Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv auszubauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele Schutz, Sicherheit und Prävention. Daher hat der Ministerrat am 10. August 2020 die Kreisverwaltungsbehörden mit der Einrichtung und Inbetriebnahme eines „Bayerischen Testzentrums" bis spätestens 31. August 2020 beauftragt. Gegen Ende der Sommerferien soll insbesondere für Reihentestungen an Schulen und Kindertagesstätten ein ausreichendes, flächendeckendes Testangebot zur Verfügung stehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einrichtung eines Bayerischen Testzentrums im Landkreis Freyung-Grafenau: Einrichtung, Organisation und Betrieb eines Testzentrums
20-D-79”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien📦
Kurze Beschreibung:
“Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen...”
Kurze Beschreibung
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv auszubauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele Schutz, Sicherheit und Prävention. Daher hat der Ministerrat am 10. August 2020 die Kreisverwaltungsbehörden mit der Einrichtung und Inbetriebnahme eines „Bayerischen Testzentrums" bis spätestens 31. August 2020 beauftragt. Gegen Ende der Sommerferien soll insbesondere für Reihentestungen an Schulen und Kindertagesstätten ein ausreichendes, flächendeckendes Testangebot zur Verfügung stehen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien📦
Ort der Leistung: Freyung-Grafenau🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer wird mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb eines Testzentrums für den Landkreis Freyung-Grafenau betraut. Der Umfang der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer wird mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb eines Testzentrums für den Landkreis Freyung-Grafenau betraut. Der Umfang der Leistung wird durch die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen näher bestimmt. Diese können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-31 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag verlängert sich jeweils um 1 Monat sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sieben Kalendertagen zum jeweiligen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftrag verlängert sich jeweils um 1 Monat sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sieben Kalendertagen zum jeweiligen Monatsende kündigt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftrag verlängert sich jeweils um 1 Monat sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sieben Kalendertagen zum jeweiligen...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftrag verlängert sich jeweils um 1 Monat sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sieben Kalendertagen zum jeweiligen Monatsende kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Aufragnehmer hat mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Aufnahme der Testtätigkeiten, für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Aufragnehmer hat mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Aufnahme der Testtätigkeiten, für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen:
Personenschäden 2 000 000 EUR
Sachschäden 100 000 EUR
Vermögensschäden 50 000 EUR.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 9
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 165-400822 (2020-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer wird mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb eines Testzentrums für den Landkreis Freyung-Grafenau betraut.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer wird mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb eines Testzentrums für den Landkreis Freyung-Grafenau betraut.” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftrag verlängert sich jeweils um 1 Monat, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum jeweiligen...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftrag verlängert sich jeweils um 1 Monat, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum jeweiligen Monatsende kündigt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 165-400822
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20-D-79
Titel:
“Einrichtung eines Bayerischen Testzentrums im Landkreis Freyung-Grafenau: Einrichtung, Organisation und Betrieb eines Testzentrums”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IMS – International Medical Services GmbH
Postanschrift: Am Hochfeld 1
Postort: Riedlhütte
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freyung-Grafenau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 175-423128 (2020-09-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-10-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 855157-44325 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einrichtung eines Bayerischen Testzentrums im Landkreis Freyung-Grafenau: Einrichtung, Organisation und Betrieb eines Testzentrums” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer wird mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb eines Testzentrums für denLandkreis Freyung-Grafenau betraut.” Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-26 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 175-423128
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 94566
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 214-525311 (2020-10-29)