Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv auszubauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele Schutz, Sicherheit und Prävention. Die Testzentren sollten als Orientierungsgröße eine Kapazität für die Testung von 2 bis 3 Promille der Einwohnerzahl der Kreisverwaltungsbehörde pro Tag verfügbar haben. Der Landkreis Deggendorf hat ca. 120 000 Einwohner. Deshalb ist eine Mindestkapazität von 300 Test/Tag vorzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischem Personal
Referenznummer: SG 10 / 30 - Teststation
Kurze Beschreibung:
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv auszubauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele Schutz, Sicherheit und Prävention. Die Testzentren sollten als Orientierungsgröße eine Kapazität für die Testung von 2 bis 3 Promille der Einwohnerzahl der Kreisverwaltungsbehörde pro Tag verfügbar haben. Der Landkreis Deggendorf hat ca. 120 000 Einwohner. Deshalb ist eine Mindestkapazität von 300 Test/Tag vorzuhalten.
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv auszubauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele Schutz, Sicherheit und Prävention. Die Testzentren sollten als Orientierungsgröße eine Kapazität für die Testung von 2 bis 3 Promille der Einwohnerzahl der Kreisverwaltungsbehörde pro Tag verfügbar haben. Der Landkreis Deggendorf hat ca. 120 000 Einwohner. Deshalb ist eine Mindestkapazität von 300 Test/Tag vorzuhalten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-15 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 179-432314
ABl. S-Ausgabe: 179
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Testzentren in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der Hygienestandards ist sicherzustellen. Der Auftragnehmer richtet eine Terminkoordinationsstelle ein, über welche die Möglichkeit einer Anmeldung und Terminvergabe besteht. Eine ausreichende telefonische Erreichbarkeit ist sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt ausreichend Ärzte und fachkundiges Personal für die Abnahme der Abstriche in den Testzentren ab und führt diese durch. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Ärzte und weiteres Personal in den Testzentren ist durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Zudem hält der Auftragnehmer die notwendigen Testmaterialien vor sowie das sonstige, für den Betrieb und die ordnungsgemäße Durchführung notwendige Material und Gerätschaften einschließlich der Notfallvorsorge vor. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Proben in Laboren ausgewertet werden, die nach DIN EN ISO 15189 oder nach DIN EN ISO/IEV 17025 akkreditiert sind oder ein QM-System nach RiLiBÄK mit Bestätigung durch das zuständige Eichamt bzw. durch die externe Bestätigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch besitzt. Der Betreiber des Testzentrums stellt eine medienbruchfreie digitale Lösung von der Datenerfassung der Testperson im Testzentrum bis zur Rückmeldung des Testergebnisses an die Testperson und an das zuständige Gesundheitsamt sicher. Hierzu gehören insbesondere die digitale Erfassung der Personaldaten inkl. der erforderlichen Kontaktdaten in einer Datenbank (Kontrolle der persönlichen Daten im Testzentrum mit Ausweis).
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Testzentren in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der Hygienestandards ist sicherzustellen. Der Auftragnehmer richtet eine Terminkoordinationsstelle ein, über welche die Möglichkeit einer Anmeldung und Terminvergabe besteht. Eine ausreichende telefonische Erreichbarkeit ist sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt ausreichend Ärzte und fachkundiges Personal für die Abnahme der Abstriche in den Testzentren ab und führt diese durch. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Ärzte und weiteres Personal in den Testzentren ist durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Zudem hält der Auftragnehmer die notwendigen Testmaterialien vor sowie das sonstige, für den Betrieb und die ordnungsgemäße Durchführung notwendige Material und Gerätschaften einschließlich der Notfallvorsorge vor. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Proben in Laboren ausgewertet werden, die nach DIN EN ISO 15189 oder nach DIN EN ISO/IEV 17025 akkreditiert sind oder ein QM-System nach RiLiBÄK mit Bestätigung durch das zuständige Eichamt bzw. durch die externe Bestätigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch besitzt. Der Betreiber des Testzentrums stellt eine medienbruchfreie digitale Lösung von der Datenerfassung der Testperson im Testzentrum bis zur Rückmeldung des Testergebnisses an die Testperson und an das zuständige Gesundheitsamt sicher. Hierzu gehören insbesondere die digitale Erfassung der Personaldaten inkl. der erforderlichen Kontaktdaten in einer Datenbank (Kontrolle der persönlichen Daten im Testzentrum mit Ausweis).
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine mehrfache monatliche Verlängerungsoption durch den Auftraggeber. Hierzu ist eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des Auftraggebers an den Auftragnehmer notwendig. Eine Ablehnung der Verlängerungsoption durch den Auftragnehmer ist nur möglich, wenn er diese mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gegenüber dem Auftraggeber erklärt.
Es besteht eine mehrfache monatliche Verlängerungsoption durch den Auftraggeber. Hierzu ist eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des Auftraggebers an den Auftragnehmer notwendig. Eine Ablehnung der Verlängerungsoption durch den Auftragnehmer ist nur möglich, wenn er diese mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gegenüber dem Auftraggeber erklärt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justizanfordern. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unter fallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n). Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir Mitglied der Berufsgenossenschaft sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen bin/sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet bin/sind, ich/wir kann /können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justizanfordern. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unter fallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n). Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir Mitglied der Berufsgenossenschaft sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen bin/sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet bin/sind, ich/wir kann /können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für — Personenschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR und -für Sachschäden in Höhe von mindestens 100 000 EUR — für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 50 000 EUR abschließen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für — Personenschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR und -für Sachschäden in Höhe von mindestens 100 000 EUR — für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 50 000 EUR abschließen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ich/wir werden ein Labore mit der folgenden Qualifizierung einsetzen:
a) Labor akkreditiert nach DIN EN ISO 15189 oder
b) Labor akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 unter ärztl. Leitung oder
c) Labor akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 nicht unter ärztl. Leitung oder
d) Labor mit QM-System nach RiLiBÄK (Bestätigung durch das zuständige Eichamt bzw. externe Bestätigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch) Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen. — verantwortlicher Arzt welcher anwesend oder kurzfristig erreichbar ist — fachkundiges Personal zur Abstrichnahme welches entsprechend eingewiesen ist und folgende Mindestqualifikation aufweist a) Medizinische/r Fachangestellte/r oder b) Rettungsdiensthelfer/in oder c) vergleichbar.
d) Labor mit QM-System nach RiLiBÄK (Bestätigung durch das zuständige Eichamt bzw. externe Bestätigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch) Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen. — verantwortlicher Arzt welcher anwesend oder kurzfristig erreichbar ist — fachkundiges Personal zur Abstrichnahme welches entsprechend eingewiesen ist und folgende Mindestqualifikation aufweist a) Medizinische/r Fachangestellte/r oder b) Rettungsdiensthelfer/in oder c) vergleichbar.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Angebotsöffnung nicht anwesend sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 179-432314 (2020-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 50 610 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-03 📅
Name: Privater Rettungsdienst Stadler
Postort: Freyung
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland 🇩🇪 Freyung-Grafenau
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 50 610 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.