Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend insbesondere aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI i. V. m. Anlage 12 HOAI — „Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungen"), für die vollständige Planung und örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung) der Leistungen in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ELT/IT-Trassen — Objektplanung Ingenieurbauwerke
BR-2020-0033
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend insbesondere aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI i. V. m. Anlage 12 HOAI —...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend insbesondere aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI i. V. m. Anlage 12 HOAI — „Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungen"), für die vollständige Planung und örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung) der Leistungen in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baukostenberechnung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauaufsicht📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauverwaltungsleistungen📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayerischer Rundfunk
Floriansmühlstraße 60
80939 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Unabhängig von der Einordnung in das Leistungsbild der Objektplanung Ingenieurbau-werke gem. HOAI sind sämtliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Unabhängig von der Einordnung in das Leistungsbild der Objektplanung Ingenieurbau-werke gem. HOAI sind sämtliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zu erbringen, die für die vollständige, termingerechte und mängelfreie Entstehen lassen der ELT- und IT-Trassen auf dem Gelände erforderlich sind.
Klargestellt wird, dass natürlich auch die Planung und Bauüberwachung der Leitungen in den Rohrnetzen zum Vertragsgegenstand gehören.
Ausschreibungsgegenständlich sind die Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 8.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 16
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zeithonorar als Bedarfsposition auf Basis der Stundensätze für die im Honorarformblatt angegebenen Personengruppen (Hinweis: die dort ausgewiesenen...”
Beschreibung der Optionen
Zeithonorar als Bedarfsposition auf Basis der Stundensätze für die im Honorarformblatt angegebenen Personengruppen (Hinweis: die dort ausgewiesenen Stundenzahlen dienen nur der Ermittlung der Wertungssumme; es handelt sich um eine Stundenschätzung; die Beauftragung von nach Zeithonorar zu vergütenden Leistungen bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Anforderung des BR, zu der dieser nicht verpflichtet ist).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen an-gepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
“— mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2 000 000,00 EUR für Personenschäden und
— mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2...”
— mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2 000 000,00 EUR für Personenschäden und
— mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
— wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2 Referenzen Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Jeweils mit Angabe:
— bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2 Referenzen Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Jeweils mit Angabe:
— bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
— des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist.
Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 2) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“a) Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Trassenplanung und -ausführung in Freianlagen oder Außenanlagen für ELT- und/oder IT-Trassen,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Trassenplanung und -ausführung in Freianlagen oder Außenanlagen für ELT- und/oder IT-Trassen, mit einem Auftragsumfang des Bieters über die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. HOAI.
b) Baukosten des Referenzprojekts: Mindestens 1 500 000 EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind.
c) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Ver-fahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote begonnen oder fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-11
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bayerischer Rundfunk
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers. Es findet keine öffentliche Submission statt!
“Die Frist zur Stellung von Aufklärungsfragen läuft bis 28.12.2020.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYDP” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 235-580318 (2020-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentraleinkauf – Vergabemanagement
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ELT/IT-Trassen – Objektplanung Ingenieurbauwerke
BR-2020-0033
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend insbesondere aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI i. V. m. Anlage 12 HOAI –...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend insbesondere aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI i. V. m. Anlage 12 HOAI – „Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungen“), für die vollständige Planung und örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung) der Leistungen in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 127 532 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unabhängig von der Einordnung in das Leistungsbild der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI sind sämtliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Unabhängig von der Einordnung in das Leistungsbild der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI sind sämtliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zu erbringen, die für die vollständige, termingerechte und mängelfreie Entstehenlassen der ELT- und IT-Trassen auf dem Gelände erforderlich sind.
Klargestellt wird, dass natürlich auch die Planung und Bauüberwachung der Leitungen in den Rohrnetzen zum Vertragsgegenstand gehören.
Ausschreibungsgegenständlich sind die Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 8.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 235-580318
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Dorsch International Consultants GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dorsch International Consultants GmbH
Postanschrift: Landsberger Straße 368
Postort: München
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 895797641📞
E-Mail: claudia.hofmann-schielle@dorsch.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 127 532 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY6W
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 038-095756 (2021-02-19)