Beschreibung der Beschaffung
Ausgangslage
Das Ergebnis einer Umfrage bei den Städten und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg macht deutlich, dass derzeit primär kein Bedarf an zusätzlichen Plätzen zur Unterbringung von Wohnungslosen besteht, sondern dass vorrangig die Beratung, Betreuung und Begleitung durch ausreichendes Fachpersonal Ziel sein muss, um die von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen möglichst gezielt über ihre weiteren Unterstützungsmöglichkeiten aufzuklären und eine zeitnahe Vermittlung in eigenen Wohnraum bzw. ggf. weiterführende bedarfsgerechte Hilfen (z. B. Betreutes Wohnen, Suchtberatungen, Therapiestätten usw.) sicherzustellen. Zur Reintegration in die Gesellschaft ist eine sozialpädagogische Arbeit mit den Betroffenen unerlässlich.
Zur Prävention von Wohnungslosigkeit soll die Fachstelle für Wohnungsnotfälle zu dem Unterstützung für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen (z. B. in Folge einer Räumungsklage) anbieten.
Aufgaben
Die Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen ist an den individuellen Bedürfnissen der ratsuchenden Personen auszurichten. Beratung und persönliche Unterstützung müssen darauf ausgerichtet sein, die Bereitschaft und Fähigkeit zu erhalten und zu entwickeln, bei der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten nach Kräften mitzuwirken.
Betreuung und Beratung von Wohnungslosen
— Regelmäßige Sprechstunden zu festgelegten Zeiten in den Notunterkünften der Städte und Gemeinden des Landkreises,
— Beratung bei psychosozialen Problemen und ggf. Vermittlung an andere Beratungseinrichtungen,
— Hilfe bei der Wohnungssuche bzw. ggf. Vermittlung in weiterführende bedarfsgerechte Hilfen (z. B. Betreutes Wohnen),
— Unterstützung bei Gesundheitsfragen und ggf. Vermittlung an andere Beratungseinrichtungen (z. B. Suchtberatung),
— falls erforderlich: Begleitung bei Behördengängen bzw. zum Erstgespräch bei weiterführenden Hilfsangeboten,
— Vermittlung in bestehende öffentliche Hilfesysteme (z. B. Kreisagentur für Beschäftigung, Jugendamt, Fachbereich Soziales und Teilhabe, Zuwanderung und Flüchtlinge)
— Vermittlung in bestehende soziale Hilfsangebote (z. B. Tafeln, Kleiderkammern, Unterkünfte, Beratungsstellen),
Beratung der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
— Kontaktaufnahme zu Mietschuldnerinnen und -schuldnern nach gerichtlicher Mitteilung an den Landkreis über eingereichte Räumungsklagen (aufsuchende Hilfe),
— Beratungshotline für von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zur telefonischen Krisenintervention,
— Niedrigschwellige Beratungsangebote für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen vor Ort.
Organisatorische Aufgaben
— Hilfe beim Ausfüllen erforderlicher Leistungsanträge,
— Erstellen und Pflegen von standardisierten Meldelisten für die Wohnungslosenberichtserstattung der Koordinationsstelle des Landkreises,
— Weiterleitung erforderlicher Unterlagen an die zuständigen Fachbereiche der Kreisverwaltung,
— Erstellen von detaillierten Aktenvermerken nach Aufforderung und Weiterleitung an die zuständigen Fachbereiche des Landkreises.
Zusammenarbeit
— Enge Abstimmung mit der Koordinationsstelle Wohnungslosenhilfe des Landkreises
— Teilnahme an der Arbeitsgruppe Wohnungslosigkeit,
— Regelmäßige Absprache / Termine mit dem Fachbereich Soziales und Teilhabe des Landkreises,
— Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und Einrichtungen des Landkreises, insbesondere mit
—— allen Fachgebieten des Fachbereichs Soziales und Teilhabe (Teilhabeplanung, Existenzsichernde Leistungen SGB XII, Ein-gliederungshilfe, Wohngeldbehörde / Amt für Ausbildungsförderung, Hilfe zur Pflege / Betreuungsbehörde, Büro für Senioren, Wohnen und Pflege)
—— Kreisagentur für Beschäftigung (Materielle und Aktivierende Hilfe),
—— Zuwanderung und Flüchtlinge,
—— Jugendamt,
—— Schuldnerberatung,
—— Drogenberatung.
— Kooperation mit sozialen Einrichtungen, wie z. B.
—— Wohlfahrtsverbände,
—— Stiftungen,
—— in der Region tätige gemeinnützige soziale Einrichtungen.
— Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.