Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt im Herzen von Schleswig-Holstein und ist entsorgungspflichtige Körperschaft für sein Hoheitsgebiet. Die AWR ist beauftragte Dritte des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die Ausschreibung der Leistungen zu Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt in 2 Losen: — Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019), — Los 2: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019). Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von Hausmüll
Referenznummer: AWR_2020_01
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt im Herzen von Schleswig-Holstein und ist entsorgungspflichtige Körperschaft für sein Hoheitsgebiet. Die AWR ist beauftragte Dritte des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Die Ausschreibung der Leistungen zu Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt in 2 Losen:
— Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019),
— Los 2: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt im Herzen von Schleswig-Holstein und ist entsorgungspflichtige Körperschaft für sein Hoheitsgebiet. Die AWR ist beauftragte Dritte des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Die Ausschreibung der Leistungen zu Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt in 2 Losen:
— Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019),
— Los 2: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von Hausmüll📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abholung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-17 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 054-128859
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt im Herzen von Schleswig-Holstein und ist entsorgungspflichtige Körperschaft für sein Hoheitsgebiet. Die AWR ist beauftragte Dritte des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Die Ausschreibung der Leistungen zu Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt in 2 Losen:
— Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019),
— Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019),
— Los 2: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
— Los 2: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
Informationen über Lose:
Aus dem Kreis der Angebote wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot (Einzellos oder rabattierte Loskombination) erteilt. Entscheidend bei der Zuschlagserteilung ist, dass für den Auftraggeber über die Addition beider Lose das wirtschaftlichste Gesamtergebnis erzielt wird. Weitere Einzelheiten Losrabattierung enthalten die Vergabeunterlagen.
Aus dem Kreis der Angebote wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot (Einzellos oder rabattierte Loskombination) erteilt. Entscheidend bei der Zuschlagserteilung ist, dass für den Auftraggeber über die Addition beider Lose das wirtschaftlichste Gesamtergebnis erzielt wird. Weitere Einzelheiten Losrabattierung enthalten die Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Einzelheiten zu den Gebieten, die Gestellung von Abfallsäcken und Behältern/ den Behälterdienst, die Einsammlung/ den Leerungsvorgang, Sichtkontrollen, Mengengerüsten etc. für die einzelnen Abfallarten enthalten die Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Vertrag besteht eine zweimalige Verlängerungsoption. Der Vertrag kann einmalig um 4 Jahre bis zum 31.3.2033 und nochmalig um 2 Jahre bis zum 31.3.2035 verlängert werden, sofern der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Für den Vertrag besteht eine zweimalige Verlängerungsoption. Der Vertrag kann einmalig um 4 Jahre bis zum 31.3.2033 und nochmalig um 2 Jahre bis zum 31.3.2035 verlängert werden, sofern der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Einzelheiten zu Einsammlung und Transport, Mengengerüsten und einzusetzender Fahrzeugtechnik etc. für die einzelnen Abfallarten enthalten die Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Vergabeunterlagen mit Vordrucken und Formularen können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich.
Sofern die geforderten Unterlagen im Rahmen einer Präqualifikation des Bieters in einem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen“ (AVPQ) hinterlegt sind, wird dies von der Vergabestelle anerkannt. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Sofern die geforderten Unterlagen im Rahmen einer Präqualifikation des Bieters in einem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen“ (AVPQ) hinterlegt sind, wird dies von der Vergabestelle anerkannt. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB). Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Eigenerklärung mit Angaben zum Bieter. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate).
4. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate).
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vor.
Die Vergabestelle wird für den/ die Bieter, der/ die den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justizanfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Die Vergabestelle wird für den/ die Bieter, der/ die den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justizanfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bilanz und GuV für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (einzutragen in der Eigenerklärung mit Angaben zum Bieter).
3. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (einzutragen in der Eigenerklärung mit Angaben zum Bieter).
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eine Referenz über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärung). AWR kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
2. Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bieters für die Tätigkeiten „Sammeln“ und „Befördern“ für Los 1 und/ oder Los 2 für die folgenden Abfallschlüssel:
Los 1:
— Restabfall: AVV 20 03 01,
— Bioabfall: AVV 20 03 01.
Los 2:
— Sperrmüll: AVV 20 03 07,
— Altholz: AVV 20 01 38,
— Grünschnitt /Weihnachtsbäume: AVV 20 02 01.
Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
3. Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 1 Abs. 1 i. V. mit § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), gültig bis mindestens 31.3.2029.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) und die diesbezüglich mit dem Angebot abzugebende „Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes“ hingewiesen. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) und die diesbezüglich mit dem Angebot abzugebende „Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes“ hingewiesen. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten. Als Nachweis der Kenntnis sind etwaige Bieterrundschreiben dem Angebot beizufügen.
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten. Als Nachweis der Kenntnis sind etwaige Bieterrundschreiben dem Angebot beizufügen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 14.4.2020 über die Vergabeplattform gestellt werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die AWR ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die AWR ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
8. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
9. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
10. — zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
10. — zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
11. — zu III.1) Einzelheiten und Konkretisierungen bezüglich der Nachweise für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher siehe Vergabeunterlagen.
12. — zu IV.2.6) Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDCWZ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 054-128859 (2020-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt im Herzen von Schleswig-Holstein und ist entsorgungspflichtige Körperschaft für sein Hoheitsgebiet. Die AWR ist beauftragte Dritte des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Die Ausschreibung der Leistungen zu Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt in 2 Losen:
Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Los 2: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt im Herzen von Schleswig-Holstein und ist entsorgungspflichtige Körperschaft für sein Hoheitsgebiet. Die AWR ist beauftragte Dritte des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Die Ausschreibung der Leistungen zu Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt in 2 Losen:
Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Los 2: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 214 000 EUR wird während der Laufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDALD
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Los 2: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Los 2: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde
(ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Einzelheiten zu den Gebieten, die Gestellung von Abfallsäcken und Behältern/den Behälterdienst, die Einsammlung/den Leerungsvorgang, Sichtkontrollen, Mengengerüsten etc. für die einzelnen Abfallarten enthalten die Vergabeunterlagen.
Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
(ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-29 📅
Name: Remondis GmbH & Co. KG
Postort: Melsdorf
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland 🇩🇪 Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 214 000 EUR wird während der Laufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDALD
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB— Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB— Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.