Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Eigenerklärung (Punkt 1 im Bewerberbogen), dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
— dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen),
— § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
— § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
— § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen),
— § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— § 61 StGB (Geldwäsche – Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB,
— § 263 StGB (Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden),
— § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB; – § 264 StGB (Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden),
— § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB; – § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB; – § 108 e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB; – Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
— § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB; – Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB oder- die in §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233 a StGB (Förderung des Menschenhandels),
— § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWBb).
B') Aktueller Handelsregisterauszug (Punkt 2 im Bewerberbogen) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
c) Aktueller Nachweis über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb (Punkt 3 im Bewerberbogen) Nachweis über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staates. Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung (Mindestanforderung).
d) Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft im gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor Lebensversicherung AG (Punkt 4 im Bewerberbogen) Nachweis der Mitgliedschaft im gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor Lebensversicherung AG bzw. bei ausländischen Bietern in einem gleichwertigen Sicherungssystem. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung (Mindestanforderung).
e) Erklärung zur Beobachtung durch das BaFin (Punkt 5 im Bewerberbogen), dass das Unternehmen nicht unter besonderer Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats steht und keine Beobachtung des Unternehmens zum Zwecke der Befolgung von Auflagen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staatsangekündigt wurde.
f) Erklärung zur fachlichen Unabhängigkeit (Punkt 6 im Bewerberbogen), dass das Unternehmen gegenüber der Mitteldeutschen Flughafen AG und deren Tochtergesellschaften Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Flughafen Dresden GmbH und PortGround GmbH, Flughafen Service Gesellschaft mbH sowie allen sonstigen Personen, Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig ist, d. h. weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sowie frei von Interessenkollisionen.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.