Der Landkreis Freising beabsichtigt Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 1.1.2021 mit der Erfassung von Elktro- und Elektronikaltgeräten, der Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie der Zuführung der optierten Sammelgruppen zu einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. der Übergabe der nicht optierten Sammelgruppen an das Rücknahmesystem der Hersteller zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektro- u. Elektronikaltgeräte
2020-06-41-005
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Freising beabsichtigt Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 1.1.2021 mit der Erfassung von Elktro- und Elektronikaltgeräten, der Übernahme von...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Freising beabsichtigt Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 1.1.2021 mit der Erfassung von Elktro- und Elektronikaltgeräten, der Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie der Zuführung der optierten Sammelgruppen zu einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. der Übergabe der nicht optierten Sammelgruppen an das Rücknahmesystem der Hersteller zu beauftragen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Freising🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Landkreis Freising umfasst 24 Gemeinden für die Ausführung der Leistung. Weitere Informationen hierzu sind aus der Leistungsbeschreibung (1.1 und 1.2...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Landkreis Freising umfasst 24 Gemeinden für die Ausführung der Leistung. Weitere Informationen hierzu sind aus der Leistungsbeschreibung (1.1 und 1.2 ff.) zu entnehmen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Freising beabsichtigt Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 1.1.2021 mit der Erfassung von Elktro- und Elektronikaltgeräten, der Übernahme von...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Freising beabsichtigt Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 1.1.2021 mit der Erfassung von Elktro- und Elektronikaltgeräten, der Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie der Zuführung der optierten Sammelgruppen zu einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. der Übergabe der nicht optierten Sammelgruppen an das Rücknahmesystem der Hersteller zu beauftragen.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2024. Sofern der Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2024. Sofern der Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um jeweils weitere 24 Monate. Der Vertrag endet endgültig mit dem 31.12.2028.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist;
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB;
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist;
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB;
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB;
— Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB;
— Erklärung zu Auftragsverarbeitung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc;
— Nachweis über die erfolgte Ortsbesichtigung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc;
— Nachweis über die erfolgte Ortsbesichtigung der Werkstätten für Behinderte;
— Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner;
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes;
— Anzahl und Art der Fahrzeuge und Container und deren Beschreibung. Die Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO VI einhalten;
— Nachweis der Zertifizierung als Erstbehandler i. S. ElektroG mit Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung, Transport und Behandlung (Sortierung) der Elektro- und Elektro- und Elektronikaltgeräte (z. B. mit gültigem Efb.-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) mindestens für die Abfallarten gem. AVV 20 01 35* und 20 01 36;
— Benennung der Behandlungs- und Entsorgungswege für vom Auftraggeber optierte Gerätegruppen mit Beschreibung der Aufbereitungs- und Verwertungstechniken sowie mit Nachweis des Anlagenbetreibers über die Genehmigung zur Behandlung (z. B. mit gültigem Efb.-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) mindestens für die Abfallarten gem. AVV 20 01 35* und 20 01 36;
— Benennung der Übergabestelle nach ElektroG die dem Auftragnehmer zur Übergabe der nicht optierten Gerätegruppen (Gruppen 2 und 3) an die Rücknahmesysteme der Hersteller zur Verfügung steht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-08
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
Fax: +49 8921762859 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Freising
Postanschrift: Landshuter Straße 31
Postort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8161600446📞
Fax: +49 8161600443 📠
Quelle: OJS 2020/S 173-418238 (2020-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 93794.14 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Der Landkreis Freising umfasst 24 Gemeinden für die Ausführung der Leistung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 173-418238
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-06-41-005
Titel: Elektro- u. Elektronikaltgeräte
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neue Industriestraße 1
Postort: Moosburg
Postleitzahl: 85368
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freising🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 93794.14 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel- len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 066-171867 (2021-04-01)