Einrichtung eines Bayerischen Testzentrums im Landkreis Freyung-Grafenau: Einrichtung, Organisation und Betrieb eines Testzentrums

Landratsamt Freyung-Grafenau

Der Auftragnehmer wird mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb eines Testzentrums für den Landkreis Freyung-Grafenau betraut. Der Umfang der Leistung wird durch die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen näher bestimmt. Diese können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-16 Auftragsbekanntmachung
2020-10-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Referenznummer: 20-D-79.02
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer wird mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb eines Testzentrums für den Landkreis Freyung-Grafenau betraut. Der Umfang der Leistung wird durch die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen näher bestimmt. Diese können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freyung-Grafenau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Freyung-Grafenau
Postanschrift: Wolfkerstr. 3
Postleitzahl: 94078
Postort: Freyung
Kontakt
Internetadresse: http://www.freyung-grafenau.de 🌏
E-Mail: vergabe@landkreis-frg.de 📧
Telefon: +49 855157-325 📞
Fax: +49 855157-252 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1295af-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1295af-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-21 📅
Datum des Beginns: 2020-10-22 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 205-499045
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv auszubauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele Schutz, Sicherheit und Prävention. Über die Bekanntgabe der Erstattungsrichtlinien im Bayerischen Ministerialblatt (Bay MBL. 2020 Nr. 584) hat der Freistaat Bayern unter der Ziffer 2 Satz 2 nochmal deutlich gemacht, dass dazu auch mehrere Testzentren oder Außenstellen einge-richtet werden können oder Testzentren nach Bedarf verlagert werden können. Mit dieser erneuten Ausschreibung wird dem akut massiv ansteigendem Infekt-onsgeschehen im Landkreis Freyung-Grafenau, den innerdeutschen Nachbarkreisen und den benachbarten Kreisen in Tschechien Rechnung getragen. Im Landkreis wird dahingehend ein weiteres Zentrum an der tschechischen Grenze am Grenzübergang Philippsreut eingerichtet.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag verlängert sich um 1 Monat, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sieben Kalendertagen zum jeweiligen Monatsende kündigt.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag verlängert sich um 1 Monat, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sieben Kalendertagen zum jeweiligen Monatsende kündigt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftragnehmer hat mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Aufnahme der Testtätigkeiten, für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen:
— Personenschäden 2 000 000 EUR;
— Sachschäden 100 000 EUR;
— Vermögensschäden 50 000 EUR.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-20 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1295af-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 9
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 205-499045 (2020-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer wird mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb eines Testzentrums für den Landkreis Freyung-Grafenau betraut.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 855157-44325 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 208-508237
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 205-499045
ABl. S-Ausgabe: 208

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag verlängert sich jeweils um 1 Monat, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sieben Kalendertagen zum jeweiligen Monatsende kündigt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-20 📅
Name: Privater Rettungsdienst Stadler
Postanschrift: Bannholz 14
Postort: Freyung
Land: Deutschland 🇩🇪
Freyung-Grafenau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 208-508237 (2020-10-21)