Einzelbetriebliche Beratung für eine Nachhaltige Landwirtschaft in den Fachbereichen Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Ökolandbau und Tiergesundheit

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch di

Umsetzung und Durchführung eines modular aufgebauten einzelbetrieblichen Beratungssystems „Nachhaltige Landwirtschaft“ für landwirtschaftliche Betriebe jeweils für die Bereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz,
Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER).
Das bedeutet, dass im Falle einer späteren Beauftragung, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte der EU-Förderung gem. Art. 15 der vorgenannten VO sein werden.
Die ausgewählten Beratungsorganisationen können einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlich hohen - Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Schleswig-Holstein abrechnen.
Eine Mindestauslastung wird nicht gewährt. Das wirtschaftliche Risiko liegt insoweit bei den ausgewählten Beratungsorganisationen. Die ausgewählten Beratungsorganisationen haben sich selbständig um Beratungsaufträge bei landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein zu bemühen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-14 Auftragsbekanntmachung
2020-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Kurze Beschreibung:
Umsetzung und Durchführung eines modular aufgebauten einzelbetrieblichen Beratungssystems „Nachhaltige Landwirtschaft“ für landwirtschaftliche Betriebe jeweils für die Bereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER). Das bedeutet, dass im Falle einer späteren Beauftragung, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte der EU-Förderung gem. Art. 15 der vorgenannten VO sein werden. Die ausgewählten Beratungsorganisationen können einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlich hohen - Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Schleswig-Holstein abrechnen. Eine Mindestauslastung wird nicht gewährt. Das wirtschaftliche Risiko liegt insoweit bei den ausgewählten Beratungsorganisationen. Die ausgewählten Beratungsorganisationen haben sich selbständig um Beratungsaufträge bei landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein zu bemühen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de 📧
Telefon: +49 431 / 599-1479 📞
Fax: +49 431 / 599-1465 📠
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-19 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-390251
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Fragen zur Ausschreibung Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. September 2020 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist. Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen: a) Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten), b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält, c) Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Vertragslaufzeit, d) Eigenerklärung über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (landwirtschaftliche Verbände, Beratungsringe etc.), e) Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, f) Eigenerklärung über einen über einen vorhandenen bzw. geplanten Internetauftritt u. a. zur Bekanntmachung der angebotenen Beratungsleistung, g) Erklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter/-innen deutschsprachig sind. Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. Bewertungsmatrix Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umsetzung und Durchführung eines modular aufgebauten einzelbetrieblichen Beratungssystems „Nachhaltige Landwirtschaft“ für landwirtschaftliche Betriebe jeweils für die Bereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz,
Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER).
Das bedeutet, dass im Falle einer späteren Beauftragung, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte der EU-Förderung gem. Art. 15 der vorgenannten VO sein werden.
Die ausgewählten Beratungsorganisationen können einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlich hohen - Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Schleswig-Holstein abrechnen.
Eine Mindestauslastung wird nicht gewährt. Das wirtschaftliche Risiko liegt insoweit bei den ausgewählten Beratungsorganisationen. Die ausgewählten Beratungsorganisationen haben sich selbständig um Beratungsaufträge bei landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein zu bemühen.
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Bezeichnung des Loses: Grünland
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Beratung zur nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung soll modular erfolgen. Die Beratungsmodule sind so aufgebaut, dass Grünland bewirtschaftende Landwirte eine einzelbetriebliche Beratung wahrnehmen können. Es werden 2 Module angeboten. Einerseits die eine allgemeine Grundberatung mit dem Ziel, Landwirte mit den Fragestellungen der Grünlandbewirtschaftung wieder vertraut zu machen. Andererseits geht es im Spezialmodul vor allem darum, spezielle Standortfragen, z. B. die Bewirtschaftung grundwassernaher Standorte, als auch spezielle Nutzungsalternativen, z. B. Ausweitung der Weidehaltung und Berücksichtigung von Naturschutzfragen zu behandeln.
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Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung des Zeitraumes um bis zu 2 Jahre ist möglich.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER)
Bezeichnung des Loses: Integrierter Pflanzenschutz im Ackerbau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Ziel der hier beschriebenen Maßnahme ist die Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes auf Ackerbaubetrieben in Schleswig-Holstein, um das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes zu optimieren sowie das Wissen über Schadorganismen und Entscheidungshilfen zu deren Regulierung zu verbessern und den Pflanzenschutzmitteleinsatz auf freiwilliger Basis weiter einzuschränken.
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Den landwirtschaftlichen Betrieben soll ein Anreiz gegeben werden, durch das auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene Beratungsangebot die integrierte Pflanzenschutzpraxis zu verbessern und Reduktionspotentiale zu nutzen.
Bezeichnung des Loses: Integrierter Pflanzenschutz Baumschulen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Ziel der hier beschriebenen Maßnahme ist die Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes in landwirtschaftlichen Baumschulbetrieben (Ziergehölzbaumschulen und Forstbaumschulen) nach Art. 15 ELER VO in Schleswig-Holstein, um das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes zu optimieren sowie das Wissen über Schadorganismen und Entscheidungshilfen zu deren Regulierung zu verbessern und den Pflanzenschutzmitteleinsatz auf freiwilliger Basis weiter einzuschränken.
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Den Betrieben soll ein Anreiz gegeben werden, durch das auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene Beratungsangebot die integrierte Pflanzenschutzpraxis zu verbessern und Reduktionspotentiale zu nutzen.
Bezeichnung des Loses: Klima- und Energieberatung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die Klima- und Energieberatung wird modular durchgeführt, dem Grundprinzip folgend, landwirtschaftlichen Betrieben eine einzelbetriebliche Beratung zu ermöglichen. Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote gliedern sich in eine allgemeine Grundberatung zur Verbesserung der Energieeffizienz und der energetischen Leistungsfähigkeit des Betriebes, wobei auch die Nutzung vorhandener EDV-Programme zum betrieblichen Klimacheck zählen, als auch 2 Spezialmodulen zur Beratung von spezialisierten Betrieben. Für Betriebe mit den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und Gartenbau wird eine Klima- und Energieberatung mit dem Ziel der Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger und des Einsatzes von Betriebsmitteln im Pflanzen- und Gartenbau sowie einer Beratung zur Verminderung der Freisetzung von klimarelevanten Treibhausgasen angeboten. Bei Betrieben mit Tierhaltung soll sich die Beratung auf die Verminderung der Freisetzung von klimarelevanten Treibhausgasen und die emissionsarme Wirtschaftsdüngerlagerung und -ausbringung fokussieren.
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Bezeichnung des Loses: Ökologischer Landbau
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die Nährstoffbelastung von Grundwasser und Oberflächengewässern in Schleswig-Holstein ist trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen immer noch zu hoch. Die diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind wesentliche Ursache für die bestehenden Gewässerbelastungen und ein wesentlicher Grund dafür, dass die Ziele und Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten werden.
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Die landwirtschaftliche Produktion gemäß den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung (VO (EU) 834/2007) führt aufgrund des an die landwirtschaftliche Fläche gebundenen Tierbesatzes und des Verzichts auf mineralische Stickstoffdünger erwiesenermaßen zu niedrigen Stickstoff-Bilanzsalden, mit denen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichbar sind.
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Darüber hinaus entlastet der weitgehende Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft, wildlebende Pflanzen und Tiere sowie die erzeugten landwirtschaftlichen Produkte von potenziell schädlichen Stoffen. Das Land Schleswig-Holstein fördert daher im Rahmen der Beratung für eine nachhaltige Landwirtschaft die Beratung für den Ökologischen Landbau.
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Bezeichnung des Loses: Tiergesundheit bei Rindern
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Eine Reihe von Studien mit Schwerpunkten in Schleswig-Holstein gibt deutliche Hinweise darauf, dass in maßgeblichem Umfang das Tierwohl in milchkuhhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben beeinträchtigt ist. Im Fokus stehen dabei Symptombilder, die auf multifaktorielle Erkrankungen hinweisen und heterogen ausgeprägt sind. Schwerpunktfelder sind Störungen des Allgemeinbefindens, des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, des Immunsystems, der Reproduktion und der Eutergesundheit.
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Als Ursachen kommen infektiöse Einflüsse eher nachgeordnet in Betracht. Im Vordergrund stehen Rahmenbedingungen in den Tierhaltungen, die von den gehaltenen Tieren nur unzureichend kompensiert werden (können). Solche Ursachen stehen maßgeblich im Zusammenhang mit Haltung, Fütterung, Leistung, Züchtung und Management (d.h. mit biologischen, technologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten des Produktionsverfahrens). Derartige zumeist herdenweit gehäuft auftretende tiergesundheitliche Beeinträchtigungen werden als Produktionskrankheiten bezeichnet. Neben Milchkühen sind regelmäßig auch Kälber und Jungrinder von Produktionskrankheiten betroffen.
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Das Auftreten von Produktionskrankheiten ist Ausdruck einer situativen oder längerdauernden Überforderung der Tiere eines Bestandes und steht damit unmittelbar für eine Beeinträchtigung des Tierwohls. Eine systematische Situationsanalyse zu vorhandenen Produktionskrankheiten und die Erhebung der betrieblichen Rahmenstrukturen sind unverzichtbare Grundlage für eine Verbesserung des Tierwohls. Sie bilden mit Blick auf m.o.w. unspezifische Leistungsdepression auch einen Indikator für Optionen zur Verbesserung der Betriebsführung unter ökonomischen Gesichtspunkten.
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Im Anschluss an die o. g. Risikoanalyse soll für die jeweiligen Betriebe zur Verbesserung der Art- und Bedarfsgerechtigkeit der Tierhaltung ein spezifisches strategisches Konzept erarbeitet werden. Gemeinsam mit dem Betriebsleiter soll die Umsetzung von Tierwohl und Tiergesundheit besonders vorrangiger Entwicklungsziele vereinbart werden. Neben einer inhaltlichen Beschreibung gehört hierzu auch die Formulierung eines Umsetzungszeitplanes. Durch Folgebesuche soll die Eignung der vereinbarten Maßnahmen ihre Umsetzung bewertet werden. Zur weiteren Entwicklung der Tierhaltung können Umsetzungsziele ggfs. aktualisiert werden. Weiterhin können weitere Entwicklungsschritte formuliert werden.
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Ein besonderes Ziel der Erst- und Folgebesuche besteht auch darin, den teilnehmenden Betrieben gezielt und anhand ihrer Strukturanalyse priorisiert den Zugang zu individuell besonders zweckmäßigen Schulungs- und Beratungsangeboten zu erleichtern.
Bezeichnung des Loses: Tiergesundheit bei Schweinen
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Ein verbreitetes Problem in der Schweinehaltung ist das wechselseitige Beknabbern der Schwänze bei gemeinsam gehaltenen Schweinen. Die Folge sind schwerwiegende Verletzungen mit m.o.w. vollständigem Verlust des Schwanzes. Betroffenen Tieren entstehen damit Schmerzen und Leiden. Diese sog. Caudophagie tritt insbesondere in Aufzucht und Mast von Schweinen auf und beginnt in frühen Haltungsabschnitten.
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Verbreitet wird hiergegen insbesondere zur Vorbereitung von Aufzucht und Mast vorsorglich der Schwanz entfernt (kupiert). Diese Maßnahme verhindert zwar regelmäßig wirkungsvoll Schmerzen und Leiden in der Vorbereitung auf die spätere Schlachtung und hat dann eine verbesserte Bonitur zur Folge (weniger Wunden und Narben am Tierkörper). Sie steht aber im Widerspruch zu den Vorgaben des nationalen und des supranationalen Tierschutzrechts.
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Die betriebliche Beratung soll den Schweinehaltern ermöglichen, den Umfang der Caudophagie und damit auch das Erfordernis des Kupierens bei Schweinen bestmöglich zu minimieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Beratungen finden auf landwirtschaftlichen Betrieben mit Sitz in Schleswig-Holstein statt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
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4. Eigenerklärung über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (Erfahrungen in der Beratung Art. 15 ELER) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zudem werden Angaben erwartet hinsichtlich
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Der Erfahrung in der Verwaltung und der Abrechnung von EU-Fördermitteln.
5. Eigenerklärung bzw. Nachweis über die langjährige Kompetenz der eingesetzten Beratungskräfte.
6. Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten, um die hohe Anzahl der zu beratenen Landwirtinnen und Landwirte in den jeweiligen Beratungsgebieten abzudecken.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (von möglichen zu erreichenden 500 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Teilnehmer, die Platz 4 bzw. Platz 5 belegen, werden ebenfalls eingeladen, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl maximal 25 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Platz 3 liegt. Sofern mehrere Bewerber mit der geringsten Punktzahl (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden bestenfalls mindestens 3, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
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Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. September 2020 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax:
+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten),
b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält,
c) Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Vertragslaufzeit,
d) Eigenerklärung über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (landwirtschaftliche Verbände, Beratungsringe etc.),
e) Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen,
f) Eigenerklärung über einen über einen vorhandenen bzw. geplanten Internetauftritt u. a. zur Bekanntmachung der angebotenen Beratungsleistung,
g) Erklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter/-innen deutschsprachig sind.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabekammerverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: n.n.
Postort: n.n.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Knooper Weg 45
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-1479 📞
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2020/S 160-390251 (2020-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umsetzung und Durchführung eines modular aufgebauten einzelbetrieblichen Beratungssystems „Nachhaltige Landwirtschaft“ für landwirtschaftliche Betriebe jeweils für die Bereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER). Das bedeutet, dass im Falle einer späteren Beauftragung, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte der EU-Förderung gem. Art. 15 der vorgenannten VO sein werden. Die ausgewählten Beratungsorganisationen können einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlich hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Schleswig-Holstein abrechnen. Eine Mindestauslastung wird nicht gewährt. Das wirtschaftliche Risiko liegt insoweit bei den ausgewählten Beratungsorganisationen. Die ausgewählten Beratungsorganisationen haben sich selbständig um Beratungsaufträge bei landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein zu bemühen.
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Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 248-618017
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 160-390251
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Fragen zur Ausschreibung Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. September 2020 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist. Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen: a) Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten). b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. c) Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Vertragslaufzeit. d) Eigenerklärung über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (landwirtschaftliche Verbände, Beratungsringe etc.). e) Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen. f) Eigenerklärung über einen über einen vorhandenen bzw. geplanten Internetauftritt u. a. zur Bekanntmachung der angebotenen Beratungsleistung. g) Erklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter/-innen deutschsprachig sind. Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. Bewertungsmatrix Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ausgewählten Beratungsorganisationen können einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlich hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Schleswig-Holstein abrechnen.
Eine Mindestauslastung wird nicht gewährt. Das wirtschaftliche Risiko liegt insoweit bei den ausgewählten Beratungsorganisationen. Die ausgewählten Beratungsorganisationen haben sich selbständig um
Beratungsaufträge bei landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein zu bemühen.
Die Beratung zur nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung soll modular erfolgen. Die Beratungsmodule sind so aufgebaut, dass Grünland bewirtschaftende Landwirte eine einzelbetriebliche Beratung wahrnehmen können. Es werden zwei Module angeboten. Einerseits die eine allgemeine Grundberatung mit dem Ziel, Landwirte mit den Fragestellungen der Grünlandbewirtschaftung wieder vertraut zu machen. Andererseits geht es im Spezialmodul vor allem darum, spezielle Standortfragen, z. B. die Bewirtschaftung grundwassernaher Standorte, als auch spezielle Nutzungsalternativen, z. B. Ausweitung der Weidehaltung und Berücksichtigung von Naturschutzfragen zu behandeln.
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Als Ursachen kommen infektiöse Einflüsse eher nachgeordnet in Betracht. Im Vordergrund stehen Rahmenbedingungen in den Tierhaltungen, die von den gehaltenen Tieren nur unzureichend kompensiert werden (können). Solche Ursachen stehen maßgeblich im Zusammenhang mit Haltung, Fütterung, Leistung, Züchtung und Management (d. h. mit biologischen, technologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten des Produktionsverfahrens). Derartige zumeist herdenweit gehäuft auftretende tiergesundheitliche Beeinträchtigungen werden als Produktionskrankheiten bezeichnet. Neben Milchkühen sind regelmäßig auch Kälber und Jungrinder von Produktionskrankheiten betroffen.
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Das Auftreten von Produktionskrankheiten ist Ausdruck einer situativen oder längerdauernden Überforderung der Tiere eines Bestandes und steht damit unmittelbar für eine Beeinträchtigung des Tierwohls. Eine systematische Situationsanalyse zu vorhandenen Produktionskrankheiten und die Erhebung der betrieblichen Rahmenstrukturen sind unverzichtbare Grundlage für eine Verbesserung des Tierwohls. Sie bilden mit Blick auf m. o. w. unspezifische Leistungsdepression auch einen Indikator für Optionen zur Verbesserung der Betriebsführung unter ökonomischen Gesichtspunkten.
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Ein verbreitetes Problem in der Schweinehaltung ist das wechselseitige Beknabbern der Schwänze bei gemeinsam gehaltenen Schweinen. Die Folge sind schwerwiegende Verletzungen mit m. o. w. vollständigem Verlust des Schwanzes. Betroffenen Tieren entstehen damit Schmerzen und Leiden. Diese sog. Caudophagie tritt insbesondere in Aufzucht und Mast von Schweinen auf und beginnt in frühen Haltungsabschnitten.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-03 📅
Name: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Grüner Kamp 15-17
Postort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland 🇩🇪
Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Name: BTB Baumschultechnik und Beratung GmbH
Postanschrift: Thiensen 16
Postort: Ellerhoop
Postleitzahl: 25373
Land: Pinneberg 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Name: IGLU GbR
Postanschrift: Bühlstrasse 10
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Göttingen 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Name: ÖKORING Versuchs-und Beratungsring ökologischer Landbau im Norden e. V.
SVN Spermavetrieb Nord GmbH
Postanschrift: Rendsburger Straße 178
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24537
Land: Neumünster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. September 2020 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax:
a) Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten).
b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
c) Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Vertragslaufzeit.
d) Eigenerklärung über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (landwirtschaftliche Verbände, Beratungsringe etc.).
e) Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen.
f) Eigenerklärung über einen über einen vorhandenen bzw. geplanten Internetauftritt u. a. zur Bekanntmachung der angebotenen Beratungsleistung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabekammerverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 248-618017 (2020-12-16)