Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die berechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürstenfeldbruck.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einrichtung und Betrieb einer Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Fürstenfeldbruck”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die berechtigten Bürgerinnen und Bürger des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die berechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürstenfeldbruck.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 877 848 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Fürstenfeldbruck
Beschreibung der Beschaffung:
“— Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
— Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Um die betroffenen Bürger ortsnah zu erreichen, soll neben der Beratungsstelle die Möglichkeit eingeräumt werden, sich in Außensprechstunden beraten zu lassen.
Im Beratungsprozess ist die Schuldnerberatung der Insolvenzberatung vorgelagert.
— Um Schulden von Anfang an zu vermeiden, sollen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis mithilfe von Präventionsangeboten der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle informiert werden;
— Der Auftragnehmer muss sich an der Überschuldungsstatistik des Bundes beteiligen sowie Berichts- und Statistikpflichten gegenüber dem Landkreis nachkommen;
— Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die vom Auftraggeber geschätzten 700 Beratungsfälle pro Jahr zu bedienen. Es handelt sich dabei lediglich um eine Schätzung, die auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre beruht, d.h. im Vertragszeitraum können jedes Jahr sowohl mehr als auch weniger Beratungsfälle anfallen;
— Rechtsgrundlagen sind für die Schuldnerberatung: § 16 a Satz 1 Nr. 2 SGB II und § 11 Absatz 5 SGB XII und für die Insolvenzberatung: §§ 304 ff. InsO, Art. 112 ff AGSG, § 104 AVSG;
— Der Auftragnehmer muss über Erfahrungen im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung verfügen und umfassende Kenntnisse des Sozialrechts mitbringen;
— Zur Erfüllung dieser Aufgabe sucht der Landkreis Fürstenfeldbruck einen Auftragnehmer, der unter den beschriebenen Voraussetzungen in der Lage ist, für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürstenfeldbruck die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung zu erbringen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 877 848 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“— der Auftragnehmer muss Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für die berechtigten Bürger des Landkreises Fürstenfeldbruck erbringen;
— der Auftragnehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
— der Auftragnehmer muss Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für die berechtigten Bürger des Landkreises Fürstenfeldbruck erbringen;
— der Auftragnehmer soll eine Beratungsstelle einrichten und daneben – auf Grund der örtlichen Ausdehnung des Landkreises- Außensprechstunden anbieten;
— mit dem Angebot ist der Nachweis über die Anerkennung als Involvenzberatungsstelle nach Art. 112 AGSG, § 305 InsO vorzulegen;
— es ist ein Konzept (Umfang max. 25 Seiten), welches die geforderten Qualitätskriterien erörtert und eine Kostenaufstellung einzureichen;
— das Formblatt „VgV Eigenerklärung“ ist ausgefüllt einzureichen, einschließlich der Umsatzangaben der letzten 3 Jahre;
— im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt L234 ausgefüllt vorzulegen;
— im Falle der Beauftragung eines Subunternehmers ist das Formblatt L236 ausgefüllt vorzulegen;
— die Dienstleistung wird als Festpreis vergeben, deshalb ist das Formblatt L213 Angebotsschreiben nicht erforderlich;
— Angebote sind ausschließlich in deutscher Sprache zu verfassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— die Anerkennung als geeignete Stelle nach Art 112 AGSG liegt vor;
— zu Beginn der Leistungsauführung am 1.1.2021 wird das erforderliche Personal nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— die Anerkennung als geeignete Stelle nach Art 112 AGSG liegt vor;
— zu Beginn der Leistungsauführung am 1.1.2021 wird das erforderliche Personal nach Anzahl und notwendiger Qualifikation bereitgehalten und die Beratungsstelle ist im geforderten Umfang betriebsbereit;
— für die betroffenen Bürger ist die Beratung kostenfrei (§ 104 Abs. 3 AVSG);
— psychosoziale Beratung ist integrierter Bestandteil der Insolvenzberatung (§ 104 Abs. 2 AVSG);
— der Auftragnehmer arbeitet vertrauensvoll mit dem Auftraggeber zusammen;
— der Auftragnehmer stellt sicher, dass weder er, noch die von ihm mit Ausführung des Auftrages betrauten Personen, die „Technologie von L. Ron Hubbard“ (Scientology) anwenden oder verbreiten.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“— Ausschreibung einer sozialen Dienstleistung nach § 64 VgV, Schuldner- und Insolvenzberatung;
— Einrichtung und Betrieb einer Schuldner- und...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
— Ausschreibung einer sozialen Dienstleistung nach § 64 VgV, Schuldner- und Insolvenzberatung;
— Einrichtung und Betrieb einer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für die Bürger des Landkreises Fürstenfeldbruck;
— die Dienstleistung wird mit einem Festpreis i. H. v. 469 462,00 EUR pro Auftragsjahr vergütet (Einzelheiten siehe Leistungsbesschreibung);
— die Bewertung der Angebote erfolgt in 3 Wertungsphasen:
1. formale Prüfung der Angebote,
2. Prüfung der Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
3. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
— das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der vorgegebenen Qualitätskriterien (Erreichbarkeit und Personaleinsatz; Vernetzung; Einzelfallarbeit und Beispielreferenzen; präventive Arbeit) ermittelt, am wirtschaftlichsten ist dabei das Angebot, welches die höchste Punktzahl erreicht.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-04
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Fragen bei Unklarheiten, zu Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Vergabeunterlagen, einschließlich der Leistungsbeschreibung, können bis längstens 6...”
Fragen bei Unklarheiten, zu Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Vergabeunterlagen, einschließlich der Leistungsbeschreibung, können bis längstens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Die Bindefrist der Angebote endet am 12.10.2020, da für die Zuschlagserteilung der Beschluss eines Kreisgremiums erforderlich ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Postanschrift: Münchner Straße 32
Postort: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8141519506📞
E-Mail: amt-fuer-soziales@lra-ffb.de📧
Fax: +49 8141519217506 📠
Quelle: OJS 2020/S 145-357826 (2020-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einrichtung und Betrieb einer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle im Landkreis Fürstenfeldbruck
2020/S-145-357826”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 877 848 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
— Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Um die betroffenen Bürger ortsnah zu erreichen, soll neben der Beratungsstelle die Möglichkeit eingeräumt werden, sich in Außensprechstunden beraten zu lassen.
Im Beratungsprozess ist die Schuldnerberatung der Insolvenzberatung vorgelagert.
— Um Schulden von Anfang an zu vermeiden, sollen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis mithilfe von Präventionsangeboten der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle informiert werden,
— Der Auftragnehmer muss sich an der Überschuldungsstatistik des Bundes beteiligen sowie Berichts- und Statistikpflichten gegenüber dem Landkreis nachkommen,
— Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die vom Auftraggeber geschätzten 700 Beratungsfälle pro Jahr zu bedienen. Es handelt sich dabei lediglich um eine Schätzung, die auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre beruht, d.h. im Vertragszeitraum können jedes Jahr sowohl mehr als auch weniger Beratungsfälle anfallen,
— Rechtsgrundlagen sind für die Schuldnerberatung: § 16 a Satz 1 Nr. 2 SGB II und § 11 Absatz 5 SGB XII und für die Insolvenzberatung: §§ 304 ff. InsO, Art. 112 ff AGSG, § 104 AVSG,
— Der Auftragnehmer muss über Erfahrungen im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung verfügen und umfassende Kenntnisse des Sozialrechts mitbringen,
— Zur Erfüllung dieser Aufgabe sucht der Landkreis Fürstenfeldbruck einen Auftragnehmer, der unter den beschriebenen Voraussetzungen in der Lage ist, für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürstenfeldbruck die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung zu erbringen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 145-357826
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4835-2014/1
Titel:
“Einrichtung und Betrieb einer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle im Landkreis Fürstenfeldbruck”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Caritas Zentrum Fürstenfeldbruck
Postanschrift: Hauptstraße 5
Postort: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Fürstenfeldbruck🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 877 848 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Münchner Str. 32
Quelle: OJS 2020/S 225-554473 (2020-11-13)