Einrichtung und Betrieb eines Datenaustauschverfahrens für die Unfallversicherung in Anlehnung an § 301 SGB V (UV-Verfahren)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.

Für die Entwicklung und den produktiven Betrieb einer Anwendung zum Datenaustausch in Anlehnung an § 301 SGB V (Kopfstelle) zwischen Kliniken und gesetzlichen Unfallversicherungsträgern wird ein Dienstleister für das Routing zwischen den Austauschpartnern und das Clearing der Daten benötigt.
Näheres entnehmen Sie bitte Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-07 Auftragsbekanntmachung
2020-07-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitung
Referenznummer: J-2020-08
Kurze Beschreibung:
Für die Entwicklung und den produktiven Betrieb einer Anwendung zum Datenaustausch in Anlehnung an § 301 SGB V (Kopfstelle) zwischen Kliniken und gesetzlichen Unfallversicherungsträgern wird ein Dienstleister für das Routing zwischen den Austauschpartnern und das Clearing der Daten benötigt. Näheres entnehmen Sie bitte Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenkonvertierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
Postanschrift: Glinkastr. 40
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dguv.de 🌏
E-Mail: referat.vergaberecht@dguv.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6CDF60/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6CDF60 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-12 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 092-219896
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem deutschen Vergabeportalunter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und nach Freischaltung die Unterlagen heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen werden ausschließlich über das DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht. 2. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum in der Angebotsaufforderung genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP). 3. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem AG gesamtschuldnerisch haften (D2 Erklärung Bietergemeinschaft). 4. Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers (UAN) oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die unter III. bezeichneten Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung aller UAN oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (D3 Eigenerklärung UAN). Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v.§ 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Der Bieter muss die zum Einsatz geplanten UAN angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Erklärung Nr. 4 des Eignungsbogens). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung der UAN vorlegen. 5. Der AG behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gem. § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CDF60
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Entwicklung und den produktiven Betrieb einer Anwendung zum Datenaustausch in Anlehnung an § 301 SGB V (Kopfstelle) zwischen Kliniken und gesetzlichen Unfallversicherungsträgern wird ein Dienstleister für das Routing zwischen den Austauschpartnern und das Clearing der Daten benötigt.
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Näheres entnehmen Sie bitte Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Verpflichtung nach § 301 SGB V zur elektronischen Übermittlung von Informationen zur Krankenhausbehandlung zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen. Da eine vergleichbare gesetzliche Regelung für Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht bestand wurde zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ein analoges Verfahren für den Bereich der Unfallversicherung vertraglich vereinbart. Das Verfahren wurde in 2015 in Betrieb genommen und ist sowohl im Hinblick auf die technischen Übertragungswege als auch bezüglich der zu übermittelnden Datensätze identisch mit dem bestehenden Verfahren. Die einzigen Abweichungen sind als Sonderregelungen in den einem Vertrag zwischen DGUV und DKG vereinbarten Umsetzungshinweisen festgeschrieben.
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Im Rahmen des UV-Verfahrens übernimmt der Auftragnehmer die Funktion einer Kopfstelle für die DGUV. Der Auftragnehmer stellt die Annahme, Prüfung und Weiterleitung (Routing und Clearing) sicher. Im Rahmen des KK-Verfahrens finden regelmäßige Änderungen der Datensätze, der Prüfregeln und anderer Verfahrensparameter statt. Diese sollen auch in Zukunft, soweit fachlich sinnvoll und zutreffend, in das UV-Verfahren übernommen werden.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um 3 Jahre, sofern er nicht spätestens am 31.3.2021 vom AG schriftlich gekündigt wird. Im Falle einer Vertragsverlängerung ist der AN zur Erbringung der Leistung verpflichtet. Es besteht kein Anspruch des AN auf Wahrnehmung der Verlängerungsoption.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung Nr. 1 des Eignungsbogens: Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Allgemeine Angaben zum Bieter (Anschrift, Gründungsjahr, Kernkompetenz, Ansprechpartner, Art der Bewerbung usw.). Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck in Form einer Eigenerklärung zu verwenden.
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2. Erklärung Nr. 2 des Eignungsbogens: Erklärung, dass keiner der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt oder ansonsten Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden (inkl. Nachweise/Erläuterungen). Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Negativbescheinigung in Insolvenzsachen vorzulegen. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck in Form einer Eigenerklärung zu verwenden.
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3. Erklärung Nr. 3 des Eignungsbogens: Vom Bieter ist eine vom Auftraggeber als Formular zur Verfügung gestellte Eigenerklärung abzugeben, dass ein notwendiger Eintrag in das Berufs-/Handelsregister vorliegt (ein entsprechender Nachweis ist in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes), die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter ordnungsgemäß abgeführt und alle steuerliche Verpflichtungen erfüllt wurden, und dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht.
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise aller Unterauftragnehmer vorlegen zu lassen, vgl. § 36 Abs. 5 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung Nr. 5 des Eignungsbogens: Eigenerklärung (vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Vordruck) bzw. Nachweis (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote nicht älter als 6 Monate) über das Bestehen bzw. den rechtzeitigen Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw.
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Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensfall pro Jahr 2-fach maximiert:
— Personen- und Sachschäden 3 000 000 EUR;
— Vermögensschäden 1.500.000 EUR.
Oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens vor Auftragserteilung (Zuschlag) abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard).
2). Erklärung Nr. 6 des Eignungsbogens: Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes und spezifischen Jahresumsatzes (im Zusammenhang mit der Einführung und dem Betrieb von Datenaustauschverfahren nach § 301 SGB V) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Der Gesamtjahresumsatz (in Euro netto) muss im Durchschnitt der letzten 3 Jahre jährlich mindestens 300 000 EUR betragen haben. Der spezifische Jahresumsatz (in Euro netto) muss im Durchschnitt der letzten 3 Jahre jährlich mindestens 100 000 EUR betragen haben.
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Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise aller Unterauftragnehmer vorlegen zu lassen, vgl.§ 36 Abs. 5 VgV.
Mindeststandards:
— Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen;
— durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mind. 300 000 EUR netto und spezifischer Jahresumsatz von mind. 100 000 EUR netto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung Nr. 7 des Eignungsbogens: Angaben zu den verantwortlichen Personen.
Bitte tragen Sie die erforderlichen Angaben des zur Leistungserbringung vorgesehenen Teams (Projektleiter/in sowie Fachberater/in) in die tabellarischen Mitarbeiterprofile des Eignungsbogens ein.
Insgesamt werden Angaben zu mindestens 2 vorgesehenen Mitarbeitern erwartet, die über folgende Qualifikationen/Erfahrungen verfügen müssen (Mindestanforderungen):
1. Projektleiter/in/Hauptansprechpartner/in
— mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, vorzugsweise bzgl. Datenaustauschverfahren nach § 301 SGB V. Der/Die Projektleiter/-in koordiniert und überwacht alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Aktivitäten der Mitglieder/-innen des Projektteams des/der AN;
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— Vorlage von mindestens einer persönlichen Referenz, die die Projektleitung bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Daten-austauschverfahrens nach § 301 SGB V umfasst. Die Anzahl der übermittelten Datensätze muss mindestens 500 000 Stück pro Jahr betragen haben.
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2. Fachberater/in
— mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, vorzugsweise bzgl. Daten-austauschverfahren nach § 301 SGB V;
— Vorlage von mindestens einer persönlichen Referenz, die die fachliche Beratung bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Datenaustauschverfahrens nach § 301 SGB V umfasst. Die Anzahl der übermittelten Datensätze muss mindestens 500 000 Stück pro Jahr betragen haben.
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Sofern mehr Personal angebotenen bzw. mehr persönliche Referenzen benannt werden sollen, können diese Vorlagen mehrfach verwendet werden. Bitte machen Sie maximal Ausführungen im Umfang von 2 DIN A4 Seiten je Mitarbeiterprofil in diesem Formular und beachten, dass der Abschluss der persönlichen Referenzprojekte jeweils nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf.
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Zusätzlich erwartet der Auftraggeber, dass für beide Positionen (Projektleiter/in und Fachberater/in) jeweils eine Vertretung eingeplant wird. Diese müssen beide ebenfalls mindestens 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen, vorzugsweise bzgl. Datenaustauschverfahren nach § 301 SGB V.
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2. Erklärung Nr. 8 des Eignungsbogens: Referenzen
Darstellung von mindestens 2 Referenzprojekten, die die Einrichtung und den Betrieb eines Datenaustauschverfahrens in Anlehnung an/nach § 301 SGB V zum Gegenstand hatten. Das Vertragsende darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Die Anzahl der übermittelten Datensätze muss mindestens 500 000 Stück pro Jahr betragen haben.
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Angabe des Referenzgebers und dessen Ansprechpartner inkl. Kontakdaten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen auf Richtigkeit zu überprüfen und mit den angegebenen Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise aller Unterauftragnehmer vorlegen zu lassen, vgl. § 36 Abs. 5 VgV.
Mindeststandards:
— Angaben und Referenzen zum Projektleiter und Fachberater;
— Zusicherung der Vertretung von Projektleiter und Fachberater, mit den genannten Anforderungen;
— mind. 2 Unternehmensreferenzen mit den dargelegten Anforderungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterienkonzept zur Ermittlung des Erfüllungsgrads der angebotenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des Privatrechts
Kontakt
Kontaktperson: Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über das DTVP!
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6CDF60/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2024
1. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem deutschen Vergabeportalunter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und nach Freischaltung die Unterlagen heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen werden ausschließlich über das DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht.
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2. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum in der Angebotsaufforderung genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP).
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3. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem AG gesamtschuldnerisch haften (D2 Erklärung Bietergemeinschaft).
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4. Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers (UAN) oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die unter III. bezeichneten Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung aller UAN oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (D3 Eigenerklärung UAN). Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v.§ 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Der Bieter muss die zum Einsatz geplanten UAN angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Erklärung Nr. 4 des Eignungsbogens). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung der UAN vorlegen.
Mehr anzeigen
5. Der AG behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gem. § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CDF60

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 092-219896 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 292 040 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 131-321793
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 092-219896
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CDK4P

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-30 📅
Name: Bitmarck Service GmbH
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 292 040 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 131-321793 (2020-07-07)