Der Bezirk Schwaben schreibt den Einsatz mobiler Fachkräfte des Krisendienstes nach dem BayPsychKHG am Abend – Wochenende – Feiertage (Mobile Dienste AWF) aus. Nach Art. 1 Abs. 1 BayPsychKHG haben die Bezirke selbst oder durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienste) zu errichten, zu betreiben und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Krisendienste umfassen jeweils eine (telefonische) Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Fachkräfte des Krisendienstes (mobile Dienste), die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden (Art. 1 Abs. 2 BayPsychKHG). Der Betrieb der Leitstelle und die Tagdienste der mobilen Einsatzdienste wurden bereits vergeben. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind der Einsatz und Betrieb der mobilen Fachkräfte des Krisendienstes am Abend, an den Wochenenden und an Feiertagen (Mobile Dienste AWF). Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.
Auftragsbekanntmachung (2020-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: Bezirk Schwaben 2020/10/01
Kurze Beschreibung:
Der Bezirk Schwaben schreibt den Einsatz mobiler Fachkräfte des Krisendienstes nach dem BayPsychKHG am Abend – Wochenende – Feiertage (Mobile Dienste AWF) aus. Nach Art. 1 Abs. 1 BayPsychKHG haben die Bezirke selbst oder durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienste) zu errichten, zu betreiben und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Krisendienste umfassen jeweils eine (telefonische) Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Fachkräfte des Krisendienstes (mobile Dienste), die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden (Art. 1 Abs. 2 BayPsychKHG). Der Betrieb der Leitstelle und die Tagdienste der mobilen Einsatzdienste wurden bereits vergeben. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind der Einsatz und Betrieb der mobilen Fachkräfte des Krisendienstes am Abend, an den Wochenenden und an Feiertagen (Mobile Dienste AWF). Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Bezirk Schwaben schreibt den Einsatz mobiler Fachkräfte des Krisendienstes nach dem BayPsychKHG am Abend – Wochenende – Feiertage (Mobile Dienste AWF) aus. Nach Art. 1 Abs. 1 BayPsychKHG haben die Bezirke selbst oder durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienste) zu errichten, zu betreiben und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Krisendienste umfassen jeweils eine (telefonische) Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Fachkräfte des Krisendienstes (mobile Dienste), die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden (Art. 1 Abs. 2 BayPsychKHG). Der Betrieb der Leitstelle und die Tagdienste der mobilen Einsatzdienste wurden bereits vergeben. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind der Einsatz und Betrieb der mobilen Fachkräfte des Krisendienstes am Abend, an den Wochenenden und an Feiertagen (Mobile Dienste AWF). Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Donau-Ries
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-518319
ABl. S-Ausgabe: 212
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bezirk Schwaben schreibt den Einsatz mobiler Fachkräfte des Krisendienstes nach dem BayPsychKHG am Abend – Wochenende – Feiertage (Mobile Dienste AWF) aus. Nach Art. 1 Abs. 1 BayPsychKHG haben die Bezirke selbst oder durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienste) zu errichten, zu betreiben und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Krisendienste umfassen jeweils eine (telefonische) Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Fachkräfte des Krisendienstes (mobile Dienste), die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden (Art. 1 Abs. 2 BayPsychKHG). Der Betrieb der Leitstelle und die Tagdienste der mobilen Einsatzdienste wurden bereits vergeben. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind der Einsatz und Betrieb der mobilen Fachkräfte des Krisendienstes am Abend, an den Wochenenden und an Feiertagen (Mobile Dienste AWF). Der Vertragsbeginn muss aufgrund der Gesetzesänderung des BayPsychKHG, wonach die Krisendienste zur Pflichtaufgabe der Bezirke werden, zum 1.6.2021 starten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Bezirk Schwaben schreibt den Einsatz mobiler Fachkräfte des Krisendienstes nach dem BayPsychKHG am Abend – Wochenende – Feiertage (Mobile Dienste AWF) aus. Nach Art. 1 Abs. 1 BayPsychKHG haben die Bezirke selbst oder durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienste) zu errichten, zu betreiben und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Krisendienste umfassen jeweils eine (telefonische) Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Fachkräfte des Krisendienstes (mobile Dienste), die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden (Art. 1 Abs. 2 BayPsychKHG). Der Betrieb der Leitstelle und die Tagdienste der mobilen Einsatzdienste wurden bereits vergeben. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind der Einsatz und Betrieb der mobilen Fachkräfte des Krisendienstes am Abend, an den Wochenenden und an Feiertagen (Mobile Dienste AWF). Der Vertragsbeginn muss aufgrund der Gesetzesänderung des BayPsychKHG, wonach die Krisendienste zur Pflichtaufgabe der Bezirke werden, zum 1.6.2021 starten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Eignung.
2. Eigenerklärung Scientology.
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von 3 000 000 EUR und für Sachschäden von 3 000 000 EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen (Mindestanforderung). Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von 3 000 000 EUR und für Sachschäden von 3 000 000 EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen (Mindestanforderung). Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
4. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft – nicht älter als 6 Monate bzw. ihre Befristung noch nicht abgelaufen.
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen (Krankenkassen) – nicht älter als 6 Monate bzw. ihre Befristung noch nicht abgelaufen.
7. Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen im Bereich Soziales) in den abgelaufenen 3 Kalenderjahre 2017 bis 2019 von 1 000 000 EUR p. a.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftraggeber wertet die Eignung der Bewerber anhand von vergleichbaren Referenzen. Aufgrund der besondere Anforderungen an die Mobilen Dienste des Krisendienstes nach dem BayPsychKGH stellt er zum einen auf den finanziellen Umfang der Referenzen (Ziff. II.2.1 der Eignungsmatrix) und zum anderen auf ihre inhaltliche Vergleichbarkeit ab (Ziff. II.2.2). Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die vergleichbare psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote im Referenzzeitraum von Oktober 2015 bis Oktober 2020 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung). Referenzen können z. B. sein sozialpsychiatrischer Dienst, psychosoziale Suchtberatungsstelle, Ambulant Betreutes Wohnen und besondere Wohnformen im Bereich psychisch Kranker. Als Referenzen werden sowohl öffentliche Dienstleistungsaufträge als auch durch die öffentliche Hand geförderte Projekte und Einrichtungen gewertet. Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu 5 Referenzen sowie jeweils eine Referenzbescheinigung oder ein Referenzschreiben des Auftraggebers bzw. Fördergebers einreichen (vgl. Formblatt). Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 5 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet. Es werden die nachfolgenden Kriterien anhand derselben besten 5 Referenzen gewertet (also nicht Referenz 1 bis 5 für Kriterium II.2.1. und Referenz 6 bis 10 für Kriterium II.2.2). Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor. II.2.1: In finanzieller Hinsicht werden die Referenzen anhand des durchschnittlichen Auftragswerts p. a. (netto) bewertet. Mindestanforderung: 250 000 EUR p. a. II.2.2: In inhaltlicher Hinsicht werden die Referenzen auf ihre Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistungen anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet (Mindestanforderung: Referenz umfasst einen von 8 Aspekten):
Der Auftraggeber wertet die Eignung der Bewerber anhand von vergleichbaren Referenzen. Aufgrund der besondere Anforderungen an die Mobilen Dienste des Krisendienstes nach dem BayPsychKGH stellt er zum einen auf den finanziellen Umfang der Referenzen (Ziff. II.2.1 der Eignungsmatrix) und zum anderen auf ihre inhaltliche Vergleichbarkeit ab (Ziff. II.2.2). Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die vergleichbare psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote im Referenzzeitraum von Oktober 2015 bis Oktober 2020 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung). Referenzen können z. B. sein sozialpsychiatrischer Dienst, psychosoziale Suchtberatungsstelle, Ambulant Betreutes Wohnen und besondere Wohnformen im Bereich psychisch Kranker. Als Referenzen werden sowohl öffentliche Dienstleistungsaufträge als auch durch die öffentliche Hand geförderte Projekte und Einrichtungen gewertet. Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu 5 Referenzen sowie jeweils eine Referenzbescheinigung oder ein Referenzschreiben des Auftraggebers bzw. Fördergebers einreichen (vgl. Formblatt). Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 5 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet. Es werden die nachfolgenden Kriterien anhand derselben besten 5 Referenzen gewertet (also nicht Referenz 1 bis 5 für Kriterium II.2.1. und Referenz 6 bis 10 für Kriterium II.2.2). Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor. II.2.1: In finanzieller Hinsicht werden die Referenzen anhand des durchschnittlichen Auftragswerts p. a. (netto) bewertet. Mindestanforderung: 250 000 EUR p. a. II.2.2: In inhaltlicher Hinsicht werden die Referenzen auf ihre Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistungen anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet (Mindestanforderung: Referenz umfasst einen von 8 Aspekten):
a) Referenz umfasst Beratung in der Sozialpsychiatrie.
b) Referenz umfasst Einsatz multidisziplinärer Teams mit einschlägiger Ausbildung (z. B. Sozialpädagogen, Psychologen oder Fachkraft in der psychiatrischen Pflege oder vergleichbar).
c) Referenz umfasst Schulungen der eingesetzten Teams in Krisenintervention, Deeskalation oder vergleichbare Themen.
d) Referenz umfasst Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienste.
e) Referenz umfasst Schnittstellen zum Fachgebiet Sucht.
f) Referenz umfasst Schnittstellen zum Fachgebiet Alter.
g) Referenz umfasst Schnittstellen zum Fachgebiet Kinder- und Jugend.
h) Referenzschreiben bzw. positive Auskunft des Referenzgebers bzw. Fördergebers liegt vor.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ziff.1.2.1 VVBayPsychKHG
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen. 1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie form- und fristgerecht eingegangen sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen bei unvollständigen Teilnahmeanträgen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch. 2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind und ob zwingende und/oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. 3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweilige Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen. 1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie form- und fristgerecht eingegangen sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen bei unvollständigen Teilnahmeanträgen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch. 2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind und ob zwingende und/oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. 3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweilige Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.