Der zu vergebende Auftrag umfasst Einsammlung, Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappeund Kartonagen (kurz: PPK) aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einsammlung, Übernahme, Transport und Verwertung von PPK aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme)
117/20/70”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Der zu vergebende Auftrag umfasst Einsammlung, Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappeund Kartonagen (kurz: PPK) aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme).”
Kurze Beschreibung
Der zu vergebende Auftrag umfasst Einsammlung, Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappeund Kartonagen (kurz: PPK) aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme).
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Der Auftraggeber vergibt entweder die Einzellose oder eine Kombination der Einzellose. Der Zuschlag aufeine rabattierte Loskombination wird nur dann...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Der Auftraggeber vergibt entweder die Einzellose oder eine Kombination der Einzellose. Der Zuschlag aufeine rabattierte Loskombination wird nur dann erteilt, wenn das Rabattangebot für jedes angebotene Einzellosunter Berücksichtigung des Rabattes das jeweils wirtschaftlichste Angebot darstellt – d. h. es erfolgt eine Einzelbetrachtung der Lose.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagenaus dem Landkreis Rotenburg (Wümme)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einsammeln von kommunalem Müll📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllsammlung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Einsammlung des kommunalen PPK-Anteils und der Verkaufsverpackungen aus PPK (Zuständigkeit liegt hier bei den dualen Systemen) im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Einsammlung des kommunalen PPK-Anteils und der Verkaufsverpackungen aus PPK (Zuständigkeit liegt hier bei den dualen Systemen) im gesamten Entsorgungsgebiet. Die PPK-Mengen aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) sind über ein kombiniertes Sammelsystem, bestehend aus einem Holsystem über
— Teilleistung 1: Umleerbehälter – „Blaue Tonne“ – an den Grundstücken (inkl. Wochenendhausgebiete), welche einen Anschluss wünschen;
— Teilleistung 2: Vereinssammlung – Gestellung von geschlossenen Abrollcontainern und einem Bringsystem über gefahrene Container auf den Sammelplätzen, zu erfassen und einzusammeln.
Darüber hinaus umfasst die Leistung den Transport zu der vom Auftraggeber zugewiesenen Übergabestelle.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31. März 2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.Dezember 2028.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport, Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport und die Verwertung des an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport und die Verwertung des an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle angelieferte PPK.
Gegenstand der Leistung sind Papier, Pappe und Kartonagen (kurz: PPK), bestehend aus dem kommunalen Altpapier und der lizenzierten Verkaufsverpackungen.
Für den Fall, dass Mitnutzer des Sammelsystems (Systembetreiber) vom Auftraggeber die Herausgabe von Masseanteilen an den an die Übernahmestelle angelieferten Mengen verlangen, muss der Auftragnehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber diese Mengenanteile den Systembetreibern überlassen und bereitstellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen,dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, so muss/müssen diese(s) Unternehmen die betreffende(n) Leistung(en) selbst erbringen.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft;
— Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen;
— Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer;
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für alle Lose:
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
1. Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für alle Lose:
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
1. Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2017, 2018, 2019 (ggfs. vorläufig).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
2. Der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht,
3. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2017, 2018, 2019 (ggfs. auch vorläufig), in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
1. Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:
— Los 1: Mindestens eine Referenz zur Durchführung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
1. Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:
— Los 1: Mindestens eine Referenz zur Durchführung einer haushaltsnahen Einsammlung von Abfällen über eine Behältersammlung in einem zusammenhängenden Gebiet von mindestens 50 000 Einwohnern in mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Angebotes;
— Los 2: Mindestens eine Referenz für das Vermarkten von Altpapier/PPK in einer Höhe von mindestens 1 000 Mg innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Angebotes.
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen EfB-Zertifizierung.
— Los 1: Für die Einsammlung und/oder Beförderung einer beliebigen Abfallart (mindestens für eine Abfallart).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
3. Benennung der Referenzen (mindesten mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebietes und des Auftragswertes),
4. von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen,
5. das EfB-Zertifikat.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Der Auftragnehmer hat eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tage nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Der Auftragnehmer hat eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tage nach Zuschlagserteilung zu stellen,
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
— für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EU;
— für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
3. Die Bieter sind verpflichtet, für sich und ihre Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebotes bekannt sind, eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-20
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. §134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossene werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 116-282091 (2020-06-16)
Ergänzende Angaben (2020-07-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 116-282091
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2020/S 127-311528 (2020-07-01)
Ergänzende Angaben (2020-07-08)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2020/S 133-327492 (2020-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 10 148 052 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Einsammlung des kommunalen PPK-Anteils und der Verkaufsverpackungen aus PPK (Zuständigkeit liegt hier bei den dualen Systemen) im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Einsammlung des kommunalen PPK-Anteils und der Verkaufsverpackungen aus PPK (Zuständigkeit liegt hier bei den dualen Systemen) im gesamten Entsorgungsgebiet. Die PPK-Mengen aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) sind über ein kombiniertes Sammelsystem, bestehend aus einem Holsystem über
— Teilleistung 1: Umleerbehälter – „Blaue Tonne“ – an den Grundstücken (inkl. Wochenendhausgebiete), welche einen Anschluss wünschen,
— Teilleistung 2: Vereinssammlung – Gestellung von geschlossenen Abrollcontainern und einem Bringsystem über gefahrene Container auf den Sammelplätzen, zu erfassen und einzusammeln.
Darüber hinaus umfasst die Leistung den Transport zu der vom Auftraggeber zugewiesenen Übergabestelle.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 116-282091
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagenaus dem Landkreis Rotenburg (Wümme)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Oetjen Rohstoffhandel GmbH
Postort: Melsdorf
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10 148 052 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Übernahme, Transport, Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme)” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. §134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossene werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 215-527665 (2020-10-30)