Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Seebad Ueckermünde 2.BA
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbeleuchtung📦
Kurze Beschreibung:
“Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Seebad Ueckermünde – 2.BA Lieferung LED-Mastaufsatzleuchten, LED Umbausätze und Zubehör.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 275 195 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbeleuchtung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbeleuchtungsmasten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laternen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferung nach 17373 Ueckermünde – städtischer Bauhof
Beschreibung der Beschaffung:
“Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Seebad Ueckermünde – Lieferung von 368 Stück Mastaufsatzleuchten LED, 11 Stück LED-Umbausätze für...”
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert Energieeffizenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ästhetik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Preis (Gewichtung): 60 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 275 195 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-17 📅
Datum des Endes: 2020-10-16 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: PTJ 03K 12 617 LFI MV – KLK 18-0054
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-16
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-16
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Seebad Stadt Ueckermünde, Am Rathaus 5, Bauamt, Raum 205
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885814📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588547 📠
URL: http://www.regierung-mv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Miteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Seebad Ueckermünde
Postanschrift: Am Rathaus 3
Postort: Ueckermünde
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 397712840📞
E-Mail: www.bauamt.rathaus@ueckermuende.de📧
URL: www.ueckermuende.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 091-216357 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 091-216357
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 141-346436 (2020-07-20)