Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV und
— Bewerbererklärung oder
— der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen- Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter wird eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert.
Die folgenden Unterlagen sind ebenfalls beizufügen:
— Vereinbarung zu § 17 LVG LSA und 18 LVG LSA
— Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA
Die o. g. Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Weiterhin:
— ausgefülltes Leistungsverzeichnis,
— Beifügen Lieferplan,
— Beifügen Prospekte, maßstabsgerechte Zeichnungen von Ausbauvorschlägen, ein aussagefähiger Beladeplan über die Unterbringung aller geforderten Ausrüstungsgegenständen inklusive der IuK-technik.
— Beifügen Bestätigung über die Gewähr für die Sicherheit der Bauteile, die Funktionssicherheit des Aufbaus und der Einrichtungen, die Ausführung entsprechend der in der Leistungsbeschreibung genannten Normen, Regeln sowie die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und Durchführung firmeninternen Qualitätskontrolle,
— Beifügen Beschreibung des angebotenen Kofferaufbaus,
— Beifügen Beschreibung des Zwischenraum zur Aufbauvorderwand,
— Beifügen detaillierte Beschreibung der Antennenanlage — aus ihr muss hervorgehen, mit welchen Kabelarten, Bauteilen und Antennen die Anforderung hinsichtlich der Dämpfung erfüllt wird,
— Gewichtsbilanz,
— Energiebilanz,
(nähere Details siehe Ausschreibungsunterlagen).