Grundsätzlich verfolgt der Auftraggeber (ENSO) mit seinem Projekt „Standardisierung von Geschäftsprozessen“ 3 wesentliche Ziele: Prozessharmonisierung zwischen DREWAG, ENSO, DREWAG NETZ und ENSO Netz, Prozessstandardisierung als auch den Technologiewechsel auf S/4HANA. Basierend auf diesen Bestrebungen und der Ankündigung von SAP, S/4HANA als neuen SAP Standard zu etablieren sowie gleichzeitig die Wartung für das R/3 System mittelfristig auslaufen zu lassen, wurde entschieden, die oben genannten Gesellschaften mit SAP S/4HANA auf Basis neuester Technologie in einem einzigen ERP-System abzubilden (Greenfield Ansatz). Details zur Ausgangssituation und Zielsetzung finden sich im Lastenheft Kapitel 1 und 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-20.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: E27-2020-2
Kurze Beschreibung:
Grundsätzlich verfolgt der Auftraggeber (ENSO) mit seinem Projekt „Standardisierung von Geschäftsprozessen“ 3 wesentliche Ziele: Prozessharmonisierung zwischen DREWAG, ENSO, DREWAG NETZ und ENSO Netz, Prozessstandardisierung als auch den Technologiewechsel auf S/4HANA. Basierend auf diesen Bestrebungen und der Ankündigung von SAP, S/4HANA als neuen SAP Standard zu etablieren sowie gleichzeitig die Wartung für das R/3 System mittelfristig auslaufen zu lassen, wurde entschieden, die oben genannten Gesellschaften mit SAP S/4HANA auf Basis neuester Technologie in einem einzigen ERP-System abzubilden (Greenfield Ansatz). Details zur Ausgangssituation und Zielsetzung finden sich im Lastenheft Kapitel 1 und 2.
Grundsätzlich verfolgt der Auftraggeber (ENSO) mit seinem Projekt „Standardisierung von Geschäftsprozessen“ 3 wesentliche Ziele: Prozessharmonisierung zwischen DREWAG, ENSO, DREWAG NETZ und ENSO Netz, Prozessstandardisierung als auch den Technologiewechsel auf S/4HANA. Basierend auf diesen Bestrebungen und der Ankündigung von SAP, S/4HANA als neuen SAP Standard zu etablieren sowie gleichzeitig die Wartung für das R/3 System mittelfristig auslaufen zu lassen, wurde entschieden, die oben genannten Gesellschaften mit SAP S/4HANA auf Basis neuester Technologie in einem einzigen ERP-System abzubilden (Greenfield Ansatz). Details zur Ausgangssituation und Zielsetzung finden sich im Lastenheft Kapitel 1 und 2.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: ENSO Energie Sachsen Ost AG
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.enso.de/🌏
E-Mail: anja.marx@enso.de📧
Telefon: +49 3514685131📞
Fax: +49 351468785131 📠
URL der Dokumente: http://www.enso.de/ava🌏
URL der Teilnahme: http://www.enso.de/ava🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-24 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 038-090928
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch auf „www.enso.de/ava“ kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Angebotsabgabe angeboten. Dort sind weitere Details zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einführung SAP S/4 HANA — unterteilt in 4 Stufen (stufenweise Beauftragung)
Stufe 1: Konzeptphase (im Vordergrund steht die Erstellung des Pflichtenheftes) und Stufe 2: optional Realisierungsphase (beinhaltet grob die Implementierung) bei DREWAG und ENSO inkl. ihrer Netzgesellschaften sowie bei Drecount, SW Elbtal, desaNet, GSW, DIGImeto (Hauptgesellschaften) – wave 1 und Stufe 3: optional Realisierungsphase (beinhaltet grob die Implementierung) bei den Stadtwerken Bautzen, Zittau, Meißen sowie Windkraft/Windparks, PACC, Dresdner Bäder, etc. – wave 2 und Stufe 4: optional Aufbau und Konfiguration einer Projektumgebung in der zu nutzenden PM-Software JIRA. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Zuschlagserteilung zunächst nur mit den Leistungen der Stufe 1. Die Leistungen der Stufen 2, 3 und 4 sind mit der Zuschlagserteilung noch nicht beauftragt. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Stufen 2, 3 und 4 jeweils separat, mittels gesondertem Bestellschreiben (Abruf) zu beauftragen. Nach dem Abruf ist der Auftragnehmer zur Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht nicht.
Stufe 1: Konzeptphase (im Vordergrund steht die Erstellung des Pflichtenheftes) und Stufe 2: optional Realisierungsphase (beinhaltet grob die Implementierung) bei DREWAG und ENSO inkl. ihrer Netzgesellschaften sowie bei Drecount, SW Elbtal, desaNet, GSW, DIGImeto (Hauptgesellschaften) – wave 1 und Stufe 3: optional Realisierungsphase (beinhaltet grob die Implementierung) bei den Stadtwerken Bautzen, Zittau, Meißen sowie Windkraft/Windparks, PACC, Dresdner Bäder, etc. – wave 2 und Stufe 4: optional Aufbau und Konfiguration einer Projektumgebung in der zu nutzenden PM-Software JIRA. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Zuschlagserteilung zunächst nur mit den Leistungen der Stufe 1. Die Leistungen der Stufen 2, 3 und 4 sind mit der Zuschlagserteilung noch nicht beauftragt. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Stufen 2, 3 und 4 jeweils separat, mittels gesondertem Bestellschreiben (Abruf) zu beauftragen. Nach dem Abruf ist der Auftragnehmer zur Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.4
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch auf „www.enso.de/ava“ kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Angebotsabgabe angeboten. Dort sind weitere Details zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01069 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
c) Gewerbezentralregisterauskunft (nicht älter als 12 Monate);
d) Vorlage Eintragung Handelsregister (nicht älter als 12 Monate);
e) Vorlage Creditreformauskunft (nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angabe von Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahr;
b) Eigenerklärung zur finanziellen Situation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Referenzen zu vergleichbaren Projekten welche die Mindestanforderungen erfüllen. Dazu ist das beigefügte Formblatt „Referenzliste“ ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen.
— Mindestens 2 Referenzen für die Durchführung von…
… SAP Core Migrationen (SAP zu SAP), innerhalb der letzten 4 Jahre,
… Re-Standardisierungsprojekten im R/3 bzw. S/4HANA, in den letzten 4 Jahren,
… S/4HANA Implementierungen in der Region, die der Überwachung durch die Bundesnetzagentur unterliegen. Die Projekte müssen mindestens die Konzeptionsphase abgeschlossen und eine S/4HANA Migration mit Test durchlaufen haben (vergleichbar zur Beschreibung der MIG1 in der Ausschreibungsdokumentation),
— Mindestens eine Referenz im R/3 bzw. S/4 Umfeld zum Prozess „Bau und Instandhaltung Netzgeschäft im Energieversorgungsgeschäft“ muss nachgewiesen werden,
— Referenz(en) für mindestens 2 der nachfolgenden Prozesse mit SAP EAM und PS müssen nachgewiesen werden, die den Regulierungen der Bundesnetzagentur unterliegen:
— Referenz(en) für mindestens 4 der nachfolgenden Prozesse für Order-to-Cash müssen nachgewiesen werden:
—— Auftragserfassung und -bearbeitung,
—— Lieferung,
—— Abwicklung von Kundenrechnungen,
—— Durchführung von Zahlungsvorgängen,
—— Forderungsmanagement (Mahnwesen / Inkasso),
— Referenz(en) für mindestens 3 der nachfolgenden Prozesse für Purchase to Pay müssen nachgewiesen werden:
—— AVA @ SAP,
—— strategischer Einkauf,
—— operativer Einkauf,
—— Materialwirtschaft Lagerhaltung,
—— Kreditorenbuchhaltung,
— Mindestens eine Referenz für den nachfolgenden Prozess muss nachgewiesen werden:
—— Record-to-Report Prozesse nach HGB – Bestandteil des Projektscope,
—— Controlling/Unternehmenssteuerung – Bestandteil des Projektscope.
b) Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten festangestellten Mitarbeiter, Anwendungsberater und Anwendungsentwickler für SAP ERP R3/S4;
c) Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des Projektleiters;
d) Nachweis Zertifizierung Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001 oder gleichartiges Qualitätsmanagements;
e) Nachweis SAP Gold oder Platin Partnerstatus oder alternativ SAP Tochterunternehmen mit mehr als 50 % Mehrheitsbeteiligung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (siehe Link unter I.3.), der vollständig ausgefüllt im Original fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge ist die Vorlage der bestätigten Geheimhaltungsvereinbarung, welche mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen/Nachweise nachzureichen. (weitergehende Ausführungen siehe Punkt VI.3 — Zusätzliche Angaben).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (siehe Link unter I.3.), der vollständig ausgefüllt im Original fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge ist die Vorlage der bestätigten Geheimhaltungsvereinbarung, welche mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen/Nachweise nachzureichen. (weitergehende Ausführungen siehe Punkt VI.3 — Zusätzliche Angaben).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt eine Teilnehmer-Abschichtung auf Grundlage der vom Bewerber eingereichten Referenzen und Informationen aus dem Bewerbungsbogen.
Folgende 3 Leistungsmerkmale werden hier zur Bewertung herangezogen:
— Umsatz der Bewerber in Euro (netto) bezogen auf vergleichbare Dienstleistungen (SAP/ERP-Umfeld R3 S/4) im europäischen Raum,
— Summe des Auftragsvolumens der einzelnen Referenzprojekte im S/4 HANA Umfeld im europäischen Raum (basierend auf den eingereichten Referenzprojekten),
— Anzahl der S/4HANA Re-Standardisierungsprojekte im europäischen Raum (basierend auf den eingereichten Referenzprojekten).
Die Bewertung erfolgt auf Basis einer Punktevergabe mittels einer Skala von 1 bis 5, wobei 1 die niedrigste und 5 die höchste Anzahl an Punkten darstellt. Bezogen auf die 3 oben genannten Leistungsmerkmale gilt, dass der Bewerber mit dem höchsten Umsatz, dem größten Auftragsvolumen und der höchsten Anzahl an S4/4HANA Re-Standardisierungsprojekten die volle Punktzahl von 5 erhält. Der Bewerber mit der niedrigsten Anzahl an Leistungsmerkmalen erhält einen Punkt und die dazwischen liegenden Leistungsmerkmale der Bewerber werden prozentual linear verteilt (aufgerundet auf den vollen Punktsatz).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung erfolgt auf Basis einer Punktevergabe mittels einer Skala von 1 bis 5, wobei 1 die niedrigste und 5 die höchste Anzahl an Punkten darstellt. Bezogen auf die 3 oben genannten Leistungsmerkmale gilt, dass der Bewerber mit dem höchsten Umsatz, dem größten Auftragsvolumen und der höchsten Anzahl an S4/4HANA Re-Standardisierungsprojekten die volle Punktzahl von 5 erhält. Der Bewerber mit der niedrigsten Anzahl an Leistungsmerkmalen erhält einen Punkt und die dazwischen liegenden Leistungsmerkmale der Bewerber werden prozentual linear verteilt (aufgerundet auf den vollen Punktsatz).
Anschließend werden die erreichten Punkte für die einzelnen Leistungsmerkmale je Bewerber addiert (Gesamtpunktzahl). Diejenigen 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Allgemeiner Einkauf — Anja Marx
Dokumente URL: www.enso.de/ava🌏
URL der Teilnahme: www.enso.de/ava🌏
URL der Dokumente: www.enso.de/ava🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (23.3.2020, 13:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (23.3.2020, 13:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen, der Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des Projektleiters und dem Nachweis des SAP Gold oder Platin Partnerstatus oder alternativ SAP Tochterunternehmen mit mehr als 50 % Mehrheitsbeteiligung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen, der Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des Projektleiters und dem Nachweis des SAP Gold oder Platin Partnerstatus oder alternativ SAP Tochterunternehmen mit mehr als 50 % Mehrheitsbeteiligung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten,Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten,Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Ergänzung zu Punkt III.1.4 — Objektive Teilnahmeregelungen und -kriterien
Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 038-090928 (2020-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundsätzlich verfolgt der Auftraggeber (ENSO) mit seinem Projekt „Standardisierung von Geschäftsprozessen“ 3 wesentliche Ziele: Prozessharmonisierung zwischen DREWAG, ENSO, DREWAG NETZ und ENSO NETZ, Prozessstandardisierung als auch den Technologiewechsel auf S/4HANA. Basierend auf diesen Bestrebungen und der Ankündigung von SAP, S/4HANA als neuen SAP Standard zu etablieren sowie gleichzeitig die Wartung für das R/3 System mittelfristig auslaufen zu lassen, wurde entschieden, die oben genannten Gesellschaften mit SAP S/4HANA auf Basis neuester Technologie in einem einzigen ERP-System abzubilden (Greenfield Ansatz). Details zur Ausgangssituation und Zielsetzung finden sich im Lastenheft Kapitel 1 und 2.
Grundsätzlich verfolgt der Auftraggeber (ENSO) mit seinem Projekt „Standardisierung von Geschäftsprozessen“ 3 wesentliche Ziele: Prozessharmonisierung zwischen DREWAG, ENSO, DREWAG NETZ und ENSO NETZ, Prozessstandardisierung als auch den Technologiewechsel auf S/4HANA. Basierend auf diesen Bestrebungen und der Ankündigung von SAP, S/4HANA als neuen SAP Standard zu etablieren sowie gleichzeitig die Wartung für das R/3 System mittelfristig auslaufen zu lassen, wurde entschieden, die oben genannten Gesellschaften mit SAP S/4HANA auf Basis neuester Technologie in einem einzigen ERP-System abzubilden (Greenfield Ansatz). Details zur Ausgangssituation und Zielsetzung finden sich im Lastenheft Kapitel 1 und 2.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Stufe 1: Konzeptphase (im Vordergrund steht die Erstellung des Pflichtenheftes) und
Stufe 2: optional Realisierungsphase (beinhaltet grob die Implementierung)
Bei DREWAG und ENSO inkl. ihrer Netzgesellschaften sowie bei DRECOUNT, SW Elbtal, desaNet, GSW, DIGImeto (Hauptgesellschaften) – wave 1 und
Stufe 3: optional Realisierungsphase (beinhaltet grob die Implementierung)
Bei den Stadtwerken Bautzen, Zittau, Meißen sowie Windkraft/Windparks, PACC, Dresdner Bäder, etc. – wave 2 und
Stufe 4: optional Aufbau und Konfiguration einer Projektumgebung in der zu nutzenden PM-Software JIRA
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Zuschlagserteilung zunächst nur mit den Leistungen der Stufe 1. Die Leistungen der Stufen 2, 3 und 4 sind mit der Zuschlagserteilung noch nicht beauftragt. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Stufen 2, 3 und 4 jeweils separat, mittels gesondertem Bestellschreiben (Abruf) zu beauftragen. Nach dem Abruf ist der Auftragnehmer zur Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht nicht.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Zuschlagserteilung zunächst nur mit den Leistungen der Stufe 1. Die Leistungen der Stufen 2, 3 und 4 sind mit der Zuschlagserteilung noch nicht beauftragt. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Stufen 2, 3 und 4 jeweils separat, mittels gesondertem Bestellschreiben (Abruf) zu beauftragen. Nach dem Abruf ist der Auftragnehmer zur Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht nicht.
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (23.3.2020, 13.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (23.3.2020, 13.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Ergänzung zu Punkt III.1.4 — Objektive Teilnahmeregelungen und -Kriterien
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,