Elektronische Verarbeitung von Eingangsrechnungen in SAP

Die Autobahn GmbH des Bundes

Es wird die Einführung einer Produktlösung für die automatische Rechnungsverarbeitung und Rechnungsprüfung in SAP ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-17 Auftragsbekanntmachung
2020-03-16 Ergänzende Angaben
2020-05-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Es wird die Einführung einer Produktlösung für die automatische Rechnungsverarbeitung und Rechnungsprüfung in SAP ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Leipziger Platz 16
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.autobahn.de 🌏
E-Mail: frank.kleemann@autobahn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E48586535 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E48586535 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-20 📅
Datum des Beginns: 2020-04-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 036-084430
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von Allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) sowie unter III.1.3) aufgeführten Unterlagenkönnen für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden; 2) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. 2 aufgeführten Erklärung und die unter III.1.2) bzw. unter III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll; 3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen; 4) Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36 VgV Derbenannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung Auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung); 5) Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link bereit Gestellten Vordrucke (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Teilnahme sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen; 6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung; 7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen; 8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung wird die Einführung einer Produktlösung für die automatische Rechnungsverarbeitung und Rechnungsprüfung in einem SAP S/4HANA System angestrebt. Die Produktlösung muss alle Rechnungseingangskanäle wie: Papier, XRechnung, E-Mail, PDF, ZUGFeRD, XML, IDoc unterstützen. Die Produktlösung muss einen SAP-vollständigen und SAP-zertifizierten Rechnungseingangs-Workflow für einen unternehmensweiten Einsatz unterstützen.
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Die Produktlösung muss ein transparentes Rechnungseingangsbuch zur Verarbeitung von sämtlichen Eingangsrechnungen in SAP sowie ein umfangreiches Reporting über alle Prüfungs- und Freigabeprozesse zur Verfügung stellen. Es müssen sowohl reine FI-Rechnungen, Rechnungen mit SAP-Bestellbezug sowie die Bearbeitung von Baurechnungen inkl. Rechnungskürzungen unterstützt werden. Die Produktlösung muss alle Prüf- und Freigabeprozesse sowohl im SAP-GUI als auch über WEB und SAP-FIORI unterstützen.
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Beschreibung der Verlängerungen: Zwei Verlängerungsoptionen für jeweils ein Jahr.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist oder entsprechende Eigenerklärung (Vordruck);
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2) Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck);
3) Eigenerklärung zur Mitarbeiteranzahl des Unternehmens und des zuständigen Fachbereichs für die Leistung (Vordruck) sowie Darstellung des Bieterunternehmens bzw. der einzelnen Mitgliedsunternehmen der Bietergemeinschaft unter der Angabe des Hauptsitzes, weiterer Standorte und einer Beschreibung des Leistungsprofils ist auf einer gesonderten Unterlage beizufügen;
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4) Kurzprofile: Angabe des fachlich zuständigen Projektverantwortlichen (Ansprechpartner) und dessen Stellvertreters, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Einreichung von Kurzprofilen dieser Personen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung (Vordruck) von mindestens 2 mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten mit Angabe unter anderem des Leistungszeitraums sowie des Auftraggebers und eines Ansprechpartners auf Seiten des Referenzauftraggebers aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) (Mindestbedingung – M). Aus der Referenzobjektbeschreibung muss zwingend die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzobjektes (insbesondere vergleichbarer Umfang an Baurechnungen) mit den oben genannten Kriterien hervorgehen.
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Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsteile er selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung im Angebot auf sie beruft.
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Dabei müssen die benannte Referenzprojekte bei kumulativer Betrachtung folgende Anforderungen erfüllen:
— die Leistung muss eine Portalanbindung zum Gegenstand gehabt haben,
— der Auftraggeber muss dem öffentlichen Sektor zugeordnet werden können.
Zulässig wäre daher auch, wenn eine Referenz beide Anforderungen erfüllt und die andere „lediglich“ vergleichbar ist.
Mindeststandards: Siehe oben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Internetadresse: www.autobahn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E48586535 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von Allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) sowie unter III.1.3) aufgeführten Unterlagenkönnen für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden;
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2) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. 2 aufgeführten Erklärung und die unter III.1.2) bzw. unter III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll;
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3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen;
4) Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36 VgV
Derbenannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung Auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung);
5) Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link bereit Gestellten Vordrucke (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Teilnahme sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen;
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6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung;
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7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen;
8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 036-084430 (2020-02-17)
Ergänzende Angaben (2020-03-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 057-135837
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 036-084430
ABl. S-Ausgabe: 57
Quelle: OJS 2020/S 057-135837 (2020-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 097-231409
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Neue Adresse des Auftraggebers ab 1.5.2020: Die Autobahn GmbH des Bundes Friedrichstraße 71 10117 Berlin.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Hinweis:
Neue Adresse des Auftraggebers ab 1.5.2020:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Friedrichstraße 71
10117 Berlin.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Diverse Qualitätskriterien gem. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-14 📅
Name: xSuite Group GmbH
Postanschrift: Hamburger Str. 12
Postort: Ahrensburg
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland 🇩🇪
Schleswig-Holstein 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) sowie unter III.1.3) aufgeführten Unterlagenkönnen für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Mehr anzeigen
2) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. 2 aufgeführten Erklärung und die unter III.1.2) bzw. unter III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
Mehr anzeigen
3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen.
4) Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36 VgV der benannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
5) Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link bereit gestellten Vordrucke (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Teilnahme sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung.
Mehr anzeigen
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 097-231409 (2020-05-14)