklungsinfrastruktur, die Datenmigration aus Altsystemen, Schulungs- und Beratungsleistungen, der post-go-live-Support sowie [OPTIONAL: der Full-Service-Betrieb des KBS und] die Pflege des KBS sein.
Die IBB sucht aktiv nach Partnerinstituten aus dem Kreis der deutschen Förderbanken für die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt, um Kosten, Aufwand und Risiken zu teilen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und wann Partnerinstitute in die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt einsteigen.
Hierzu gibt es 3 mögliche Szenarien:
I. Einbeziehung des Partnerinstituts nach Veröffentlichung der Ausschreibung, aber noch vor Vertragsabschluss.
II. Einbeziehung des Partnerinstituts erst nach Vertragsabschluss im Rahmen des Einführungsprojekts und ggf. auch erst nach Abschluss des Einführungsprojekts.
III. Darüber hinaus sollen weitere Förderinstitute (https://www.voeb.de/pressezentrum/detail/foerderbanken-des-bundes-und-der-laender) die Möglichkeit erhalten, dem geschlossenen Vertrag beizutreten bzw. die eingekaufte Lösung analog umzusetzen, ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Regelungen hierzu sind im Vertragsentwurf und der Bekanntmachung berücksichtigt.
Detaillierte Informationen zu den Bedürfnissen und Anforderungen der IBB an die zu beschaffende Leistung entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1) und Anforderungskatalog (Anlage 2.2).
Gesamtwert des Auftrags: 17179432.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Detaillierte Informationen zu den Bedürfnissen und Anforderungen der IBB an die zu beschaffende Leistung entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1) und Anforderungskatalog (Anlage…
… 2.2).
… 2.2). Die Dokumente enthalten vertrauliche Informationen und werden daher nach Einreichung der Erklärung "Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz bei Ausschreibungen" (Anlage 01) zur Verfügung gestellt.
Beschreibung der Optionen:
In dem Dokument "Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1, Punkt 4 Scope der Ausschreibung) ist der Umfang des vom Anbieter erwarteten Lösungsangebots (sogenannter "Muss"-Scope) dargestellt.
Das Funktionscluster Treasury Backoffice und die Funktionen "Emissionen managen" und "Liquidität managen" (Funktionscluster TR Frontoffice) sowie die Funktion "IFRS - Bilanz erstellen" (Funktionscluster Rechnungswesen) sind Optionen im "Muss"-Scope, für die vom Anbieter eine Lösung erwartet wird, für die sich die IBB jedoch jeweils offen hält, ob diese auch tatsächlich beauftragt werden.
Das Funktionscluster Treasury Backoffice und die Funktionen "Emissionen managen" und "Liquidität managen" (Funktionscluster TR Frontoffice) sowie die Funktion "IFRS - Bilanz erstellen" (Funktionscluster Rechnungswesen) sind Optionen im "Muss"-Scope, für die vom Anbieter eine Lösung erwartet wird, für die sich die IBB jedoch jeweils offen hält, ob diese auch tatsächlich beauftragt werden.
Das Funktionscluster dispositiver Datenhaushalt ist eine Option im "Kann"-Scope, die - idealerweise - ebenfalls durch die anzubietende Softwarelösung abgedeckt werden soll (aber nicht muss), jedoch tatsächlich als optionaler Bestandteil der neuen Lösung zu verstehen ist.
Das Funktionscluster dispositiver Datenhaushalt ist eine Option im "Kann"-Scope, die - idealerweise - ebenfalls durch die anzubietende Softwarelösung abgedeckt werden soll (aber nicht muss), jedoch tatsächlich als optionaler Bestandteil der neuen Lösung zu verstehen ist.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche und inhaltliche Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertrag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-18 📅
Name: SKS Solutions GmbH
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14483
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 17179432.72 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
3. Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
3. Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
5. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Dabei liegt zugrunde, dass im wettbewerblichen Dialog der Auftragsgegenstand noch nicht so bestimmt sein kann wie in anderen Verfahren. Insofern behält sich die IBB entsprechende Änderungen an allen Unterlagen und Kriterien vor (diese werden transparent bekanntgemacht und sind i.d.R. auch Gegenstand des Dialoges). Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 01.12.2020 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
5. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Dabei liegt zugrunde, dass im wettbewerblichen Dialog der Auftragsgegenstand noch nicht so bestimmt sein kann wie in anderen Verfahren. Insofern behält sich die IBB entsprechende Änderungen an allen Unterlagen und Kriterien vor (diese werden transparent bekanntgemacht und sind i.d.R. auch Gegenstand des Dialoges). Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 01.12.2020 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRXRPWT
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2022/S 111-313098 (2022-06-07)