Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen im Institut für Hygiene und Umwelt

Finanzbehörde Hamburg

Die FHH – Institut für Hygiene und Umwelt – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen im Institut für Hygiene und Umwelt (HU), dem Hamburger Landeslabor für Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen, auf dem Gelände Marckmannstraße 129, 20539 Hamburg.
Gem. § 130 GWB handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag über soziale und besondere Dienstleistungen im Sinne von des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU (Schwellenwert 750 000 EUR).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-12 Auftragsbekanntmachung
2021-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Referenznummer: FB 2020001179
Kurze Beschreibung:
Die FHH – Institut für Hygiene und Umwelt – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen im Institut für Hygiene und Umwelt (HU), dem Hamburger Landeslabor für Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen, auf dem Gelände Marckmannstraße 129, 20539 Hamburg. Gem. § 130 GWB handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag über soziale und besondere Dienstleistungen im Sinne von des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU (Schwellenwert 750 000 EUR).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Empfangsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/fb/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231386 📞
Fax: +49 40427310686 📠
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=dOdNWdb%252fxBY%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bieterportal.hamburg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-16 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 202-489476
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar; — die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern; — Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen; — eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen; — die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FHH – Institut für Hygiene und Umwelt – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen im Institut für Hygiene und Umwelt (HU), dem Hamburger Landeslabor für Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen, auf dem Gelände Marckmannstraße 129, 20539 Hamburg.
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Gem. § 130 GWB handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag über soziale und besondere Dienstleistungen im Sinne von des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU (Schwellenwert 750 000 EUR).
Das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) ist ein modernes Dienstleistungszentrum für Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz. Das HU führt überwiegend amtliche lebensmittelchemische, human- und veterinärmedizinische sowie umweltbezogene Laboruntersuchungen durch und bewertet die Ergebnisse.
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Der Bewachungsgegenstand ist der Gesamtkomplex Marckmannstraße 129 mit dem Grundstück und rd. 23 500 m
Die Bewachung erfolgt durch Präsenz am Empfangstresen sowie durch Rundgänge und hat im Wesentlichen die Aufgabe Gefahren und technische Störungen abzuwehren, die der Einrichtung durch Feuer, Wasser, Diebstahl und Sachbeschädigung drohen. Der AN hat in jedem Fall sicherzustellen, dass auch während der Pausen eine ununterbrochene Besetzung gewährleistet ist. In Vertretungsfällen wird die Pausenregelung im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt. Mit dem Angebot muss eine Kurzdarstellung (Anlage L3) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, wie die o.g. Forderung gewährleistet wird.
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Darüber hinaus ist die permanente Erreichbarkeit des Instituts sicherzustellen, damit:
— auch in Ausnahmesituationen und bei besonderen Anforderungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Institutsmitarbeiter*innen erforderliche Alarmierungen und
— die Entgegennahme und sachgerechte Einlagerung von Laborproben und sonstigen Lieferungen gewährleistet sind.
Da im Zusammenhang mit den Empfangs- und Sicherheitsdiensten ein großer Einblick in vertrauliche Daten des AG gewährt wird, ist es notwendig, dass der AN den Anhang zu den Besonderen Vertragsbedingungen „Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung“ unmittelbar nach Zuschlagserteilung unterschreibt.
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Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option einer einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr bis maximal zum 28.2.2026

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise
Kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter
III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
— E1 – Eigenerklärung zur Eignung: Es ist die Eigenerklärung zur Eignung auszufüllen. Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert;
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— E3 – Angaben zum Jahresumsatz: In dem dafür vorgesehenen Feld in der eVergabe (Bieterportal) sind Angaben über den Jahresumsatz, die Eigenkapitalentwicklung und -rendite des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren zu machen;
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— E5 – Die zur Verfügung gestellte Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig ausgefüllt einzureichen, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt;
— S3 – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E2 – Referenzen: Einzureichen sind Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
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Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils:
— Auftragsjahr und -umfang;
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer;
— Jährlicher Auftragswert zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt).
Im Kriterienkatalog im Bieterportal sind zur Eingabe der Referenzen drei Felder aufgeführt. Sollten Sie mehr als drei Referenzen angeben wollen, so reichen Sie bitte eine entsprechende Anlage ein. Die Ausführung der Referenzen als Anlage sind je Referenz auf eine DIN A4 Seite, Arial Schriftgröße 11 zu beschränken.
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Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
E4 – Qualitätsmanagement: Es ist ein Zertifikat über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN 9001 einzureichen.
S1 – Besichtigungsbestätigung – Das Objekt ist zu besichtigen; die den Vergabeunterlagen zu entnehmende Besichtigungsbestätigung ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Eine fehlende oder unvollständige Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind dem Verfahrensbrief zu entnehmen.
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S2 – Eigenerklärung Fuhrpark: Ein entsprechendes Feld ist im Kriterienkatalog in der eVergabe zu befüllen. Gemäß den Vorgaben des Umweltleitfadens der Freien und Hansestadt Hamburg und Ziffer 6 des technischen Leistungsverzeichnisses müssen für die Fahrten des Revierdienstes für das Institut für Hygiene und Umwelt mit Fahrzeugen gemäß der EU Norm 715/2007/EG bzw. 99/96/EG (mindestens Schadstoffklasse 5, Euro 5/Euro V) erfolgen. Es können stichprobenartig Kopien der Fahrzeugscheine verlangt werden.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
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Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus Ziffer 8 der Besonderen Vertragsbedingungen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (Auftraggeberkooperationskonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Jahresgesamtpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stuffer, Silja
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=dOdNWdb%252fxBY%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
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— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen;
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— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen;
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— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 202-489476 (2020-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-032962
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 202-489476
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar, — die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern, — Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen, — eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen, — die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bewachung erfolgt durch Präsenz am Empfangstresen sowie durch Rundgänge und hat im Wesentlichen die Aufgabe Gefahren und technische Störungen abzuwehren, die der Einrichtung durch Feuer, Wasser, Diebstahl und Sachbeschädigung drohen. Der AN hat in jedem Fall sicherzustellen, dass auch während der Pausen eine ununterbrochene Besetzung gewährleistet ist. In Vertretungsfällen wird die Pausenregelung im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt. Mit dem Angebot muss eine Kurzdarstellung (Anlage L3)) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, wie die o.g. Forderung gewährleistet wird.
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Darüber hinaus ist die permanente Erreichbarkeit des Instituts sicherzustellen, damit
– auch in Ausnahmesituationen und bei besonderen Anforderungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der InstitutsmitarbeiterInnen erforderliche Alarmierungen und
– die Entgegennahme und sachgerechte Einlagerung von Laborproben und sonstigen Lieferungen gewährleistet sind.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-18 📅
Name: WEKO Sicherheitsdienste GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
Mehr anzeigen
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
Mehr anzeigen
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 015-032962 (2021-01-18)